Heimkind in BG

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Heimkind in BG

#1

Beitrag von Koelsch »

Isch hätt do jään ens widder en diffisill Brasel oder Problemschen:

Behindertes Kind lebt während der Woche in einer Pflegeeinrichtung, am Wochenende, an Feiertagen und ich vermute auch in den Ferien lebt es bei der alleinerziehenden Mutter:

JC berechnet dieses Kind nun taggenau als in einer temporären BG lebend, also Mehrbedarf (Alleinerziehend und Behinderung) nur für die Tage der Anwesenheit zu Hause, Unterkunftskosten ebenso.

Hier http://www.alg-ratgeber.de/bedarfsgemei ... 13076.html Nektar schlürfend würde ich gerne einen soeben wg. vorl. EKS eingelegten Widerspruch ergänzen und ab 1.1.2013 Ü-Antrag stellen.

Fallen Euch noch weitere Argumente ein, und natürlich den Entwurf bemeckern
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Heimkind in BG

#2

Beitrag von tigerlaw »

Zu 1 a) 1.a)
Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II gehört mein Sohn zur Bedarfsgemeinschaft, wenn er dem Haushalt angehört. Hierzu ist keineswegs eine dauernde Anwesenheit im Haushalt erforderlich. Es reicht völlig aus, dass mein Sohn regelmäßig länger als einen Tag je Monat im Haushalt anwesend ist. Dies ist unzweifelhaft gegeben.
Zu 1 c) 1.c)
Weiteres, charakteristisches Merkmal der temporären Bedarfsgemeinschaft ist, dass das Kind in jeder der Bedarfsgemeinschaften, denen es angehört, einen eigenen Teilanspruch auf Regelbedarf erhält, der in der Summe dann einem vollen Regelbedarf entspricht. Einen derartigen Anspruch aber erwirbt mein Sohn nicht durch den Aufenthalt in der Pflegeeinrichtung. Auch aus diesem Grunde kann hier nicht von einer nur temporären Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden
Veranstaltungsort.
1.d) Aus diesen Überlegungen ergibt sich, dass mein Sohn auch während seines Heimaufenthaltes dem Grunde nach einen Anspruch auf volle Leistungen nach dem SGB II hat. Davon ist er auch nicht gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II ausgeschlossen. Die Unterbringung im Heim dient der Förderung meines Sohnes und ist auf regelmäßigen Kontakt zu mir angelegt. Dies ist keine Unterbringung in einer stationären Einrichtung i. S. d. Gesetzes. Es handelt sich hier zwar um ein Heim mit "Vollverpflegung" während des Aufenthaltes. Der Aufenthalt ist jedoch auf bestimmte Zeiten beschränkt und tritt nur auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalles zum normalen Leben in der Bedarfsgemeinschaft hinzu.
1.e) Daher hat mein Sohn für jeden Tag einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. Sein tatsächlicher Anspruch ist somit höher, als der bisher von Ihnen festgesetzte. Die Leistungen, die mein Sohn nach dem SGB XII erhält, sind dabei als Einkommen entsprechend den Vorschriften zur Einkommensanrechnung zu berücksichtigen. Dies betrifft aber nur die Leistungen, die in Geld erbracht werden. Die weiteren Leistungen, insbesondere die erhaltene Verpflegung und Unterkunft im Heim ist mangels Marktwert nicht als geldwerte Leistung anzusehen.
1.f) Wenn aber mein Sohn wie gezeigt ständiges Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft ist, so hat er dementsprechend auch einen Anspruch auf volle Kosten der Unterkunft hier. Auch dieses Faktum ist von Ihnen nicht berücksichtigt.
1.g) Ebenso ergibt sich somit für mich eine geänderte Berechnung der Mehrbedarfszuschläge, auch diese sind nicht nur auf die Anwesenheitstage meines Sohnes zu beschränken.
Ansonsten kann es so raus, die Argumente hast Du gut übernommen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Heimkind in BG

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde zusätzlich noch auf das Urteil des BSG http://www.123recht.net/BSG-Keine-Anrec ... 30858.html zur Verpflegung im Krankenhaus hinweisen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Heimkind in BG

#4

Beitrag von marsupilami »

In Punkt 1d
1.d) Davon ist er auch nicht gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II ausgeschlossen. Die Unterbringung im Heim dient der physischen und/oder (nichtzutreffendes streichen!) psychischen Förderung meines Sohnes und ist in Absprache mit dem Fachpersonal auf regelmäßigen Kontakt zu mir angelegt.
+ die von tigerlaw gefundenen Änderungsvorschläge.

