Wie JobCenter ticken

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
schimmy
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Re: Wie JobCenter ticken

#101

Beitrag von schimmy »

Ich wuerde keinen neuen Widerspruch schreiben und das Ergebnis des anderen wegen der falschberechnung abwarten.
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marsupilami
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Re: Wie JobCenter ticken

#102

Beitrag von marsupilami »

Wenn kein Widerspruch, verwirkst Du aber die Frist und dann kannst Du nicht klagen, wenn es doch notwendig werden sollte.

Ich würde widersprechen.
Schon aus Prinzip.

Die dürfen aus den Puschen gar nicht mehr rauskommen.
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tigerlaw
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Re: Wie JobCenter ticken

#103

Beitrag von tigerlaw »

"Sicherster Weg" ==>> Widerspruch
Begründung: Sie haben nur einen der beiden Aspekte des Überprüfungsantrags bearbeitet, den anderen "elegant geschlabbert".

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Warmwasserbeitung wohl tatsächlich zentral erfolgt, erwarte ich weiterhin die Nachzahlung von immerhin noch xxx €
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Wubru
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Re: Wie JobCenter ticken

#104

Beitrag von Wubru »

seh ich auch so wie Tiger... auf Würmchen sind die ja gar nicht eingegangen... es wurden ja mehrere punkte beanstandet und die stürzen sich nur aufs WW, wo se wissen, dass se recht ham. :never:
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Koelsch
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Re: Wie JobCenter ticken

#105

Beitrag von Koelsch »

Hab schon einen kurzen Widerspruchsentwurf gemailt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wie JobCenter ticken

#106

Beitrag von Koelsch »

Weiter geht's Widerspruch wurde abgelehnt (natürlich). Dazu braucht JC knapp 1 Seite Begründung .

Ich schau mir das dann morgen mal im Detail an
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Re: Wie JobCenter ticken

#107

Beitrag von Koelsch »

Hier mal der Widerspruchsbescheid und der Beginn einer Klage mit der Bitte um Bemeckerungsbeginn.

Zeitgleich kam auch eine "Mahnung" der BA, man fordert aus den hier beschiedenen Bescheiden nun ca. 1.100 an angeblichen Überzahlungen sofort zurück.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Wubru
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Re: Wie JobCenter ticken

#108

Beitrag von Wubru »

was die sich immer noch auf das argument stellen "das erbe sei nicht bekannt"...unfassbar... :arge:
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marsupilami
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Re: Wie JobCenter ticken

#109

Beitrag von marsupilami »

Vorschlag: da noch einen Halbsatz anhängen:
Es ist nicht erkennbar, warum Behörden bei einer vorläufigen Bewilligung von Leistungen unbeschränkt mehr Zeit bei der Bewertung und Umsetzung von vorgelegten Fakten eingeräumt werden sollte als bei normalen Bescheiden.
Oder auch: als das Gesetz bzw. die §§ vorsehen.


Wann kommt Punkt 4?
Schließlich wird auf diesen auf Seite 2, Zeile 20, hingewiesen:
Die hieraus angeblich resultierenden Rückforderungen (dazu mehr unter 4.)
Sonst liest sich das gut.
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Koelsch
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Re: Wie JobCenter ticken

#110

Beitrag von Koelsch »

Danke, Halbsatz kommt rein. Punkt 4 kommt noch, bin ja erst bei Punkt 3.

Die Klage wird, mit Anlagen natürlich, ca. 100 Seiten umfassen, das dauert was, bis man das zusammengestückelt hat.
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Re: Wie JobCenter ticken

#111

Beitrag von marsupilami »

:ohnmacht:
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Re: Wie JobCenter ticken

#112

Beitrag von Koelsch »

Allein die Anlage K1 ist ja schon 78 Seiten.
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Wubru
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Re: Wie JobCenter ticken

#113

Beitrag von Wubru »

100 Seiten??? :ohnmacht:
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Re: Wie JobCenter ticken

#114

Beitrag von Koelsch »

Sodele, hab den Klageentwurf fertig und bitte um Bemeckerung.

Die Zahl hat sich noch etwas geändert, hab beim verfassen noch einige kleine Ungenauigkeiten in meinen Rechnungen gefunden.

