Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
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Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
Ich habe mich jetzt schon durchgegoogelt aber bin noch nicht wirklich schlau.
Ich bin ganz normal angestellt und erhalte ergänzend ALG II. Nun war ich schwanger, das Kind ist am 5.6.15 geboren. Ich habe also Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse für die 6 Wochen vor der Geburt im Mai erhalten und für die restlichen 8 Wochen nach der Geburt im Juni. Das JC hat das Mutterschaftsgeld mtl voll abgezogen.
Gilt hier nicht das Zuflussprinzip?
Und gibt es keine Freibeträge?
Ich habe auch bereits Elterngeld beantragt. Dieses möchte ich mir für 24 statt 12 Monate auszahlen lassen, dafür dann eben den halben Betrag. In den ersten 2 Monaten nach der Geburt wird das mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Wie sieht es hier mit den Freibeträgen aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich bin ganz normal angestellt und erhalte ergänzend ALG II. Nun war ich schwanger, das Kind ist am 5.6.15 geboren. Ich habe also Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse für die 6 Wochen vor der Geburt im Mai erhalten und für die restlichen 8 Wochen nach der Geburt im Juni. Das JC hat das Mutterschaftsgeld mtl voll abgezogen.
Gilt hier nicht das Zuflussprinzip?
Und gibt es keine Freibeträge?
Ich habe auch bereits Elterngeld beantragt. Dieses möchte ich mir für 24 statt 12 Monate auszahlen lassen, dafür dann eben den halben Betrag. In den ersten 2 Monaten nach der Geburt wird das mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Wie sieht es hier mit den Freibeträgen aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Re: Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
Da Du ja berufstätig warst, dürfte Du einen Freibetrag in Höhe von € 300 auf das Elterngeld haben. Mutterschaftsgeld aber wird meines Wissens voll angerechnet, bis auf einen Freibetrag von € 30,00
Bin da aber nicht 100% sicher
Bin da aber nicht 100% sicher
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
Mutterschaftsgeld wird voll angerechnet, weil Lohnersatzleistung (in der Steuererklärung anzugeben).
Elterngeld hingegen nicht, wenn du vor Bezug des Elterngeldes sozialversicherungspflichtig arbeiten warst.
Elterngeld hingegen nicht, wenn du vor Bezug des Elterngeldes sozialversicherungspflichtig arbeiten warst.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
Und wann wird das Mutterschaftsgeld angerechnet? In dem Monat,wo es gezahlt worden ist?
- kleinchaos
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Re: Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
ja
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Re: Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
Hallo nochmal,mittlerweile habe ich alle Bescheide erhalten. Nun erscheint mir die Anrechnung etwas fragwürdig.
Das JC hat folgendes gemacht: Vor der Geburt Anrechnung Mutterschaftsgeld zu 100%, Zuschuss Arbeitgeber unter Abzug der Freibeträge.
Nach der Geburt: Anrechnung Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zu 100%, Freibetrag 150€, weil ich Elterngeld auf 2 Jahre verteilt habe. Das mit dem Mutterschaftsgeld sehe ich ja ein, wobei ich mich frage, ob nicht die Versicherungspauschale gewährt werden müsste. Dass aber der Arbeitgeberzuschuss auch zu 100% angerechnet wird ohne jede Freibeträge kommt mir sehr komisch vor. Und Zuflußprinzip haben die mal komplett vergessen. Mutterschaftsgeld in einer Summe erhalten und auf 3 Monate verteilt angerechnet. Kann das so richtig sein?
Das JC hat folgendes gemacht: Vor der Geburt Anrechnung Mutterschaftsgeld zu 100%, Zuschuss Arbeitgeber unter Abzug der Freibeträge.
Nach der Geburt: Anrechnung Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zu 100%, Freibetrag 150€, weil ich Elterngeld auf 2 Jahre verteilt habe. Das mit dem Mutterschaftsgeld sehe ich ja ein, wobei ich mich frage, ob nicht die Versicherungspauschale gewährt werden müsste. Dass aber der Arbeitgeberzuschuss auch zu 100% angerechnet wird ohne jede Freibeträge kommt mir sehr komisch vor. Und Zuflußprinzip haben die mal komplett vergessen. Mutterschaftsgeld in einer Summe erhalten und auf 3 Monate verteilt angerechnet. Kann das so richtig sein?
Re: Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
Zusätzlich zu dem Freibetrag ist meines Wissens die Versicherungspauschale zu berücksichtigen. Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht doch für 14 Wochen - und das sind ca. die 3 Monate, die das JC gerechnet hat. Das sehe ich als ok an.
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- angel6364
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Re: Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
Hab ich grad gefunden, vielleicht hilft das weiter:
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 10.pdf.pdf
Seite 4, Hinweise, 2., (4)
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 10.pdf.pdf
Seite 4, Hinweise, 2., (4)
(4) Auch nachfolgend aufgeführten Personen steht der Freibetrag
zu:
Lohnfortzahlung,
Nebeneinkommen,
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
(30.4b)
• Arbeitnehmer während der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
(nicht aber für den anschließenden Bezug von Krankengeld),
• Bezieher von Arbeitslosengeld für Einkommen aus einer Nebentätigkeit
- nicht jedoch für das Arbeitslosengeld,
• Bezieherin eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, jedoch
nicht für das Mutterschaftsgeld.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
Das ist Rechtsstand vor 2011
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- angel6364
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Re: Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
Ups.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Anrechnung Mutterschaftsgeld+Freibetrag
Steht hier in den aktuellsten FH der BA (jetzt § 11ff.) genauso (Randziffer 11.161): http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI377938
LG Lilith
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