Das wäre ein Grund: Er müsste eine sozialversicherungspflichtige Stelle (also mehr als € 450) "in der Stadt" nachweisen, weiter nachweisen, da komm ich mit Bus nicht hin, dann hätte er den Umzugsgrund, "darf" umziehen und bekäme auch die vollen € 399.Brombadegs hat geschrieben:hm... also ist ja Punkt zwei voll zutreffend.... damit er arbeiten kann, sollte er in der Stadt wohnen. Hier in unserem Dörfchen fährt der erste Bus 6:45 Uhr und somit kriegt man keine Anschlussbusse oder ähnliches. Und Nachmittags fährt nur ein Bus wieder rein.
Ok.... danke nochmals, bin ich etwas besser gewappnet für das Gespräch mit dem Amt.
Das Amt verlangt von 21 Jährigen er soll mit Mami umziehen?
Re: Das Amt verlangt von 21 Jährigen er soll mit Mami umziehen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Das Amt verlangt von 21 Jährigen er soll mit Mami umziehen?
naja.... inoffiziell ist er ja schon draußen... er wohnt bei seinem Kumpel, der allerdings auch vom Amt Geld bekommt.
Er ist nur noch nicht abgemeldet. Der Grund, wieso er hier nicht wohnen soll allein, liegt darin, dass er vor 3 Jahren als wir ne Woche im Urlaub waren, hier nur Murks gemacht hat. Das er den Tag damals überlebt hat, als wir zurück kamen, sehe ich heute noch als Wunder an. Kann man das als Differenzen angeben?
Andererseits kann man auch beim Amt noch sagen, es gäbe arge Probleme, er hat das halt gestern nur nicht erwähnt bei seiner Anfrage, weil niemand solche Jugendsünden freiwillig ausplaudert... oder?
Er ist nur noch nicht abgemeldet. Der Grund, wieso er hier nicht wohnen soll allein, liegt darin, dass er vor 3 Jahren als wir ne Woche im Urlaub waren, hier nur Murks gemacht hat. Das er den Tag damals überlebt hat, als wir zurück kamen, sehe ich heute noch als Wunder an. Kann man das als Differenzen angeben?
Andererseits kann man auch beim Amt noch sagen, es gäbe arge Probleme, er hat das halt gestern nur nicht erwähnt bei seiner Anfrage, weil niemand solche Jugendsünden freiwillig ausplaudert... oder?
Re: Das Amt verlangt von 21 Jährigen er soll mit Mami umziehen?
Vermeidet jeglichen Hinweis darauf, dass er nicht mehr zu Hause wohnt. Er bekommt Ärger, der kumpel erst recht, da er zuviel Miete vom Amt bezieht. Ihr redet euch um Kopf und Kragen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Das Amt verlangt von 21 Jährigen er soll mit Mami umziehen?
Bei Kumpel der auch ALG II bezieht - das macht die Sache noch viel komplizierter. Denn der Kumpel hat ja vermutlich dem JC nicht mitgeteilt, wir sind jetzt zu zweit in der Wohnung. Damit hätte Kumpel zumindest seine Mitteilungspflichten verletzt = Bußgeld und Rückforderung von 50% der Unterkunftskosten. Es würde mich auch nicht wundern, wenn JC hier von Sozialbetrug ausginge und Strafanzeige stellt.
Zur Problematik - schau auch mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Rauswur ... 19204.html
und hier
http://www.juraforum.de/forum/t/rausschmiss.350606/2
Zur Problematik - schau auch mal hier:
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Das Amt verlangt von 21 Jährigen er soll mit Mami umziehen?
das ist ja nicht offiziell... niemand merkt das wirklich... und gemeldet ist er ja noch zu Hause.
Ist wie ein langer Besuch dort...
Na dann hoffe ich mal, dass ich morgen bessere Auskunft erhalte, als mein Sohn gestern.
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