Am 16.5. wird das BSG darüber entscheiden, ob in NRW für einen Single 50 m² angemessen sind oder weniger.
Da mögliche Ansprüche nur dann geltend gemacht werden können, wenn diese schon vor dem Entscheid noch rechtshängig waren, sollten alle, die wegen "unangemessener" Wohnung keine kompletten KdU bekommen, einen Überprüfungsantrag stellen.
Einen Musterantrag findet man hier http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 1-5-12.pdf
Eine ausführliche Darstellung des Problem findet sich hier http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 1-5-12.pdf
P.S. Ich werden den Ü-Antrag morgen hier noch als Word Datei einstellen.
BSG entscheidet am 16.5. über Wohnungsgröße
BSG entscheidet am 16.5. über Wohnungsgröße
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: BSG entscheidet am 16.5. über Wohnungsgröße
Das BSG hat bestätigt, maximal angemessene Wohnungsgröße in NRW für einen Single liegt bei 50 m².
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 2&nr=12481
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 2&nr=12481
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.