Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#126

Beitrag von Koelsch »

Jein, mach noch ein normales Briefchen zusätzlich. E-Mail ist nicht schriftlich im rechtlichen Sinne.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Eine_wie_jede
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#127

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ok- Mach ich nachher, wenn die Kinder schlafen. Dann habe ich für sowas Ruhe.
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
Eine_wie_jede
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#128

Beitrag von Eine_wie_jede »

Hab noch einmal eine kurze Frage wegen des Mehrbedarfs für meine Behinderung von 70 % und Merkzeichen "G":
Ich hab mir die entsprechenden Gesetzestexte und die fachlichen Hinweise dazu durchgelesen. Ich bekomme keine Leistungen für Teilhabe am Arbeitsleben, sondern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II. Dort sind die Mehrbedarfe in etwa gleich geregelt. § 21 Abs. 4 SGB II düfte hier angesprochen sein. Wie aber begründe ich meinen Mehrbedarf? Wie stelle ich meinen Antrag?

Und kostenaufwändige Ernährung -> hab ich sicher auch... Ich schreibe mal aus meinem Ratgeber ab: An den bei Rheuma immer wieder auftretenden schmerzhaften Entzündungen sind so genannte Entzündungsmediatoren beteiligt. Das sind Substanzen in unserem Körper, die bestimmte Reaktionen des Immunsystems übermitteln und damit das entzündliche Geschehen auslösen. Solche Mediatoren werden unter anderem aus Arachidonsäure gebildet. Diese langkettige Omega-6-Fettsäure nehmen wir über tierische Lebensmittel auf, hauptsächlich über Fleisch. Besonders viel Arachidonsäure ist zudem in Eigelb, Schweineschmalz, Kalbs- und Schweineleber enthalten.

Zahlreiche Studien belegen, dass sich bei vegetarischer Ernährung die morgendliche Unbeweglichkeit, die Zahl der geschwollenen Gelenke, Schmerzen sowie zum Teil auch die Entzündungswerte im Blut verringern. Denn Vegetarier nehmen aufgrund ihrer fleischlosen Kost deutlich weniger Arachidonsäure auf als Fleisch essende Mischköstler. ...


Das heißt, ich sollte eigentlich viel von den doch recht teuren Sojaprodukten kaufen, um an die gesunden Omega 6 Linolsäuren zu kommen, die schmerzhemmend wirken. Meine Kinder müssen sich so nicht ernähren, was bedeutet, ich müsste Zweierlei an Nahrungsmitteln einkaufen. Derzeit ess ich mit den Kindern mit, lasse nur rotes Fleisch weg. Gegessen wird, was ich bei der Tafel bekomme; ich habe keine Wahl... Die sind allerdings sehr nett und berücksichtigen mein Rheuma bei der Auswahl der Lebensmittel, die ich dort 1 x die Woche abhole. Letzte Woche haben sie für mich extra vegetarischen Aufstrich und vegetarische Wurst gekauft... Ich war peinlich berührt... :heul:

Was meint ihr? -> Beides beantragten, notfalls rückwirkend?

Die Behinderung ist mir rückwirkend zum 01.04.2015 zuerkannt worden; 60 % allein wegen des Rheumas, 10 % wegen dem Gebärmutterhalskrebs mit Karzinom und notwendiger Entfernung der Gebärmutter nach misslungener Konisation 8 Wochen nach der Geburt meines zweiten Kindes und wegen einer depressiven Störung, die mit dem Rheuma und den jahrelangen Schmerzen zusammenhängt.
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#129

Beitrag von Koelsch »

Dazu kann ich leider wenig sagen, warte mal ab, ich glaub, da haben wir andere User im Forum, die sich da auskennen.
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kleinchaos
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#130

Beitrag von kleinchaos »

Bei bösartigem Tumor gibts 10%. Ob es die auch noch gibt wenn der erfolgreich entfernt und ausgeheilt ist weis ich nicht.
Bei Rheuma gibts jedenfalls nix laut Tabelle
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#131

Beitrag von marsupilami »

Hier auf Seite 6
Mehrbedarfe § 21.pdf
wird auf den teutschen Verein verwiesen.


https://www.deutscher-verein.de/de/

Dort hab ich auf die schnelle so nichts gefunden.
Dann hab ich dort mit den Wörtern Mehrbedarf Kostenaufwändige Ernährung suchen lassen und diese Liste bekommen.
https://www.deutscher-verein.de/de/such ... C3%A4hrung

Rausgepickt hab ich mir dann dieses Teil:
dv-28-14-krankenkostzulagen.pdf
Vielleicht hilft Dir ja das weiter.

