Umfassendes Skript zur Ausbildungsförderung
Rechtsanwalt Joachim Schaller (Hamburg) setzt sich in einem umfangreichen Skript mit den sozialrechtlichen Leistungsansprüchen von Auszubildenden mit dem Bezug zum SGB II auseinander. Dabei geht es zum einen um die nicht ausgeschlossenen Leistungen nach § 27 SGB II, um ausländische Studierende, Bezieher von Leistungen nach den Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für behinderte Auszubildende und vieles mehr.
Das Skript hat 42 Seiten, ist ziemlich umfangreich und präzise Fundstellen, Urteile, §§-Nennung und Literaturhinweise. Es ist für alle geeignet die Auszubildende beraten und unterstützen bei der dauerhaften Beendigung des SGB II-Bezuges.
Hier geht's zum Skript: Joachim Schaller, Skript: SGB II und Ausbildungsförderung, Stand: 31.08.2015
Quelle: Tacheles e.V. http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1874/
Leistungen nach dem SGB II für Auszubildende und ihre Kinder
Leistungen nach dem SGB II für Auszubildende und ihre Kinder
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Leistungen nach dem SGB II für Auszubildende und ihre Kinder
Update - aus dem Newsletter von Harald Thomé
Rechtsanwalt Joachim Schaller aus Hamburg hat sein Skript zur Ausbildungsförderung aktualisiert. Er geht auf die Problematik des zunächst geltenden Leistungsausschlusses aller Auszubildenden aus dem SGB II ein und nennt dann die Vielzahl der Rückausnahmen, wo diese dann doch SGB II – Ansprüche haben. Der Kollege weist darauf hin, wo und wann Wohngeldansprüche und welche weiteren Finanzierungsoptionen bestehen.
Das Skript und weitere Unterlagen gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2395/
Dann hat Tim vom Ökumenischen Arbeitslosenzentrum Nürnberg mal einen Comic zur Visulisierung der Ansprüche von Auszubildenden und SGB II gemacht, diese etwas unkonventionelle Arbeitshilfe gibt es hier: https://tinyurl.com/y8ez8l7b
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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