Bildungspäckcken - Teilhabeanträge jetzt stellen!

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Koelsch
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Bildungspäckcken - Teilhabeanträge jetzt stellen!

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich möchte auf ein Thema des BuTs nochmal extra eingehen: Einen Anspruch auf Teilhabeleistungen in Höhe von 10 € hat man ab gesonderter Antragstellung (§ 37 Abs. 1 S. 2 SGB II). Die Jobcenter sagen vielmals, man könne einen Teilhabeantrag erst stellen, wenn man nachweist, dass man auch „Aufwendungen“ habe (z.B. im Sportverein angemeldet ist oder dies beabsichtigt), sonst wäre es nicht möglich einen solchen Antrag zu stellen. Dem ist zu widersprechen. Für eine solche Aufwendungsnachweispflicht für Ansprüche in der Zukunft mangelt es an einer Rechtsgrundlage. Ich rate hierzu allen, Teilhabeleistungen gesondert zu beantragen, und diesen Antrag mit dem Fortsetzungsantrag für jeden Bewilligungsabschnitt zu erneuern. Dann entsteht ein Anspruch auf Teilhabeansparung der im Bedarfsfall geltend gemacht werden kann. Dieser Anspruch verfällt nicht Ende des Jahres oder Bewilligungsabschnitts, wie manche JC‘s in ihren Weisungen verfügen, sondern er verjährt erst nach 4 Jahren (§ 45 Abs. 1 SGB I). Es wird daher empfohlen, die Anträge mit dem Ziel der Ansparung als Budget zu stellen und dann die Leistungen im Bedarfsfall geltend zu machen.
aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé, der hier abonniert werden kann http://www.tacheles-sozialhilfe.de/news ... fault.aspx
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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