Nachtrag:
Für den schnellen Überblick:
http://www.gegen-hartz.de/mehrbedarf-hartz-iv.html
http://www.hartziv.org/mehrbedarf/ernaehrung.html



Einfach formlos beantragen.
Wenn Du schon hast, ein Attest eines (Fach-)Arztes beilegen, der die aufwändige Ernährung "verordnet".
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#132

Beitrag von tigerlaw »

Anhand der div. Links von Marsu:

Der Dt. Verein hat sich in der Stellungnahme auf die "großen" Erkrankungsbereiche beschränkt.

Du solltest von Deinem Arzt eine ausführliche Liste der "gesperrten" Lebensmittel erstellen lassen und dann eine Tabelle bilden, in der den "normalen" Bedarfsmengen für die "gesperten" Lebensmittel die Alternativen gegenübergestellt werden, jeweils mit Preisen versehen, und dies dem Antrag beifügen.

Ja, ich weiß, eine Mutter mit kleinem Kindern hat zu einer solchen Fleißarbeit eigentlich keine Zeit, aber nur bei individuellen Argumenten kannst Du ggf. auch erst vor den Gerichten zu einem Erfolg kommen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#133

Beitrag von Eine_wie_jede »

kurzes Update:

Mein Widerspruch ist endlich in Bearbeitung. Nachdem der Poststreik endlich beendet ist, habe ich am 10.07.15 Mitteilung (vom 19.06!) erhalten, dass die Sach- und Rechtslage nunmehr an anderer (hoffentlich fachkundiger) Stelle geprüft wird.

Puh...
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#134

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: , es ist aber korrekt, dass der Poststreik zu etlichen Verzögerungen geführt hat.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#135

Beitrag von Eine_wie_jede »

Auf meinen WBA und dem Antrag wg. der kostenaufwändigen Ernährung und Antrag auf Gewährung eines besonderen, nicht nur einmaligen Bedarfs kam leider eine weniger gute Mitteilung... (Ich werde das Gefühl nicht los, dass auf einmal nach Dingen gefragt wird, die mit meiner seinerzeitigen SB abgesprochen waren, weil ich Widerspruch eingelegt habe und damit signalisiere, dass ich mich wehre ? ...). Vielleicht könnt ihr mir noch einmal helfen? Viel Zeit bleibt mir nicht, bis die Bewilligung durch sein muss.
Und sorry, dass das textliche immer so lang bei mir ist... :frieden1:

