Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

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Anonym22010

Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#1

Beitrag von Anonym22010 »

Bis zur Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig.

Aber: Ab sofort können wir einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.

Voraussetzung: Es handelt sich um einen Bedarf, der laufend besteht und nicht durch Einsparungen oder Unterstützung Dritter gestemmt werden kann.

Wir sollten mal überlegen, was wir jetzt alles beantragen sollten.

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
Bildung - ist nichts im Regelsatz enthalten
Stromkosten, die höher sind als der Betrag im Regelsatz

Was habt ihr noch im Hinterkopf?
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Koelsch
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ein verführerisches Thema zu dem mir derzeit noch nicht ser viel "Vernünftiges" einfällt.

KV Zusatzbeitrag - ich denke das kann man unter den Begriff packen

Strom, da wird's dünn, denn da kannst Du recht leicht mit theoretischen Einsparmöglichkeiten kontern
Bildung - jein, da kommt denn auch die Frage der Angemessenheit. Wenn's dabei um die Buntstifte, Radiergummies, Schulbücher etc. etc. etc. der Kinder geht, ich kann mir vorstellen, das kann durchgehen. Wenn's um den Ikebana odeer Kisuaheli Kurs in der VHS für Muttern geht, erscheint mir's zweifelhaft.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
one_eyed_jack
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#3

Beitrag von one_eyed_jack »

hausrat- und haftpflichtversicherung
reisen zu familienmitgliedern oder freunden (soweit es ueber den anteil im regelsatz hinausgeht)
geschenke zu geburtstagen, weihnachten etc
ist zwar alles nicht wirklich laufend (monatlich), aber doch regelmaessig. und fuer ein menschenwuerdiges leben notwendig.
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Koelsch
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#4

Beitrag von Koelsch »

Die Zahl der Wünsche tendiert sicher gegen unendlich, die Zahl der wirklich unter diesen unbestimmten Begriff zu subsummierenden Bedarfsfälle vermutlich eher gegen Null. Wäre man nicht schon abgehärtet - die ARGEn und die SG's könnten einem schon jetzt leid tun. :heul:
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Christoph
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#5

Beitrag von Christoph »

Nach der Flut der Überprüfungsanträge, jetzt die Flut der Sonderbedarfsanträge?

Ich hoffe nicht................
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kleinchaos
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#6

Beitrag von kleinchaos »

Da hat jeder wohl andere Bedarfe (Prioritäten)
Ich würde in diesem Rahmen zum Beantragen vorschlagen: zB die selbstzuzahlenden Augentropfen bei chronischer Augentrockenheit, Cremes und Salben bei Hautkrankheiten (darf man ja meist auch selbst zahlen), alle bisher ungedeckten Gesundheitskosten. Therapiehund (gibts bei SGB XII), Haushaltshilfe bei Messies. Nachhilfe bei Kindern. Ungedeckte Schulbuskosten, ungedeckter Kita-Beitrag. Die übersteigenden Stromkosten werd ich mal versuchen. Ebenso wie die 4,20€ die ich mehr zahle für die Monatskarte als im Regelsatz vorgesehen ist.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#7

Beitrag von Christoph »

Alles im Zusammenhang mit Krankheiten, Medikamenten, medizinische Hilfsmittel, sicher.

Nur wenn man jetzt anfängt, für alles was nicht niet- und nagelfest ist, einen Antrag zu stellen, dann geht der Schuss eher nach hinten los.

Dort wo wirklich ein zusätzlicher, dringender Bedarf, ja.........aber bitte nicht nach dem Motto: "Man könnte es ja mal versuchen"......z.B. Tierhaltung, Musikunterricht fürs begabte Kind, Ballett für die reizende Tochter.
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Koelsch
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#8

Beitrag von Koelsch »

Christoph hat geschrieben:Alles im Zusammenhang mit Krankheiten, Medikamenten, medizinische Hilfsmittel, sicher.

Nur wenn man jetzt anfängt, für alles was nicht niet- und nagelfest ist, einen Antrag zu stellen, dann geht der Schuss eher nach hinten los.

