Zusatzrente zur Grundsicherung

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Koelsch
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Zusatzrente zur Grundsicherung

#1

Beitrag von Koelsch »

Ab 1. Januar hat sich ja die Anrechnung von Zusatzrenten bei Grundsicherungsbezug etwas verbessert:

Aus dem Newsletter von Harald Thomé dazu:
Im vorletzten Newsletter (45/2017) hatte ich von den Änderungen im SGB XII ab 1018 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes berichtet. Danach gilt für Einkünfte aus Betriebs-, Riester- und Basisrenten, sowie sonstigen private Renten ein „Grundfreibetrag“ von 100 € als anrechnungsfrei, aus den übersteigenden Beträgen sind weitere 30 % anrechnungsfrei. Der anrechnungsfreie Betrag ist aber von 50 % des Regelsatzes, derzeit dann 208 € gedeckelt (§ 82 Abs. 5 SGB XII).

Dazu gibt es jetzt auch eine Weisung vom BMAS, worin das nochmal genauer dargestellt wird, diese gibt es hier: https://tinyurl.com/y7lop2f9
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Zusatzrente zur Grundsicherung

#2

Beitrag von Olivia »

Eine freiwillige Rürupversorgung zählt zu dem Freibetrag dazu?
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Koelsch
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Re: Zusatzrente zur Grundsicherung

#3

Beitrag von Koelsch »

Ja
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