1) wird nach einem Extra-Konto gefragt. Das ist ein Tagesgeldkonto, welches ich schon vor dem ALGII-Bezug hatte, auf dem immer mal kleine Beträge drauf, aber auch wieder runter gegangen sind. Beim Erstantrag hatte ich auch brav alles angegeben. Dann ging meine (alte) Waschmaschine im 3. Monat des Leistungsbezugs unreparabel kaputt und ich brauchte eine neue; Geld dafür fehlte natürlich, ich war gerade (fast noch frisch) getrennt, Hausrat war geteilt und ich mit Kind1 allein in einer viel zu großen und damit für das Amt zu teuren Wohnung (in der ich schon 15 Jahre lebte; wg. dem Rheuma glücklicherweise im Haus, in dem auch meine Eltern wohnen - zur Miete, ist nicht ihr Haus!). Geld war also knapp und trotzdem wurde Waschmaschine abgelehnt mit der Begründung, ich hätte schon 3 x den Ansparbetrag, mindestens 14 % des Regelbetrags, weglegen und davon eine gebrauchte Waschmaschine kaufen können. Meine damalige SB hat es mir vorgerechnet, als ich weinend vor ihr saß. Mit meinem Rheuma ist es unmöglich, per Hand Wäsche zu waschen. Ihr Gegenargument war, meine Eltern wohnen mit im Haus und könnten mir ja ihre Maschine zur Verfügung stellen... Uff... Sie sagte, zukünftig solle ich aber den Ansparbetrag weglegen, um dafür meinen Hausrat instandhalten zu können. Das versuchte ich in der Folgezeit auf dieses Tagesgeldkonto, weil es da schon für 1,00 Euro minimal Zinsen gibt und es ohnehin schon vorhanden war. Anhand der Kontoauszüge sieht die oder der SB, dass monatlich 50,00 Euro drauf gehen, ganz oft im selben Monat aber wieder runter, weil Junor 1 ständig die Hosen und Schuhe kaputt hat... kann ihn ja nicht nackig und barfuß in die KiTa schicken... Ich habe es erst 2 x geschafft, auf einen Betrag von 150,00 € zu kommen, den ich dann auch wieder für Ersatzbeschaffung umbuchen musste. Aktuell sind 50,00 Euro drauf, die ich in den nächsten Tagen schon wieder umbuchen muss (geht immer nur vom Girokonto aufs Tagesgeldkonto und andersrum). Ich brauche noch viele Dinge für den Kita-Start Kind2 am 03.08...
Wie kann ich dieses Konto plausibel machen, ohne dass mir Nachteile erwachsen? Auf dieses Konto geht - wie gesagt - der mir nahegelegte Ansparbetrag, der im Regelsatz berücksichtigt sein soll.
Meine damalige SB hat gesagt, dass ich im WBA dieses Konto nicht weiter angeben brauch, weil es keine Änderung im gemeinten Sinne ist und ich ja auch Schonvermögen hätte. Darauf hatte ich mich verlassen...

2. Mein Antrag auf Gewährung des unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs will man noch nicht bescheiden. Ich hatte hier die Kosten für meinen Babysitter versucht, geltend zu machen, für die Zeit, in der ich beim Funktionstraining wegen meiner Rheumaerkrankung und der Gebärmutterentfernung bin. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Funktionstraining, nicht aber Kinderbetreuungskosten, was sie mir auch für das Amt bescheinigen werden. Sie wollen das so und fragen, warum der Rentenversicherungsträger diese Kosten nicht übernimmt. Die Rentenversicherung sagt, das tun sie nur, wenn man ein Rehabilitant ist. Das bin ich nicht; ich habe einen Beruf, bin derzeit in Elternzeit ohne Einkommen. Bestätigen wollen sie mir das nicht, weil es gesetzliche Vorschriften sind. Keine Ahnung, wie ich das also nachweisen soll. Ein Rehabilitationsantrag bei der Rentenversicherung ist angefordert, die Bescheidung dauert nach deren Aussage allerdings bis zu 6 Monate. Da ist dann schon wieder WBA, die Elternzeit fast rum und ich hab die ganze Zeit über ca. 80,- Euro weniger für die Kinder und mich zum Leben. Ich bekomme außerdem keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (würde dann auch den Mehrbedarfszuschlag für behinderte Menschen bekommen und hätte das Problem nicht) und auch keine sonstigen Hilfen, weil ich ja im Arbeitsleben stehe, nur eben derzeit in Elternzeit. Kennt sich jemand von Euch aus, was ich hier noch anführen kann, um diesen besonderen laufenden Bedarf zu bekommen? Ich möchte doch gesund werden und meinen Arbeitsplatz behalten. Das Funktionstraining ist arg wichtig, damit meine Finger- und Zehengelenke nicht weiter versteifen. Den Schwerbehindertenausweis mit GdB 70% hatte ich beigefügt; ich habe ihn nicht aus Spaß bekommen... :heul:
Sie wollen außerdem wissen, warum ich das Training nicht vormittags absolviere... Meine Antwort:
a) hab ich noch keinen Kita-Platz; erst ab August und zunächst mal die Eingewöhnung, zu der ich zugegen zu sein habe
b) bis September noch einen Ärztemarathon vor mir, die Termine stehen schon seit Ewigkeiten fest, weil immer so lange Wartezeiten sind,
c) wohl das wichtigste Argument: bin ich bis in die Mittagszeit steif in Finger- und Zehengelenken, die Medikamente wirken immer erst gegen Mittag, so dass ich fast schmerzfrei mich bewegen kann und die Versorgung beider Kinder morgens trotz Schmerzen und Steifigkeit verlangt mir schon eine Menge an Kraft ab, d) möchte ich ab Oktober zunächst vorzeitig aus der Elternzeit an meinen Arbeitsplatz zurückkehren. Im September bin ich beim Integrationsdienst und werde dort beraten, was trotz meines Handicaps überhaupt noch machbar ist. Ich kann weder meinem derzeitigen Arbeitgeber noch meinen zukünftigen Arbeitgebern sagen, ich muss aber 2x die Woche vormittags zum Reha-Sport, da kann ich nicht arbeiten. Nach der Arbeit gehts dann wieder nicht ohne Tagesmutter oder Babysitter.
Kann ich damit argumentieren oder soll ich meinen Antrag lieber gleich zurücknehmen?

