Anträge für das Bildungspaket stellen!!

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Koelsch
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Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein diesen Monat gestellter Antrag auf Bildung – und Teilhabe pro Kind 78 € für Mittagsverpflegung (26 € pro Monat) auch ohne Nachweis das diese genutzt wurde und 10 € pro Monat Teilhabegutschein an Nachzahlung für die Monate Jan. – März einbringt (§ 77 Abs. 11 SGB II). Wer diesen Termin verpasst verliert den Anspruch, daher dringend auf diesen Anspruch hinweisen!!!

Das sind also zusammen € 108,00.

Nach § 77 Abs. 11 SGB II sind diese Leistungen für diese 3 Monate ohne weiteren Nachweis zu erbringen-
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Luke
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#2

Beitrag von Luke »

hi
also brauche ich kein nachweis vom verein und z.b dem kindergarten einreichen erstmal
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Koelsch
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#3

Beitrag von Koelsch »

So isses.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Luke
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#4

Beitrag von Luke »

:D

Das muss ich erstmal meinen ganzen bekannten erzählen ne rundmail schreiben danke für den tipp
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Koelsch
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#5

Beitrag von Koelsch »

Ja, mach das. Die JC werden darauf von sich aus nicht hinweisen, man hat ja so viel Wichtigeres zu tun, da muss man die Beratungspflicht nicht so genau nehmen.
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Luke
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#6

Beitrag von Luke »

Koelsch hat geschrieben:Ja, mach das. Die JC werden darauf von sich aus nicht hinweisen, man hat ja so viel Wichtigeres zu tun, da muss man die Beratungspflicht nicht so genau nehmen.
muss ich den antrag was beifügen der § z.b
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kleinchaos
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#7

Beitrag von kleinchaos »

Nee
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#8

Beitrag von TiniF »

Ich habe dank deines Hinweises auch den formlosen Antrag gestellt für die Monate Januar bis März. Heute war Post drin, das mein Antrag eingegangen ist. Anbei Anträge, und ich möchte bitte Nachweise beifügen. Das dachte ich mir schon. Ich werde am We jetzt ein Schreiben formulieren mit dem Hinweis das bis März die Leistungen ohne Nachweis zu erbringen zu sind.
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Koelsch
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#9

Beitrag von Koelsch »

Richtig!
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Babra
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#10

Beitrag von Babra »

Bei uns (Berlin) kann man hier die Anträge downloaden:
http://www.berlin.de/sen/bwf/bildungspaket/
Hier der rückwirkende Antrag auf Leistungen ab 01.01.2011:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... istung.pdf

In dieser PDF auf der 2. Seite Punkt "V. Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung":
Da steht eindeutig nichts von "Nachweis erbringen".
Bei anderen Punkten werden Nachweise gefordert.

Mit der Unterschrift unter dem Antrag bestätigt man die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wenn jetzt jemand die Pauschale rückwirkend beantragt, auch wenn das Kind gar nicht in der Schule verpflegt wurde - macht er/sie sich da nicht eines Vergehens (Betrug?) schuldig?
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Koelsch
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#11

Beitrag von Koelsch »

Nein keine Strafbarkeit, weil eben im Gesetz drin steht - ohne Nachweis. Das heißt für mich, egal ob gefuttert wurde, es ist zu zahlen.

Bei den anderen Leistung (die berühmten € 10,00) könnte eventuell ein Nachweis verlangt werden. Aber wie soll der aussehen: Für den Zeitraum gibt es keine "Bildungsträger" die von ARGE anerkannt werden, und wie soll man im Nachhinein einen Nachweis erlangen? Ich denke, das wird nicht durchkommern, wenn da jemand klagt.

