Sprachkurse/Einstiegskurse nach § 421 SGB III

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Koelsch
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Sprachkurse/Einstiegskurse nach § 421 SGB III

#1

Beitrag von Koelsch »

Ab dem 1. November können nach dem dann gültigen und neu eingeführten § 421 SGB III Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende_r) und "bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist" an Sprachkursen, sog. Einstiegskursen, teilnehmen, deren Kosten durch die Arbeitsagenturen übernommen werden. Das gilt auch bereits für Menschen im Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung oder BüMA, die noch keine drei Monate in Deutschland sind. Die Aquirierung der Teilnehmer_innen geschieht über die Sprachkursträger.
Unter Asylsuchenden, "bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist", werden nur Personen aus den Ländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea verstanden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat aktuelle Informationen dazu auf seiner homepage veröffentlicht, siehe hier.

gez.
Sigmar Walbrecht
--
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Langer Garten 23 B
31137 Hildesheim


P.S.
So, so, also nur bei Menschen aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea ist ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten.
Da hat der Übersetzer aus Afghanistan, der dort jahrelang für die Bundeswehr gearbeitet hat und den Flintenuschi natürlich nicht nach Deutschland geholt hat, dann wohl Pech gehabt. Das hätte er sich vorher überlegen sollen und vielleicht lieber für Amerikaner, Niederländer oder weiß der Kuckuck wen arbeiten sollen - die holen nämlich ihre Mitarbeiter da raus. :kotz:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
sleepy5580
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Re: Sprachkurse/Einstiegskurse nach § 421 SGB III

#2

Beitrag von sleepy5580 »

Pssst Koelsch mach aus dem Übersetzer lieber Fahrer oder glaubst du das nen Übersetzer wirklich so einen tollen Sprachkurs brauch? Aber du meintest das wohl eher Regional bezogen :zwinker:
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