Knopf dran.


Nachtrag:
Hinweis von :gunni: mit einbauen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Heimkind in BG

#5

Beitrag von tigerlaw »

Nein, der Vorschlag von :gunni: braucht nicht reingenommen zu werden, das Gesetz also solches wurde schon 2008 geändert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Kosima
Benutzer
Beiträge: 296
Registriert: Mo 29. Apr 2013, 00:43

Re: Heimkind in BG

#6

Beitrag von Kosima »

Ist es möglich, diesen Nachtrag zum Widerspruch jetzt schon einzureichen, wenn die ganze Geschichte noch gerichtlich in der Berufung steckt? Ich habe mir gerade mal das Urteil durchgelesen.
Ansonsten freue ich mich sehr über Deine geistige Aktivität, lieber Kölsch.....und das für einen SEHR guten Zweck! :jojo:

Vielen Dank! :Kathi:

Herzlichst
Kosima :Daumenhoch:
Glück kommt nicht von den Dingen, die wir besitzen;
Glück kommt durch unsere Arbeit und
die innere Erfüllung, die wir dabei erfahren.

Kosima (frei nach Mahatma Gandhi)
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30954
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Heimkind in BG

#7

Beitrag von kleinchaos »

Die Urteilsbegründung ist ja ähnlich wie die mit der BG wenn ein Partner dauerhaft im Pflegeheim lebt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Heimkind in BG

#8

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch einreichen ja. Ich schick Dir den gleich mal zu. Den noch mit in den Eilantrag einbauen. Ich weiß es nicht, so rein vom Gefühl her würde ich das nicht miteinander verquicken, denn JC könnte da vielleicht argumentieren, die Sache ist nicht eilig, denn wenn es eilig wäre, dann hätte man da ja schon im vergangenen Jahr "gemeckert". Ist zwar ein ausgesprochen dämliches Argument, aber genau deshalb könnte JC ja.

Mir erscheint es "sauberer" den Eilantrag auf die EKS zu beschränken, und die BG-Geschichte dann konventionell durchzuziehen. Dauert natürlich viel länger, das ist mir klar. Andererseits "schlummert" die Berufung auf das SG Chemnitz-Urteil jetzt schon ca. 1 Jahr beim LSG. Da könnte also in nicht allzu langer Zeit eine Entscheidung kommen. Entweder ist die dann Wasser auf unsere Mühlen oder eben ein Schuss in den Ofen, auf jeden Fall schärft sie unseren Blick :brille2: .

Mal hören, was dazu noch an Gedanken kommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Kosima
Benutzer
Beiträge: 296
Registriert: Mo 29. Apr 2013, 00:43

Re: Heimkind in BG

#9

Beitrag von Kosima »

Gut, dann ist ja doch alles klar. Ich hatte auch niemals vor, diese Geschichte direkt vors SG zu bringen - z.B. jetzt im Eilantrag für die EKS!
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe - und ich finde es auch sauberer, auf getrennten Wegen zu arbeiten!
Ich denke, wenn jetzt das JC diese Woche noch einen 5. Brief von mir bekommt - haben die wirklich mal richtig Arbeit! Bis heute habe ich auf die 4 Briefe der letzten Woche von denen noch gar nichts gehört.....hoffentlich ist das nicht die Ruhe vor dem Sturm!?

LG Kosi :Daumen:
Glück kommt nicht von den Dingen, die wir besitzen;
Glück kommt durch unsere Arbeit und
die innere Erfüllung, die wir dabei erfahren.