Hier noch mal, :ironiea: weil so leicht verständlich, der Absaz 11 des § 77 SGB II:
(11) 1Für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule besuchen, an der eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird, sowie für Kinder, für die Kindertagespflege geleistet wird oder die eine Tageseinrichtung besuchen, an der eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung angeboten wird, werden die entstehenden Mehraufwendungen abweichend von § 28 Absatz 6 für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2011 in Höhe von monatlich 26 Euro berücksichtigt. 2Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden die entstehenden Mehraufwendungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben abweichend von § 28 Absatz 7 für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2011 in Höhe von monatlich 10 Euro berücksichtigt. 3Die entstehenden Mehraufwendungen nach den Sätzen 1 und 2 werden abweichend von § 29 Absatz 1 Satz 1 durch Geldleistung gedeckt. 4Bis zum 31. Dezember 2013 gilt § 28 Absatz 6 Satz 2 mit der Maßgabe, dass die Mehraufwendungen auch berücksichtigt werden, wenn Schülerinnen und Schüler das Mittagessen in einer Einrichtung nach § 22 des Achten Buches einnehmen.
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#12

Beitrag von Emmaly »

ich mache gerade den Antrag fertig und lese in den Hinweisen folgendes:
Schülerbeförderung
Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entstehenden Beförderungskosten, soweit diese nicht durch Zuschüsse Dritter gefördert werden.
http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_4 ... onFile.pdf

Ich habe kein gutes Gefühl. 1. ist meine Tochter nicht mehr BG-Mitglied und 2. wurde ihr Bedarf auf Sozialgeld und Wohnkosten beschränkt.
Zur Erinnerung, mein Kind benötigt eine Busfahrkarte, die ich selbst zahle (20,70 €). Und dies weil sie in eine Ersatzschule geht und nicht in die nur 5 Minuten entfernte Grundschule.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Koelsch
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#13

Beitrag von Koelsch »

Bei der Beförderung seh ich auch schwarz, da wird es wieder heißen: Schule ist gleich Schule. Das Tochter nicht in der BG ist, dürfte aber nicht wichtig sein. Dann hat sie eben einen eigenen Anspruch.
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Babra
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#14

Beitrag von Babra »

Koelsch hat geschrieben:Nein keine Strafbarkeit, weil eben im Gesetz drin steht - ohne Nachweis. Das heißt für mich, egal ob gefuttert wurde, es ist zu zahlen.

Bei den anderen Leistung (die berühmten € 10,00) könnte eventuell ein Nachweis verlangt werden. Aber wie soll der aussehen: Für den Zeitraum gibt es keine "Bildungsträger" die von ARGE anerkannt werden, und wie soll man im Nachhinein einen Nachweis erlangen? Ich denke, das wird nicht durchkommern, wenn da jemand klagt.
Bei uns in der Schule ist es so, dass die Kinder das Essen auch ohne Vertrag jeden Tag kaufen können (3,10 pro Mahlzeit). Die "Vertragskinder" müssen dasselbe zahlen - einziger Vorteil: sie erhalten das Essen zuerst; dann kommen die anderen dran. Die Verträge selbst kann man variabel gestalten (also nur für bestimte Tage etc.). Da es sich nicht lohnt, für meine Kinder Verträge abzuschließen, da sie sowieso nur in Ausnahmefällen in der Schule essen (schmeckt einfach nicht besonders), komme ich billiger weg, wenn sie ab und zu mal die 3,10 zahlen. Mich würde mal interessieren, ob man dafür ebenfalls Zuschüsse bekommt (z.B. Karte führen und jedes erhaltene Essen abstempeln lassen oder so - wäre ein irrer Aufwand für alle Beteiligten ...).