3. Zur Info: Danke an Tigerlaw und Marsu! Meine Rheumatologin hat eine Liste für mich ungünstiger Lebensmittel erarbeitet und in die ärztliche Bescheinigung mit aufgenommen. Krankenkost - entzündungsarme Ernährung - hat sie für zunächst 1 Jahr verordnet. Ich bin durch die Geschäfte und habe Preise aufgeschrieben für vegane Lebensmittel und normale Lebensmittel und gleichzeitig ausgeführt, dass meine beiden Kinder alles essen und trinken dürfen, nur ich tierische Fette meiden soll und mir daran gelegen ist, dass sich ihre Geschmacksnerven normal entwickeln sollen. Ob es was bringt, bleibt abzuwarten. Über diesen Antrag entscheidet derzeit die Abteilung Gesundheit. Mal sehen, ob ich wenigestens das bekomme.
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#136

Beitrag von Koelsch »

Zum Tagesgeldkonto mach Dir keine Gedanken, Du hast hier im Forum gerade perfekt begründet, wozu das dient. Das kannst Du so auch dem JC senden.

Restliche Problematik, da muss ich mich etwas einarbeiten, damit ich kein dummes Zeug schreib. Ich denke, das werde ich morgen im Lafe des Tages schaffen.
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Eine_wie_jede
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#137

Beitrag von Eine_wie_jede »

Danke Koelsch - da bin ich in einem Punkt schon mal sehr viel ruhiger und werde mich sogleich an meine Antwort auf die Aufforderung zur Mitwirkung machen. :Daumenhoch:
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Koelsch
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#138

Beitrag von Koelsch »

Ich hab noch mal zum Thema Kinderbetreuung geguckt. Kinderbetreuungskosten fallen in Deinem Fall unter die Kosten für eine Haushaltshilfe, und die sind nach meiner Meinung durchaus von der Krankenkasse zu übernehmen (§ 38 SGB V).

Kostenaufwändige Ernährung, da muss man jetzt erst mal :Daumen:
Du scheinst das nicht nur durch ärztliche Unterlagen sondern auch durch Preisvergleiche begründet zu haben. Da sollte JC nicht einfach mit dem Kopp schütteln können.
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Günter
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#139

Beitrag von Günter »

Vor allem müssen sie ihre Entscheidung sehr sorgfältig begründen. Und ich wette, das unterlassen die und fallen damit vor dem SozGer auf die Visage.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#140

Beitrag von Eine_wie_jede »

Danke Koelsch.
Die Krankenkasse hat Kinderbetreuungskosten abgelehnt. Ich habe den Babysitter nun seit 2 Monaten, was ein Loch von 180,00 € in meine Haushaltskasse gespült hat. Das ist für mich eine Menge Geld...
Da der Rentenversicherungsträger nicht zahlt, die Krankenkasse auch nicht, ich auch nicht den Mehrbedarfszuschlag für behinderte Menschen beanspruchen kann, sieht es wohl so aus, als müsste ich für den Babysitter selbst aufkommen und meinen Antrag zurücknehmen.

Ich versuche noch ein einziges Mal, an Menschlichkeit zu appelieren und an den Entscheidungsspielraum des JC im Einzelfall - also in meinem. Ablehnen können sie ja immer noch. Den WBA müssen sie doch wohl eher bescheiden, als diesen, oder?
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#141

Beitrag von Koelsch »

Versuch es weiter mit dem Babysitter. Nach meiner Meinung ist die Krankenkasse dafür zuständig. Von der bekommst Du ja ein Schreiben, dass sie nicht zahlen. Dagegen kannst Du dann auch Widerspruch einlegen und ggf. klagen.

