Bildungspäckchen - Frage dazu

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Koelsch
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Bildungspäckchen - Frage dazu

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich hatte ja hier http://www.alg-ratgeber.de/f10t11404-al ... heles.html schon mal nach einem Betrag von € 21,33 gefragt.
Biddy hat hier http://www.elo-forum.org/alg-ii/alg-ii- ... ost1422306 eine mögliche Erklärung gegeben, die mir vernünftig erscheint.

Meine Frage:

Wird das BUT-Päckchen tatsächlich als Festbetrag vergeben, oder wird da genau geguckt, also z.B.
keine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt, also gibt's auch dafür keine € 10,00
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#2

Beitrag von marsupilami »

Oder anders gefragt:
Keine Vereinsmitgliedschaft = Kürzung des BUT-Päckchens.
Signatur?
Muss das sein?
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angel6364
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#3

Beitrag von angel6364 »

Ich kenne keinen einzigen Fall, bei dem das Päckchen als Festbetrag vergeben würde. Lediglich die 70+30 Euro Schulbedarf kann man (Im Falle eines Schulbesuches) fest einrechnen.
Ansonsten muss alles einzeln mit Belegen und Nachweisen beantragt werden. Bei längerfristigen Kosten wie Mitgliedschaften sind die Nachweise alle 6 Monate neu beizubringen.
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kleinchaos
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#4

Beitrag von kleinchaos »

Die einzigen Festbeträge die ich kenne sind halt die Vereinsmtgliedschaften, das Büchergeld und der Essengeldzuschuss.
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angel6364
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#5

Beitrag von angel6364 »

Aber auch die nicht als Pauschale für alle, sondern nur für Einzelfälle, die das mit Nachweisen beantragen.
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Koelsch
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#6

Beitrag von Koelsch »

So kenne ich das auch, da muss jeweils ein Nachweis her.
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kleinchaos
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#7

Beitrag von kleinchaos »

Ja klar, Nachweis ist der Vertrag über die Essenlieferung und die monatliche Abechnung
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Koelsch
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#8

Beitrag von Koelsch »

Merci vielmals, dann haben wir im verlinkten ALG II Rechner eine "Ungenauigkeit". Werden Marsu und ich bei Gelegenheit "bereinigen", ist keine große Sache, glaube ich.
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helz

Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#9

Beitrag von helz »

bei uns war/ist das so:
1. im august gibt es 70 € und im februar 30 € … für bewegliche schulmittel = hefte, stifte, arbeitsbögen ………

2. dann gibt es zum berlinpass, den er bekommt, weil er but berechtigt ist, ein hologrammaufkleber, weil die schule weiter als 3.5 oder 5 km (weiß nicht so genau) entfernt ist … das bedeutet: schülermonatskarte gibt es zu dem tarif, der im regelsatz für schüler vorgesehen ist. (am anfang zahlte das jobcenter die differenz vom regelsatzpreis zum tatsächlichhen preis) …

3. vom berlinpass machen wir jeden bwz eine kopie, die geht
a an den klassenlehrer, denn damit sind schulausflüge vom but gedeckelt, anträge stellt die schule dann,
b an den caterer des schulmittagessens, wir bekommen dann ne rechnung über 1 euro pro essen, rest wird direkt mit jobcenter abgerechnet.

vereinsmitgliedschaften und nachhilfe wird extra beantragt … ist bei uns nicht relevant. aber auch nur gegen nachweis.

schulfahrten werden extra beantragt, da hat die schule das entsprechende formular und meistens werden die bewilligten gelder auch direkt auf das fahrtenkonto überwiesen.

also nix mit festbetrag. alles individuell … wobei es für mein kind sehr gut läuft.
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Koelsch
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#10

Beitrag von Koelsch »

Kann mir mal bitte jemand einen ALG II-Bescheid zumailen, in dem das BUT-Paket enthalten ist.
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marsupilami
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#11

Beitrag von marsupilami »

Sag mal, wenn es BUT eh nur auf Antrag und nach Bedarf gibt, daß kann das doch eigentlich aus dem Rechner komplett raus.