Was die berühmten 10,- EUR (Teilhabe Kultur etc.) betrifft: Ich bin gespannt. Habe morgen früh wieder mal einen Termin beim Jobcenter (Leistungsabteilung) wegen der Krankengeld-/Übergangsgeldgeschichte und werde bei der Gelegenheit dann auch gleich die Bildungspaket-Anträge abgeben. (Und den wegen der Warmwasserkosten. Und noch einen für Sonderbedarf.)
Die 10,- EUR beantrage ich für privaten Bratschenunterricht (findet nachmittags in der Schule statt; die Schule hat ein musisches Profil). In der Musikschule wäre es teurer. Bin gespannt, ob mir der private Intrumentenunterricht anerkannt wird.
Emmaly hat geschrieben:ich mache gerade den Antrag fertig und lese in den Hinweisen folgendes:
Schülerbeförderung
Berücksichtigt werden die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entstehenden Beförderungskosten, soweit diese nicht durch Zuschüsse Dritter gefördert werden.
Macht denn jeder, was er will? Also in Berlin ist es eher die Ausnahme, dass Kinder (betrifft aber nur weiterführende Schulen) in die Schule nebenan gehen können. Regel ist, dass sie dorthin gehen, wo sie einen Platz bekommen. Und das kann am anderen Ende der Stadt sein. Ein "Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" ist bei uns die Ausnahme. (Dieses Jahr haben sich die Aufnahme- und Zuweisungskriterien geändert - Wohnortnähe ist gekippt.)
Für meine Kinder beantrage ich (auch rückwirkend) die jeweilige Monatskarte (27,-) und Geschwister-Monatskarte (16,50).
Entfernung zur Schule: 4 km.
Die Entfernung muss auf dem Antrag angegeben werden. Gibt es Kriterien, ab wann man zu Fuß gehen muss? Wie auch immer - ich denke, die BVG-Karten bekommen wir erstattet. Morgen werde ich es wissen ...
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Koelsch
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#15

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung ob für die ALG II-Kinder "Futterpflicht" besteht. Aber ich kann dem Gesetz nix entnehmen, dass der Zu7schuss nur gegeben wird, wenn das Kind jeden Tag dort futtert. Wenn angeboten wird, dann gibt's den Zuschuss. Allerdings könnte man die tageweise Gewährung in das Wörtchen "entstehenden" rein interpretieren. Dann aber dürfte der bürokratische Mehraufwand in keinem Verhältnis zur möglichen Einsparung stehen - aber wann hätte das schon al das JC gehindert.

Der § 28 Abs. 6 SGB II lautet:
(6) 1Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt für

1. Schülerinnen und Schüler und

2. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

2Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. 3In den Fällen des Satzes 2 ist für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs die Anzahl der Schultage in dem Land zugrunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet.
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Babra
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#16

Beitrag von Babra »

Koelsch hat geschrieben:Keine Ahnung ob für die ALG II-Kinder "Futterpflicht" besteht. Aber ich kann dem Gesetz nix entnehmen, dass der Zu7schuss nur gegeben wird, wenn das Kind jeden Tag dort futtert. Wenn angeboten wird, dann gibt's den Zuschuss. Allerdings könnte man die tageweise Gewährung in das Wörtchen "entstehenden" rein interpretieren. Dann aber dürfte der bürokratische Mehraufwand in keinem Verhältnis zur möglichen Einsparung stehen - aber wann hätte das schon al das JC gehindert.
Diesen Zuschuss werde ich keinesfalls beantragen. Einen Teil der Essenskosten muss ich ja sowieso tragen, und da die Kinder nur selten dort essen, wäre mein Eigenanteil, den ich mit Zuschuss des Jobcenters noch hätte, höher als die Kosten, die ich (ohne Zuschuss) an den paar Tagen, an denen die Kinder dort essen, ganz trage.

Zum Glück brauchen meine Kinder keine Nachhilfe. Das ist nämlich derart blöde geregelt (jedenfalls wenn ich den Aussagen der Schulsekretärin glaube)! Die Sekretärin war völlig fertig (schon wegend er vielen Formulare, die sie auf den letzten Drücker bekommen hat) - die von der Schule zu bestempelnden Nachweise - für die rückwirkenden Anträge - mussten ja vor den Osterferien abgestempelt werden, da der 30. April in die Ferien fällt ...
Also Nachhilfe: es gebe nur einen Zuschuss für Nachhilfe von einer "richtigen" (=ausgebildeten) Lehrerin. Für Nachhilfe bei z.B. einem älteren Schüler (wie es ja gang und gäbe ist) gebe es nix, sagte die Sekretärin.
Was bedeuten würde, dass man, wenn man Nachhilfegeld haben möchte, mehr Kosten hätte als wenn man drauf verzichtet ... vielleicht ist das aber auch nur falsch verstanden worden - keine Ahnung.
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#17

