Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
Eine_wie_jede
Benutzer
Beiträge: 70
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 16:07

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#76

Beitrag von Eine_wie_jede »

so... ich habe fertig... :gaga: Kinder waren krank, deshalb hat es jetzt doch ein wenig länger gedauert, als ich mir vorgenommen hatte.

Ich lade meinen Widerspruchsentwurf hier hoch, damit ihr noch mal einen Blick drauf werfen könnt.

Die Wortwahl entspricht meinem Schreibstil - habe 20 Jahre bei einem Juristen im Vorzimmer gehockt... Das hat abgefärbt und nun kann ich nicht mehr anders; sobald ich am PC was schreibe, überkommt es mich einfach... Dieser Jurist war leider Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und für Arbeitsrecht - nicht für Sozialrecht...

Bin auf Eure Reaktionen gespannt. Wenn noch was fehlt oder ich besser was weglassen soll, sagt bzw. schreibt es mir bitte.

LG und nochmals vielen vielen Dank für Eure Unterstützung! :Daumen:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#77

Beitrag von Koelsch »

1 b ..... Aufforderung zur Mitwirkung (nicht Mitteilung)

Ansonsten noch mal durchlesen, ich sehe, das hast Du ohnehin schon in Angriff genommen. Sind noch ein, zwei Rechtsschreibfehlerchen drin. Mich stören die aber nicht.

Kann sonst so raus nach meiner Meinung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
Benutzer
Beiträge: 2286
Registriert: Mi 15. Mai 2013, 15:56

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#78

Beitrag von Olivia Cole »

Wow, sieht aus wie vom Anwalt!
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#79

Beitrag von marsupilami »

Gerade weil das Schreiben so gut, sollten auch die Rechtschreibfehler raus.

SB muss Augen kriegen nicht nur wie Untertassen ob des Inhaltes, sondern wie Suppenteller ob der vollkommenen Perfektion dieses Schreibens.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia Cole
Benutzer
Beiträge: 2286
Registriert: Mi 15. Mai 2013, 15:56

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#80

Beitrag von Olivia Cole »

Finde ich auch, das Schreiben sollte in allerbester Perfektion abgeschickt werden. Zuerst dachte ich, das ist ein Schreiben von der juristischen Zentrale des Jobcenters - und nicht das eines Leistungsempfängers an das Jobcenter!

Wenn das Jobcenter bösartig ist, machen sie ein Sofortangebot auf eine SB-Stelle in der Widerspruchsabteilung, Kenntnisse sind ja nachweislich vorhanden. Bei Ablehnung Sanktion und Leistungskürzung.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#81

Beitrag von Günter »

Und ich sage, geht nicht wegen §10 Abs1.3 SGB II

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#82

Beitrag von marsupilami »

Meinst Du jetzt 1.1 weil ihr eine Arbeit im JC nicht zuzumuten ist (weil zuviel Intellidingsbums vorhanden) oder wg. 1.3 wg. Kind?


Jaaaa, ich weiß :schredder:
Aber ich konnte nicht anders.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#83

Beitrag von Günter »

§10 Abs1.3 SGB II
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Eine_wie_jede
Benutzer
Beiträge: 70
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 16:07

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#84

Beitrag von Eine_wie_jede »

:brilleputzen1:

Da werd ich ja rot :mrgreen2:

Dann bessere ich jetzt mal die restlichen Rechtschreibfehler aus und sende es ab.
Über Reaktionen jedweder Art werde ich berichten.

Ich danke euch von ganzem Herzen !!!
Wie kann ich das nur wiedergutmachen?
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#85

Beitrag von Günter »

Indem du Rückmeldung gibst, wie dein Fall weitergeht, das hilft auch anderen.