Dort wo wirklich ein zusätzlicher, dringender Bedarf, ja.........aber bitte nicht nach dem Motto: "Man könnte es ja mal versuchen"......z.B. Tierhaltung, Musikunterricht fürs begabte Kind, Ballett für die reizende Tochter.
Seh ich auch so, aber ich befürchte, da werden viele ohne jede Überlegung genau nach dem Motto mal fröhlich beantragen. Wobei ARGE ohnehin keinen Handschlag tun wird, bevor nicht "von oben" irgendwas gekommen ist.
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Anonym22010

Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#9

Beitrag von Anonym22010 »

Koelsch hat geschrieben: Wobei ARGE ohnehin keinen Handschlag tun wird, bevor nicht "von oben" irgendwas gekommen ist.
Das glaube ich auch... aber nach 6 Monaten müssen sie reagieren...weitere 3 Monate später ist die Bearbeitungszeit des Widerspruchs rum... und dann kann man klagen - und ich denke, nun mit besseren Aussichten.

Warum warten und Geld verschenken?
Anonym22010

Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#10

Beitrag von Anonym22010 »

Christoph hat geschrieben:Nach der Flut der Überprüfungsanträge, jetzt die Flut der Sonderbedarfsanträge?

Ich hoffe nicht................
Ich hoffe, doch! Dann sehen sie mal, was fehlt...
man muß es ja begründen, warum man es nicht aus dem Regelsatz oder durch Dritte bestreiten kann.
Anonym22010

Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#11

Beitrag von Anonym22010 »

one_eyed_jack hat geschrieben:hausrat- und haftpflichtversicherung
reisen zu familienmitgliedern oder freunden (soweit es ueber den anteil im regelsatz hinausgeht)
Ja, dassehe ich auch als richtig an.

Geschenke zu Geburtstagen, Weihnachten etc dagegen glaube ich nicht, das so etwas Sinn macht... denn wer wenig verdient muß sich auch was einfallen lassen, wie er anderen ohne Kosten eine Freude machen kann.
one_eyed_jack
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#12

Beitrag von one_eyed_jack »

Andrea hat geschrieben: man muß es ja begründen, warum man es nicht aus dem Regelsatz oder durch Dritte bestreiten kann.
das koennte eine retourkutsche werden... wenn die ARGE dann fragt, womit haben sie es denn die ganzen letzten jahre bezahlt?
sleepy5580
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#13

Beitrag von sleepy5580 »

Ich seh das immer sehr Zweigeteilt, mit den unteren Einkommensgruppen denn es gibt da immer ein Problem wer gehört zu den unteren Einkommensgruppen und wer schon zu den Aufstockern ;), denn zieh ich das ALG II an gehören mehr zum Kreis des ALG II und gehören dann eigentlich nicht mehr zu den unteren Einkommensgruppen. Was ist mit den Leuten die sich auf Grund der Verfolgungsbetreuung, versuchen selber durch zu schlagen. Erst wenn all das geklärt ist kann man an die Neuberechnung und glaubt auch nur einer im Ernst daran das dies bis Ende der Jahresfrist einwandtfrei funktioniert ... also ich nicht ... und noch eine Sache ist nicht geklärt wie wird der unabdingbare Bedarf gewährt als Leistung oder als Darlehn.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Anonym22010

Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#14

Beitrag von Anonym22010 »

one_eyed_jack hat geschrieben: das koennte eine retourkutsche werden... wenn die ARGE dann fragt, womit haben sie es denn die ganzen letzten jahre bezahlt?
Nein, wieso? Es gibt einen Betrag, den man sparen müßte...den hat man bislang zum Beispiel für Strom ausgegeben. Lieber in kaputten Klamotten rumlaufen als ohne Strom da stehen - du verstehst?

Und ich z.B. habe meine Familie jahrelang nicht besuchen können, aus finanziellen Gründen, aber auch weil ich keine Ortsabwesenheit 3 Monate im Voraus genehmigt bekomme, was Voraussetzung wäre, ein billiges Ticket kaufen zu können. Das Normale kann ich mir nicht zusammen sparen...bevor ichs zusammen habe brauche ich ne neue Brille, nen neuen Kühschrank usw...

Ich schreibe mir meine Ausgaben auf... da kann mir niemand sagen, ich hätts hinbekommen können.