Kosima (frei nach Mahatma Gandhi)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Heimkind in BG

#10

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Erfahrung sind die JC nur dann schnell, wenn sie von Dir Geld zurück haben wollen. Hier aber liegt die Sache ja umgekehrt und in solchen Fällen konnte ich Schnelligkeit bei denen noch nicht beobachten. :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Heimkind in BG

#11

Beitrag von Günter »

tigerlaw hat geschrieben:Nein, der Vorschlag von :gunni: braucht nicht reingenommen zu werden, das Gesetz also solches wurde schon 2008 geändert.
Och, ich Dummerle war der Meinung, dass die Verpflegung anolag zum Krankenhausaufenthalt behandelt wird, dann sollte man vielleicht auf die Begründung der Gesetzesänderung wegen der Rechtsprechung des BSG zum Thema "kein geldwerter Vorteil durch Krankenhaus(Heim)verpflegung" ...... :angst:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Heimkind in BG

#12

Beitrag von tigerlaw »

Kosima hat geschrieben:Ist es möglich, diesen Nachtrag zum Widerspruch jetzt schon einzureichen, wenn die ganze Geschichte noch gerichtlich in der Berufung steckt? Ich habe mir gerade mal das Urteil durchgelesen.
Ansonsten freue ich mich sehr über Deine geistige Aktivität, lieber Kölsch.....und das für einen SEHR guten Zweck! :jojo:

Vielen Dank! :Kathi:

Herzlichst
Kosima :Daumenhoch:
Liebe Kosi,

kurze Antwort: Ja selbstverständlich!

Lange Antwort: Du bist keine Juristin, sondern Ergotherapeutin, deshalb darfst Du auch vieles verwechseln. Ich drösele Dir die Sache noch einmal auf:

JC meinte zuerst mit einem Bescheid, Du hättest tolle Gewinne und bräuchtest deshalb nur geringe Aufstockuungsbeträge.

Dann warst Du dort, und sie haben ihre tollen Gewinnprognosen etwas zurückgestutzt und einen entsprechend geänderten Bescheid gestrickt (vom 26.02.2014). Gegen den hast Du Widerspruch eingelegt, und zwar einerseits hinsichtlich der EKS-Anrechnung, und ggf. auch wegen der Wohnkosten. Nebenbei: Solche Bescheide haben also immer getrennte Inhalte, einerseits die Regelleistung, und andererseits die KdU. Innerhalb des KdU- bzw. Regelleistungsteils gibt es keine weiter abtrennbaren Teile.

Über den Widerspruch wurde noch nicht entschieden.

Du kannst (und sollst) das JC auch mit der Nase darauf stoßen, dass im Regelleistungsteil noch ein zweiter Klops steckt, nämlich die angebliche temporäre BG. Das kannst Du auch durchaus noch nachschieben.

Etwas anderes ist das Gerichtsverfahren: Normalerweise müsstetst Du erst das Widerspruchsverfahren abwarten, und dann Klage einreichen, auf die wird vom JC geantwortet, dann replizierst Du ggf noch einmal, und irgendwann in 7 Moanten wird zum Termin geladen. Da Du solange aber nicht warten kannst, da Du inzwischen verhungert wärst, kannst Du "auf die Überholspur" wechseln und einen Eilantrag stellen (und das hast Du auch getan, die Eingangsbestätigung ("EB") hast Du auch schon bekommen.

"Berufung" is etwas gaaannzzz anderes: Wenn man mit einem Urteil nicht zufrieden ist, kann man (meistens, wenn es sich nicht um "Peanuts" handelt [die Grenze liegt bei 750 €]) Berufung einlegen, darüber entscheidet dann das Landessozialgericht.

Und dann gibt es noch eine weitere Rechtsmittelstufe, nämlich die "Revision" zum Bundessozialgericht.

Zurück zu Deinem Problem: Im Moment fährst Du sowieso "zweigleisig" (nämlich im "ordentlichen" Widerspruchsverfahren beim JC und im Eilverfahren beim SG. Die beiden Verfahren haben auch etwas andere Ziele, deshalb können sie rechtlich auch nebeneinanderher laufen.

