Ein-Euro-Jobs: Hartz-IV - Behörden müssen nachzahlen

Hinweise und Hilfen für alle Bundesländer
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Ein-Euro-Jobs: Hartz-IV - Behörden müssen nachzahlen

#1

Beitrag von Koelsch »

finanztest 06/2011

Zahlreiche Ein-Euro-Jobber können nachträglich viel mehr Lohn kassieren. Laut Bundessozialgericht (BSG) müssen die Hartz-IV-Behörden die ortsüblichen Sätze zahlen, wenn sie Hartz IV-Empfänger zu Arbeit herangezogen haben, die nicht „zusätzlich“ war (Az. B 14 AS 98/10). Zulässig sind für Ein-Euro-Jobs nämlich nur Tätigkeiten, die sonst nicht, nicht so oder nicht zu diesem Zeitpunkt zu erledigen gewesen wären. Eine Prüfung des Bundesrechnungshofs ergab: Knapp die Hälfte der Ein-Euro-Jobs war rechtswidrig. Beispiel: Der Kläger im BSG-Verfahren sollte beim Umzug eines Dezernats der Stadtverwaltung helfen. Detaillierte Tipps zum Thema liefert unsere Online-Meldung Urteil zu Hartz IV-Ein Euro-Jobs.

http://www.test.de/themen/steuern-recht ... 7-4227379/

Tipps:

http://www.test.de/themen/steuern-recht ... 7-4227380/

Quelle:

http://www.test.de/themen/steuern-recht ... 3-4234957/


Danke an Norbert Hermann für die Übermittlung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Bundesweit“