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BSG entscheidet am 16.5. über Wohnungsgröße

Verfasst: Fr 11. Mai 2012, 16:26
von Koelsch
Am 16.5. wird das BSG darüber entscheiden, ob in NRW für einen Single 50 m² angemessen sind oder weniger.

Da mögliche Ansprüche nur dann geltend gemacht werden können, wenn diese schon vor dem Entscheid noch rechtshängig waren, sollten alle, die wegen "unangemessener" Wohnung keine kompletten KdU bekommen, einen Überprüfungsantrag stellen.

Einen Musterantrag findet man hier http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 1-5-12.pdf

Eine ausführliche Darstellung des Problem findet sich hier http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 1-5-12.pdf


P.S. Ich werden den Ü-Antrag morgen hier noch als Word Datei einstellen.

Re: BSG entscheidet am 16.5. über Wohnungsgröße

Verfasst: Mi 16. Mai 2012, 19:58
von Koelsch
Das BSG hat bestätigt, maximal angemessene Wohnungsgröße in NRW für einen Single liegt bei 50 m².

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 2&nr=12481