Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

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Eine_wie_jede
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Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#1

Beitrag von Eine_wie_jede »

:1:
Es geht dieses Mal nicht um mich, sondern um meine Schwester, der ich helfen wollte, aber nun selbst verzweifle...

Und zwar: Meine Schwester hat zu September ihre volljährige Tochter wieder in ihre mit ihren minderjährigen kindern bewohnte Wohnung einziehen lassen. Die volljährige Tochter (21 Jahre alt) hat bis dahin in einem Schwesternwohnheim gewohnt, musste dort ausziehen, weil sie wegen Mbbings und anderer schlimmer Vorfälle die Ausbildung abgebrochen hat. Sie war zuvor ca. ein Jahr stationär in Behandlung wegen Suizid, Despressionen etc. aufgrund des Mobbings, erhielt Krankengeld... ich möchte das jetzt nicht weiter ausführen. Sie hat wegen aller Vorfälle eine gerichtlich bestellte Betreuerin vorgesetzt bekommen, die nur Mist macht und meine Schwester mit ihren zwei übrigen Kindern (16 + 6 Jahre) jetzt finanziell in den Ruin getrieben hat mit falschen Aussagen. Dazu an passender Stelle mehr.

Die volljährige Tochter ist soweit auf einem guten Weg und hat eine neue Ausbildung angefangen, leider eine ohne Einkommen, weshalb sie eben bei Mama wieder unterkommen musste. Bafög wurde abgelehnt, weil ihr leiblicher Vater (wieder verheiratet und noch ein Kind mit neuer Frau und Vater von dem 16jährigen, noch bei meiner Schwester lebenden Kind) neu Unterhalt zu zahlen habe. Ausbildungsbeihilfe wurde aus denselben Gründen abgelehnt. Die Betreuerin hat meiner Schwester gesagt, sie müsse die Tochter in ihre BG aufnehmen, was sie dann direkt getan hat; also ab September 2016 ein weiteres, volljähriges Kind in die BG aufgenommen hat. Die Betreuerin hat parallel zu meiner Schwester mit dem JC Kontakt aufgenommen, dort gesagt, die volljährige, (eigenständig denkende und handelnde) Tochter würde wieder Unterhalt in Höhe von 500,00 € bekommen, was totaler Quatsch ist. Der leibliche Vater hat sich bereit erklärt, sie finanziell zu unterstützen, damit sie die Ausbildung machen kann, weil sie eben nur aktuell Kindergeld bekommt, aber Ausgaben für Kleidung, Lebensmittel und für die Ausbildung (Bücher, Hefte, Fahrtkosten, etc.) hat und hat einen Betrag von ca. 300,00 € in den Raum gestellt, weil mehr nicht mehr übrig sei; er habe jetzt neuen Job und Frau und ein weiteres Kind.
Über Unterhalt ist also nicht das letzte Wort gesprochen; sie streiten darum. Dieser müsste ohnehin neu berechnet werden, weil sie vorher so gut verdient hat, dass kein Unterhalt mehr zu zahlen war. Die volljährige Tochter bekommt seit Auszug vor knapp 3 Jahren von zu Hause das Kindergeld auf ihr eigenes Konto und würde auch den „Unterhalt“, wenn man es so nennen kann, auf ihr Konto bekommen - respektive würde meine Schwester davon keinen Cent sehen und das Jobcenter rechnet einfach fiktiv Unterhalt an- aber ich blick durch die Rückrechnungen einfach nicht durch und brauche dringend Hilfe. Für einen Widerspruch, wenn er denn Sinn machen würde, hätte meine Schwester noch bis 14.01.2017 Zeit oder kann ich (meine Schwester) fristwahrend Widerspruch ohne Begründung einlegen und mir die Begründung für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten? Der Widerspruch sollte aufschiebende Wirkung bzgl. der Rückzahlung, weil ganz viele Fragen offen geblieben sind.

