Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

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Peterpanik
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Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#1

Beitrag von Peterpanik »

Sollte jeder einfach jeder lesen und zur Kenntnisnehmen hier, danke.

Grundaussage des Schreibens , Zitat :

Der deutsche Saat gewährt jeden , der nicht in der Lage ist , für sich selbst zu sorgen ,
eine Grundsicherung , um ein Leben zu führen , welches der Menschenwürde entspricht .

Festellung - 09.08.2017.pdf
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Koelsch
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#2

Beitrag von Koelsch »

Was anderes war da ja auch nicht zu erwarten. Das Porto hätte man besser in ein Eis investiert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#3

Beitrag von Peterpanik »

Morgen Köelsch, diese Aussage ist binden für alle Staatlichen - Bediensteten in Deutschland .

Und jeder der da gegen verstößt begeht schlicht und einfach eine Straftat ,
jeder Kunde eines Jobcenters hat das Recht wenn es ihm betrifft die Person sofort anzuzeigen bei der Staatsanwaltschaft.
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kleinchaos
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#4

Beitrag von kleinchaos »

Das steht wo?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#5

Beitrag von Günter »

Bist du sicher, dass du das Schreiben zu ende gelesen hast?

Da steht, du kannst dir deinen Anspruch auf Geld einklagen, daher gibt es keine Strafe für diejenigen, die dir das Geld verweigern.

Mal so nebenher bemerkt
Der deutsche Saat gewährt jeden , der nicht in der Lage ist , für sich selbst zu sorgen ,
eine Grundsicherung , um ein Leben zu führen , welches der Menschenwürde entspricht .
das ist eine hohle Floskel, denn nirgends ist definiert, wie hoch der Anspruch auf Menschenwürde ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#6

Beitrag von kleinchaos »

Nimm Art. 2 des GG:
"Art 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#7

Beitrag von kleinchaos »

Selbst für die Ortsabwesenheitsanordnung gibts die Grundlage im GG
"Art 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist."
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Peterpanik
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#8

Beitrag von Peterpanik »

Frage :
Wer hier hat denn schon ( Gemeint sind Sachbearbeiter deren Vorgesetzte und Richter die Sperren von 10 - 100 % aussprechen.) mal einen vom Jobcenter bzw. vom SG-Gericht angezeigt bei der Staatsanwaltschaft.

Ich machte es öfter, aktuell laufen 3 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft.
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Koelsch
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#9

Beitrag von Koelsch »

Mir ist ein Fall bekannt - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 25#p398625
der sah zumindest für mich mal halbwegs aussichtsreich aus, aber auch da kein Verfahren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#10

Beitrag von Günter »

Ich hatte mal in einem SG Verfahren gedroht den SB anzuzeigen, ging um das Trennungsjahr vor der Scheidung, daraufhin haben die sofort die verweigerten 10 % (Differenz zwischen Einzel-BG 100 % vom Regelsatz und 90 % als Ehepaar) gezahlt. Mein SB kannte mich, der wusste ich ziehe das durch.
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Peterpanik
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#11

Beitrag von Peterpanik »

Günter ich drohe niemand mehr, ich sage den schlicht das ich es anderen Behörden zur Prüfung vorlege, und dann Entscheiden andere ob es richtig oder falsch ist.
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Günter
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#12

Beitrag von Günter »

Ich hab auch nicht gedroht, ich habe nur angekündigt, was ich zu unternehmen gedenke.
......

Das Familiengericht hat die Scheidung aufgrund dieses Antrags vollzogen und damit das Trennungsjahr durch das Scheidungsurteil (liegt dem Gericht und dem JC bereits vor) seit März 2005 als Tatsache festgestellt. Ein Urteil eines Gerichtes bindet meiner Meinung nach auch staatliche Behörden, oder gilt für das JC ein gesondertes Recht?

Wenn das JC der Meinung ist, die Angaben im Scheidungsantrag bezüglich des Trennungsjahres sind falsch, dann fordere ich das JC auf, dafür Beweise zu erbringen. Es handelt sich immerhin um den Straftatbestand des Prozessbetruges. Ich stelle weiterhin den Antrag, die beteiligen Rechtsanwälte ***** und ********* als Zeugen zu laden, um deren pflichtgemäße Prüfung der Angaben zum Trennungsjahr zu bezeugen. Desgleichen die Richterin im Scheidungsprozess zu befragen, ob sie ein Pflichtversäumnis im Scheidungsverfahren begangen hat.

Ich bin nicht gewillt, mich von Angestellten des JC, die sich hinter der Anonymität der Behörde verstecken, fälschlich einer Straftat bezichtigen zu lassen, deshalb werde ich mich mit Strafanzeige wegen Verleumdung ( § 187 StGB) gegen denjenigen wehren, der weiterhin ohne Beweisantritt behauptet, das Trennungsjahr hat nicht stattgefunden.

Danach war Ruhe gepfiffen und die haben gezahlt.
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Peterpanik
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#13

Beitrag von Peterpanik »

Wampe wenn ein Sachbearbeiter den Regelsatz kürzt ist das Existenzminimum nicht mehr gesichert, verstehst du das ?

Und wen das Existenzminimum nicht mehr gesichert ist von dem Sachbearbeiter ist das unterlassene Hilfeleistung, verstehst du das ?

In diesen Fall kann der Betroffene sofort Strafanzeige einreichen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, verstehst du das ?


Das was Ich dir beschrieben habe jetzt, sagt das oben benannte Schreiben indirekt aus, verstehst du das nun !
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Koelsch
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#14

Beitrag von Koelsch »

  • Fast alle Sozialgerichte sehen das Existenzminimum auch bei Kürzungen z.B. durch Sanktionen gesichert
  • Unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB) setzt einen Unglücksfall oder eine Notlage voraus, die aber nach Meinung der SG's nicht gegeben ist
  • Klar kann man einen Strafanzeige stellen, die ist aber in dem Fall ohne jede Aussicht auf Erfolg, weil eben die Tatbestandsmerkmale fehlen
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Günter
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Re: Aussage von Niedersachsen zum Regelsatz.

#15

Beitrag von Günter »

Das was Ich dir beschrieben habe jetzt, sagt das oben benannte Schreiben indirekt aus, verstehst du das nun !
Wenn ich das Schreiben richtig verstanden habe, dann ist erstens nicht definiert, in welcher Höhe das Existenzminimum angesiedelt ist und zweitens steht da, wenn jemand kürzt steht dir der Klageweg vor dem Sozialgericht offen. Deswegen kann es keine Strafe für die SBs geben.

Aber jeder Jeck is anders und deshalb versteht jeder das was da steht anders.

Also lass dich nicht beirren und kämpfe weiter.
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