Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

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verena
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Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#1

Beitrag von verena »

Hallo ihr Lieben
ich mal wieder, diesmal mit nem eigenen Problem

Ich hab Mitte Mai einen Brief bekommen vom Jugendamt, in dem steht, das der Kindsvater jetzt Unterhalt ans Jugendamt zahlt und ich deswegen kein UHV mehr bekomme. Ich bekomm aber von dem Unterhalt nix weil er wohl erstmal seine Schulden da abbezahlt. Genau hab ichs nicht verstanden. Ich sollte den Brief beim JC einreichen, damit die den UHV als Einkommen rausnehmen und ich die entsprechende Mehrsumme von da bekomm. Gesagt, getan, nix tat sich. 2 Wochen später bin ich samt Beistand hingegangen, natürlich, wie auch sonst, Unterlagen nie angekommen. Wir haben es nochmal eingereicht, ganze 3 mal (einmal am Schalter gegen Empfangsbestätigung, einmal in den Briefkasten, einmal am Infopoint, die nehmen das auch entgegen)
das war am 28.5.
Bis heute hat sich nix getan, die Unterlagen sind noch nichtmal in der Leistungsabteilung angekommen (ich ruf jeden Tag an) und auf Nachfrage, wie lang die sich denn Zeit lasse wollen, heißt es, 7-8 Wochen weil grade so viele Leute was beantragen und viele Mitarbeiter im Urlaub sind. Aha, witzig. Uns fehlen 134 Euro, ich kann meinen Strom nicht bezahlen.
Was jetzt?
Wie lange muss ich denen geben? Wie kann ich denen auf die Füße steigen?
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Günter
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#2

Beitrag von Günter »

Droh denen mit Antrag auf eA.

Was ich nicht verstehe, das Kindeswohl geht doch vor. Die Unterhaltsvorschusskasse kann doch den Kind nicht den Unterhalt vorenthalten. So geht das auch nicht. Ist zwar im Prinzip Mumpe ob JA oder JC den Regelsatz für das Kind bezahlt, aber mir ballt sich die Faust in der Tasche.

Edit: Nein droh denen nicht sondern stelle Antrag auf eA. Die spinnen doch wohl.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
verena
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#3

Beitrag von verena »

ich bin hier auch vollkommen verzweifelt. die behalten 70 euro kaution ein, ich zahl 60 euro gerichtskosten jeden monat und jetzt fehlen mal eben noch 134 euro für mindestens 2 monate.

kannst du mir beim schreiben formulieren helfen?

(grade kam noch ein brief mit einer vorladung zum medizinischen dienst, ich hab ja psychische erkrankungen, nicht zu wenig, und war schon 2 mal da. jetzt ists aber plötzlich ne andere ärztin, ich möchte aber nicht nochmal wem wildfremden meine geschichte erzählen müssen)
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Günter
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#4

Beitrag von Günter »

Am Einfachsten ist es, wenn du deine Unterlagen - Kontoauszüge, Schreiben der UHV-Kasse, Zahlungsbelege für Kaution und Gerichtskosten - nimmst zum Sozialgericht fährst, da gibt es die Rechtsantragstelle. Die Rechtspfleger helfen dir gerne und kompetent.

Stell auch gleich einen Antrag auf Aussetzung der Kaution und bei den Gerichtskosten stell beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Stundung. Auch dabei helfen die Rechtspfleger.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#5

Beitrag von verena »

die Gerichtsraten sind schon auf ein Minimum reduziert. DIe Kaution kann man aussetzen?
Hatte grad nochmal beim JC angerufen, die Dame hat mich ausgelacht und gefragt was ich im Sommer erwarte, Urlaub etc, ich würd schon nicht verhungern, Gut das die das weiß... Ich hab noch 115 Euro in der Tasche und der Strom ist noch nicht bezahlt.