Der WBA sollte normal "schnell" beschieden werden.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#142

Beitrag von Eine_wie_jede »

Mal etwas anderes:
In unserem Kreis suchen sie seit Monaten Mitarbeiter - im Jobcenter...

Darf ich mich mit reinem Gewissen dort bewerben?
:kopfkratz:
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#143

Beitrag von kleinchaos »

Klar. Aber ob das reine Gewissen dort gefragt ist? Oder überhaupt Gewissen?
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#144

Beitrag von Olivia Cole »

Eine_wie_jede hat geschrieben:Mal etwas anderes:
In unserem Kreis suchen sie seit Monaten Mitarbeiter - im Jobcenter...
Darf ich mich mit reinem Gewissen dort bewerben? :kopfkratz:
Als Hinweise: Falls die Stelle Dir nicht zusagen sollte, wird Dich das Jobcenter kaum von allein kündigen. Du wirst dann Grund für eine Sanktion geben. Wenn Du Deinen Wunsch beim Jobcenter durchblicken lässt, machen sie Dir vielleicht ein Sofortangebot. Dieses kannst Du nicht ablehnen, ohne gekürzt zu werden. Du wirst bei der Tätigkeit sicher Zielvorgaben erhalten, die Du erfüllen musst. Und Du wirst im Wettbewerb mit den Kollegen stehen, wo Du nicht weisst, ob Du mit deren Arbeitsweise konform gehst.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#145

Beitrag von marsupilami »

Die Frage ist doch:
Was genau ist der Job?
In der Arbeitsvermittlung?
Oder in der Arbeitsplatz-Akquise?
Leistungsabteilung?
Call-Center?
Oder im Archiv Papier-Akten in Ordnung halten, bei Bedarf heraussuchen und verteilen?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#146

Beitrag von Günter »

Ich vermute die Frage war rein rhetorisch gemeint, freiwillig tut sich das niemand an.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#147

Beitrag von marsupilami »

Er zahlt die Rechnungen.

Zumindest solange wie der Vertrag läuft.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia Cole
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#148

Beitrag von Olivia Cole »

Handelt es sich gar um einen Job in der Sanktionsstelle als Springer? Dann ist der Einsatzort in wechselnden Jobcentern. Und zwar jeweils da, wo die Quote nicht stimmt.
Eine_wie_jede
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#149

Beitrag von Eine_wie_jede »

Kurze Info:
Mein Antrag auf kostenaufwändige Ernährung ist abgelehnt.
Begründung: Als Rheumadiät genüge eine Kostform, der der allgemeinen Vollkost gleicht.

Also bedeutet das, ich muss weiterhin alles zweifach kaufen; fettreduziert, fleischlos und "rheumagerecht" für mich und gesund und normal für meine beiden Kinder.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#150

Beitrag von Eine_wie_jede »

Hier die Tätigkeitsbeschreibung:

Das Aufgabengebiet umfasst:

Antragsannahme, -bearbeitung sowie eigenverantwortliche Entscheidung und Zahlbarmachung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II in Fällen mit mittlerem bzw. hohem Schwierigkeitsgrad
Beratung zu passiven Leistungen nach SGB II in Fällen mit mittlerem bzw. hohem Schwierigkeitsgrad
Funktion des persönlichen Ansprechpartners für Leistungsbezieherinnen und -bezieher,
Bestandsarbeiten mit mittlerem bzw. hohem Schwierigkeitsgrad (z.B. Stellungnahmen bei Widerspruchsverfahren, Überprüfung der Hilfebedürftigkeit und aller finanziellen Angelegenheiten)
Zusammenarbeit mit Dritten (v.a. anderen Leistungsträgern)

Es ist also mittler und gehobener Dienst... Ist übrigens eine Dauerausschreibung.
Nach euren Kommentaren traue ich mich aber nicht mehr, ne Bewerbung abzuschicken...
UND: bin auch keine gelernte Verwaltungsfachangestelle, sondern Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die kurzzeitig zum Bauträger abgedriftet ist...

Ich lass es lieber... Es wäre noch bei der Stadt eine Ausbildung als Sekretäranwärter; vielleicht versuch ich besser das... :ka:
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