Sanktion minderjährigen Sohn

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lisama23
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Sanktion minderjährigen Sohn

#1

Beitrag von lisama23 »

Hallo ihr Lieben,

mein Sohn hatte am 04.04. einen Termin, die Einladung dazu bekam einmal mein Sohn und mit gesonderter Post ich am 14.02., nun schrieb ich da mein Sohn nicht kommen kann da Schulpflicht, leider übersah ich das am 04.04. Ferien sind, nun war er in den Ferien nicht da und hätte den Termin sowieso nicht wahrnehmen können, reicht das als Begründung? Oder darf er ohne Zustimmung nicht verreisen?

Heute kam ein neuer Termin und eine Anhörung für eine Sanktion. Das Schreiben bekamen wir wieder beide, kann ein 16jähriger sanktioniert werden? Mir war so als könnte man Kinder nicht sanktionieren. Der Haushaltvorstand bin ich und nicht mein Sohn, davon mal abgesehen ist er noch minderjährig.

In dem neuen Termin geht es um die berufliche Situation, mein Sohn ist Schulpflichtig, also gibt es keine berufliche Situation. Ich werde den Termin jetzt wahrnehmen, allerdings ohne meinen Sohn und natürlich mit Begleiter.

Ist es normal das solche Schreiben immer doppelt geschickt werden, oder haben die nur zuviel Zeit?
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Günter
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde nur kurz schreiben:

Da der Sohn schulpflichtig ist und in dieser Zeit in den Ferien war, war es ihm nicht möglich den Termin wahrzunehmen. Wie ich den Dienstanweisungen der BA zum §7 SGB II entnehme, gilt die Ortsabwesenheitsverordnung nicht für Schüler während der Ferien.

Sollten sie der Meinung sein, einen minderjährigen Schüler rechtswidrig zu sanktionieren, werde ich mich vor dem Sozialgericht zur wehr setzen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
lisama23
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#3

Beitrag von lisama23 »

Danke Dir. Dann werde ich das mal so Schreiben.

Muß mein Sohn bei dem neuen Termin anwesend sein, oder kann ich da alleine hingehen?
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angel6364
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#4

Beitrag von angel6364 »

Hmm. Diese Antwort impliziert aber, dass er Termine während der Schulzeit, also außerhalb der Ferien, wahrnehmen könnte.
Diesem Ansinnen hab ich mich für meine Ableger immer erfolgreich verweigert. Schulbestätigung über den Schulbesuch, mehr ist nicht. Ob die letztendliche Akzeptanz des hiesigen Jobcenters nun der Angst vor Öffentlichkeit oder dem Gesetz geschuldet war, weiß ich aber nicht.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Günter
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#5

Beitrag von Günter »

Die wollen mit ihm seinen weiteren Weg besprechen. Da muss er dabei sein. Sinnvoll wäre es z.B. wenn es um Berufsberatung geht. Wenn die versuchen wollen, ihn vom Besuch einer weiterführenden Schule (z.B. Gymnasium etc) abzuhalten und in Arbeit zu bringen, dann würde ich als Erziehungsberechtigter das Gespräch für beendet erklären. Auf keinen Fall eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Er darf nicht, da minderjährig und du lässt erst prüfen.
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Günter
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#6

Beitrag von Günter »

angel6364 hat geschrieben:Hmm. Diese Antwort impliziert aber, dass er Termine während der Schulzeit, also außerhalb der Ferien, wahrnehmen könnte.
Diesem Ansinnen hab ich mich für meine Ableger immer erfolgreich verweigert. Schulbestätigung über den Schulbesuch, mehr ist nicht. Ob die letztendliche Akzeptanz des hiesigen Jobcenters nun der Angst vor Öffentlichkeit oder dem Gesetz geschuldet war, weiß ich aber nicht.
Hast ja Recht, ich erinnere mich daran, dass die bei Setis (zumindest glaube ich dass es Seti war) Tochter in der Schule aufgetaucht sind und die Kinder versucht haben zu bedrängen. Da flogen dank Setis Temperamentsausbrüchen auch die Fetzen.
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lisama23
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#7

Beitrag von lisama23 »

Ich habe mich mal wegen dem § 7 SGBII belesen, also wenn ich das richtig verstehe gilt eine nicht genehmigte Ortsabweseheit nur bis 15, mein Sohn ist allerdings schon 16. Oder gilt das immer solange er Schüler ist?
lisama23
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#8

Beitrag von lisama23 »

Günter hat geschrieben:Die wollen mit ihm seinen weiteren Weg besprechen. Da muss er dabei sein. Sinnvoll wäre es z.B. wenn es um Berufsberatung geht. Wenn die versuchen wollen, ihn vom Besuch einer weiterführenden Schule (z.B. Gymnasium etc) abzuhalten und in Arbeit zu bringen, dann würde ich als Erziehungsberechtigter das Gespräch für beendet erklären. Auf keinen Fall eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Er darf nicht, da minderjährig und du lässt erst prüfen.
Er hat jetzt Prüfungsvorbereitung und bald gehen die Prüfungen los, er soll sich einfach mit so einem Mist nicht beschäftigen, außerdem hat er nach der Schule eine Ausbildung, auch ohne die Kasperköpfe. Was passiert im schlimmsten Fall wenn er nicht mitkommt?
lisama23
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#9

Beitrag von lisama23 »