Ja, ich fahr morgen früh hin, aber halten die mich nicht für bescheuert wenn ich da nach 2,5 Wochen schon auflaufe?
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Koelsch
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#6

Beitrag von Koelsch »

Schilder denen genau, dass Du zig-Mal beim JC warstr, dort angerufen hast und man Dir erklärte, Ihr würdet schon nicht verhungern. Ich kann mir gut vorstellen, dass da so mancher Richter sehr deutliche und schnelle Worte findet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#7

Beitrag von Günter »

verena hat geschrieben:die Gerichtsraten sind schon auf ein Minimum reduziert. DIe Kaution kann man aussetzen?
Hatte grad nochmal beim JC angerufen, die Dame hat mich ausgelacht und gefragt was ich im Sommer erwarte, Urlaub etc, ich würd schon nicht verhungern, Gut das die das weiß... Ich hab noch 115 Euro in der Tasche und der Strom ist noch nicht bezahlt.

Ja, ich fahr morgen früh hin, aber halten die mich nicht für bescheuert wenn ich da nach 2,5 Wochen schon auflaufe?
Man würde dich für bescheuert nicht eilbedürftig halten wenn du nicht auflaufen würdest. Dann stünde nämlich die Frage im Raum, ob du noch andere Einkünfte hast.

Bei der Kaution ist mir irgendwo im Hinterkopf, dass ein Verfahren beim BSG läuft, dann kann man beantragen, dass bis zu einer Entscheidung die kaution ruhend gestellt wird. Und die Gerichtskosten können bei einem ALG II Empfänger nicht gepfändet werden die müssen gestundet werden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#8

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
verena
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#9

Beitrag von verena »

Wo finde ich denn das Verfahren? Das wäre interessant.
Ich hab für 56 Euro was verkauft, das war aber auch das einzige "Einkommen" diesen Monat, das war auch bitter nötig.
Ich hab beim Gericht Raten von 2x20 und 2x10 Euro bewilligt bekommen, um 4x10 Euro haben wir gekämpft aber das hat nicht geklappt
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Koelsch
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#10

Beitrag von Koelsch »

Du musst da einfach zu dem Gericht gehen, an das Du Gebühren zahlen musst. Nimm den ALG II Bescheid mit, wende Dich an die Rechtsantragsstelle dort und sag denen, die sollen auf der Basis Stundung der Gebühren beantragen, da Dein gesamtes Einkommen aus nicht pfändbaren Sozialleistungen besteht.
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kleinchaos
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#11

Beitrag von kleinchaos »

Wieso 70€ Kaution? Wieviele Mietvertragsinhaber gibt es denn? Wenn nur du das bist, dann aber ganz fix abändern. Nur du allein hast unterschrieben, die Kids sind minderjährig und dürfen nicht zur Schuldentilgung herangezogen werden.

Unterhalt ist vorrangig zur Deckung des Kindesbedarfes zu verwenden und nicht vom JA einzubehalten. Das JA hat 30 Jahre Zeit sich die Mücken zurückzuholen. Wollen wir wetten? JC erkennt den Schriebs nicht an und wird weiterhin Unterhalt anrechnen wollen. Bzw JC wird ans JA Erstattungsanspruch stellen
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#12

Beitrag von verena »

sind 2 personen, sind 68 euro nochwas mein ich...
gibts nen § den ich ausdrucken kann, in dem steht, das das vom kind nicht einbehalten werden darf? Dann würde ich direkt in den kampf ziehen

ja, am servicepoint sagte die mir schon ich soll ein schreiben vom jugendamt mitbringen. das einzige was ich hatte hab ich ihr gegeben. wenn ich jetzt beim jugendamt anrufe und sage wie es ist, wird sie sagen, das es nicht ihr problem ist woher ich mein geld krieg
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marsupilami
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#13

Beitrag von marsupilami »

ich soll ein schreiben vom jugendamt mitbringen. das einzige was ich hatte hab ich ihr gegeben.
Aber doch bitte hoffentlich nur eine Kopie?
Und nicht das Original?
Signatur?
Muss das sein?
verena
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#14

Beitrag von verena »

natürlich in kopie, das hab ich mittlerweile gelernt. das original hab ich
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marsupilami
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#15

Beitrag von marsupilami »

:bravo: :bravo:
Signatur?
Muss das sein?
Senga
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#16

Beitrag von Senga »

Schlaues Mädchen :bravo: :bravo: :bravo:
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Koelsch
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#17

Beitrag von Koelsch »

verena hat geschrieben:sind 2 personen, sind 68 euro nochwas mein ich...
gibts nen § den ich ausdrucken kann, in dem steht, das das vom kind nicht einbehalten werden darf? Dann würde ich direkt in den kampf ziehen

ja, am servicepoint sagte die mir schon ich soll ein schreiben vom jugendamt mitbringen. das einzige was ich hatte hab ich ihr gegeben. wenn ich jetzt beim jugendamt anrufe und sage wie es ist, wird sie sagen, das es nicht ihr problem ist woher ich mein geld krieg

Wo sind 2 Personen, in der BG oder Mieter im Mietvertrag?

