Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

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Eine_wie_jede
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Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#1

Beitrag von Eine_wie_jede »

Liebe Forumsmitglieder
Ich habe ganz viele Fragen wegen eines dringenden Problems wg. der mir bewilligten ALGII-Leistungen.
Ich habe jetzt - 1 Jahr nach erster Ankündigung (!) einer Rückforderung und mehrmaliger Rückrechnung und ganz vielen Bescheiden im vergangenen Jahr - einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid über knapp 700,00 Euro :heul: über dieselben Zeiträume bekommen, die ich für geklärt erachtet habe, schließlich war ich zwei Mal zur Anhörung. Mir wird in dem aktuellen Aufhebungsbescheid sorgar grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Ich habe vor einem Jahr zu früh mein Baby bekommen und es gab Verwirrungen - nicht nur fürs Jobcenter... Aber ich bin all meinen Mitteilungspflichten zügig nachgekommen, habe alles sofort eingereicht, wenn noch etwas verlangt wurde. Aber meine früherzeitige Geburt (immerhin 4 Wochen) konnte ich nicht vorher angekündigen !!????

Ich falle gleich in Ohnmacht... oder :gaga: oder nehme :hang:

Gibt es hier jemand fachkundigen, der einmal über die jetzt angestellten Berechnungen mit mir gemeinsam schauen kann?
Ich kann doch nicht die einzige alleinerziehende Mama sein, die mit ALGII aufstocken muss und der die Geburt des 2. Kindes zum Verhängnis wird. Mir werden durch den aktuellen Bescheid sämliche Existenzgrundlagen entzogen. Dann sitze ich mit 2 Kindern auf der Straße. Mein Elterngeld läuft aus und es fehlt monatlich der Freibetrag mit 300 Euro und ich soll die 700 € in Raten zahlen... Wovon noch???? Es bleibt so schon nix mehr. Ich habe auf die Bescheide aus 2014 vertraut und nichts extra zur Seite gelegt. Es war in 2014 angekündigt, die damals leichte, aber mir noch verständliche Überzahlung hausintern mit den einsetzenden Elterngeldzalungen zu verrechnen. Das Jobcenter hat das dort so angekündigt (Überleitungsanzeige?) und sich den Bescheid direkt zuschicken (über den Schreibtisch reichen) lassen. Es passierte nix, weil alles geklärt war... dachte ich :ka:

Ich habe nur noch 3,5 Wochen für den Widerspruch, bin alleinerziehend mit 2 Kindern und derzeit zusätzlich wegen eine Krebserkrankung an der Wahrnehmung von Terminen bei Anwälten etc. gehindert.
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
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Pegasus
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#2

Beitrag von Pegasus »

Hallo willkommen. Das ist heftig. Warte ab andere werden Dir fachkundig helfen können.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Eine_wie_jede
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#3

Beitrag von Eine_wie_jede »

ich hoffe... ich bin am Boden zerstört gerade...
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#4

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: Bei uns im Forum.

Kannst Du die Bescheide hier hochladen, oder sie mir mailen? Nimm die E-Mailadresse im Impressum des Forums horstm_58(ät)hotmail(punkt)de.

Und keine Panik, so schnell schießen selbst die Preußen nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Senga
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#5

Beitrag von Senga »

Koelsch hat geschrieben:
Kannst Du die Bescheide hier hochladen, oder sie mir mailen? Nimm die E-Mailadresse im Impressum des Forums horstm_58(ät)hotmail(punkt)de.

Und keine Panik, so schnell schießen selbst die Preußen nicht.
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Mach das JC fertig grauer Panther

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kleinchaos
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#6

Beitrag von kleinchaos »

Bei der vorgeworfenen groben Fahrlässigkeit kommt ja noch hinzu, dass das JC dann liebend gern auch eine Strafanzeige macht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#7

Beitrag von Günter »

Senga hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben:
Kannst Du die Bescheide hier hochladen, oder sie mir mailen? Nimm die E-Mailadresse im Impressum des Forums horstm_58(ät)hotmail(punkt)de.

