Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

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Koelsch
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#51

Beitrag von Koelsch »

Zumindest in der Rechtsprechung wurde das schon so gesehen

http://www.alg-ratgeber.de/alg-grundsic ... 16104.html

Weitergehend noch - http://www.alg-ratgeber.de/alg-grundsic ... 16023.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#52

Beitrag von Koelsch »

Zu dem Thema aktuell im Newsletter von Harald Thomé
Das Forderungspapier von Tacheles zu notwendigen Änderungen im SGB II und angrenzender Rechtsbereiche fertig
=====================================
Wie im letzten Newsletter schon angekündigt, war bei Tacheles ein Forderungspapier in Arbeit und nun ist es wohlgeschliffen und konsensual als Tacheles – Forderungspapier fertig. Wir möchten es somit präsentieren, dies gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redak ... 2.2016.pdf
Mit dem Papier wollen wir weitere notwendige Änderungen im SGB II und auch längerfristige Ziele Formulieren und in die Diskussion bringen. Auch sollte dies Papier genutzt werden für die Verhandlungen im Bundesrat bei der Zustimmung im SGB II-Änderungsgesetz.


2. Zusammenfassung und Bewertung der geplanten SGB II- Änderungen von Bernd Eckhardt
=========================================================================
Der Kollege Bernd Eckhardt hat in seinem neuen SOZIALRECHT JUSTAMENT 1/20126 nochmals eine genauere Analyse und Bewertung der geplanten SGB II-Änderungen durchgeführt. Ich möchte auf dieses lesenswerte Dokument verweisen. Es gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/do ... 1-2016.pdf

Zu den geplanten SGB II-Änderungen noch Auszüge aus einer Stellungnahme mit mir: http://www.neues-deutschland.de/artikel ... -raus.html

3. Kampagne „Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten“
========================================
Dann möchte ich nochmals auf die Kampagne „Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten“ zurückkommen. Das Anschreiben ist von verschiedenen Stellen geändert worden, und es sind Fragen an die Abgeordneten formuliert worden, so wird es nunmehr auch von abgeordnetenwatch.de akzeptiert werden. Hier also die Neuauflage: http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1975/
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Olivia
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#53

Beitrag von Olivia »

Zitat aus dem Papier von Sozialrecht-Justament, Seite 28:
Die vorläufige Entscheidung muss begründet sein und den Lebensunterhalt sichern
(§ 41a Abs. 2)

Bei Erwerbseinkommen kann der Freibetrag für Erwerbseinkommen (nur der sich nach der 20% bzw. 10%-Regelung ergebende Freibetrag) ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Eine weitere Begrenzung der vorläufigen Leistung ist in Zukunft rechtswidrig. Auch diese Einschränkung ist besser als das, was bei den Jobcentern heute praktiziert wird. Wichtig ist, dass die vorläufige Entscheidung den Lebensunterhalt stets sichern muss. Die Probleme in der Praxis in Form eines zu hoch angesetzten erwarteten Einkommens werden allerdings auch nach dieser Regelung (die den aktuellen Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit, siehe „Arbeitshilfe schwankendes Einkommen“ entspricht) bleiben. Dennoch ist die Regelung zu begrüßen.
1.) Das kapiere ich mal wieder nicht. Wieso soll die künftige Vorenthaltung des Erwerbstätigenfreibetrages "besser sein als das, was bei den Jobcentern heute praktiziert wird"?? Es ist doch genau umgekehrt: künftig läuft man dem Erwerbstätigenfreibetrag hinterher. Was soll daran besser sein? Das ist eine Verdrehung der Realität.

2.) Sollte diese Regelung wirklich so kommen, habe ich mir überlegt, dass die eigenen Anforderungen an die Erstellung einer Prognose-EKS zu ändern sind. Denn nach den Regeln und Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ist der Gewerbetreibende verpflichtet, alle Umstände zu berücksichtigen, die seinen Gewerbebetrieb bzw. seine Selbständigkeit betreffen.

Daraus folgt: Wenn nun also künftig der Erwerbstätigenfreibetrag vom Jobcenter vorläufig vorenthalten wird, werden sich selbständige Aufstocker gezwungen sehen, ihre Prognose (also die vEKS) um genau diesen erwarteten Anteil zu senken. Die Differenz kann dann monatlich als Vorschuss auf den erwarteten endgültigen Erwerbstätigenfreibetrag aus der betrieblichen Kasse entnommen werden.
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#54

Beitrag von Olivia »

Zitat S. 29:

