Doppelanrechnung des Kindergeldes

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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angel6364
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Doppelanrechnung des Kindergeldes

#1

Beitrag von angel6364 »

Kurz zur Erklärung:
Fallkonstellation ist die: Alleinerziehend, minderjähriges und volljähriges Kind bekommen Unterhalt und Kindergeld.
Beide fallen dadurch aus der Bedarfsgemeinschaft, sind also in einer Haushaltsgemeinschaft mit Mama.
Das Kindergeld wird von der Familienkasse ausschließlich an Mama gezahlt, weil die Kinder da ihren Wohnsitz haben.
Kindergeldberechtigt ist allerdings der unterhaltszahlende Vater - bei der Minderjährigen zur Hälfte, beim Volljährigen ganz.
Also darf er laut Unterhaltsgesetz vom Unterhalt laut Unterhaltstitel das KG dementsprechend abziehen.

Das KG ist demzufolge umgewidmeter Unterhalt. Den Kindern steht ja der komplette Unterhalt zu.

Aber da kannte der Unterhaltsgesetzgeber das unsägliche Hartz IV noch nicht...

Noch ein paar Fakten:

Der Selbstbehalt/Bedarf bei Haushaltsgemeinschaftsangehörigen liegt bei der doppelten Regelsatzhöhe plus anteilige Unterkunftskosten. Vom Restbetrag wird angenommen, dass er ihn zur Hälfte den Haushaltsangehörigen zukommen lässt, sofern er dem nicht widerspricht.
Über den Bedarf eines Bedarfsgemeinschaftsangehörigen muss ich Euch ja nicht aufklären ...

Kindergeld darf laut SGB II bei einem Bedarfsdeckungsüberschuss der Kinder als Einkommen der Alleinerziehenden gerechnet werden, genauer gesagt allerdings als Einkommen des Kindergeldberechtigten ...

Kindesunterhalt darf nicht übertragen werden.


Soweit, so klar.


Letzte Woche hatte ich wieder einmal eine Verhandlung wegen der Doppelanrechnung des Kindergeldes.

Wieder verloren.

Es sei egal, ob der unterhaltszahlende Vater das KG auch schon abgezogen hat - die Arge überträgt es trotzdem auf meinen Regelsatz, auch wenn es eigentlich umgewidmeter Unterhalt ist.
Das Zuflussprinzip ginge vor.

Dass die Familienkasse nur zu blöd ist, das KG woandershin (zu meinem Sohn beispielsweise) zu überweisen, sei mein persönliches Pech.
Es sei egal, dass das woanders auch anders gehandhabt wird, mit der Ungleichheit müssten wir leben.

30 €-Pauschale wird der minderjährigen Tochter auch nicht zugestanden.

Es sei egal, dass laut SGB II das KG bei KG-Berechtigten angerechnet werden kann und ich nicht die Berechtigte bin - das sei nicht so gemeint gewesen.

Es stünde mir natürlich frei, nun jeden einzelnen Bescheid wieder zur Klage zu bringen, die Entscheidung würde sich definitiv nicht ändern, ich hätte halt dann die Folgen meiner Prozesshanselei zu tragen ...(hämisches Grinsen des Arge-Beauftragten).

Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft sei - unabhängig vom Alter - nur der Bedarf eines Bedarfsgemeinschaftsmitgliedes zuzugestehen, auch wenn der weniger als die Hälfte beträgt - auch das sei vom Gesetzgeber ja nicht so gemeint gewesen.

Basta.
Aus, Ende.

Ich könnte kotzen.
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Christoph
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#2

Beitrag von Christoph »

Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft sei - unabhängig vom Alter - nur der Bedarf eines Bedarfsgemeinschaftsmitgliedes zuzugestehen, auch wenn der weniger als die Hälfte beträgt - auch das sei vom Gesetzgeber ja nicht so gemeint gewesen.
Diesen Satz passt auch in unsere Diskussion zum Mischhaushalt.

http://www.alg-ratgeber.de/f12t1651-mischhaushalt.html
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kleinchaos
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#3

Beitrag von kleinchaos »