Günter hat geschrieben:
angel6364 hat geschrieben:Hmm. Diese Antwort impliziert aber, dass er Termine während der Schulzeit, also außerhalb der Ferien, wahrnehmen könnte.
Diesem Ansinnen hab ich mich für meine Ableger immer erfolgreich verweigert. Schulbestätigung über den Schulbesuch, mehr ist nicht. Ob die letztendliche Akzeptanz des hiesigen Jobcenters nun der Angst vor Öffentlichkeit oder dem Gesetz geschuldet war, weiß ich aber nicht.
Hast ja Recht, ich erinnere mich daran, dass die bei Setis (zumindest glaube ich dass es Seti war) Tochter in der Schule aufgetaucht sind und die Kinder versucht haben zu bedrängen. Da flogen dank Setis Temperamentsausbrüchen auch die Fetzen.
Das ist eine Frechheit, also mein Sohn hatte auch schon Termine bei denen, allerdings lief das alles über die Schule. Und seitdem bekommt er immer mal Einladungen von denen, allerdings hat bisher immer die Schulbescheinigung gereicht. Die Bearbeiterin scheint ganz eifrig zu sein.
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Günter
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#10

Beitrag von Günter »

Dann würde ich denen eine Schulbescheinigung schicken, die Mitteilung der Sohn hat einen Ausbildungsplatz, eine Beratung oder irgendwelche Zwangsmaßnahmen durch das JC sind nicht erwünscht.

Oder du schreibst einfach zur Anhörung:

Wie ihnen aus den vorliegenden Schulbescheinigungen bekannt ist, befindet sich mein Sohn zur Zeit in der Schulausbildung. Er war am 04.04.2013 verreist, da Schulferien waren.

Sollten sie auf ihrer rechtswidrigen Sanktion bestehen, werde ich mich vor dem Sozialgericht wehren. Mein Sohn wird nach dem Schulabschluß eine Ausbildung beginnen, der Ausbildungsvertrag wurde bereits ohne ihre Einmischung unterzeichnet. Der Termin am .... bei ihnen ist daher sinnlos und wird nicht wahrgenommen.
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lisama23
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#11

Beitrag von lisama23 »

Ok, dann schreibe ich das.

Ich habe noch eine Frage, für die Anhörung habe ich 1 Woche Zeit, ist die Frist in Ordnung, oder kann ich denen Schreiben das die Frist zu kurz ist? Evtl. würde ich nämlich einen Anwalt befragen.
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Günter
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#12

Beitrag von Günter »

Im §24 SGB X sind keine Fristen genannt.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/24.html
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#13

Beitrag von tigerlaw »

Meine Empfehlung: Schreibe das denen sofort. Entweder kommen die zur Vernunft, oder aber sie sind Dösbaddel und wollen partout eins aufs Kappendach bekommen und erlassen tatsächlich eine Sanktion. Dann hast Du immer noch einen Monat Zeit, einen Anwalt aufzusuchen.

Denn aus dem Gesichtspunkt des Verdienens (auch wir Anwälte müssen Geld verdienen, und Sozialrecht-Honorare sind mickerig genug) freut sich der Kollege, wenn Du erst mit einem belastenden Bescheid zu ihm kommst mit der Bitte, dagegen vorzugehen. Dann braucht er sich im Erfolgsfalle nicht an Dich zu wenden, sondern kann für Dich sein Honorar beim Jobcenter einfordern.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
lisama23
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#14

Beitrag von lisama23 »

Ich danke euch, dann werde ich denen mal schreiben.

Ich bin überzeugt das eine Sanktion kommt, sie scheint ja ganz scharf darauf zu sein. Dann Klage ich eben, mich kostet es nichts.
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martina
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#15

Beitrag von martina »

lisama23 hat geschrieben:Danke Dir. Dann werde ich das mal so Schreiben.

Muß mein Sohn bei dem neuen Termin anwesend sein, oder kann ich da alleine hingehen?
Aufjedenfall den Sohn mitnehmen. Es geht ja schließlich um seine Zukunft!
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marsupilami
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#16

Beitrag von marsupilami »

Wozu den Sohn mitnehmen?
Der hat doch schon eine Ausbildungstelle nach der Schule.

Es geht doch vorrangig darum, den Sprößling aus den Klauen des JC rauszuhalten solange es nur irgend geht.
Signatur?
Muss das sein?
lisama23
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#17

Beitrag von lisama23 »

@Martina Ich sehe es wie marsupilami, wozu ihn mitnehmen und das Gesülze anhören lassen. Er soll sich lieber um seine Prüfungen kümmern.

Der Termin findet übrigens nun doch nicht statt. Hätte mich auch gewundert.
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marsupilami
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#18

Beitrag von marsupilami »

Na also.
:bravo:
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#19

Beitrag von Günter »

lisama23 hat geschrieben:n.

Der Termin findet übrigens nun doch nicht statt. Hätte mich auch gewundert.
mich auch. :Daumenhoch: :gunni:
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#20

Beitrag von Koelsch »

Warum nicht gleich so :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Sanktion minderjährigen Sohn

#21

Beitrag von kleinchaos »

Es ist echt eine Schande, wie immer erst massiv Druck aufgebaut wird.
Zurückrudern ist ja gut und schön.
Aber die Nerven, die man bis dahin lässt, die gibt einem niemand wieder
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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