Wenn das Einkommen in mindestens einem Monat bedarfsdeckend ist, darf kein Durchschnittseinkommen mehr gebildet werden. Diese Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn sie in einzelnen Fällen zum Nachteil der Betroffenen sein kann.
Krass. Bei schwankendem Einkommen wird also künftig kein Durchschnittseinkommen mehr gebildet, wenn der Gewinn in einem Monat höher ist als 1.000 €. Wie soll man denn damit einen Gewerbebetrieb führen, dessen Einnahmen regelmässig stark schwanken, bspw. schon allein aufgrund der Wareneinkäufe oder aufgrund von unregelmässigen Provisionseingängen oder Honoraren?
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Koelsch
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#55

Beitrag von Koelsch »

Ich denke mal :beten: bei Selbstständigen wird man das nicht umsetzen.
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sleepy5580
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#56

Beitrag von sleepy5580 »

Nehmen wir dann mal Aufstocker der Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommt (zwei Kinder und Frau) mit Nachschichtzulage, bekommt jetzt durch Durchschnittseinkommensbildung ~200€, d.h. doch das wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zufließt, er Überstunden ausbezahlt bekommt oder 2 Nachschichten in einem Monat sind er aus dem Bezug fällt. Muss man sich dann immer abmelden und im nächsten Monat nen neuen Erstantrag stellen?
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#57

Beitrag von Olivia »

Ja, so wird das bestimmt laufen. Inkl. Vermittlung in eine Massnahme für Neuantragsteller durch das Fallmanagement. Als zusätzliche Bestrafung, dass man sein Einkommen nicht durch den Chef glätten liess, sondern Überstunden gemacht hat.
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#58

Beitrag von Olivia »

Zitat von S. 16:

Nachzahlungen von Leistungen, die nicht für den Zuflussmonat erbracht werden, sind zukünftig als einmalige Leistungen zu betrachten (§ 11 Absatz 3).
Wenn also der Erwerbstätigenfreibetrag gemäss neuem § 41a SGB II nachgezahlt wird, kann er nach dieser Vorschrift gleich einbehalten werden. Faktisch eine Abschaffung.
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kleinchaos
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#59

Beitrag von kleinchaos »

Ja, dann bekommt man mal angenommen bei einem 400€ Job nicht mehr 160 anrechnungsfrei sondern eben die 100 Grundfreibetrag. Nach 12 Monaten!!! bekommt man per "Nachzahlung" dann 720€ ausgezahlt und ist bis auf paar Piepen für KdU und KV knapp raus. Hat aber nix davon.
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#60

Beitrag von Olivia »

Was mich wundert: in dem Positionspapier von Harald Thomé wird gar nicht (mehr) auf die Thematik des künftig fehlenden Erwerbstätigenfreibetrages bei vorläufiger Bescheidung eingegangen.

Und in dem anderen verlinkten Positionspapier "Sozialrecht-Justament" wird die Änderung sogar gefeiert:
"Auch diese Einschränkung ist besser als das, was bei den Jobcentern heute praktiziert wird. Wichtig ist, dass die vorläufige Entscheidung den Lebensunterhalt stets sichern muss." (Zitat von S. 28)
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Koelsch
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#61

Beitrag von Koelsch »

Ich werde Harald deshalb mal anschreiben, der hat mit Sicherheit auch Kontakt zu dem Herrn Eckhardt.
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#62

Beitrag von Olivia »

Gute Idee, halte uns bitte auf dem laufenden!

Schade auch, dass die Geschichte mit dem Erwerbstätigenfreibetrag (noch) gar nicht in der Presse aufgegriffen wird. Das sollte ähnlich publik werden wie die geplanten Änderungen bei "sozialwidrigem Verhalten".
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Koelsch
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#63

Beitrag von Koelsch »

http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 3.2016.pdf

Beim Überfliegen ist mit bei § 39 und bei § 41a der Apettit endgültig vergangen (hatte aber zuvor bereits gespiesen, also keine Sorge
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kleinchaos
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#64

Beitrag von kleinchaos »

Das ist einer Diät nur förderlich, kannst ja schonmal trainieren
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tigerlaw
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#65

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 3.2016.pdf

Beim Überfliegen ist mit bei § 39 und bei § 41a der Apettit endgültig vergangen (hatte aber zuvor bereits gespiesen, also keine Sorge
Das bedeutet, dass bei "nicht willfährigen Antragstellern" der Widerspruch gegen eine Entziehung nach § 60 SGB I keine aufschiebende Wirkung mehr haben wird. Der hier (http://www.alg-ratgeber.de/post392244.html#p392244) wiedergegebene Beschluss des SG würde dann nicht mehr ergehen können.

Anders ausgedrückt: Das dortige JC hat "in vorauseilendem Gehorsam" gehandelt ... :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#66

Beitrag von Koelsch »

So isses - JC fordert irgend einen Sch.... - man liefert nicht, JC entzieht und dann steht man da - keine aufschiebende Wirkung mehr.