Und keine Panik, so schnell schießen selbst die Preußen nicht.
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:schredder: Gleiches Recht für alle http://www.alg-ratgeber.de/post360978.html#p360978 wir sind im Hilfebereich.
Ich habe nur noch 3,5 Wochen für den Widerspruch, bin alleinerziehend mit 2 Kindern und derzeit zusätzlich wegen eine Krebserkrankung an der Wahrnehmung von Terminen bei Anwälten etc. gehindert.
Zur Not kann man auch einen fristwahrenden Widerspruch einlegen und die Begründung nachschieben, aber ich hoffe denke wir werden das Ganze vor Ablauf der Frist aufdröseln.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#8

Beitrag von marsupilami »

Wenn Du Hilfe brauchst, um Bescheide zu digitalisieren und hier hochzustellen, schau Dich mal hier um:
http://www.alg-ratgeber.de/rund-forum-und-web-f22/

Da sind ein paar Anleitungen.
Signatur?
Muss das sein?
Eine_wie_jede
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#9

Beitrag von Eine_wie_jede »

Huj, dass sind aber ganz viele Bescheide, Rückrechnungen und Ankündigen... Ich versuchs erstmal kommentiert mit eigenen Worten. Wenns dann zu schwierig ist, versuche ich mit Scannen und hochladen.

