Essensgeld - keine Rückwirkende Erstattung?

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Nata19
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Essensgeld - keine Rückwirkende Erstattung?

#1

Beitrag von Nata19 »

Huhu alle zusammen
ich hab heute erfahren, das das jc ja einen teil an essensgeld übernimmt.
ich zahl seit september jeden monat brav meine 40 euro in der kita, damit kindchen da auch essen kriegt
jetzt hab ich eben angerufen und der mann meinte, wenn ich jetzt einen antrag stelle bekomme ich für dezember noch das geld, aber essensgeld gibts nicht rückwirkend, da hätte ich pech gehabt

ist das so?
Liebe Grüße,

Natali
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Koelsch
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Re: Essensgeld - keine Rückwirkende Erstattung?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte ja.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
quinky
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Re: Essensgeld - keine Rückwirkende Erstattung?

#3

Beitrag von quinky »

Das hier:

ich hab heute erfahren, das das jc ja einen teil an essensgeld übernimmt.

ist ja gesetzliche Vorschrift. Es gibt kein Gesetz, was dem Jobcenter erlaubt, rückwirkend die Essensaufnahme dem Kind zu verbieten. Essensgeld ist aus dem Bildungspaket ohne Ausnahme gesetzliche Verpflichtung. Somit ist auch rückwirkend sämtliches Essensgeld zu erstatten, sofern grundsätzlich ein Anspruch besteht.

Gruß
Ernie
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angel6364
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Re: Essensgeld - keine Rückwirkende Erstattung?

#4

Beitrag von angel6364 »

Hast Du so ein Infoschreiben vom JC bekommen, in denen die zweifelhaften Segnungen des Bildungspakets gepriesen werden?
Das wollte von der Leyen doch an alle verschicken lassen. Ich kenne allerdings niemand, der Infos zum Bildungspaket bekommen hat, weder per Post noch mündlich.
Wenn Du nichts bekommen hast, würde ich schon um die vergangenen Monate streiten. Da hätte das JC Dich informieren müssen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Nata19
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Re: Essensgeld - keine Rückwirkende Erstattung?

#5

Beitrag von Nata19 »

nee, ich hab nichts bekommen

ich hab ein bisschen rumgegoogelt und nur die aussage gefunden, das bis zum 1.4.12 rückwirkend beantragt werden kann, ab da nicht mehr
ein paragraf oÄ stand aber nicht dabei
Liebe Grüße,

Natali
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marsupilami
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Re: Essensgeld - keine Rückwirkende Erstattung?

#6

Beitrag von marsupilami »

Versuch macht kluch.
Signatur?
Muss das sein?
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