BK48 teilte mit:
....es gibt ein Up-Date, was die Aachener angeht:
Am 1.9. ist die ARGE vom hiesigen SG verdonnert worden, 50 qm-Regelung auch rückwirkend für alle Bestandsverträge anzuwenden!!!
Und zwar für 5,30 Euro / qm !! ... und nicht für 5,07 Euro auf 47 qm, was ja sehr tricky war!
Das Urteil ist noch nicht da, aber das SG hat auch Revision zugelassen wg. Grundsatzentscheidung!
Wir sind sehr gespannt, ob die ARGE riskiert, ein LSG NRW Urteil zu kassieren!
Auf jeden Fall wissen wir dann am 3.10. mehr darüber!
Schriftliches und AZ kommt, wenn es mir vorliegt!!
Angemessene Wohnungsgröße u. -miete Aachen
Angemessene Wohnungsgröße u. -miete Aachen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Angemessene Wohnungsgröße u. -miete Aachen
Nach Auskunft von Frau Amtsleiterin Hirtz am 26.05.2011 im Sozialausschuss der StädteRegion Aachen wird das Sozialamt darüber nachdenken, ob sich das neue LSG-Urteil jetzt in irgendeiner Form auf die angemesene KdU in Aachen-Stadt auswirken müsse. Es gäbe schließlich auch ein anderslautendes früheres Urteil des LSG zum gleichen Thema.
Von H.T. wußten wir vom LSG - Urteil:
Nach dem letzten Wohnungsbericht 2010 gibt es hier keine Single-Wohnungen mehr, die man jemanden dauerhaft zumuten kann. Es gibt massenweise "Wohn-Klo"s für Studis, die nach 3 Jahren wieder ausziehen aus eben diesen. Sind aber alle - natürlich auch mit 9,-€/qm kalt - angemessen!
Recherche-Quelle: immoscout24.de
LG
bk48
Von H.T. wußten wir vom LSG - Urteil:
Wir werden weiter klagen, wenn sie uns nicht lassen, was uns zusteht!LSG_NRW_11-05-16_Single_50_qm
19_AS_2202_10_Single_50_qm
LSG_NRW 16.05.2011 19 AS 2202/10
Mit Datum vom 16.05.2011 hat nun der 19. Senat des LSG NRW entschieden, dass für eine alleinstehende Person im ALG II - Bezug 50 qm Wohnfläche angemessen zu berücksichtigen sind. Der 19. Senat hält es für nicht nachvollziehbar, an einer abgelösten und nicht mehr wirksamen Vorschrift festzuhalten, obgleich eine Nachfolgeregelung in Kraft getreten ist (vgl. auch Bundessozialgericht v. 22.09.2009 - B 4 AS 70/08). Er stellt sich damit zu Recht gegen die Entscheidung seiner Kollegen (LSG NRW vom 16.05.2011 - 19 AS 2202/10). Der Urteilstext liegt noch nicht vor, wurde aber von Beteiligten so vorab berichtet.
Quelle: Newsletter Harald Thome vom 19.05.2011-05-22
Nach dem letzten Wohnungsbericht 2010 gibt es hier keine Single-Wohnungen mehr, die man jemanden dauerhaft zumuten kann. Es gibt massenweise "Wohn-Klo"s für Studis, die nach 3 Jahren wieder ausziehen aus eben diesen. Sind aber alle - natürlich auch mit 9,-€/qm kalt - angemessen!
Recherche-Quelle: immoscout24.de
LG
bk48
BK48
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Bekennender Forenhopper
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Re: Angemessene Wohnungsgröße u. -miete Aachen
Die Situation dürfte inzwischen in allen Hochschulstädten ähnlich sein, unter anderem dank des Wegfalls des Wehrdienstes ist die Nachfrage nach Studentenzimmern ja stark gestiegen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Angemessene Wohnungsgröße u. -miete Aachen
Und hier die neuesten Zahlen, soeben von BK48 übermittelt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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