Verwaltungsanweisung zu § 23 Absatz 3 SGB II mit Pauschalen

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Emmaly
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Verwaltungsanweisung zu § 23 Absatz 3 SGB II mit Pauschalen

#1

Beitrag von Emmaly »

LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Koelsch
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Re: Verwaltungsanweisung zu § 23 Absatz 3 SGB II mit Pauschalen

#2

Beitrag von Koelsch »

Wobei diese Anweisung gerade in einem Punkt zumindest vom SG Bremen gekippt wurde:

http://www.sozialgericht-bremen.de/sixc ... Anonym.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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