Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Heute Anruf von meiner SB vom Jobcenter... Sie hat mit ihrer Vorgesetzten nun noch mal gesprochen und auch sie sagt, sie haben sich an Paragraph 11SGBII, also an den Zufluss zu halten. Nach Auskunft der Elterngeldstelle (Büro schräg gegenüber) ist dort Zahlungsprinzip am letzten Tag im Monat zu zahlen. Sollte es also am 30.06. nicht auf meinem Konto sein, darf ich ihr den Auzug gern übersenden und sie zahlt für Juni nach...
Meine Argumentation und berufen auf Paragraph 6 Bundeselterngeldgesetz ließ sie nicht gelten, sagte, ich solle nicht noch frech werden und mit irgendwelchen Paragraphen kommen. Im Juni haben sie doch auch kein Elterngeld angerechnet, weil mir keines mehr zufließt am 30.06. ...
Nee- aber am 30.05. für Juni fließt das letzte Elterngeld zu ... das geht in die Hose - weiß ich jetzt schon - da kommt die nächste Rückforderung bei der Weiterbewilligung und ich hab wieder grob fahrlässig nichts gemacht ...
Meine Argumentation und berufen auf Paragraph 6 Bundeselterngeldgesetz ließ sie nicht gelten, sagte, ich solle nicht noch frech werden und mit irgendwelchen Paragraphen kommen. Im Juni haben sie doch auch kein Elterngeld angerechnet, weil mir keines mehr zufließt am 30.06. ...
Nee- aber am 30.05. für Juni fließt das letzte Elterngeld zu ... das geht in die Hose - weiß ich jetzt schon - da kommt die nächste Rückforderung bei der Weiterbewilligung und ich hab wieder grob fahrlässig nichts gemacht ...
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Warte es erst mal ab, und grob fahrlässig ist da ja nun mal gar nix.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Das finde ich unerhört, dass man sich solch eine Behandlung umständehalber wegen des Leistungsbezuges mehr oder weniger gefallen lassen muss. Mir geht es nach solchen Ansagen tagelang schlecht, da kann ich an dieser Stelle nur Trost spenden.Eine_wie_jede hat geschrieben:ich solle nicht noch frech werden und mit irgendwelchen Paragraphen kommen
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Hab mich auch sofort wieder ganz mies gefühlt nach dem Satz ...
Der Dienstweg ist die Verbindung einer Sackgasse mit einem Holzweg...
- marsupilami
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Wieso per Telefon?
Meine SB kann mich schon lange nicht mehr per Telefon erreichen.
Auch ich vermeide aufgrund meiner Erfahrungen jedweden telefonischen Kontakt.
Nur schriftlich!
Wenn ich vorgeladen werden, hin, Guten Tag - Auf Wiedersehen.
Dazwischen halte ich Mund und Zunge still und die Hände in der Tasche: es wird nix unterschrieben.
Das JC kann sich sein Call-Center grün anstreichen oder bunt, da rufe ich nie nicht wieder an.
Und Tel-Nr. von mir gibt es nicht.
Auch nicht unter Androhung von Leistungsentzug oder gar Gewalt.
Ich bin nicht verpflichtet, einen Telefonanschluß zu unterhalten oder die Anschluß-Nr. rauszurücken.
Meine SB kann mich schon lange nicht mehr per Telefon erreichen.
Auch ich vermeide aufgrund meiner Erfahrungen jedweden telefonischen Kontakt.
Nur schriftlich!
Wenn ich vorgeladen werden, hin, Guten Tag - Auf Wiedersehen.
Dazwischen halte ich Mund und Zunge still und die Hände in der Tasche: es wird nix unterschrieben.
Das JC kann sich sein Call-Center grün anstreichen oder bunt, da rufe ich nie nicht wieder an.
Und Tel-Nr. von mir gibt es nicht.
Auch nicht unter Androhung von Leistungsentzug oder gar Gewalt.
Ich bin nicht verpflichtet, einen Telefonanschluß zu unterhalten oder die Anschluß-Nr. rauszurücken.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Nun ja... "rausgerückt" - sie wurde vom Display abgeschrieben und seit diesem Tag haben sie die Nummer im JC
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Da kannst Du Löschung beantragen
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Einfach einen formlosen Antrag in etwa so stellen.