Da hilft wohl nur eins, um wenigstens das volljährige Kind zu "retten": rausschmeißen. Dann hat es den Unterhalt ganz für sich allein, muss sein Kindergeld vom Papa holen, und Wohngeld auch selber beantragen und bekommen.
Da es volljährig ist und NICHT Mitglied der BG, durch eigenes Einkommen, kann es ausziehen. Meine Meinung.
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angel6364
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#4

Beitrag von angel6364 »

kleinchaos hat geschrieben:Da hilft wohl nur eins, um wenigstens das volljährige Kind zu "retten": rausschmeißen. Dann hat es den Unterhalt ganz für sich allein, muss sein Kindergeld vom Papa holen, und Wohngeld auch selber beantragen und bekommen.
Da es volljährig ist und NICHT Mitglied der BG, durch eigenes Einkommen, kann es ausziehen. Meine Meinung.
Als nicht BG-Mitglied dürfte er natürlich ausziehen. Nur wäre das für ihn keine Verbesserung, denn dann würden ja auch seine Kosten drastisch steigen.
Er ist dabei, sein Abi zu basteln, dann kommt Zivijahr, dann Informatikstudium.
Und ich will ihm dabei, so gut ich kann, helfen. Was er sich vorgenommen hat, ist nicht ganz so einfach - er kann es aber schaffen, wenn er genug Unterstützung bekommt.

Wir sind Familienviecher, alle vier. Mein Ältester musste aus ebendiesen SGB II-Gründen vor einigen Jahren unvermeidbar ausziehen, und das ist nach wie vor für uns alle bitterhart.
Er ist nur zum Schlafen in seiner Wohnung, seit Jahren. Ansonsten ist er bei uns.

Diese extreme "Wir vier gegen den Rest der Welt" hat weit zurückliegende Gründe, und es passt so. Denn neue Familienmitglieder (z. B. Schwiegertochter, zukünftige, vom "Kleinen") werden sofort integriert. Nicht dass Du denkst, wir würden uns abschotten.
Wir helfen einander nur nach Kräften.

Niemals würde ich ihn rausschmeißen - dann wären all seine durchaus realistischen Pläne in Gefahr.
Und ich bin in erster Linie Mama, das ist unveränderbar.

Deswegen könnte ich kotzen.
Weil das alles so irre und menschenverachtend ist. Und da tönt eine von der Dingsbums was von Kindern und Familie ...
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Koelsch
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich blick in der Sache nicht durch und werde mal versuchen, ob ich morgen etwas Durchblick bekomme.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#6

Beitrag von kleinchaos »

Angel,
ich verlang doch nicht, dass du deinen Junior rausschmeißt. Es wäre aber wohl der einzige Weg, um diese Ungerechtigkeit zu beenden. Wenigstens im Kleinen.
Leider sieht die Politik da wohl keinen Handlungsbedarf. Klar, der Staat spart dadurch Geld.
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angel6364
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#7

Beitrag von angel6364 »

Ich hab mir jetzt Christophs Link durchgelesen.
http://www.alg-ratgeber.de/f12t1651-mischhaushalt.html

Es ist wirklich dasselbe Desaster.

Ernie hat recht. Und ich auch.
Es kann doch nicht sein, dass bei Hartz IV-beziehenden Eltern die Kinder automatisch in Sippenhaft genommen werden, egal, ob sie in der BG sind oder nicht?????

Es kann nicht sein, dass ein Richter wohl zugibt, die Kinder wären in einer HG, aber trotzdem würden sie wie in einer BG berechnet?????

Weil der Gesetzgeber das nicht so gemeint hätte?????

Das ist genau das, was ich seit Jahren von den Gerichten bekam: Hartz IV-Bezieher samt ihrer Brut sind vogelfrei.
Für uns gelten keine Gesetze.
Wir können uns auf nichts berufen.
Die Gesetze sind nur für andere da.

Und eine von der Dingsbums: die möchte ich unvorstellbar gerne mal in die Finger kriegen. Ihr würde nichts anderes übrigbleiben, als mir zuzuhören - dafür würde ich locker sorgen.
Und sie würde zeitlebens die unverfrorene Klappe halten, dafür garantiere ich.
Und bevor ich jetzt wieder einmal den Verfassungsschutz oder sonst eine Zensur auf den Plan rufe, hör ich lieber auf - wer weiß, was sonst noch käme ...