Die Zusammenstellung der Berechnungsergebnisse füge ich mal bei.

Mit Anlagen wird das Päckchen 113 Seiten umfassen, da kann der Drucker dann zeigen, was er so drauf hat.
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Re: Wie JobCenter ticken

#115

Beitrag von Wubru »

:Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch:
Ich find nix...für mich klingt das alles gut!
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marsupilami
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Re: Wie JobCenter ticken

#116

Beitrag von marsupilami »

Sieht gut aus.
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Re: Wie JobCenter ticken

#117

Beitrag von Koelsch »

Koelsch hat geschrieben:Nächster Schritt - JC meint nun ein Bußgeldverfahren einleiten zu müssen, weil angeblich eine NK Abrechnung mit Guthaben aus August erst im Oktober eingereicht wurde. Uninteressant und mit keinem Wort erwähnt, die Aufrechnung des Guthabens ist falsch. Und im Übrigen interessiert es mich unbändig, wie das JC den Zugangszeitpunkt der NK Abrechnung nachweisen will. Da kommt man vermutlich mit der "guten, alten" Datum-plus-3-Tage-Regel. Das aber ist nur eine Vermutung, und wird der Vermutung widersprochen, so muss JC beweisen.
Update:
Das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft schlagen Einstellung des Verfahrens und Übernahme der Verfahrenskosten durch die Staatskasse vor. Dagegen ist nix einzuwenden.
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Re: Wie JobCenter ticken

#118

Beitrag von marsupilami »

Doch.

Wo bleibt der Anschiß für's JC?
Das die so einen Unfug überhaupt erst anzetteln?


Aber immerhin schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.
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Günter
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Re: Wie JobCenter ticken

#119

Beitrag von Günter »

Mehr kann man nicht erreichen, Freispruch wegen erwiesener Unschuld setzt immer die Einleitung eines Verfahrens voraus. Wenn aber Verfahren mangels erfolgsaussicht gar nicht erst eingeleitet werden kann, dann muss eingestellt werden, die Übernahme der Kosten ist sozusagen das Sternchen in der Nudelsuppe. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Wie JobCenter ticken

#120

Beitrag von Koelsch »

Long time no hear

jetzt trudelte eine Mahnung der Regionaldirektion ins Haus, die wollen Geld, und zwar zügig. Den Betrag kann ich nicht nachvollziehen. Also kurz und schmerzlos an JC mit Kopie an Regionaldirektion:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt mit obigem Datum eine Mahnung Ihrer Regionaldirektion Recklinghausen über € 1.000,28.
Mir ist eine derartige Forderung nicht bekannt, der Zugang entsprechender Bescheide von Ihnen wird vorsorglich bestritten. Ich bitte um Nachweis der Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
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marsupilami
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Re: Wie JobCenter ticken

#121

Beitrag von marsupilami »

Viel zu viel.

Meiner Ansicht nach reicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt mit obigem Datum eine Mahnung Ihrer Regionaldirektion Recklinghausen über € 1.000,28.
Mir ist eine derartige Forderung nicht bekannt, der Zugang entsprechender Bescheide von Ihnen wird vorsorglich bestritten. Ich bitte um Nachweis der Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
völlig.

Selbst der letzte Satz könnte nach meiner Ansicht nach ebenfalls gestrichen werden.
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Re: Wie JobCenter ticken

#122

Beitrag von Koelsch »

Ich will den drin haben, denn JC soll gefälligst gleich den Zugang nachweisen, falls es den gegeben haben sollte, was ich sehr bezweifel.
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Re: Wie JobCenter ticken

#123

Beitrag von marsupilami »

Dann aber nicht "bitte, bitte"
Bild

sondern Du forderst oder "ich erwarte den Nachweis Ihrer Forderung" oder sowas.
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Re: Wie JobCenter ticken

#124

Beitrag von Koelsch »

Darauf können wir uns einigen :zwinker:
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schimmy
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Re: Wie JobCenter ticken

#125

Beitrag von schimmy »

@Koelsch...Das ist aber eine Hohe Rückforderung (1000,28 Euro) und dir selbst ist darüber nichts bekannt ?
Steht denn dabei aus welchem Jahr die Rückforderung ist ?
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