Ich beantrage die Löschung meiner Telefonnummer gem §84 Abs2 SGB X.
Die Daten wurden gegen meinen Willen von Ihnen gespeichert und sind für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht erforderlich. Eine erneute telefonischen Kontaktaufnahme untersage ich Ihnen.
Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung der Löschung bis zum 19.06.2015. Sollten sie mir keine Bestätigung bis zu dem Datum zusenden, bin ich gezwungen den Bundesdatenschutzbeauftragten einzuschalten.
Ich beantrage die Löschung meiner Telefonnummer gem §84 Abs2 SGB X.
Die Daten wurden gegen meinen Willen von Ihnen gespeichert und sind für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht erforderlich. Eine erneute telefonischen Kontaktaufnahme untersage ich Ihnen.
Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung der Löschung bis zum 19.06.2015. Sollten sie mir keine Bestätigung bis zu dem Datum zusenden, bin ich gezwungen den Bundesdatenschutzbeauftragten einzuschalten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Mein Postbote hat mir soben die Vollstreckungsandrohung übergeben...
"Es wird Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, dass Sie nachfolgend aufgeführte Forderung(en) noch nicht beglichen haben. Wir bitten Sie daher, den ausgewiesenen Gesamtrückstand innerhalb einer Woche nach Erhalt dieses Schreibens an die Kreiskasse zu überweisen, da wir sonst Vollstreckungsmaßnahmen einleiten müssen. ...
Was mach ich denn nun???????
Übrigens: Gestern übergab mir mein Postbote meinen Bescheid wegen meinem Antrag nach Schwerbehindertenrecht...
Mein Grad der Behinderung steht mit 70 % im Ausweis. Habe ich da Möglichkeiten in Bezug auf ALGII (Mehrbedarfe) ?
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Welche Forderung soll vollstreckt werden?
Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Der Kreiskasse gar fröhlich mitteilen, gegen den Rückforderungsbescheid wurde Widerspruch eingelegt, dieser entfaltet aufschiebende Wirkung also könnt ihr mich derzeit kreuzweise. (An der exakten Formulierung solltest Du vielleicht noch etwas feilen, ich kann das nicht so gut )
Mehrbedarf leider nur, wenn Du gleichzeitig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX, Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 S. 1 bis 3 SGB XII oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erhieltest.
Mehrbedarf leider nur, wenn Du gleichzeitig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX, Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 S. 1 bis 3 SGB XII oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erhieltest.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Hab gerade mal die Sendungsverfolgung aufgerufen von der Post.
Da steht nur, dass die Sendung im Zentrum am selben Tag der meiner Einlieferung (26.05.2015) bearbeitet wurde. Wohl aber noch nicht zugestellt???? - dann hab ich jetzt ein Problem!
Obwohl: eigentlich hatte ich einen Monat Frist - so stehts in der Belehrung.
Zugestellt am 06.05.2015. Zu meinen Lehrzeiten beim Anwalt haben wir gelernt, bei Monatsfristen gleicher Tag, einen Monat später = Fristablauf heute 24:00 Uhr.
was tu ich bloß????
Da steht nur, dass die Sendung im Zentrum am selben Tag der meiner Einlieferung (26.05.2015) bearbeitet wurde. Wohl aber noch nicht zugestellt???? - dann hab ich jetzt ein Problem!
Obwohl: eigentlich hatte ich einen Monat Frist - so stehts in der Belehrung.
Zugestellt am 06.05.2015. Zu meinen Lehrzeiten beim Anwalt haben wir gelernt, bei Monatsfristen gleicher Tag, einen Monat später = Fristablauf heute 24:00 Uhr.
was tu ich bloß????
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Sofern Du das Merkzeichen G hast kannst Du einen Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes beantragen.Mein Grad der Behinderung steht mit 70 % im Ausweis. Habe ich da Möglichkeiten in Bezug auf ALGII (Mehrbedarfe) ?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Ja -GdB 70 % und Merkzeichen "G"
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Mit Zeugen (egal wer, am Besten natürlich weitestgehend unbeteiligter Dritter) hin zum JC und heute dort noch unterschriebene Kopie in den Briefkasten einwerfen. Einwurf dann vom Zeugen bestätigen lassen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.Eine_wie_jede hat geschrieben:Hab gerade mal die Sendungsverfolgung aufgerufen von der Post.
