Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Anonym86
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Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

#1

Beitrag von Anonym86 »

Guten Morgen liebe User,

Ich bin Alleinerziehende Mutter und mache zur Zeit einen 450€ Job.

Zusätzlich möchte ich gerne noch ehrenamtlich tätig werden. Wo wir was ist schon geklärt, die Aufwandsentschädigung würde, je nach Stunden die ich leiste, gegeben werden. Zur Zeit 12€ die Stunde.

Nun wollte ich wissen wieviel ich an das Amt abtreten muss von der Aufwandsentschädigung?

Lg
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kleinchaos
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Re: Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Da sagen die Fachlichen Hinweise, dass bei gleichzeitiger Ausübung eines Ehrenamtes und eines Nebenerwerbs ein Grundfreibetrag von 200€ monatlich anrechnungsfrei bleibt. Darüber hinausgehendes Einkommen wird mit einem Freibetrag von 20% angerechnet
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Anonym86
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Re: Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

#3

Beitrag von Anonym86 »

Danke dir!

Wie kann ich den Freibetrag werten? 200€ Freibetrag zusammen, also 450€ Job und Ehrenamt?

Oder läuft es so, dass das Ehrenamt separat einen Freibetrag von 200€ hat?
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kleinchaos
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Re: Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

#4

Beitrag von kleinchaos »

Der erhöhte Grundfreibetrag wird für beide Tätigkeiten zusammen gewährt. Leider.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Anonym86
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Re: Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

#5

Beitrag von Anonym86 »

Vielen Dank!

Schade aber selbst die 200€ Freibetrag sind für mich und meinen Sohn schon sehr viel Geld :)

Lg
Lilith
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Re: Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

#6

Beitrag von Lilith »

Im 1. Link auf folgender Seite kannst Du nachvollziehen, wie die BA anrechnet:

*klick* Wissensdatenbank der BA zum SGB II - Anrechnung von Einkommen aus Ehrenamt neben Einkommen aus einer "gewöhnlichen" Erwerbstätigkeit
(Eintrag der BA von Mai 2015)

LG Lilith
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