"Anlage BEBE", Kinderbesuch

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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tigerlaw
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"Anlage BEBE", Kinderbesuch

#1

Beitrag von tigerlaw »

Ein Mandant hat an mich folgende Frage herangetragen:
Sehr geehrter Herr tigerlaw,

Zuletzt bin ich im Internet im Umfeld Formulare ALG2 auch auf die Anlage BEBE gestoßen, über die man z. B. Leistungen wie zur Wahrnehmung des Umgangsrechts beantragen könne, was ich dann unlängst getan habe.

Heute hatte ich dazu ein Gespräch mit dem Leiter der Dienststelle S., Hr. K. dort.
Hier wurde mir mitgeteilt, daß derartige Leistungen gemäß SGB II nur vom Kind beantragt werden können, sofern der erziehungsberechtigte Elternteil Leistungen nach ALG2 beziehen würde.
Da die eine Mutter in der CH lebt und der Sohn damit sowieso keinen Anspruch habe und die Mutter meines anderen Sohnes nicht im ALG2-Leistungsbezug ist, könnten die beantragten Leistungen in der Form nicht bewilligt werden.
Hatte für meinen Sohn aus der CH beantragt, ihn alle 2 Monate sehen zu wollen und dafür die Flugkosten ZH-xxx beantragt sowie 3 Tage Aufenthalt in einer FeWo o. ä.. Dann hatte ich beantragt, meinen anderen Sohn 1x im Monat in [einer Stadt südlich des Weißwurstäquators] zu sehen und hierfür Kosten für Unterkunft und Fahrtkosten PKW.

Wie sehen Sie das?

Viele Grüße
xxx
Hat jemand damit schon Erfahrung?

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: "Anlage BEBE", Kinderbesuch

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde beantragen und mit der Ablehnung das SG beschäftigen. Da es eilt, natürlich per eA.

Alles andere scheint mir sinnlose Zeitverschwendung. Wenn der meint es sei so, dann wird der keinen Argumenten zugänglich sein. Und Vernunft darf er eh nicht annehmen, da er Mitarbeiter einer Behörde ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: "Anlage BEBE", Kinderbesuch

#3

Beitrag von tigerlaw »

Durchaus eine Perspektive. Wenn aber dessen Ansicht stimmen sollte, dann wäre ein eA-Verfahren vergebliche Liebesmüh. Da arbeite ich lieber an lohnenderen Sachen.

Deshalb wollte ich ja auch erst einmal Erfahrungswissen "abgreifen".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: "Anlage BEBE", Kinderbesuch

#4

Beitrag von Günter »

Mein (hoffentlich noch gesunder) Menschenverstand sagt mir, die Leitung soll doch dem Leistungsempfänger (der eben nicht der erziehungsberechtigte Elternteil ist) ermöglichen sein gesetzlich verbrieftes Umgangsrecht wahrzunehmen. Was sollte das mit der wirtschaftlichen Situation des anderen Elternteils zu tun haben? Und wie kann ein minderjähriges (nicht geschäftsfähiges) Kind einen rechtskräftigen Antrag stellen?

Das kann so nicht stimmen, da muss ein Jurist ...... :arge: äh sorry, du bist ja auch einer ...... also ich meine einen der richtet urteilen.
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Günter
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Re: "Anlage BEBE", Kinderbesuch

#5

Beitrag von Günter »

Schau doch bitte auch mal hier http://www.alg-ratgeber.de/f7t7188-kost ... tz-iv.html rein.

Aus dem Tacheles-Link
Es wurde folgende Vorschriften eingefügt: § 38 Abs. 2 SGB II (in Kraft seit 01.04.2011):

„Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört.”

Zuständig ist - unabhängig vom Wohnort der Kinder - das Jobcenter, an dem die umgangsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 36 S. 3 SGB II.
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tigerlaw
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Re: "Anlage BEBE", Kinderbesuch

#6

Beitrag von tigerlaw »

:!: :arge: :bravo:
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Koelsch
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Re: "Anlage BEBE", Kinderbesuch

#7

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: "Anlage BEBE", Kinderbesuch

#8

Beitrag von helz »

hatte letztens auch beim recherchieren von umgangsrecht gelesen, das die kosten für den umgang von dem elternteil zu tragen sind, der das umgangsrecht hat.
also nicht vom kind oder von dem elternteil, wo das kind wohnt.

http://www.scheidung-online.de/umgangskosten.html
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