Also zunächst mal Eckdaten und etwas zur Chronologie:
ET errechnet wäre der 06.05.2014 gewesen. Zu dem erwarteten Termin hatte ich auf Drängen des Jobcenters das Kindergeld für Kind 2 am 14.04.2014 beantragt und am 15.04.2014 hatte ich dann beim Frauenarzt meinen Blasensprung und kam von dort direkt ins Krankenhaus. Hab noch am selben Tag entbunden, Baby musste ins Wärmebettchen und ich hatte Magen-Darm mit 40 Fieber und musste deshalb und wegen Kaiserschnitt stationär 10 Tage verbleiben. Am Entlasstag (25.04.2015) waren die Papiere für Kind2 wegen Ostern noch nicht fertig. Diese konnte ich erst am 30.04.2014 abholen. Noch am Entlasstag habe ich meine Sachbearbeiterin versucht anzurufen, vergeblich, es war ja Freitag... Erst am darauffolgenden Montag hatte ich sie dann endlich an der Strippe und informierte sie von der Geburt und was sie konkret alles von mir braucht, weil ich die Geburtsurkunde etc. erst am 30. abholen kann. Am 06.05.14 erhielt ich ein Schreiben, ich hätte am 30.05. mitgeteilt, dass das baby schon da sei und ich Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld umgehend beantragen muss und die Bescheide sowie die Geburtsurkunde einreichen soll. (Am 30.05. hatte ich die Geburtsurkunde dort in Briefkasten geworfen.) Es lag ein vorgefertigter Antwortbrief bei, den ich am 13.05.14 zurückgereicht hatte mit den restlichen Belegen. Unter dem Kreuzchen "sonstige Mitteilungen" habe ich noch eimmal mitgeteilt, dass der KV eine Urkunde bei seinem Jugendamt über den Unterhalt auch für Kind2 in noch nicht bekannter Höhe (verdiente da mehr als vorher, was erst durch das Unterhaltsverfahren, Unterhaltsstelle des Jobcenters herauskam) derzeit erstellen ließe. Ich fragte außerdem nach einem Änderungsbescheid für April 2014. Mit Datum 19.05.14 kam ein Brief meiner Sachbearbeiterin indem die Vorlage der Nachweise für Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Elterngeld bestätigt wurde (zum 13.05.14!) und dass die hiernach erfolgte Neurechnung ergibt, dass ein Rückerstattungsanspruch zu Gunsten Jobcenter mit 406,35 € zur Diskussion steht, ich außerdem keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im bisherigen Umfang mehr hätte, im April sogar komplett rausfalle. Es würde beabsichtigt, die erlassenen Bescheid nach §§ 45 ff in Verbindung mit § 50 SGB X zurückzunehmen und für die Zeit 01.03. bis 31.05.14 zu Unrecht gewährte Leistungen zurückzufordern. Mir wurde die Möglichkeit zur Äußerung gegeben, die am 03.06.14 persönlich erfolgte. Mit Datum 22.05.14, aber zeitlich später als der Brief, erhielt ich einen Bescheid (wohl Änderungsbescheid) für die Zeit 01.01. bis 30.06.14. Zu Anfang des Bescheides heißt es: "Ihr Sohn Eine_wie_Jede-Boy2 fällt mit in die Berechnung. Außerdem wird im Juni Mutteschaftsgeld der Krankenkasse sowie der Mutterschaftsgeldzuschuss des Arbeitgebers auf Ihre Leistungen angerechet. Im Juli wird lediglich noch der Mutteschaftsgeldzuschuss Ihres Arbeitgebers für Juni auf Ihre Leistungen angerechnet. Bitte teilen Sie mir umgehend mit, wenn die laufende Unterhaltszahlung für Eine_wie_Jede-Boy2 einsetzt.
Für den Zurückliegenden Zeitraum haben Sie bereits gesondert eine Anhörung erhalten. Den entspechenden Änderungsbescheid erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt. Es werden folgende Leistungen bewilligt:...
Beigefügt war Berechnungsabschnitt 1 für Juni 2014 für die BG mit nun 3 Personen. Hier ist mir nicht aufgefallen, dass bei Kind2 der Unterhalt nicht schon mal berücksichtigt wurde. Dass gezahlt wird, hatte ich angekündigt. Vielleicht darf man das auch nicht? Jedenfalls hat Kind2 Sozialgeld von 66,11 € erhalten, Kind1 deckt seinen Bedarf selbst und der Überschuss mit 37,33 Euro wird mir als Einkommen zugerechnet. Dass das korrekte Vorgehensweise ist, ist mir bekannt und deshalb nicht zu beanstanden. Mir wird ALG II mit 237,57 € bewilligt. Berechnungsabschnitt 2: Hilfe zum Lebensunterhalt für 3/14, 4/14 und 5/14: es waren zu zahlen, es wurden gezahlt = Überzahlung 406,35 €. Zu der Überzahlung erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung (Gemeint ist wohl die vom 19.05.14).
Am 03.06.14 war dann ja die Anhörung. Wir haben alles besprochen, sie hat mir viel erklärt (Zuflussprinzip Mutterschaftsgeld Krankenkasse), vieles auch nicht. Meine Sachbearbeiterin hat in diesem Gespräch angekündigt, dass es bei dem Betrag von 406,35 € verbleibt. Die Elterngeldstelle hat hausintern die Anweisung, nicht an mich, sondern an das Jobcenter zu zahlen, bis diese Summe getilgt ist (hausinterne Verrechnung nannte sie das). Das hab ich akzeptiert. Am 18.06. folgte mein Weiterbewilligungsantrag für die Zeit 01.08.14 bis 31.01.15. Am 18.07. erhielt ich eine Mitteilung dazu, dass aufgrund der erneuten Einmalzahlung des Mutterschaftsgeldes der Krankenkasse für 8 Wochen nach der Geburt ich im Monat Juli 2014 meinen Lebensunterhalt eigentständig bestreiten und ich in diesem Monat keinen Anspruch auf Leistungen habe. Am 24.07. erging der Bescheid für den Zeitraum 01.08.14 bis 31.01.15. Berechnungsabschnitt 1 für August 14 mit Bewilligung, Berechnungsabschnitt 2 für Juli 14 Überschuss von 134,45 € - keine Zahlung für Juli 14.
Nächster Bescheid am 14.09.14 über 13 Seiten(!). Berechnungsabschnitt 1 Oktober 14, Berechnungsabschnitt 2 Hilfe zum Lebensunterhalt 08/14 und 09/14 Überzahlung 131,59 € - wird im Oktober mit einbehalten (hab ich akzeptiert). Berechnungsabschnitt 3 Juli 14 Überschuss 11,06 €, Berechnungsabschnitt 4 August 14 ALG II 343,45 €, Berechnungsabschnitt 5 September 14 ALGII 225,70 €. - wurde von mir nicht beanstandet. Ab diesem Zeitpunkt dachte ich, jetzt ist endlich alles gut.

Es folgte nur noch die Weiterbewilligung für 2015 zu Ende des Jahres.

Nun kommt der neue Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, den ich dann gleich kommentiert auseinandernehme...
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#10

Beitrag von Koelsch »

Versuch bitte die Bescheide irgendwie entweder zu mir oder ins Forum zu bekommen. Da scheint Einiges fragwürdig zu sein.

Ich druck mir morgen mal alles, was Du als Erklärungen dazu schreibst aus - bin kein großer Freund von Bildschirmarbeit, ich brauch das auf Papier.