Man muß richtig begründen - darauf kommts an!
one_eyed_jack
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#15

Beitrag von one_eyed_jack »

Andrea hat geschrieben: Geschenke zu Geburtstagen, Weihnachten etc dagegen glaube ich nicht, das so etwas Sinn macht... denn wer wenig verdient muß sich auch was einfallen lassen, wie er anderen ohne Kosten eine Freude machen kann.
da hast du natuerlich recht, aber das geht nicht fuer jeden. fuer meine eltern male ich gerne auch mal 20 - 30 h an einem bild, fuer solche anlaesse, das freut die dann auch. wenn ich aber zb zu einer hochzeit von einer cousine gehe, kann ich da nicht mit einem selbstgemalten bild ankommen. die wollen immer nur geld. schliesslich zahlen die ja auch ne menge fuer die feier. und ich kann mich da nicht immer vor druecken hinzugehen, weil "man" erwartet dass ich da hingehe. dazu muss ich auch noch die fahrt zahlen und die wohnen nicht in der naehe. und leider sind sehr viele cousins und cousinen von mir grad im heiratsfaehigen alter *seufz*

wenn ich jetzt echt makaber sein wollte wuerde ich noch sagen, zum glueck sind alle alten leute in meiner family schon tot und die naechste beerdigung wo ich hin MUSS ist hoffentlich noch lange hin...

das ist natuerlich nur meine persoenliche situation, ich hab halt das "pech" dass ich eine sehr grosse familie habe, die sehr verstreut ist, und der familienzusammenhalt bei uns sehr hoch geachtet wird.
one_eyed_jack
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#16

Beitrag von one_eyed_jack »

Andrea hat geschrieben: Nein, wieso? Es gibt einen Betrag, den man sparen müßte...den hat man bislang zum Beispiel für Strom ausgegeben. Lieber in kaputten Klamotten rumlaufen als ohne Strom da stehen - du verstehst?
ok, da hast du einen punkt, aber ist es erwiesen dass die kosten fuer strom zu niedrig angesetzt sind? natuerlich sind sie das. aber das wissen die bei den ARGEN halt nicht.
Andrea hat geschrieben: Und ich z.B. habe meine Familie jahrelang nicht besuchen können, aus finanziellen Gründen
das tut mir echt leid fuer dich. es ist schlimm. familie ist so wichtig, wenn schon nicht freunde und sonstiges soziales leben. ich habe bevor ich beduerftig wurde, meine oma alle 6 - 8 wochen besucht. mit alg II waere das nicht mehr so oft gegangen. zum glueck ist oma aber kurz bevor ich beduerftig wurde, gestorben. das ist nun mal echt makaber. aber wie haette ich oma die fast hundert jahre alt war, erklaeren sollen, dass ich leider nur noch zweimal im jahr zu besuch kommen kann? sie haette mir das fahrgeld sogar bezahlt, von ihrer mikrigen rente... sie wollte mir immer geld geben wenn ich sie besuchte. auch als ich noch gut verdient hab. und ich wehrte dann ab, ich brauch nix, ich verdiene genug... und dann fand ich den 50-mark schein zuhause auf einmal in meiner manteltasche wo sie ihn mir heimlich reingesteckt hatte. so war sie halt.
aber spaeter konnte sie das nicht mehr, da kam sie kaum selbst mit ihrem geld aus. es ist so traurig. wenn ich mir vorstelle dass andere leute (andrea) ihre family seit jahren nicht besuchen koennen.
Anonym22010

Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#17

Beitrag von Anonym22010 »

one_eyed_jack hat geschrieben: ich hab halt das "pech" dass ich eine sehr grosse familie habe, die sehr verstreut ist, und der familienzusammenhalt bei uns sehr hoch geachtet wird.
Das ist bei uns nicht anders... aber gerade weil wir uns gern haben erwartet niemand Unmögliches... aber ich denke, das wäre mal ein eigenes Thema... Erwartungen anderer gehören nicht in dieses Topic.
Hier gehts doch um das, was wir brauchen.
Christoph
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#18

Beitrag von Christoph »

Andrea hat geschrieben:
Christoph hat geschrieben:Nach der Flut der Überprüfungsanträge, jetzt die Flut der Sonderbedarfsanträge?