PS: Ich bin Mam mit Leib und Seele. Da gibt es keine Grenzen. Der Hass wächst.
Liebe Politiker mit all Eurer Menschenverachtung: Ihr habt eines vergessen - die Mütter ...
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Günter
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#8

Beitrag von Günter »

Auf deinen Fall passt exakt dieses Urteil.

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz ... r3187.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#9

Beitrag von marsupilami »

@angel: :trost:

Ich weiß, der Smilie hilft nicht.
Aber vielleicht lenkt er Dich für ein paar Sekunden ab.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#10

Beitrag von Günter »

So wie es aussieht hilft nur eins, Klage sowohl wegen der Anrechnung von fiktiven Unterhalt unter Bezug auf das obige Urteil, als auch wegen der Nichtberücksichtigung der 30 € Einkommensbereinigung gem. BSG Urteil. Um zu klagen musst du aber als Erstes die bereits rechtskräftigen Bescheide mit einem Überprüfungsantrag in streitbefangene Bescheide verwandeln.

Parallel würde ich das Kundenreaktionsmangement der BA anschreiben und außerdem Fachaufsichtsbeschwerde bei der BA einlegen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
ela1953
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#11

Beitrag von ela1953 »

Dann bin ich ja mal gespannt, was mir bei meiner Verhandlung vorm SG am 24. August erzählt wird.

angels Urteil Das Zuflussprinzip ginge vor. wäre für mich gut. Mein Jobcenter besteht nämlich darauf, dass mir auch das KG voll angerechnet werden muss, wenn das KG auf das Konto meines Sohnes geht.

Ich bliebe immer die Kindergeldberechtigte und daher wäre das KG mein Einkommen.

Hier die wichtigsten Daten meines Falles:

Sohn, volljährig, ab 01.08.07 Azubi. Müsste aus BG fallen.

Bekommt keine Leistung, bleibt für Berechnung in BG, ich muss Wohngeld beantragen.
Dadurch höheres Einkommen des Sohnes, mir wird KG als Einkommen übertragen.

Ich bestehe auf HG -das komplette KG wird mir als Einkommen angerechnet, da Sohn volljährig.

Nach erfolglosem Widerspruch Klage eingereicht und gleichzeitig EA.

EA wird mit einem Vergleich vom SG abgelehnt. Ich soll monatlich die Verdienstbescheinigung meines Sohnes einreichen - dann wird, wie bei BG, geprüft, wieviel mir vom KG übertragen werden kann.

Also genau so, wie mein Jobcenter das haben will (hatte das JC auch so gesagt, dass sie beim SG Recht bekämen.)

Jobcenter und Wohngeldstelle vertreten die Ansicht: " u 25 ist immer BG, weil wir ja das Kindergeld übertragen müssen."

Azubi muss KdU tragen wie mit eigener Wohnung, seine Verpflegung, seine Kleidung usw aus seinem Einkommen tragen, trotzdem schreibt die Familienkasse an das SG: "Eine Abzweigung ist nicht möglich, da ich durch Aufnahme in meinen Haushalt meiner Unterhaltspflicht nachkomme"

Dabei habe ich meinen Sohn nicht in meinen Haushalt aufgenommen, wir wohnen nur in einem Haus und sind zufällig miteinander verwandt.

Ich habe aber nur eine Abrechnung eingereicht, mir wurde dann immer der gleiche Teil des KG übertragen.

Mein Sohn wurde angeschrieben, monatlich seine Verdienstbescheinigungen einzureichen, andernfalls würde sein Arbeitgeber angeschrieben. Das hat er in die Tonne gekloppt, der AG wird wohl nicht angeschrieben worden sein.

Am 24. ist mein Sohn als Zeuge geladen. Er muss seinen Verdienst vorlegen mit Zeitpunkt des Geldeingangs auf seinem Konto , Ich denke anhand von Kontoauszügen.

Obwohl es um den Zeitraum ab 1.8.07 geht, soll er erst ab Dezember 07 die Kontoauszüge vorlegen.