Bzw. muß raus.
Denn wenn JC oder sonst. Verwaltung mit dem Kopp schüttelt, und die Leutchen haben das laut unserem Rechner einkalkuliert, dann ist die Enttäuschung groß.

Oder aber erst dann eintragen, wenn der entsprechende Bescheid da ist und dann rechnen lassen, ob das, was das Amt als Bescheid insgesamt schickt, so auch sein kann.
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#12

Beitrag von helz »

das richtet sich komplett nach dem individuellen bedarf.
manche kinder essen in der schule – andere nicht.
schülerfahrten richten sich nach entfernung zur schule, wohnste fußläufig kriegste keine fahrkarte, wohnste weit weg, kriegste fahrkarte.
gehste zum sport, kriegste was … wobei es da wohl auch auf die ideen des sachbearbeiters dazu ankommt habe ich gehört und wenn du sowas nicht machst, dann kriegeste nichts.

klassenfahrten fallen ja auch nicht dauernd an und sind auch höchst individuell wie die lehrer gut verhandeln können.

also würde ich persönlich keine schlafenden hunde wecken.
aber hinweis rein, das BuT beantragt werden kann. das wissen manche ja nicht so richtig.
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kleinchaos
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#13

Beitrag von kleinchaos »

BUT muss raus aus dem Rechner.

Im Übrigen ist es mit dem BUT recht kompliziert. In Leipzig zB muss ein Kind, das durch eigenes Einkommen aus dem Bezug fällt und Kinderwohngeld erhält bekommt zum Sozialamt und BUT beantragen.
Die Anträge sind bei uns auf der Homepage der Stadt downloadbar
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#14

Beitrag von Koelsch »

helz hat mir mal einen Bescheid geschickt, jetzt seh ich was klarer. Bin gerade dabei, das mal mit Marsu abzustimmen, der ist ja schließlich der Excellente hier.
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#15

Beitrag von TiniF »

Hier wird so gehandhabt. Beide Minderjährigen Söhne sind im Fußballverein, kosten hierfür werden übernommen. Die Mädchen sind in keinem Verein. Somit können sie für dieses Geld in einer Summe andere Aktivitäten machen. Im letzten Jahr haben beide einen Selbstverteidigungskurs besucht. In diesem Jahr besuchen sie die Schwimmschule.
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#16

Beitrag von Koelsch »

TiniF hat geschrieben:Hier wird so gehandhabt. Beide Minderjährigen Söhne sind im Fußballverein, kosten hierfür werden übernommen. Die Mädchen sind in keinem Verein. Somit können sie für dieses Geld in einer Summe andere Aktivitäten machen. Im letzten Jahr haben beide einen Selbstverteidigungskurs besucht. In diesem Jahr besuchen sie die Schwimmschule.
Das heißt, das Geld wird ausgezahlt und ihr müsst nur nachweisen, wofür das verbraten wurde.
Oder sagt ihr dem JC, bitte zahl mal für die Mädchen an die Kampftruppe.
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marsupilami
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#17

Beitrag von marsupilami »

... der ist ja schließlich der Excellente hier.
Entweder die Excellente oder der Excellerpel :angst:
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Koelsch
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#18

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben:
... der ist ja schließlich der Excellente hier.
Entweder die Excellente oder der Excellerpel :angst:
:arge: Latürnich, entschuldige bitte.
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#19

Beitrag von Koelsch »

So, hier der Kommentar zum ALG II-Rechner nach diesen Erkenntnissen http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 62#p285962
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#20

Beitrag von TiniF »

Entweder ich lege aus und Mail die Quittung ans Amt oder der Anbieter schließt einen Vertrag mit denen und bekommt das Geld direkt vom Landratsamt.

Ich zahle meistens selbst direkt, nach verschicken der Quittung habe ich ca eine Woche später das Geld wieder zurück.
Ist mit weniger Aufwand verbunden.
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Re: Bildungspäckchen - Frage dazu

#21

Beitrag von Koelsch »

Danke TiniF, das zeigt eben, die Handhabung ist so unterschiedlich, dass lässt sich in einem einfachen Rechner nicht erfassen.
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