Bußgeldverfahren ALG II

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Koelsch
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Bußgeldverfahren ALG II

#1

Beitrag von Koelsch »

Auch in Hinblick auf den Fred - http://alg-ratgeber.de/widerspruch-klag ... 18323.html

Alles unter einem Dach im Jobcenter: Vermuten, ermitteln, bestrafen. Zur Potenzierung der Asymmetrie zwischen angeblichen "Kunden" und der Behörde
Die höchst kontroverse Diskussion über die Arbeit der Jobcenter wird immer wieder mit Hinweisen bzw. Vorwürfen angereichert, dass die enorme Asymmetrie zwischen der Behörde auf der einen Seite und den euphemistisch, aber nicht zutreffend "Kunden" genannten Leistungsberechtigten auf der anderen ein eigener Belastungsfaktor sei, der zu vielen Konfrontationen beiträgt, da sich ein Teil der hilfesuchenden Menschen "in die Mangel" genommen fühlt. Und die den Eindruck haben, sich nicht wirklich wehren zu können gegen vermeintliche oder tatsächliche Übergriffigkeit der anderen Seite. Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es hier um Leistungen geht, die das Existenzminimum sicherstellen sollen und die nicht m entferntesten üppig bemessen sind. Die "Kunden" müssen sich völlig nackt machen was ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse angeht, handelt es sich doch um eine bedürftigkeitsabhängige Leistung und die Bedürftigkeit muss bis ins kleinste Detail ausgemessen und amtlich testiert werden. Legendär sind die Beispiele, was alles als Einkommenszufluss angerechnet werden muss und in der Folge den Leistungsanspruch mindert. Und wehe, es wird etwas nicht angegeben - auch, wenn dahinter gar keine betrügerische oder vorsätzliche Absicht steht.
Um voll durchgreifen zu können, benötigt die andere Seite der "Kunden" repressive Instrumente, mit denen sie "ihre" Ansprüche bzw. Vorstellungen auch durchsetzen kann. Dazu gibt es im hier relevanten Gesetz, dem SGB II, nicht nur umfangreiche Vorschriften, in denen geregelt ist, wann und was die Betroffenen (und auch Menschen um sie herum) gegenüber der Behörde anzugeben haben, sondern mit den §§ 63 und 64 SGB II auch ein eigenes Regelwerk unter der Überschrift "Straf- und Bußgeldvorschriften" sowie "Bekämpfung von Leistungsmissbrauch". Und die haben es im Zusammenspiel mit den - übrigens im Zuge der vor kurzem verabschiedeten SGB II-Änderungen nochmals verschärften - Mitwirkungspflichten in sich.

Zu diesem Regelwerk hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) nun neue Fachliche Weisungen - Das Bußgeldverfahren im SGB II herausgegeben, die offensichtlich aus der Zukunft gekommen sind, denn sie sind auf den 20. Oktober 2016 vorausdatiert, aber heute schon lesbar. Susan Bonath hat dies zum Anlass genommen, in ihrem sehr kritischen Artikel Ermitteln auf Verdacht einmal genauer hinzuschauen.

Weiter: http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot. ... 0/214.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Bußgeldverfahren ALG II

#2

Beitrag von Günter »

Dieses ganze Konstrukt widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung, die Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Bußgeldverfahren ALG II

#3

Beitrag von marsupilami »

Offenbar sind wir alle Verbrecher, Betrüger, Sozialschmarotzer.

Nein, nicht nur die Hartzler ansich, sondern auch alle, die irgendwie, vermutlich, vielleicht, mit diesem Pack in irgendeiner Beziehung stehen könnten.


Eines weiß ich: sollte ich zu Geld kommen, mach ich irgendeine Klitsche auf, stell' nen Hartzler ein und verweigere jegliche Zusammenarbeit mit dem JC. Das würde ich gnadenlos durchziehen und damit auch an die Öffentlichkeit gehen.
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Bußgeldverfahren ALG II

#4

Beitrag von kleinchaos »

Wer andern eine Grabe grubt ... Frau Nahles wird ja noch ne Weile leben. Und mit ihr der gesamte Rest dieser dreckigen Veranstaltungen. Und wenn sie Glück haben reichen ihre Repressionen noch weit in die Zukunft. Jedoch sollten sie sich nicht zu sicher fühlen. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Und ich glaube kaum, dass es dann irgendeine Gnade geben wird
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Upstocker
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Re: Bußgeldverfahren ALG II

#5

Beitrag von Upstocker »

Ich war neulich auf dem Treffen für Menschen mit Armutserfahrungen in Berlin, das die Caritas und die nationale Armutskonferenz (nak) ausgerichtet haben. Wir haben dann auch ein paar Funktionäre der Regierung hören dürfen.
Am besten hat mir Frau Kerstin Griese (MdB, SPD, Vorsitzende im Ausschuss für Arbeit und Soziales) gefallen. Sie meinte, Hartz IV wird nicht abgeschafft, sondern noch weiter "verbessert". Nächste Ziele:

Ausweitung der Verfolgungsbetreuung durch die Ämter.

Alleinerziehende in Arbeit bekommen (staatliche Kinderbetreuung). (Anm.: Wohlgemerkt in Arbeit. Von auskömmlicher Beschäftigung ohne Hartz IV hat sie dabei eben nicht geredet).

Flächendeckende Einführung/Ausbau von Schuldnerberatung (Anm. Staatsinkasso?)

Aufbau eines künstlichen und staatsfinanzierten Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose. Den Leuten fehlt eine
Tagesstruktur (O-Ton).
(Anm.: Das soll wohl die weltgrösste beschützende Werkstatt werden?)
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kleinchaos
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Re: Bußgeldverfahren ALG II

#6

Beitrag von kleinchaos »

Na dann warten mir mal auf den politischen Weihnachtsmann und seinen Wundersack und die Segnungen
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Creo
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Re: Bußgeldverfahren ALG II

#7

Beitrag von Creo »

Interessant...unter dem Link zur fachlichen Anweisung findet sich jetzt nicht mehr das, was ich letzte Woche ja selber noch genutzt habe zum anchlesen um der Kollegin zu helfen.

Ich hatte mir aber auch das hier mit lesezeichen gespeichert..da klappt es noch: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... TBAI378034
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tigerlaw
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Re: Bußgeldverfahren ALG II

#8

Beitrag von tigerlaw »

Danke, Creo, bevor auch dieser Link gesperrt wird, habe ich diese Fachlichen Weisungen lokal auf meiner Festplatte ("Bücherbord"...) gespeichert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Bußgeldverfahren ALG II

#9

Beitrag von Olivia »

Nein, es handelt sich nicht um eine Linksperrung, sondern um eine Fehlbedienung des Acrobat Readers. Die Fachlichen Weisungen sind auch im geänderten Dokument https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... 465384.pdf weiter enthalten, aber als Anlage. Dazu ist die Navigation wie folgt auszuführen: Anzeige --> Ein-/Ausblenden --> Navigationsfenster --> Anlagen. Dann geht auf der linken Bildschirmseite das Fenster "Anlagen" auf. Dort dann den Reiter "Das Bussgeldverfahren im SGB II" wählen und die Fachlichen Hinweise erscheinen innerhalb des Dokumentes!

In einem allerdings wurde das Dokument tatsächlich geändert. Die Vordatierung auf den 20.10.2016 wurde auf den 26.09.2016 geändert, also das Dokument zurückdatiert. Es wäre zu prüfen, ob auch andere Inhalte noch einmal geändert worden sind.
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