Aber nochmals, keine Panik, keine Hektik, da fällt uns bestimmt Einiges ein.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#11

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ok - ich scann dann mal fleißig. Schon mal ganz ganz lieben Dank, dass Sie/Du? das anschaut. Ich bin damit völlig überfordert! :heul:

Hinzu kommt, wenn ich das in Raten abtragen muss und die 300 Euro Freibetrag Elterngeld fehlen, mir das Geld für die Fahrtkosten und Babysitter fehlt, um meine Gesundheit in den Griff zu bekommen... Meine armen Kinder; ich wollte sie aufwachsen sehen... :heul: :beten:
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#12

Beitrag von Koelsch »

Wir sind hier alle per Du, und in Raten abtragen - so weit sind wir noch nicht.

Babysitter und Fahrtkosten - was sagt die Krankenkasse dazu? Hast Du dort diese Kosten beantragt?
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#13

Beitrag von Koelsch »

Noch mal überlegt - dauert im Alter ja etwas :verlegen:

Wie oft musst Du zur Therapie und wie lange?
Kannst Du da mit Bus/Bahn hinfahren, oder geht das aus medizinischen Gründen nicht, z.B. weil die Therapie jeweils zu anstrengend ist?
Babysitter dann für diese Zeit, andere Betreuungsmöglichkeiten (Opa/Oma oder so) sind nicht vorhanden?

Ich frag deshalb so "indiskret", weil es vielleicht auch eine Möglichkeit gibt, das JobCenter zur Kostentragung zu verpflichten. Ich meine (muss ich morgen mal nachschauen, hab ich wahrscheinlich auf dem Rechner im Büro) ich hätte einen Fall gehabt, bei dem Fahrtkosten zu einer Therapie vom JobCenter zu übernehmen waren.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#14

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ich habe verschiedene Therapien und bin seitens der Krankenkasse von Zuzahlungen befreit. Die Fahrtkosten zur Krebstherapie hab ich frei, nicht für die anderen...
Zum Reha-Sport fahre ich mit Fahrrad (hab noch Rheuma und dürfte eigentlich nicht Fahrrad fahren...), aber Psychologe (die ganzen Ereignisse haben mich aus der Bahn geworfen), Labor zur Blutkontrolle, etc. - alles in verschiedenen Orten... da fahre ich mit Pkw, den ich Gott sei Dank noch habe. Es läuft aktuell noch ein Verfahren wegen Behindertenrecht wegen meines Rheumas (erste Versteifungen der kleinen und mittleren Gelenke an Händen und Füßen - Bus und Bahn fällt also weg; ich darf nicht lange stehen und hier sind Bus und Bahn immer proppevoll...). Oma, Opa mütterlicherseits sind noch voll berufstätig und können je nach Schicht mein "Baby" betreuen, wenn ich Termine habe. Oma und Opa väterlicherseits wohnen 380 km von hier entfernt... Ebenso der Papa... Meine Geschwister knapp 100 km. Babysitter brauche ich also schon. Letzte Woche musste ich für den Babysitter 25,00 Euro aufbringen... Ich gehe schon zur Tafel, aber ich schaff das alles nicht mehr - finanziell. Ich nehme gerade wahnsinnig viel Gewicht ab und brauche dringend neue Kleidung. Ich trage noch Umstandskleidung von meinem ersten Kind, weil mein Antrag auf Bezuschussung abgelehnt wurde. Mir wurde entgegnet, ich habe gefälligst für solche Dinge 25 % des Regelbetrags zu sparen, dann kann ich auch Dinge außer der Reihe bezahlen (Reparaturen an Haushaltsgeräten, Austausch derselben, Reparatur/TüV Auto, etc.). Tue ich das nicht, hab ich eben Pech. ...

Langsam sehe ich kein Land mehr...
Ich wollte vorzeitig wieder arbeiten gehen, dann kam der Krebs zwischen... Ich habe meine OP jetzt hinter mir (ohne Haushaltshilfe in Anspruch nehmen zu können - aus finanziellen Gründen...) und kann - was das angeht - wohl langsam aufatmen; die Ergebnisse der Patologie erwarte ich nächste Woche - wenigstens etwas...
Die jetzige Therapie wegen des Krebses (nur noch Reha und Psychologe) geht noch bis September. Ab August geht mein Baby auch in den Kindergarten.
Mein Arbeitgeber schließt zu Ende des Jahres seine Pforten (Insolvenz), der Arbeitsplatz wurde vom Jobcenter vermittelt, noch bevor Kind1 3 Jahre alt war, auf meinen Wunsch hin. ... Deshalb habe ich das Elterngeld nicht auf zwei Jahre Elternzeit geteilt... Konnte ich ja alles nicht ahnen ...
:beten:
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#15

