Überzahlung UVG - Nun wollen beide Geld zurück

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
Antworten
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Überzahlung UVG - Nun wollen beide Geld zurück

#1

Beitrag von kleinchaos »

Eine junge Mutter bekommt Unterhaltsvorschuss. Soweit so gut.
Nun zahlt der Kindsvater plötzlich 50€ jeden Monat an die Mutter. Die hat nun 50€ zu viel.
Jugendamt schickt eine Zahlungsaufforderung, da sie ja zuviel UVG bekommen hat. Sie zahlt zurück.
Nun kommt JC und will auch diese Summe zurückhaben. Widerspruch erfolglos. Was nun?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89401
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Überzahlung UVG - Nun wollen beide Geld zurück

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute, das wird man nur vor dem SG klären können - und wenn man mit Vertrauensschutz oder Härtefall argumentieren muss. Doppelt zahlen kann nicht sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Überzahlung UVG - Nun wollen beide Geld zurück

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde auf die Amtshilfepflicht des §3 SGB X hinweisen, sollen die sich gegenseitig die Köppe einhauen. Ich vermute das Geld steht dem JC zu, denn die Leistungen aus dem SGB II sind nachrangig. Aber was kratzt es den Bürger, wenn sich zwei Behörden aneinander jucken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35562
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Überzahlung UVG - Nun wollen beide Geld zurück

#4

Beitrag von marsupilami »

Woher soll auch der Bürger genau wissen, wessen Ansprüche zuerst zu befriedigen sind!
Da hätte sicherlich auch das Jugendamt eine Beratungspflicht!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Überzahlung UVG - Nun wollen beide Geld zurück

#5

Beitrag von kleinchaos »

Beratungspflicht! Welch schönes Wort. Im Jugendamt machen sie nur SGB VIII. Vom SGB I haben die keinen Schimmer.
Jugendamt ist Kommune, und die ist eh immer klamm. JC ist ebenfalls Kommune, zumindest beim Sozialgeld für Kinder. Aber mit UVG sind die ja weitgehend raus, bleibt das anzurechnende EK bei der Mutter, also will die BA Geld zurück.
Ich denke auch, ohne Gericht wirds nicht gehen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22164
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Überzahlung UVG - Nun wollen beide Geld zurück

#6

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben:Im Jugendamt machen sie nur SGB VIII. Vom SGB I haben die keinen Schimmer.
Dabei müsste eigentlich ein rundum ausgebildeter Leistungssachbearbeiter von vornherein die richtige Entscheidung treffen, so dass keine Komplikationen entstehen. Solche Leistungssachbearbeiter haben sich fachbereichsübergreifend fortzubilden, so dass sie die Regelungen des SGB vollständig und richtig anwenden, auch wenn mehrere Bücher des SGB betroffen sind.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89401
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Überzahlung UVG - Nun wollen beide Geld zurück

#7

Beitrag von Koelsch »

....und wovon träumst Du nachts?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35562
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Überzahlung UVG - Nun wollen beide Geld zurück

#8

Beitrag von marsupilami »

Sex, Drugs and Rock'n Roll. :angst:
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“