Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

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Eine_wie_jede
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#176

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ich bin es wieder...
Hab den offiziellen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid mit Zustellungsurkunde erhalten. Zurückgefordert wird erneut alles, also volle Regelleistung inkl. KdU mit 615€, weil mir weiterhin vorgeworfen wird, ich sei vorsätzlich bzw. grob fahrlässig meiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen; ich bin also ein "böses Mädchen" :aua:
Und genau das sehe ich noch immer anders. :mued:

Es steht dort, dass meiner Argumentation aus meiner Anhörungsantwort nicht Folge zu leisten ist. Zum einen bliebe festzuhalten, dass die Anmeldung eines Erstattungsanspruchs für den Monat Februar nicht notwendig war, da die ALGI-Leistungen im Monat Februar bei der Berechnung meines Leistungsanspruchs berückscihtigt werden konnten und somit der Weiterbewilligungsantrag abgelehnt worden ist. (Hier hatte ich argumentiert, dass bei Kenntnis des ALGI-Bezugs im Januar 2016 der Erstattungsanspruch hätte gemeldet werden können, so dass die Rückforderung aus Dezmeber 2016 im Februar hätte verrechnet werden können und nicht, wenn knapp ein Jahr später alles verbraucht ist und noch weniger Geld zur Verfügung steht als zu Zeiten der Arbeitslosigkeit. Oder dürfen die das nicht? ...) Weiter heißt es, ich hätte bereits die Beantragung von ALG I bei meinem zuständigen SB mitteilen müssen, so dass darauf ein Erstattungsanspruch für den Monat Januar 2016 bei der Agentur für Arbeit hätte angemeldet werden können. Ich hätte also zumindest grob fahrlässig nicht rechtzeitig die Beantragung von Arbeitslosengeld I bei meinem zuständigen SB des JC angezeigt. Mir wird dann erklärt, wer grob fahrlässig im S. v. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGBX handelt, mämlich der, der die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß veletzt, also ganz naheliegende Überlegungen nicht angelstellt hat, die sich jedem in der konkreten Situation hätten aufdrängen müssen... :heul:

Was soll ich dazu noch sagen???? --> noch einmal die Timeline:
- Zustimmung zur Kündigung Integrationsamt erteilt am 16.11.2015
- schriftliche Kündigung Arbeitgeber zum 31.12.2015 eingegangen am 27.11.2015
- Termin Arbeitsamt zur Arbeitslosmeldung am 19.12.2015
- persönliche Meldung am 21.12.2015
- Eingang Bescheid über Höhe am 24.12.2015(!!!), einem Donnerstag, an welchem sicher beim JC keiner bis 18 Uhr gearbeitet hat, sondern vielmehr nur halber Tag; Post kommt hier sehr spät am Tag, Uhrzeit hab ich mir nicht aufgeschrieben... Da waren wir auch schon unterwegs, meine Mama hat auf meinen Wunsch alle Post geöffnet und das Datum drauf notiert.
- Anruf beim SB am 28.12.2015, dem Montag nach Weihnachten (zuvor habe ich mit den Kindern Weihnachten bei ihrem Papa verbracht; Opa väterlicherseits lag zudem im Krankenhaus...), es nahm keiner ab und es erfolgte kein Rückruf!!!
- Einwurf Weiterbewilligungsantrag mit Bescheid ALGI am selben Tag direkt in den Briefkasten meiner SB im hiesigen Rathaus.
- Zahlung ALGII am 29.12.2015 mit 615€
- SB nahm seine Arbeit am 04.01.2016 (dem Montag nach Neujahr) wieder auf und fand meinen Brief; jedenfalls wird immer vom 04.01.2016 gesprochen.
- Ablehnungsbescheid wegen zu hohem ALGI ging ein am 22.01.2016
- erste Zahlung ALGI am 29.01.2016.

Mir gehen die Argumente aus. Welche Überlegungen hätte ich denn noch anstellen sollen, die sich mir in der konkreten Situation hätten aufdrängen müssen? Die Privatadresse meiner SB habe ich nicht. :heul:
:frieden1:
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tigerlaw
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#177

Beitrag von tigerlaw »

Andere Perspektive: Für Januar hattest Du (objektiv) keinen Anspruch auf ALG-II, da ALG-I voll gdeckt hat.
Nur - Du hast doch bis Ende Dezember gearbeitet? Und hast dann auch nachträglich, also gegen Ende Dezember, dafür Dein Gehalt erhalten?

Dann ist die Rückforderung als solche wohl schon gerechtfertigt. Nur über die Hööe der Rückzalung mass dann noch debattiert werden. Biete doch erst einmal 40 € monatlich an.

Etwas anderes aber: Hättest Du neben ALG I im Januar auch Wohngeld anspruch gehabt? Dann stelle noch morgen beim Rathaus den entsprechenden Antrag auf Wohngeld, und zwar unter ausdrücklicher Benennung von § 28 SGB X !
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Eine_wie_jede
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#178

Beitrag von Eine_wie_jede »

Danke Tigerlaw - Wohngeld hatte ich beantragt und nachträglich bekommen. Lohn-Ansprüche gab es nicht; ich war in Elternzeit ohne Einkommen, weil ich eigentlich keinen Krebs geplant hatte...
mir gehts tatsächlich um die Höhe.
Dass ich was zurückzahlen muss, war mir klar. Nur dieses ewige unter die Nase Gereibe, mit erhobebem Zeigefinger - ich hab fahrlässig irgendwas nicht gemacht und die selbst saßen im wohlig warmen zu Hause und haben Weihnachten und Neujahr gefeiert ... ich hab zu Haus nicht mal n Weihnachtsbaum für die Kinder gehabt, weil es zu teuer war... naja ...
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tigerlaw
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#179

Beitrag von tigerlaw »

OK, dann hieß es also schon Anfang Januar bei Dir, dass kein Geld, dafür aber noch viel Monat da war. Da hast Du eben ein Darlehen benötigt und es Dir "zwangsweise" vom JC geholt ... :zwinker:

Von den Zahlen her: Wenn Du für Januar (wenn auch nachträglich) mehr ALG I (und Wohngeld) erhalten hast als ALG-II-Anspruch gewesen wäre, dann müsstest Du das Geld sowieso zurückzahlen.

Ich glaube, Dich wurmt insbesondere der Vorwurf, ein "böses Mädchen" gewesen zu sein. Mein Vorschlag: Lass dieses Argument einfach an Deinem Buckel herabgleiten und biete dem Regionalinkasso 40-€-Raten an. Kannst ja dort auch ein bißchen auf die Tränendrüsen drücken mit Deinem gesundheitlichen Zustand usw.. Ich denke, dass dann eine Lösung herauskommt, mit der auch Du leben kannst.

:tiger:
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