Da steht nur, dass die Sendung im Zentrum am selben Tag der meiner Einlieferung (26.05.2015) bearbeitet wurde. Wohl aber noch nicht zugestellt???? - dann hab ich jetzt ein Problem!
Obwohl: eigentlich hatte ich einen Monat Frist - so stehts in der Belehrung.
Zugestellt am 06.05.2015. Zu meinen Lehrzeiten beim Anwalt haben wir gelernt, bei Monatsfristen gleicher Tag, einen Monat später = Fristablauf heute 24:00 Uhr.
was tu ich bloß????
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Jup dann beantrage den Mehrbedarf. Nicht erst warten bis der BWZ rum ist.
Hier ein gutes Urteil: Mehrbedarf für Merkzeichen „G“ auch rückwirkend nach Bestandskraft eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII möglich
Und das hier: Kommentar aus TVöD Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.1 Grundvoraussetzung: Schwerbehinderung und Merkzeichen "G"
Hier ein gutes Urteil: Mehrbedarf für Merkzeichen „G“ auch rückwirkend nach Bestandskraft eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII möglich
Und das hier: Kommentar aus TVöD Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.1 Grundvoraussetzung: Schwerbehinderung und Merkzeichen "G"
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Koelsch hat geschrieben: Mit Zeugen (egal wer, am Besten natürlich weitestgehend unbeteiligter Dritter) hin zum JC und heute dort noch unterschriebene Kopie in den Briefkasten einwerfen. Einwurf dann vom Zeugen bestätigen lassen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ich habe nur meinen Eltern und meine Kinder hier ... allesamt nicht unbeteiligt...
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Koelsch hat geschrieben: Mit Zeugen (egal wer, am Besten natürlich weitestgehend unbeteiligter Dritter) hin zum JC und heute dort noch unterschriebene Kopie in den Briefkasten einwerfen. Einwurf dann vom Zeugen bestätigen lassen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ich habe nur meinen Eltern und meine Kinder hier ... allesamt nicht unbeteiligt...
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Beim Jobcenter einwerfen oder dort, wohin es adressiert war?
Das war der Landrat des Kreises, nicht das Jobcenter...?
Das war der Landrat des Kreises, nicht das Jobcenter...?
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Die Eltern sind nicht Mitglied deiner BG, also unbeteiligte Zeugen.
Wir sind im Sozialrecht, nicht im Straf- oder Zivilrecht.
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Zuerst einmal: Dich nicht überschlagen!Eine_wie_jede hat geschrieben:Hab gerade mal die Sendungsverfolgung aufgerufen von der Post.
Da steht nur, dass die Sendung im Zentrum am selben Tag der meiner Einlieferung (26.05.2015) bearbeitet wurde. Wohl aber noch nicht zugestellt???? - dann hab ich jetzt ein Problem!
Obwohl: eigentlich hatte ich einen Monat Frist - so stehts in der Belehrung.
Zugestellt am 06.05.2015. Zu meinen Lehrzeiten beim Anwalt haben wir gelernt, bei Monatsfristen gleicher Tag, einen Monat später = Fristablauf heute 24:00 Uhr.
was tu ich bloß????
"Zustellung" war mit PZU oder Einchreiben/Rückbrief? Dann ist Zugangstag ebenjener Tag. Anderenfalls grundsätzlich der 3 Tag nach Bescheiddatum (Beispiel: Bescheid vom 11.05.2015 --> [fingierter!] Zugang am 14.05.2015. Ja ich weiß, auch an Himmelfahrt wird die Psotzustellung fingiert).
Dann hast Du richtig behalten: Firstablauf grundsätzlich am selben Monatstag, an dem der Fristlauf gestartet ist. Hier im Beispiel: 14.06.2015. ABER: Der 14.06.2015 ist ein Sonntag, somit verschiebt sich der Fristablauf auf den nächsten Werktag, also Montag, 15.06.2015!