Beitrag von sleepy5580 »

Babra hat geschrieben:Also Nachhilfe: es gebe nur einen Zuschuss für Nachhilfe von einer "richtigen" (=ausgebildeten) Lehrerin. Für Nachhilfe bei z.B. einem älteren Schüler (wie es ja gang und gäbe ist) gebe es nix, sagte die Sekretärin.
Was bedeuten würde, dass man, wenn man Nachhilfegeld haben möchte, mehr Kosten hätte als wenn man drauf verzichtet ... vielleicht ist das aber auch nur falsch verstanden worden - keine Ahnung.
Meine Vermutung ist eher das dies wohl so gewollt, damit die hinterher sagen können, das Bildungspaket will keiner in Anspruch nehmen, also reicht der Regelsatz für die Kinder :ohnmacht:
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
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angel6364
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#18

Beitrag von angel6364 »

Ich hatte deswegen eine öffentliche Auseinandersetzung mit Martens vom Partitätischen.

Er erdreistete sich doch tatsächlich, auf der Bundeskonferenz der Erwerbslosen von Verdi in Berlin Schautafeln des neuen Regelsatzes für Kinder an die Wand zu klatschen, bei denen bei jeder Altersstufe schon mal 40 € drangehängt wurden - ganz, als bekäme das nun jedes Kind dazu, wäre der Regelsatz also durchgängig um 40 € pro Kind höher.

Nach einigem Geplänkel konfrontierte ich ihn mit einer bestimmten Person, meiner Kleinen:

Nachhilfe: Nicht versetzungsgefährdet, aber schlechte Noten.
Schulweg: zu Fuß zu bewältigen.
Sport: Fahrradfahren, mit Freundinnen ins Schwimmbad gehen (im Sommer 5 € für 2 Stunden, im Winter 10 € für drei Stunden, Freibad ohne Hallenbad 3,40 €)
Kultur, Bildung: Bibliotheksstammkundin, Tiergartenliebhaberin (12 € ohne Delphinarium Teilfamilienkarte+ Tageskarte Bahn 12,90 € = 24,90 €), Oper Nürnberg (9 - 48,50 € + Tageskarte Bahn 12,90 €, Eintrittskarte ist zu doppeln, da Mama mitgeht), eigenes Instrument mangels Begabung Fehladresse, diverse für sie interessante Museen sind in Nürnberg oder Bad Windsheim, alles unbezahlbar
Tagesausflüge der Schulklasse: ca. 3-5 €, werden kurzfristig angesetzt. Der Antrag würde mich einen Umschlag, einen Ausdruck und die Einschreibegebühr und die Zeit, zur Post zu latschen, kosten - Irrsinn pur, und es würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch weitere spezielle Formulare der Arge kommen, also noch einmal eintüten und Einschreibegebühr.
Mittagessen: sie ist in keiner Ganztagsklasse, die werden erst seit zwei Jahren hier gaaaaanz langsam für die Kleinsten eingeführt

Da musste sogar Martens zugeben, dass dieses Kind keinen Cent des Bildungspakets nutzen kann. Ich hoffe doch mal sehr, dass das alle Anwesenden begriffen haben ...
Er stellte das aber so dar, als wären die 40 € ein Durchschnittswert, als bekämen jetzt also die Nutzer dank der Nichtnutzer dementsprechend mehr. :angel:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#19

Beitrag von Koelsch »

Das Bildungspaket wird sich als große Seifenblase entpuppen, davon bin ich leider überzeugt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#20

Beitrag von schlaraffenland »

Koelsch hat geschrieben:Das Bildungspaket wird sich als große Seifenblase entpuppen
Sieht wohl ganz so aus.
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Emmaly
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#21

Beitrag von Emmaly »

Zu der Frage des Weges zu Fuß:
In Brandenburg für Grundschüler 2 km,
danach 3 km sind zumutbar fürs Kind.
Mit Schulranzen und Sportzeug bei jedem Wetter!