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ich scanne übrigens noch fleißig - ist das viel...
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#16

Beitrag von Koelsch »

Mein "Spitzenreiter" waren bisher etwas über 70 Seiten in einem "Briefchen" - bin also Kummer gewohnt.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#17

Beitrag von kleinchaos »

Babysitter und Fahrkosten müssen von der KK übernommen werden, wenn die Behandlung notwendig ist und nicht anders orgenaisiert werden kann.
Auch Fahrkosten fürs Auto werden übernommen. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#18

Beitrag von Eine_wie_jede »

aha - gut zu wissen... Dann haben die mich morgen an der Strippe...
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#19

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

09. Mai 2015, 14:40 #7 Günter hat geschrieben: ... Gleiches Recht für alle (...)
:Daumenhoch: »Also Birne an, Alarmglocke aus.« Ein bisserl Spaß by @Günter trotz tendenziell ernster Thematik. :totlach:
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#20

Beitrag von Koelsch »

Eine_wie_jede hat geschrieben:aha - gut zu wissen... Dann haben die mich morgen an der Strippe...
Strippe ist gut, Briefchen aber viel besser. Einfach einen kurzen, formlosen Antrag dorthin senden.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#21

Beitrag von Koelsch »

Ich hab den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid jetzt vorliegen - ist derzeit leider zu groß, um ihn zu veröffentlichen. Ich schau mal, ob ich den morgen "geschrumpft" bekomme.

Ich hab ihn noch nicht "in voller Schönheit und zur Gänze" genießen können, aber schon beim ersten Durchlesen fallen mir einige Punkte auf, die auf jeden Fall schon mal einen Widerspruch rechtfertigen. Ich vermute sogar, dass es sinnvoll sein dürfte, hier auf eine Klage vor dem Sozialgericht zu zielen.

Bin gespannt auf die noch ausstehenden Bescheide, denn man braucht vermutlich das ganze Bild.

Bereits aus dem vorliegenden Bescheid ergeben sich aber 2 Fragen:
  1. Wie wird bei Euch Warmwasser bereitet - zentral über die Heizung oder dezentral z.B. übber Elektrodurchlauferhitzer o.ä.
  2. Bekommst Du einen Mehrbedarf z.B. für Ernährung? Im Bescheid sind für die ersten beiden Monate Mehrbedarfe genannt, die ich in der Höhe nicht nachvollziehen kann, im dritten Monat scheint es der "normale" Mehrbedarf für Alleinerziehende zu sein.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#22

Beitrag von kleinchaos »

Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft wird tageweise gewährt. Vielleicht liegts daran?
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#23

Beitrag von Koelsch »

Könnte sein, das müsste dann aber aus dem letzten Bescheid vor der Aufhebung hervorgehen. Den hab ich noch nicht.

Wie war das nochmal mit Anrechnung Elterngeld/Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld wird mit Elterngeld verrechnet und dann gibt's € 300 Freibetrag, wenn vor der Geburt gearbeitet wurde, was hier der Fall ist.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#24

Beitrag von Koelsch »

Sodele, jetzt geht es los. Hab alle Bescheide etc. vorliegen und natürlich Fragen:

Ich sammel die mal hier wegen der besseren Übersichtlichkeit:
  1. Wie wird bei Euch Warmwasser bereitet - zentral über die Heizung oder dezentral z.B. übber Elektrodurchlauferhitzer o.ä.
  2. Bekommst Du einen Mehrbedarf z.B. für Ernährung? Im Bescheid sind für die ersten beiden Monate Mehrbedarfe genannt, die ich in der Höhe nicht nachvollziehen kann, im dritten Monat scheint es der "normale" Mehrbedarf für Alleinerziehende zu sein.
  3. Wie hoch ist die tatsächliche gezahlte Warmmiete für Euch
  4. Gib mal eine Liste aller monatlichen Versicherungsbeiträge, die Du so zahlst. Also z.B. Hausratversicherung, Privathaftpflicht.
  5. Was ist mit Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung? Wie zahlst Du die - monatlich, vierteljährlich (welche Monate dann) oder jährlich und wie hoch ist der Beitrag?
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#25

Beitrag von Koelsch »

Grrrr - das ist 'ne Optionskommune und das heißt, die Bescheide sind noch besch..... :zensur: zu lesen als die "normalen" JC-Bescheide. :motzki:
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