(Dies habe ich aber auch schon verschiedentlich hier im Forum ausführlich dargestellt!)
Weiterhin: Wenn Du den Widerspruch rechtzeitig (es würde sogar ein Tag vor Fristablauif ausreichen) losgeschickt hast (Du könntest es sogar durch den Einschreibebeleg nachweisen), dann kann Dir keiner einen Strick draus drehen, dass dier Widerspruch nicht rechtzeitig eingegangen ist. Zumindest bei "normalen" Verwaltungen werden deshalb auch die Briefumschläge mit in die Akte gehheftet, um ggf. anhand des Poststempels Zweifeln nachgehen zu können.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Nächste Frage: Ich will ncht den ganzen Faden durchblättern: Dein "Jobcenter" ist die Kreisbehörde ("Optionskommune")? Dann schreibe einfach an den Landrat des Keises XXX, Kreiskasse, dass Du rechtzeitig Widerspruch eingelegt hättest, und der Widerspruch hätte aufschiebende Wirkung.Eine_wie_jede hat geschrieben:Beim Jobcenter einwerfen oder dort, wohin es adressiert war?
Das war der Landrat des Kreises, nicht das Jobcenter...?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Zu Post von tigerlaw: "Zustellung" war mit PZU oder Einchreiben/Rückbrief? Dann ist Zugangstag ebenjener Tag.
Ja- Zustellung mit PZU (gelber Umschlag); ich hab was beim Postboten unterschrieben. Das war am 06.05.2015.
Meinen Widerspruch per Einschreiben habe ich am 26.05.2015 bei der Post abgegeben. Sendungsstatus ist der, den ich gepostet hab.
Das ist ne Optionskommune; der Widerspruch sollte an den Landrat des Kreises, das Jobcenter hat seinen Sitz in einer anderen Stadt (da musste ich zur Anhörung hin) ...
Eine Widerspruchskopie habe ich gerade mit meiner Mama mit Eilt-Vermerk eingeworfen bei der Hauptverwaltung des Kreises. Auf der Kopie habe ich vermerkt: "Zweitschrift für Briefkasteneinwurf zur Fristwahrung (Poststreik)"
Meine Mama hat mir eine Kopie der ersten Seite als Zeugin unterschrieben und ich habe einen Screenshot vom Handykalender gemacht wg. Dokumentation von Datum und Uhrzeit.
Die Vollstreckungsabteilung habe ich informiert, per Mail, dass a) noch kein Fristablauf, b) Widerspruch eingelegt ist und c) dieser aufschiebende Wirkung entfaltet.
Damit dürfte ich auf der sicheren Seite sein oder????
Ja- Zustellung mit PZU (gelber Umschlag); ich hab was beim Postboten unterschrieben. Das war am 06.05.2015.
Meinen Widerspruch per Einschreiben habe ich am 26.05.2015 bei der Post abgegeben. Sendungsstatus ist der, den ich gepostet hab.
Das ist ne Optionskommune; der Widerspruch sollte an den Landrat des Kreises, das Jobcenter hat seinen Sitz in einer anderen Stadt (da musste ich zur Anhörung hin) ...
Eine Widerspruchskopie habe ich gerade mit meiner Mama mit Eilt-Vermerk eingeworfen bei der Hauptverwaltung des Kreises. Auf der Kopie habe ich vermerkt: "Zweitschrift für Briefkasteneinwurf zur Fristwahrung (Poststreik)"
Meine Mama hat mir eine Kopie der ersten Seite als Zeugin unterschrieben und ich habe einen Screenshot vom Handykalender gemacht wg. Dokumentation von Datum und Uhrzeit.
Die Vollstreckungsabteilung habe ich informiert, per Mail, dass a) noch kein Fristablauf, b) Widerspruch eingelegt ist und c) dieser aufschiebende Wirkung entfaltet.
Damit dürfte ich auf der sicheren Seite sein oder????
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Re: Rückrechnung nach einem Jahr + Erstattungsbescheid - HILFE!!
Und jetzt noch das nette Briefchen an die Kreiskasse, dass Widerspruch läuft.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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