Nur wenn das Schulamt eine Zuweisung zu einer anderen Schule gemacht hat, wird die Schülerbeförderung übernommen.

Wie der auf 40 € kommt? Das wäre der maximale Betrag, den es für ein Kind gibt und kein Durchschnitt.
Nachhilfe braucht doch nicht jedes Kind. Bei uns (Stadt Jüterbog) sind über 30 % der Kinder arm.
LG Emmaly
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#22

Beitrag von Babra »

Und schon geht's los, wie erwartet:
http://www.tagesspiegel.de/meinung/das- ... 69558.html
Zitat daraus:
Wie finanzielle Vorteile zu ergattern sind – Befreiung von Fernsehgebühren, Wohngeld, Lohnaufstockung – das spricht sich in Windeseile herum. Bargeld ist begehrt, es ist umsetzbar in Konsum, in Fernseher, Mobiltelefone, Alkohol.
Hätte ich vom Tagesspiegel nicht erwartet.Schon die Formulierung "ergattern" spricht Bände.
Und warum die Segnungen des sogenannten "Bildungspaketes" so wenig angenommen werden ... Nicht-Betroffene wissen es immer am besten.
:kotz:
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Babra
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#23

Beitrag von Babra »

Was mir gerade noch einfällt: Schul-Tagesausflüge meiner jüngeren Tochter werden immer aus der Klassenkasse bezahlt. Und für Klassenkasse ist nichts vorgesehen im Bildungspaket.
Soll ich den Lehrkörper jetzt informieren, dass ich in Zukunft eine persönliche Kostenaufschlüsselung benötige?
Lehrer und Schulsekretärin haben ja auch nichts anderes zu tun, als mir ständig irgendwelche Nachweise zu liefern.
Dieses Bildungspaket ist irgendwie nicht für die Großstadt gemacht, habe ich den Eindruck.
Man nehme nur mal die bei uns häufig anfallenden Eintritte für Theater etc. (alles Klassen- bzw. Kursausflüge). Ist KEIN Tagesausflug und KEINE Klassenfahrt ...
Auskunft Jobcenter: Ob diese Sorte Kosten anerkannt werden könnten, wisse man nicht. Aber auf jeden Fall beantragen - mit Nachweis. Aha. Boah ... der Eintritt wird als Gruppe gezahlt, und eine einzelne Eintrittskarte fürs Kind gibt's nicht.
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angel6364
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#24

Beitrag von angel6364 »

Babra, Eintrittskosten für Theater fallen unter Tagesausflug. Nirgends steht, wie viele Stunden der dauern muss. Aber ein Ausflug ist es in dem Moment, in dem die Schüler das Schulgelände verlassen, um irgendwo anders etwas in schulischer Verantwortung zu unternehmen.

Übrigens stimme ich Dir nicht zu, dass das Bildungspaket fürs Land gebastelt wurde: dort passt es genauso wenig wie in der Stadt. Auf dem Land fallen für alles hohe Fahrtkosten zusätzlich an, die sind nirgends abgedeckt und damit ist nichts nutzbar.
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Re: Anträge für das Bildungspaket stellen!!

#25

Beitrag von Koelsch »

:ironiea: Na da wird der begleitende Lehrkörper doch nur zu gerne die Sammeleintrittskarte kopieren, eine kleine, feine Aufstellung fertigen, welche Schüler/-innen (mit Adresse und Telefonnummer der Eltern, damit JC dort einzeln nachfragen kann, ob das denn auch seine Richtigkeit hatte) denn an dem Besuch teilgenommen haben, um dann per einfachem Dreisatz zu ermitteln, welcher Kostenanteil (Fahrtkosten nicht vergessen) auf das einzelne Kind entfällt. Das ganze dann ordentlich mit Stempel und Unterschrift des Schulleiters und schon kannst Du Deinen Anspruch auf Bildungspäckchen nachweisen und Dich frohgemut an das Ausfüllen des entsprechenden, mehrseitigen Antrags machen. Das ist doch wirklich nicht zu viel Aufwand und sichert viele Arbeitsplätze.
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