Paar hat kleines Kind (keine Ahnung wie klein, hat gerade die ersten zwei Zähne bekommen).
Paar wird sich jetzt trennen, er sucht Wohnung in der Nähe, um das Kind eben so oft wie möglich betreuen zu können.
Frage:
Wäre es möglich, die 3 Jahre "arbeitsfrei" auf die Beiden aufzuteilen, also z.B. bis zum Auszug hat sie "arbeitsfrei" danach nimmt er diese Zeit in Anspruch und sie muss "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen"?
Aufteilung "Elternzeit"
Aufteilung "Elternzeit"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufteilung "Elternzeit"
Ich meine der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit eingeräumt.
Kurzer Auszug:
Kurzer Auszug:
siehe mal unter Flexiblere ElternzeitBeide Elternteile können ihre Elternzeit zudem in je drei statt wie früher zwei Abschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber kann einen dritten Elternzeitabschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, sofern der dritte Abschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Möchten Eltern innerhalb der Elternzeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten, kann der Arbeitgeber die Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Zustimmung des Arbeitgebers gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt wird.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Aufteilung "Elternzeit"
Ja bei der Elternzeit geht das, aber was sagt das JC in dem geschilderten Fall? Die "noch BG" ist derzeit im ALG II Bezug.
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- kleinchaos
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Re: Aufteilung "Elternzeit"
Meiner Meinung nach kann immer nur einer Elternzeit nehmen.
Erziehungszeit ist was anderes, da kann man das bissel aufteilen
Erziehungszeit ist was anderes, da kann man das bissel aufteilen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Aufteilung "Elternzeit"
In den Weisungen zum §10 SGB II steht was drin aber ich finde die Weisungen nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Aufteilung "Elternzeit"
Ja bei der Elternzeit ist das wohl so. Die Frage hier:
Sie macht "Erziehung" bis jetzt, muss sich also z.B. nicht bewerben.
Jetzt sagen beide (!) ab jetzt mach Papa die Erziehung, also muss er sich nicht mehr bewerben, sondern ich, die Mama bewerbe mich.
Sie macht "Erziehung" bis jetzt, muss sich also z.B. nicht bewerben.
Jetzt sagen beide (!) ab jetzt mach Papa die Erziehung, also muss er sich nicht mehr bewerben, sondern ich, die Mama bewerbe mich.
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Re: Aufteilung "Elternzeit"
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Re: Aufteilung "Elternzeit"
Kommt also auf die Definition des Begriffs "Familie" an und auch da wird nicht klar geregelt, ob da "halbe/halbe" geht, also z.B. 18 Monate sie, 18 Monate er.
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