@Koelsch: Sollte Kosima dann nicht die Frage temporäre BG auch noch in das ER-Verfahren mit einführen?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Heimkind in BG

#13

Beitrag von tigerlaw »

Ich noch mal:

Den Beitrag hatte ich heute am frühen Nachmittag angefangen, musste dann weg und habe ihn erst jetzt fertig geschrieben, dabei aber die seitherige Diskussion gar nicht mehr verfolgt.

DIe Gedanken von Koelsch haben natürlich auch schon mal was an sich. Und immerhin: Kosima ist ja bisher auch insoweit mit der temporären BG hingekommen, dass sie noch nicht verhungert ist. Dieser Aspekt könnte deshalb tatsächlich nur aufs Widerspruchsvefahren beschränkt und das ER-Verfahren nur hinsichtlich der EKS durchgezogen werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Heimkind in BG

#14

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben:
tigerlaw hat geschrieben:Nein, der Vorschlag von :gunni: braucht nicht reingenommen zu werden, das Gesetz also solches wurde schon 2008 geändert.
Och, ich Dummerle war der Meinung, dass die Verpflegung anolag zum Krankenhausaufenthalt behandelt wird, dann sollte man vielleicht auf die Begründung der Gesetzesänderung wegen der Rechtsprechung des BSG zum Thema "kein geldwerter Vorteil durch Krankenhaus(Heim)verpflegung" ...... :angst:
:trost: :trost:

Ich wollte Dir aber nicht über den Mund fahren, lieber :gunni:

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Kosima
Benutzer
Beiträge: 296
Registriert: Mo 29. Apr 2013, 00:43

Re: Heimkind in BG

#15

Beitrag von Kosima »

@ tigerlaw

Danke für die gute Zusammenfassung. Genauso hatte ich das alles bisher auch verstanden. Es widerstrebt mir genauso wie Kölsch, die Behinderten-BG-Geschichte ans Sozialgericht mit hineinzustricken.

Vielleicht hast aber auch DU mich falsch verstanden: Ich meinte nur, daß der Käs' ja noch nicht ganz gegessen ist bzgl. des Urteils von Chemnitz - die Unterlagen liegen doch jetzt in diesem Fall beim Landessozialgericht zur Berufung - nicht wahr???!!!

Liebe Grüße und vielen Dank, Du Unermüdlicher! :Buchhalter: :tiger:

Kosima
Glück kommt nicht von den Dingen, die wir besitzen;
Glück kommt durch unsere Arbeit und
die innere Erfüllung, die wir dabei erfahren.

Kosima (frei nach Mahatma Gandhi)
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Heimkind in BG

#16

Beitrag von tigerlaw »

Kosima hat geschrieben:@ tigerlaw

Danke für die gute Zusammenfassung. Genauso hatte ich das alles bisher auch verstanden. Es widerstrebt mir genauso wie Kölsch, die Behinderten-BG-Geschichte ans Sozialgericht mit hineinzustricken.

Vielleicht hast aber auch DU mich falsch verstanden: Ich meinte nur, daß der Käs' ja noch nicht ganz gegessen ist bzgl. des Urteils von Chemnitz - die Unterlagen liegen doch jetzt in diesem Fall beim Landessozialgericht zur Berufung - nicht wahr???!!!

Liebe Grüße und vielen Dank, Du Unermüdlicher! :Buchhalter: :tiger:

Kosima
:jojo: :jojo:

Da hatte ich Deinen Bezug nicht geschnallt!

Nebenbei: Das Emoticon :Buchhalter: ist eigentlich auch eine Namenssignatur, und zwar von der "userin" (gender lässt grüßen ... :gaga: ) bk48. Die kann tatsächlich Buchhaltung sehr gut, und insbesondere bei EKS u.ä. findet sie manchmal sehr gute Gestaltungen.