Wenn "Herr und Frau Meier" den Mietvertrag unterschrieben haben, dann schulden auch Herr und Frau Meier die Kaution und dann erhalten auch Herr und Frau Meier das Darlehen vom JC.

Wenn aber nur Frau Meier den Mietvertrag unterschreibt und "Kind Meier" mit dem Mietvertrag nix zu tun hat, dann kann eben auch nur Frau Meier das Darlehen erhalten und entsprechend auch nur Frau Meier das tilgen.

Stell doch mal den Bescheid hier ein, in dem JC Dir das Kautionsdarlehen gewährt. Dann kann man mal genauer gucken.
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#18

Beitrag von verena »

ich such mal eben
ich steh allein im mietvertrag
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Koelsch
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#19

Beitrag von Koelsch »

OK, versuch mal bitte den "Kautionsbescheid" anonymisiert hier hochzuladen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#20

Beitrag von verena »

soo.
sie hat meine wirtschaftliche lage also gebührend (!) berücksichtigt. ahaaaa.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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kleinchaos
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#21

Beitrag von kleinchaos »

Minderjährige Kinder können grundsätzlich keine Darlehensnehmer sein. Alleiniger Darlehensnehmer bist du, weil du den Antrag gestellt hast. Kinder haben Minderjährigenschutz. LSG NRW L 19 AS 1501/13 B. Für die Darlehensnahme des Kindes bedarf es der Zustimmung durch das Familiengericht. §§ 1643 Abs 1 BGB in Verbindung mit § 1822 Nr 8 BGB.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#22

Beitrag von verena »

Super! Ich speicher mir das so ab.
Was schreib ich denen diesbezüglich jetzt? Kann ich das zurück fordern? Wie fordere ich abäderung?
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Koelsch
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#23

Beitrag von Koelsch »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verlange Abänderung des Darlehens- und Aufrechnungsbescheids vom ......

Entgegen LSG NRW L 19 AS 1501/13 B ziehen Sie den regelbedarf von (Kind) für die Aufrechnung heran. Für die Darlehensnahme meines Kindes bedarf es der Zustimmung durch das Familiengericht. §§ 1643 Abs 1 BGB in Verbindung mit § 1822 Nr 8 BGB. Diese wurde nicht beantragt und liegt nicht vor, (Kind) ist daher kein Darlehensnehmer, eine Aufrechnung daher unzulässig.
Bereits aufgerechnete Beträge sind umgehend zu erstatten.
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#24

Beitrag von verena »

Danke! Oh wahnsinn, echt.
Ne frist mit rein?
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marsupilami
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Re: Kein UHV mehr, Jobcenter kommt nicht in die Pötte

#25

Beitrag von marsupilami »

Um nicht evtl. an den konkreten §§ hängen zu bleiben und auch evtl. bei Gericht nicht den Eindruck zu erwecken man bzw. Frau sei "sachkundig" und benötige weder Anwalt noch PKH, hier eine weniger präzise, dafür aber nicht so verfängliche Fassung:
Entgegen der höheren Rechtsprechung ziehen Sie den Regelbedarf von (Kind) für die Aufrechnung heran. Für die Darlehensnahme meines minderjährigen Kindes bedarf es aber laut den einschlägigen Paragrafen der Zustimmung durch das Familiengericht.
Diese wurde nicht beantragt und liegt nicht vor, (Kind) ist daher kein Darlehensnehmer, eine Aufrechnung daher unzulässig.
Bereits aufgerechnete Beträge sind umgehend zu erstatten.

Ich erwarte diese bis zum 30.06.2015
Signatur?
Muss das sein?
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