Unser User @topas sandte mir eben einen "Stapel" an Hinwesen, worauf man beim medizinischen Dienst achten sollte.
Ich stell das mal alle ohne Kommentar ein:
Medizinischer Dienst - worauf ist zu achten
Medizinischer Dienst - worauf ist zu achten
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Medizinischer Dienst - worauf ist zu achten
Auch von mir ein Dank an topas. Vieles ist mir auch schon begegnet, bzw. habe ich in Seminaren gehört.
DIese "Merkblätter" lade ich mir herunter in mein "Bücherbord"
Vor ca. 10 - 15 Jahren wurden z.B. viele Anträge auf Berufskrankheitsanerkennung aus em Bereich Maler- und Lackiererhandwerk (wegen lösemittelverursachter Polyneuropathien usw.) fließbandmäßig abgewiesen. Es gab ein ganzez System von Gutachtern, die alle der sog. "Erlanger Schule" angehörten. Da wurde man immer wieder an den Spruch von Otto Waalkes erinnert: "Die Wissenschaft hat festgestellt, dass Rauchen doch nicht tödlich ist. Gez. Dr. Marlboro". Anders ausgedrückt: Ich hatte manchmal den Eindruck von "mafiotischen Strukturen". Und wenn Gutachter nur Gutachten machen ("Institut für xxx-Begutachtungen" z.B.), dann sollte man gaaanz vorsichtig herangehen. Denn die leben nur von Gutachten. Und wer beauftragt Gutachten? Es "menschelt" immer mal ...
Wenn aber ein ARzt auch "normal" in seiner Praxis oder Klinik tätig ist, dann kann er auch von anderen Einnahmequellen leben ...
Ein Gutachter, den ich nicht zu jenen Strukturen zuordne, ist Dr. Althaus in Krefeld .
Ich hatte ihn als Referenten in einem Seminar für Anwälte über Wirbelsäulenerkrankungen kennengelernt. Damals war er der Leiter einer Medizinischen Untersuchungsstelle der LVA.
Als ich diese Berufsangabe las, dachte ich mir "Nun ja, dann höre ich es mir mal an" - Und ich bin seither von dem Mann begeistert. Er sagt: "1. Ich bin nicht käuflich. 2. Wenn was dran ist, dann ist was dran, und wenn nichts dran ist, dann ist auch nichts dran".
Bei einer Mandantin hatte er eine absolute Erwerbsmidnerung begutachtet, während zuvor die vom Gericht ausgewählte Gutacherin noch "volle Erwerbsfähigkeit" festgestellt hatte.
Andererseits hatte ich in einem Gerichtsverfahren für eine andere Mandantin auch keinen Erfolg, er konnte die von uns gerne gesehenen Schäden nicht feststellen, diese Klage ging leider verloren.
Lest aber selber einmal auf seiner homepage (http://www.freie-medizinische-unfallgut ... 39994.html), etwa das Kapitel "Das Gutachterproblem"
DIese "Merkblätter" lade ich mir herunter in mein "Bücherbord"
Vor ca. 10 - 15 Jahren wurden z.B. viele Anträge auf Berufskrankheitsanerkennung aus em Bereich Maler- und Lackiererhandwerk (wegen lösemittelverursachter Polyneuropathien usw.) fließbandmäßig abgewiesen. Es gab ein ganzez System von Gutachtern, die alle der sog. "Erlanger Schule" angehörten. Da wurde man immer wieder an den Spruch von Otto Waalkes erinnert: "Die Wissenschaft hat festgestellt, dass Rauchen doch nicht tödlich ist. Gez. Dr. Marlboro". Anders ausgedrückt: Ich hatte manchmal den Eindruck von "mafiotischen Strukturen". Und wenn Gutachter nur Gutachten machen ("Institut für xxx-Begutachtungen" z.B.), dann sollte man gaaanz vorsichtig herangehen. Denn die leben nur von Gutachten. Und wer beauftragt Gutachten? Es "menschelt" immer mal ...
Wenn aber ein ARzt auch "normal" in seiner Praxis oder Klinik tätig ist, dann kann er auch von anderen Einnahmequellen leben ...
Ein Gutachter, den ich nicht zu jenen Strukturen zuordne, ist Dr. Althaus in Krefeld .
Ich hatte ihn als Referenten in einem Seminar für Anwälte über Wirbelsäulenerkrankungen kennengelernt. Damals war er der Leiter einer Medizinischen Untersuchungsstelle der LVA.
Als ich diese Berufsangabe las, dachte ich mir "Nun ja, dann höre ich es mir mal an" - Und ich bin seither von dem Mann begeistert. Er sagt: "1. Ich bin nicht käuflich. 2. Wenn was dran ist, dann ist was dran, und wenn nichts dran ist, dann ist auch nichts dran".
Bei einer Mandantin hatte er eine absolute Erwerbsmidnerung begutachtet, während zuvor die vom Gericht ausgewählte Gutacherin noch "volle Erwerbsfähigkeit" festgestellt hatte.
Andererseits hatte ich in einem Gerichtsverfahren für eine andere Mandantin auch keinen Erfolg, er konnte die von uns gerne gesehenen Schäden nicht feststellen, diese Klage ging leider verloren.
Lest aber selber einmal auf seiner homepage (http://www.freie-medizinische-unfallgut ... 39994.html), etwa das Kapitel "Das Gutachterproblem"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
MDK - Neue Begutachtungsanleitung für Arbeitsunfähigkeit
Weiß nicht ob das Thema bereits vorhanden also eventuell verschieben bwz. zusammenfügen. Der Artikel auf Haufe ist vom 03.07.2017.
Unten ist ein Link :Die aktuell angepasste BGA AU finden Sie hier.
Link zum Artikel
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In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- marsupilami
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Re: MDK - Neue Begutachtungsanleitung für Arbeitsunfähigkeit
Wir haben doch neulich von Forenmitglied topas(?) - oder hat nur Koelsch die Dinger eingestellt? - eine Liste von .pdf's zum Thema MDK-Begutachtung bekommen, ich find' die nicht.
Aber das passt doch gut zusammen.
Aber das passt doch gut zusammen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: MDK - Neue Begutachtungsanleitung für Arbeitsunfähigkeit
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 07#p443407
Schieb ich später mal da hin, muss erst mal zur Hörgeräteanpassung (schon wieder).
Schieb ich später mal da hin, muss erst mal zur Hörgeräteanpassung (schon wieder).
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: MDK - Neue Begutachtungsanleitung für Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit: Definition für SGB II Leistungsberechtigte
Der Maßstab für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II wurde festgelegt, um die gesetzlich normierte Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei einer Arbeitsunfähigkeit auch diesem Personenkreis sowie deren Begutachtung durch die MDK zu ermöglichen.
- marsupilami
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- Wohnort: Zu Hause
Re: MDK - Neue Begutachtungsanleitung für Arbeitsunfähigkeit
Brauchst nach mM nicht verschieben, Verlinkung reicht ja schon.
So dass man sich da bei Bedarf eben umfassend schlau machen kann.
Vorausgesetzt, man/vrau liest das dann auch, wenn wir hier- und dorthin verweisen.
So dass man sich da bei Bedarf eben umfassend schlau machen kann.
Vorausgesetzt, man/vrau liest das dann auch, wenn wir hier- und dorthin verweisen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?