Sinn von Foren wie diesen ist doch, dass sich Betroffene gegenseitig helfen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Eine_wie_jede
Benutzer
Beiträge: 70
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 16:07

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#86

Beitrag von Eine_wie_jede »

Nun benötige ich nochmals Eure Hilfe:

Ich wurde seitens des Jobcenters gezwungen, ab Auslaufen des Elterngeldes Betreuungsgeld zu beantragen, was ich auch getan habe. Nun kam letzte Woche der Betreuungsgeldbescheid, in dem es heißt:
Erste Zahlung zum 01.07.2015 und die letzte Zahlung zum 01.08.2015 .

Zeitgleich kam ein Änderungsbescheid. Mir wird nun das Betreuungsgeld schon von den Leistungen für Juni 2015 abgezogen, obwohl es mir erst im Juli 2015 zur Verfügung stehen wird, selbst wenn am letzten Tag im Juni 2015 gezahlt würde. Sie gehen also bereits jetzt nach Zuflussprinzip. Wie soll ich da bitte zwei kleine Kinder ernähren???? Ist das rechtens?
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#87

Beitrag von Koelsch »

Nein das ist es nicht. Versuch das persönlich mit Beistand beim JC zu klären. Wenn das nicht klappt, bleibt wohl nur ein Eilantrag beim Sozialgericht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Eine_wie_jede
Benutzer
Beiträge: 70
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 16:07

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#88

Beitrag von Eine_wie_jede »

Dasselbe macht das hiesige Jobcenter übrigens mit dem Elterngeld in dem Änderungs- und Erstattungsbescheid, über den wir ausfühlich ja gesprochen haben.
Dort wird mir nachträglich das Elterngeld im Monat Juni 14 angerechnet, obwohl im Elterngeldbescheid angekündigt war, am 01. und die folgenden je zum 01. des Folgemonats. Hier rechnen sie mir nun auch nach Zuflussprinzip schon im Juni 14 des Elterngeld für Juli 14 an. Ich hätte das dann ja schon im Mai 14 wissen müssen, dass das Elterngeld zwei Tage vorher kommt...
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#89

Beitrag von Koelsch »

Richtig, die scheinen das "häufiger" vorauseilend zu machen. Ist aber eindeutig gesetzeswidrig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Eine_wie_jede
Benutzer
Beiträge: 70
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 16:07

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#90

Beitrag von Eine_wie_jede »

Sie berufen sich auf § 11 SGB II... :gaga:
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#91

Beitrag von Koelsch »

Dann sind das wohl ausgeprägte Legastheniker - da steht in Abs. 2 "Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen."

Das nennt sich Zuflussprinzip. :gaga:
Auch davon sollte ein SB schon mal was gehört haben, sonst ist dringend Grundschulung in Sachen SGB II für ihn zu empfehlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Eine_wie_jede
Benutzer
Beiträge: 70
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 16:07

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#92

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ja - ich sehe das genauso; meine SB sieht den Zufluss eben im Juni 15, weil das Elterngeld auch immer am letzten Werktag, zum 1. e. M. gezahlt wurde... Zufluss ist ja dann korrekt im Juni noch gegeben; Zur Verfügung steht es aber erst im Juli... Ich weiß langsam nicht mehr, wie ich argumentieren soll... :motzki: :ka:
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#93

Beitrag von Koelsch »

JC kann nicht "ahnen" er muss sehen, wann die Zahlung bei Dir zufliesst. Genau das ist nun mal das Zuflussprinzip.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#94

Beitrag von Koelsch »

Ich hab noch mal "gestöbert". Das ist recht weit verbreitet Praxis bei den JC's, wenn Geldeingang im Monat "vermutet" wird, dann rechnet man den schon mal "vorsichtshalber" an. Ausgleichen kann man das über ein Überbrückungsdarlehen des JC.