Mein Sohn hat darüber überhaupt keinen Plan, denn Kontoauszüge sind für ihn überflüssig.
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angel6364
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#12

Beitrag von angel6364 »

Hallöle!! Bild

Ich hoffe wirklich, Du kannst was erreichen. Bei mir hats ja keinen Sinn mehr. Ich drück Dir alle Daumen!! :Daumen:
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kleinchaos
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#13

Beitrag von kleinchaos »

Ich versteh diesen ganzen Rummel sowieso nicht. Mal angenommen, der Filius zieht aus, weil mit Lehrlingsgeld, Wohngeld, Kindergeld es für ne kleine Bude reicht. Dann wird immernoch, trotz Übertragung, das Kindergeld als Einkommen der Eltern angerechnet. Seltsamerweise aber erst wenn das Kindlein 18 ist. Also genau dann, wenn es tun und lassen kann was es will, wenn es sich das leisten kann. Bis 18 ist das Kindergeld Einkommen des Kindes, obwohl es das weder empfängt noch darüber verfügen kann/darf.
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#14

Beitrag von angel6364 »

kleinchaos hat geschrieben:Ich versteh diesen ganzen Rummel sowieso nicht. Mal angenommen, der Filius zieht aus, weil mit Lehrlingsgeld, Wohngeld, Kindergeld es für ne kleine Bude reicht. Dann wird immernoch, trotz Übertragung, das Kindergeld als Einkommen der Eltern angerechnet. Seltsamerweise aber erst wenn das Kindlein 18 ist. Also genau dann, wenn es tun und lassen kann was es will, wenn es sich das leisten kann. Bis 18 ist das Kindergeld Einkommen des Kindes, obwohl es das weder empfängt noch darüber verfügen kann/darf.
Nicht erst, wenn das Kindlein 18 ist. Solange meine minderjährige Tochter nicht in der BG war (jetzt ist sie es wieder) wurde der "Überhang" auch bei mir angerechnet, bis zur vollen Höhe minus 30 €-Pauschale.
Ihr haben sie letztere übrigens rechtswidrig nicht zugestanden.

Bei Minderjährigen können sie einfach damit argumentieren, Du müsstest deren Einkommen offenlegen, deshalb kann der Überhang errechnet werden.
Bei Volljährigen ist sogar den Argen klar, dass sie die Eltern nicht zum Offenlegen der Daten der erwachsenen Sprößlinge zwingen können, deshalb wird gleich von vorneherein das ganze KG angerechnet.

Aber ich sollte das Thema lieber lassen, sonst platze ich wieder vor Stinkwut!
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#15

Beitrag von Günter »

Da fällt mir ein, hat jemand von Euch noch Kontakt zu Ludwigsburg? Die hatte schon 2006 als sie beim GAaZ noch AB hieß behauptet sie hätte durch geklagt, dass ihre Kinder in dieser Konstellation aus der BG fallen.

Ich weiß die Gute ist manchmal etwas schwierig, aber mit der U25 Probelematik war sie Spitze.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#16

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Da fällt mir ein, hat jemand von Euch noch Kontakt zu Ludwigsburg? Die hatte schon 2006 als sie beim GAaZ noch AB hieß behauptet sie hätte durch geklagt, dass ihre Kinder in dieser Konstellation aus der BG fallen.

Ich weiß die Gute ist manchmal etwas schwierig, aber mit der U25 Probelematik war sie Spitze.
http://www.hauskatzenforum.de/forum/

Aber klar doch.
Das ist ihr Forum.
Da würde ich das Wort "Flohsack" aber nicht in den Mund - die Tastatur - nehmen ... :totlach: :totlach:
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#17

Beitrag von Günter »

Glaubst du ich habe Angst? Ich hab mich mit ihr schon vor Jahren gefetzt. :gunni:

Fragst du sie, ob sie mal einen Blichk auf den Fred hier werfen mag, oder muss ich mich bei den Flohsackbesitzerinnen erst anmelden?
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#18

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Glaubst du ich habe Angst? Ich hab mich mit ihr schon vor Jahren gefetzt. :gunni:
Und - wie oft hast Du verloren?? BildBildBild
Fragst du sie, ob sie mal einen Blichk auf den Fred hier werfen mag, oder muss ich mich bei den Flohsackbesitzerinnen erst anmelden?
Meld Dich ruhig an, sonst wirds Dir hier noch langweilig, so ganz nur mit uns ...

