SG Duisburg zu Zwangsumzug

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Koelsch
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SG Duisburg zu Zwangsumzug

#1

Beitrag von Koelsch »

SG_DU_11-06-10_angemessen_brutto_kalt_50qm_Single



----- Original Message -----
From: "Jan Häußler"
To: ; "BO-Sozialberatung"
Sent: Monday, July 25, 2011 1:56 PM
Subject: Zwangsumzug „völlig widersinnig“


Mit der Bitte um Veröffentlichung:


Das Urteil findet Ihr hier: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=30&t=7853



Zwangsumzug „völlig widersinnig“



Das Sozialgericht Duisburg (SG) hat in seinem Urteil vom 10.06.11 (AZ: S 6
AS 3419/10) http://www.jan-haeussler.de/Downloads/S ... _06_10.pdf scharfe
Kritik an der Praxis des Essener Jobcenters geübt, die Betroffenen nur
aufgrund der Grundmiete (Netto-Kaltmiete) zu Umzügen zu zwingen. Im zu
entscheidenden Fall hatten die Kläger eine Wohnung deren Grundmiete
monatlich 44 Euro über der Angemessenheitsgrenze lag. Die warmen
Nebenkosten lagen aber 39 Euro unter dem Satz für angemessene kalte (!)
Nebenkosten. Dennoch forderte das Jobcenter die Kläger auf, sich eine
„angemessene Wohnung“ mit einer niedrigeren Grundmiete zu suchen. Wären die
Kläger dieser Aufforderung klaglos nachgekommen und hätten sich eine
Wohnung mit angemessener Grundmiete und angemessenen Nebenkosten und
Heizkosten gesucht, wäre die neue Gesamtmiete höher gewesen als die alte.
Dieses Ergebnis bezeichnet das SG zu recht als „völlig widersinnig“. Der
indirekte Zwang zum Umzug über die Absenkung der Mietkosten, die das
Jobcenter zahlt, ist dem SG zu Folge ein Eingriff in das Grundrecht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung, der bei dieser Sachlage nicht zu
rechtfertigen sei.

Das SG geht seit dem 01.01.10 von 65 qm Wohnfläche aus, die einem
Zwei-Personen-Haushalt von Leistungsberechtigten nach dem SGB II zustünden.
Für Essen bedeute das bei einem qm-Preis von 4,71 Euro eine angemessene
Grundmiete von 306,15 Euro. Als kalte Nebenkosten seien 1,89 Euro pro qm
angemessen, wie aus dem Nebenkostenspiegel von 2010 hervorginge.

Die 6. Kammer des SG hat sich damit der neueren Rechtsprechung anderer
Kammern
http://bg45.de/index.php/2011/05/17/bru ... ssen-sein/
angenähert, die auch die kalten Nebenkosten bei der
Angemessenheitsberechnung mit einbeziehen. Auch wenn es sich um eine
Einzelfallentscheidung handelt, so kann doch die Prüfung der Angemessenheit
in Essen zukünftig nicht dabei stehen bleiben, die Grundmiete als zu hoch
zu bewerten. In einem zweiten Schritt muss sodann ein Vergleich der
tatsächlichen kalten Nebenkosten mit den angemessenen Nebenkosten (1,89
Euro pro qm) angestellt werden. Wenn die Nebenkosten deutlich unter diesem
Durchschnitt liegen, ist eine Überschreitung bei der Grundmiete dadurch
auszugleichen.


-- Mit freundlichem Gruß

Rechtsanwalt Jan Häußler – Fachanwalt für Sozialrecht

Pferdemarkt 4; 45127 Essen

Telefon: 0201-3603975; Telefax: 0201-3612686

email: rechtsanwalt@jan-haeussler.de; http://www.jan-haeussler.de/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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