Lies auch mal hier http://www.harald-thome.de/media/files/ ... heorie.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#95

Beitrag von Koelsch »

Und noch mehr gegoogelt, das JC hat absolut nichts in der Hand, "vorsorglich" anzurechnen. Du kannst argumentieren mit
§ 6 Bundeselterngeldgesetz
Elterngeld und Betreuungsgeld werden im Laufe des Monats gezahlt, für den sie bestimmt sind.
und das heißt im Klartext, es wird nicht im Voraus gezahlt. Elterngeld für Juli kommt im Juli - irgendwann im Laufe des Juli.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#96

Beitrag von marsupilami »

Und darf erst dann "belastet" werden, wenn es auch tatsächlich zur Verfügung steht!
Signatur?
Muss das sein?
Eine_wie_jede
Benutzer
Beiträge: 70
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 16:07

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#97

Beitrag von Eine_wie_jede »

Hab mit der Elterngeldstelle telefoniert. Betreuungsgeld gibt's erst ab 15. Lebensmonat - bei mir 15. LM = 15.06.-15.07. Zahlung um den 01.07., weil vorrangige Sozialleistung, muss vorschüssig gezahlt werden; es soll zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen (bereite Mittel) und das wäre am Tag des Eingangs auf meinem Konto ...
Ich könne die Anrechnung im Juni nicht umgehen...
Dabei ist es ja für Juli gedacht ... Ich steig nicht mehr durch.
Das Elterngeld kommt letztmalig jetzt im Mai für Juni. Zum 01.06. ist es gelöscht - so die Mitteilung des jobcenters. Da befürchte ich doch, dass mir das beim nächsten WBA wieder zum Nachteil ausgelegt wird - dank der heiligen Kuh Zuflussprinzip

Dann werde ich sie mal darauf hinweisen ... Oder nicht?
WBA muss ich spätestens im Juli machen; Kontoauszüge der letzten 3 Monate, also Mai, Juni und Juli - sie sehen spätestens dann, dass im Mai Elterngeld zugeflossen ist - sollten sie es im Mai nicht schon angerechnet haben - das ist ja das Problem; Widerspruch und Rückrechnungen - sie steigen wohl selbst nicht mehr durch ... :hang:
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#98

Beitrag von Günter »

Ich wurde seitens des Jobcenters gezwungen, ab Auslaufen des Elterngeldes Betreuungsgeld zu beantragen,

Wenn mich jemand fragen sollte, ich würde sagen die Entscheidung Herdprämie oder Kita fällt unter den Art.6 GG
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Daran kann auch der §12a SGB II nix ändern. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12a.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#99

Beitrag von Koelsch »

Das deckt sich ja weitgehend mit meiner Aussage. Wenn selbst die zahlende Stelle (Elterngeldstelle) nicht auf den Tag genau sagen kann, wann das gezahlt wird, hat JC keinerlei Recht das vorsorglich schon im Juni anzurechnen.

Und die Elterngeldgeschichte rechnen wir dann nach, wenn da alles gelaufen ist und wir wissen, wie JC gerechnet hat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Eine_wie_jede
Benutzer
Beiträge: 70
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 16:07

Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!

#100

Beitrag von Eine_wie_jede »

Koelsch hat geschrieben:Und noch mehr gegoogelt, das JC hat absolut nichts in der Hand, "vorsorglich" anzurechnen. Du kannst argumentieren mit
§ 6 Bundeselterngeldgesetz
Elterngeld und Betreuungsgeld werden im Laufe des Monats gezahlt, für den sie bestimmt sind.
und das heißt im Klartext, es wird nicht im Voraus gezahlt. Elterngeld für Juli kommt im Juli - irgendwann im Laufe des Juli.
Dann macht das unsere Elterngeldstelle falsch; ich hab es immer am letzten Tag des Vormonats auf dem Konto gehabt...
Im Verwendungszweck stand der jeweilige Bestimmungsmonat. So jetzt auch beim betreuungsgeld; es wird am 30.06. gezahlt, weil für Juli gedacht und je nachdem, wie schnell gebucht wird, hab ich am selben Tag gutgeschrieben oder direkt am 01.07. - so sagte mir das der Herr von der Elterngeldstelle. Weil ich bei der selben Bank ein Konto habe, geht die Buchung fix - ich hab allerdings die Probleme dadurch mit dem Jobcenter ...
:never:

P.S.: Mein Widerspruch ist gestern per Einschreiben verschickt. :beten:
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“