Kannst Dich ja dann mit Rinzwind zusammenschmeißen, der ist Dir nicht unähnlich - und der Joker des Forums. Bild
Aber die schafft Euch beide auch mit Bravour.
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#19

Beitrag von Günter »

Ich weiß nicht mehr ob jemand gewonnen oder verloren hat, du weißt doch ich picke manchmal um des Pickens wegen. :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#20

Beitrag von ela1953 »

Ludwigsburg hat nach ihrer Aussage nicht klagen müssen.

Sie hat ihren SB durch Reden davon überzeugt, dass ihre Kinder das gesamte Kindergeld für ihren eigenen Bedarf benötigen. Da bei ihren Kindern nicht von dem Bedarf von Hilfeempfängern ausgegangen werden dürfe.

Daher muss/werde ich auch bis zu meinem Termin eine Auflistung darüber machen, welche Ausgaben mein Sohn hat
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#21

Beitrag von Günter »

Meist hilft es wenn man sich mit jemand anderen kurzschließt.

In den Weisungen zum §7 SGB II unter RZ 7.23
(3) Ein Kind gehört nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, wenn

es seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann,
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... htigte.pdf

Andrea sagt der Kindergeldkasse die Bankverbindung des Kindes mitteilen und auf lange Gespräche einstellen. Ich bin prompt wieder in die KG Überleitungsantragsfalle getapst, das geht nur wenn das Kind ausgezogen ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#22

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Meist hilft es wenn man sich mit jemand anderen kurzschließt.

In den Weisungen zum §7 SGB II unter RZ 7.23
(3) Ein Kind gehört nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, wenn

es seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann,
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... htigte.pdf

Andrea sagt der Kindergeldkasse die Bankverbindung des Kindes mitteilen und auf lange Gespräche einstellen. Ich bin prompt wieder in die KG Überleitungsantragsfalle getapst, das geht nur wenn das Kind ausgezogen ist.
Das geht bei uns nicht, denn die Familienkasse akzeptiert nur Konten, auf die man zugangsberechtigt ist. Und das geht wegen der Arge nicht, sonst hätten die Zugriff auf das Konto meines Sohnes.
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#23

Beitrag von Günter »

Wieso hat die ARGE Zugriff auf Konten, auf die du Zugriff hast?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#24

Beitrag von ela1953 »

Mein Sohn hatte ja einen Abzweigungsantrag gestellt und seine Kontonummer angegeben. Da das KG dann auf sein Konto ging, gingen wir davon aus, dass es nun eine Abzweigung war.

Das es nicht so war, sondern eine einfache Kontonummernänderung, erfuhr ich ja auch erst während des Schriftverkehrs mit dem SG.

Die Familienkasse musste erst zwei Mal angemahnt werden, die Fragen des SG zu beantworten.

Hier in Hamm, Westf. reicht die Angabe der anderen Kontonummer. Ich habe auch keinen Zugriff auf das Konto meines Sohnes. Trotzdem wurde die Änderung vorgenommen.

So unterschiedlich die Argen und Jobcenter handeln, so unterschiedlich arbeiten auch die Familienkassen.

Hier gibt es z.B. keinen Bescheid über Abzweigungsanträge oder Kontoänderungen.
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angel6364
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Re: Doppelanrechnung des Kindergeldes

#25

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Wieso hat die ARGE Zugriff auf Konten, auf die du Zugriff hast?
Weil die regelmäßig (alle drei bis sechs Monate) detaillierte Kontenabfragen bei mir machen. Ich bekomme dann immer Nachricht von einer sonderbaren Firma wegen dem Datenschutz. Danach, natürlich.

Das müssen sie ja, weil ich dann immer so schön mit Sanktionen erpressbar bin, wenn sie wissen, dass mein Konto regelmäßig nach drei Monatswochen leer ist ...
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