Willkür - komm ich öffne Dir das Scheunentor :kotz:
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#67

Beitrag von Olivia »

Tja, was soll man da noch sagen...
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kleinchaos
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#68

Beitrag von kleinchaos »

Alles aus Sparsamkeit. Aus den Ärmsten lässt sich immer noch bissel mehr rauspressen
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Günter
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#69

Beitrag von Günter »

Solangsam glaube ich Ernies Hinweise auf die geplanten Morde an ALG II Empfängern durch staatliche Stellen sind so abwegig nicht. Wir nähern uns zumindest Verhältnissen, die eines Rechtsstaates unwürdig sind.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#70

Beitrag von Pegasus »

Richtig Günni ist auch mein Gedanke. Schlie4ßlich ist der Tod das Ende von Zahlungen. Wir fördern halt nicht (mehr) das Bruttosozialprodukt - wir kosten.

Denke mal an England, wo man alten Menschen teure OPs verweigert - auch sie kosten nur noch. Das man aber vorher jahrelang oder gar fast sein ganzes Arbeitsleben eingezahlt hat ist mehr mehr von Belang. :motzki:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#71

Beitrag von kleinchaos »

Eigentlich eine falsche Sichtweise. Wenn man bedenkt, dass der "Steuerzahler" ja immer hofiert wird. Wer zahlt denn Steuern? Ok, die Einkommenssteuer usw. Aber diese Steuern, ebenso wie von Unternehmen zu zahlende Sozialabgaben, Gewinnsteuern, Vorstandsgehälter, normale Löhne, alle anderen Kosten sind in den Preisen für den Verbraucher einkalkuliert. Für Unternehmen sind es durchlaufende Posten bzw Kosten der Herstellung und eben einkalkuliert. Für den Verbraucher sind es Kosten. Zuzüglich Mehrwertsteuer. Also ist der Verbraucher der eigentliche Steuerzahler. Und wir Armen bringen alles sofort wieder in Umlauf, weil es bleibt ja nix drüber.
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#72

Beitrag von Koelsch »

Das ist aber weit gedacht, und denken, vor allem weit ist Politiker und Bürokraten inkompatibel.
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#73

Beitrag von Olivia »

Was bedeutet eigentlich, dass der Erwerbstätigenfreibetrag vorläufig entfallen kann?

Mal abgesehen davon, das könnte der erste Schritt zu dessen Abschaffung sein.
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marsupilami
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#74

Beitrag von marsupilami »

Mehr Arbeitsaufwand für alle.

Man geht - auch im Steuerrecht - davon aus, dass man als arbeitendes Mensch bestimmte, mit der Arbeit zusammenhängende "Aufwendungen" hat, bei denen es sich nicht lohnt, jeden Beleg einzeln zu prüfen.
Fahrtkosten
Arbeitskleidung
....
....

Wenn ich als AN jetzt da jeden Beleg aufbewahren muss, vorlegen und SB prüft, ist das schon mal deutlich mehr Aufwand als diese Pauschalen bzw. Freibeträge.

Wenn dann SB auch noch "Ermessen" ausübt und sagt: nö, Arbeitshemde erkennen wir nicht an.
Weil: das kann man ja auch - gewaschen - in der Freizeit anziehen.
Dann muss ich als AN beim SG klagen. Weil mein AG schreibt mir vor, dass ich nur blaue Hemden zu tragen habe während der Arbeit.
Dass ich im Sommer kurzärmelige, blaue Hemden tragen darf ist schon großes Entgegenkommen von seiner Seite.
Also muss ich einen ordentlichen Vorrat an sauberen blauen Hemden halten um den Anforderungen des AG's zu entsprechen.
Hier ist der Beleg für 2 langärmelige, blaue Hemden, ich will das als Arbeitskleidung anerkannt haben.

Und nun?


Jajajaja, das Beispiel zieht nicht so recht, aber es geht ja eher um's Prinzip.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Die geplanten Hartz IV Änderungen in der Übersicht

#75

Beitrag von Koelsch »

Man beachte auch den § 41a Abs. 3 - der ist für meine Begriffe noch ungleich säuischer als der Abs. 2 mit dem Erwerbstätigenfreibetrag.

Denn der heißt doch im Klartext: JC sagt - bis xx hab ich alle Deine Unterlagen (von § 3 ALG II-V redet niemand mehr) - liegen die nicht vor, wird festgesetzt, es bestand kein Anspruch auf ALG II.
Zuletzt geändert von Koelsch am Mo 7. Mär 2016, 22:14, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: § geändert
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