Ich hoffe nicht................
Ich hoffe, doch! Dann sehen sie mal, was fehlt...
man muß es ja begründen, warum man es nicht aus dem Regelsatz oder durch Dritte bestreiten kann.
Die Denkweise (sofern sie denken, es ist eher das reine Abarbeiten auf Anweisung) bei den Sachbearbeitern ist eine völlig andere und solche wahllosen Anträge verschärfen die Situation in den Jobcentern noch, die sind genervt und werden sich eventuell noch ablehnender verhalten, sofern sich die Möglichkeit ergibt.
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Katharina2006
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#19

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: Christoph auf die genervten SBs haben wir doch in der Vergangenheit schon viel zu viel Rücksicht genommen. Ich finde es richtig, wenn die jetzt mit Anträgen konfrontiert werden. Es ist eine legale Form deutlich zu machen, dass ALG II-Bezieher auch Menschen sind und Bedürfnisse haben, die über den viel zu niedrigen Regelsatz hinaus gehen. :Kathi:
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aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#20

Beitrag von Günter »

Immer nur ducken, aus Angst die könnten entnervt sein? :never:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#21

Beitrag von Emmaly »

Zu den Härtefällen gehören nur Dinge, die unabdingbar sind und auf anderen Wege der Härtefall nicht beseitigt wird bzw. nicht beseitigt werden kann.

Der Zuschlag der KK kann durch Wechsel der KK umgangen werden. Wenn dieser Wechsel zumutbar ist, dann bedeutet das, es gibt kein Härtefall.

Ich sehe so ein Bedarf bei einer ständigen Unterdeckung, wenn das Umgangsrecht wahrgenommen wird und die Eltern nicht in der Lage sind die zusätzlichen Kosten selbst aufzubringen.

Aber auch bei bestimmten medizinischen Versorgungen, die notwenig sind, aber wegen der Kosten (Fahrtkosten) nicht oder in unzureichenden Maße wahrgenommen wird.

@ Christoph, so wie du das beschreibst wäre es dann äüßerst rechtswidrig. Es sollte schon eine prüfung da sein.

Dann noch die Frage: ist eine Überprüfung sinnvoll? Ich würde sagen, wenn man einen Anspruch angemeldet hatte, am besten natürlich in Schriftform, ja, sonst eher nein.

Für die Zukunft ja.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Anonym22010

Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#22

Beitrag von Anonym22010 »

begründen, warum man es nicht aus dem Regelsatz oder durch Dritte bestreiten kann.
Christoph hat geschrieben:Die Denkweise (sofern sie denken, es ist eher das reine Abarbeiten auf Anweisung).
Es gibt noch welche, die wirklich denken - aber ich gebe zu, es ist Glückssache, so jemanden zu haben.

Und ich meine: Gebe ich mehrere gut Begründete ab stehen die Chancen gut, daß wenigstens einer genehmigt wird...wäre immer noch besser als nichts!

Zumal: Ich habe die Erfahrung gemacht, daß auch schon mal etwas bewilligt wird, "weil es kostengünstiger ist, zu bewilligen als wenn mehrere Stellen sich mit so einer Kleinigkeit beschäftigen müssen..." - Originalzitat meiner SB.
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#23

Beitrag von kleinchaos »

Die Sache mit der beweisenden Buchführung kann aber auch nach hinten losgehen. Bei mir würde das Rauchen als nicht nötig moniert werden, bei Andrea wäre es der heimische Zoo, beim nächsten der Hund den man schon vor dem ALG2-Bezug hatte usw usw.

Ich wäre auch gern einmal im Monat bei meinem Enkel. Geht aber nicht. Leider.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#24

Beitrag von Christoph »

Und ich meine: Gebe ich mehrere gut Begründete ab stehen die Chancen gut, daß wenigstens einer genehmigt wird...wäre immer noch besser als nichts!
Kannst Du dich auch nur ansatzweise in Lage eines SB (vielleicht einer mit Zeitvertrag ohne Fachkenntnisse) versetzen, der so eine prallgefüllte Akte mit allen möglichen und unmöglichen Anträgen auf seinem Schreibtisch hat? Versuch es mal.........

Ich bin für Augenmaß, auch beim ALG2-Empfänger.
Anonym22010

Re: Nach dem Urteil des BVG - was sollten wir jetzt beantragen?

#25

Beitrag von Anonym22010 »

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2010 zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können.

Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.

„Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren“, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wahrnehmung des Umgangsrechtes... ist das nicht schon länger so, daß man das genehmigt bekommen kann?
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