Meldeplicht bei Schulpflicht

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lisama23
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Meldeplicht bei Schulpflicht

#1

Beitrag von lisama23 »

Hallo,

ich habe gerade eine Einladung für meinen Sohn erhalten, in einem anderen Schreiben werde ich darauf hingewiesen das mein Sohn so ein Schreiben erhalten hat.

Mein Sohn soll Anfang April zum JC kommen wegen seiner beruflichen Situation. Nun unterliegt er der Schulplicht und es gibt nichts zu seiner beruflichen Situation zu sagen, im Sommer beendet er zwar die Realschule beginnt aber im Anschluß eine Ausbildung, den Kasperverein brauchen wir dafür nicht.

Nun weißt die Dame gleich daraufhin das seine Leistung um 10% gekürzt wird, mir liegt in Erinnerung das Schulpflicht vorgeht und das Kinder nicht sanktioniert werden können, ist das richtig?

Kann ich ihr das so schreiben?
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Koelsch
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Re: Meldeplicht bei Schulpflicht

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich würde das genau so schreiben - Kind unterliegt der Schulpflicht und wird daher den Termin nicht wahrnehmen können, und nach der Schule ist bereits Ausbildungsplatz vorhanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
lisama23
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Re: Meldeplicht bei Schulpflicht

#3

Beitrag von lisama23 »

Gut dann mache ich das mal. Dankeschön, so dachte ich mir das auch.

Sanktionieren können sie ihn ja sowieso nicht, oder?
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Günter
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Re: Meldeplicht bei Schulpflicht

#4

Beitrag von Günter »

Damit würden sie ein gesetzwidriges Handeln (Schulpflicht) erzwingen. Das geht gar nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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