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Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige
Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige
Super Übersicht. Danke
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg