Richtig, wenn man den Vermieter um teilgewerbliche Nutzung einer Mietwohnung bittet, werden auch oft kräftige Mietaufschläge fällig (da wird das grosse Geschäft gewittert). Sofern es überhaupt genehmigt wird.kleinchaos hat geschrieben:unter Berücksichtigung der teilweisen gewerblichen Nutzung. Und da wirds dann wohl schon knapper.
Unterstützung seitens JC - was habe ich zu beachten?
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Re: Unterstützung seitens JC - was habe ich zu beachten?
Re: Unterstützung seitens JC - was habe ich zu beachten?
Diese Art der Gewerbeausübung und "Zweckentfremdung von Wohnraum" ist nicht melde- und genehmigungspflichtig. Kein Publikumsverkehr, weniger als 20 % der Wohnfläche betroffen, kein Lärm, kein Staub, keine Belästigung der Mitmieter, also keine Grundlage für Mietzuschlag. Das ist kein Argument.
Wichtiger ist die hirnrissige Behauptung eines regulierungswütigen SBs die gewerbliche Nutzung wird wegen fehlender Trennwände und Türen nicht genehmigt. Bitte wie? Der kann weder genehmigen noch verbieten.
Wichtiger ist die hirnrissige Behauptung eines regulierungswütigen SBs die gewerbliche Nutzung wird wegen fehlender Trennwände und Türen nicht genehmigt. Bitte wie? Der kann weder genehmigen noch verbieten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Unterstützung seitens JC - was habe ich zu beachten?
oha...da hab ich die Entfernung falsch eingesetzt
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
- marsupilami
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Re: Unterstützung seitens JC - was habe ich zu beachten?
Also Widerspruch schreiben.
und dabei auch schon mal überlegen:
wie weit will ich im Ernstfall gehen?
Denn Widersprüche werden ab und an abgelehnt bzw. ".... konnte der Widerspruch keinen Erfolg haben."
Der nächste Schritt ist dann die Klage beim Sozialgericht.
Evtl. mit vorheriger Beratung durch RA und / oder durch den RA eingereicht.
Klein beigeben?
Dann wirst Du im JC möglicherweise wie Fußabstreifer behandelt.
Aufrecht hinstehen und klagen?
Dann wird man evtl. versuchen, Dich mit Klein-Klein zu schikanieren.
und dabei auch schon mal überlegen:
wie weit will ich im Ernstfall gehen?
Denn Widersprüche werden ab und an abgelehnt bzw. ".... konnte der Widerspruch keinen Erfolg haben."
Der nächste Schritt ist dann die Klage beim Sozialgericht.
Evtl. mit vorheriger Beratung durch RA und / oder durch den RA eingereicht.
Klein beigeben?
Dann wirst Du im JC möglicherweise wie Fußabstreifer behandelt.
Aufrecht hinstehen und klagen?
Dann wird man evtl. versuchen, Dich mit Klein-Klein zu schikanieren.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Unterstützung seitens JC - was habe ich zu beachten?
Oder auch nicht, so ein SB ist auch feige, die suchen sich die bequemsten Opfer. Wenn denen ausreichend Mist um die Ohren fliegt, dann ziehen die den Schwanz ein.Dann wird man evtl. versuchen, Dich mit Klein-Klein zu schikanieren.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Unterstützung seitens JC - was habe ich zu beachten?
Na, ihr macht mir ja richtig Mut. Muss schon mit meinem EX mehrfach vor Gericht ziehen und jetzt hier evtl. auch noch, oh neeee.
Den Widerspruch werde ich aber erstmal einlegen.
Und lieben Dank, dass ihr euch die Mühe macht bez. Begleitung zum JC. Leider habe ich hier tatsächlich keinen, der mal eben mitkommen könnte...
Den Widerspruch werde ich aber erstmal einlegen.
Und lieben Dank, dass ihr euch die Mühe macht bez. Begleitung zum JC. Leider habe ich hier tatsächlich keinen, der mal eben mitkommen könnte...