Deshalb dachte ich zuerst, dass bk48 geschrieben hätte, bis ich auf die Idee kam, dass Du auch mich damit (natürlich lobend :verlegen: ) gemeint haben könntest mit den vielen Sermonen, die ich von mir gebe.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Kosima
Benutzer
Beiträge: 296
Registriert: Mo 29. Apr 2013, 00:43

Re: Heimkind in BG

#17

Beitrag von Kosima »

Ja, das war mir klar - ich überlege auch schon, mir hier bald mal ein eigenes Motiv auszusuchen. Das ist schon schön und sinnvoll. Aber diesmal habe ich wirklich nur Lob an Dich aussprechen wollen - das hast Du richtig gedeutet!!! :jojo:

Einen schönen Abend Dir,

Kosima :laub:
Glück kommt nicht von den Dingen, die wir besitzen;
Glück kommt durch unsere Arbeit und
die innere Erfüllung, die wir dabei erfahren.

Kosima (frei nach Mahatma Gandhi)
Kosima
Benutzer
Beiträge: 296
Registriert: Mo 29. Apr 2013, 00:43

Re: Heimkind in BG

#18

Beitrag von Kosima »

- Kurz vor der Mittagspause:
- Schreiben bzgl. "Ergänzung" am Empfang des JC abgegeben -
- kommentarlos Stempel bekommen -
- ganz schnell raus ausm Haus!!! :gunni:

Vielen Dank für Eure gute Arbeit!

Liebe Grüße
Kosima :turtle:
Glück kommt nicht von den Dingen, die wir besitzen;
Glück kommt durch unsere Arbeit und
die innere Erfüllung, die wir dabei erfahren.

Kosima (frei nach Mahatma Gandhi)
Kosima
Benutzer
Beiträge: 296
Registriert: Mo 29. Apr 2013, 00:43

Re: Heimkind in BG

#19

Beitrag von Kosima »

Ihr Lieben,

- und es geht weiter - da kriege ich doch einen Brief ins Haus - oder besser mein siebzehnjähriger Sohn, der in der Woche in einem Internat für geistig behinderte Kinder lebt. Darin steht, daß er nächste Woche ins Jobcenter kommen soll. Man will mit ihm über seine beruflichen Perspektiven sprechen. Ich habe sofort dort angerufen, weil weder mein Sohn, noch ich an diesem Tag Zeit haben. Mein Sohn ist 80% schwerbehindert, mit einem B, einem H und einem G im Ausweis!

Ich habe die Situation erklärt - auch, daß mein Sohn dort noch mindestens weitere 3 Jahre in die Schule gehen wird. Der SB meinte, vielleicht hätte mein Sohn ja gar keinen Anspruch auf Grundsicherung - das Sozialamt sei vielleicht dafür eher zuständig. Ich erklärte dem Mann dann, daß das Jobcenter und auch das Sozialamt schon längere Zeit diesbezüglich in Kontakt sind. So zieht das Jobcenter zum Beispiel meinem Sohn das Taschengeld, was er vom Sozialamt bekommt, von seiner temporären Grundsicherung ab ......und ähnliche Vorgehensweisen.
Dann wollte mich das SB auch ohne meinen Sohn mal sprechen. Es gäbe da doch wohl einiges zu bereden. Naja - dazu bin ich ja bereit - aber nur nach vorheriger längerer Terminplanung - schließlich habe ich eine inzwischen - trotz Jobcenter - gute laufende Praxis für Ergotherapie.
Der SB wollte sich am Ende des Gesprächs noch mal alles überlegen und mir dann gegebenfalls Bescheid geben. Er hat mir geschworen - am Telefon - daß ich die Einladung, die er meinem Sohn geschickt hat, vernichten kann. Eine schriftliche Auslandung könne er mir nicht zukommen lassen.
Kann ich ihm glauben? Ich glaube keinem mehr beim Jobcenter -die wissen doch gar nicht, was sie da so täglich tun!!!

Liebe Grüße
Kosima :turtle:
Glück kommt nicht von den Dingen, die wir besitzen;
Glück kommt durch unsere Arbeit und
die innere Erfüllung, die wir dabei erfahren.

Kosima (frei nach Mahatma Gandhi)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Heimkind in BG

#20

Beitrag von Koelsch »

Kurze Gesprächsnotiz mit der "Ausladung" an's JC senden. Das geht auch mal per "Normalpost".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Heimkind in BG

#21

Beitrag von tigerlaw »

Sollte eine Sanktion kommen, gibst Du bitte Laut, dann bekommst Du von mir ein Vollmachtsformular ... :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“