Meine Schwester soll für September, Oktober und November 2016 insgesamt 493,67 Euro zuviel gezahlte ALGII-Leistungen (sie bekam sonst für die beiden anderen minderjährigen Kinder wohl Kinderwohngeld). Die volljährige hat einen Rückforderungsbescheid über 361,33 € für Oktober und November 2016 bekommen. Mir kommt das alles spanisch vor, weil es dieselben Zeiträume sind; können die ja nicht zweimal fordern? Von was soll die volljährige was zurückzahlen, wenn sie nur Kindergeld hat? Ist eine Mutter echt dazu gezwungen, ihr Kind in die Obdachlosigkeit zu schicken, nur weil sie ALG-II-Bezieherin ist? Kann es korrekt sein, dass eine Mutter quasi noch dafür „bestraft“ wird, ihrem volljährigen Kind zu helfen und eine Ausbildung zu ermöglichen?

Komisch ist weiter, dass sie das Kindergeld in einem Betrag zusammenrechnen und nicht dem jeweiligen Kind als Einkommen zurechnen. Meine Schwester bekommt Kindergeld für die zwei bei ihr lebenden Kinder Kindergeld für ein zweites und drittes Kind. Die Volljährige Kindergeld für ein erstes Kind auf ihr eigenes Konto, seit Jahren schon.

Komisch ist auch, dass sie - wie schon gesagt - einfach annehmen, es würde Unterhalt gezahlt, obwohl das nicht der Fall ist, jedenfalls nicht für November und Dezember 2016. Wir haben heimlich in die Kontoauszüge geguckt, die eigentlich die Betreuerin der volljährigen Tochter verwaltet. Meine Schwester hat seit Jahren gar keine Einblicke in die Finanzen ihrer volljährigen Tochter, seit Bestellung der Betreuerin erst Recht nicht. Jedenfalls haben wir gesehen, dass am am 20.09. 300,00 € von der neuen Frau des leibl. Vaters mit Verwendungszweck Unterhalt auf das Konto der volljährigen Tochter gegangen ist, am 13.10. 770,00 € mit dem Vermerk 450,00 Schuldentilgung, bitte schnell machen! und 320,00€ für Unterhalt. Angerechnet haben sie im September 2016 auf den Bedarf der volljährigen Tochter (in BG mit meiner Schwester und den minderjährigen Kindern) 500,00 € als Unterhalt, im Oktober 300,00 €. Im November – ohne dass es eine Zahlung gegeben hätte – werden weiter 300,00 € Unterhalt angerechnet und im Dezember wohl auch, obwohl da nix gezahlt wurde und auch nicht gezahlt wird; sie streiten ja noch. Ihr wurde die Versicherungspauschale mit 30,00€ in Abzug gebracht, Kindergeld anstelle erhaltener 190,00 €, 192,00 €, wie bei den beiden anderen Kindern auch; der 16-jährige 192,00 € anstelle 190,00 € korrekt gezahltes Kindergeld und die Kleine 192,00 € obwohl sie 196,00 € bekommt. Es steht da „Kindergeld für 3 Kinder =576,00€ und wurde gleichmäßig den 3 Kindern angerechnet, obwohl die Volljährige ihres ja direkt erhält und es auch für sich (ver)braucht; sie hat nix vom Kindergeld der jüngsten. ??? Das kapier ich gar nicht.

Jedenfalls bekommt meine meiner Schwester durch die Wiederaufnahme der Volljährigen in die BG (ist das überhaupt richtig; hätte die Volljährige nicht eigenen Leistungsantrag stellen müssen und würde dann nur zur „Haushaltsgemeinschaft“, nicht zur BG gehören?) weniger Leistungen, obwohl eine Person mehr im Haushalt lebt. Kann das richtig sein? Sie erkennen die 450,00 € zur Schuldentilgung aus September nicht an, sondern machen daraus quasi Unterhalt. Die volljährige Tochter hat aber nicht ohne Grund ne Betreuerin… Es war dringend, dass sie ihre Verbindlichkeiten tilgt, sie ist jetzt schuldenfrei!

Am Ende des aktuellen Bescheids für Dezember (den hab ich leider nicht hier) wird meiner Schwester vom berechneten Leistungsanspruch noch Krankenversicherung abgezogen und erst danach ergibt sich ein Auszahlungsbetrag. Was hat es wohl damit auf sich? Sollte sie dagegen auch Widerspruch einlegen? Muss die Volljährige Ihrerseits Widerspruch gegen beide Bescheide einlegen?

Es tut mir leid, dass der Text so arg lang ist. Aber ich bin echt am verzweifeln. Ich kann die Rückrechnungen überhaupt nicht nachvollziehen und prüfen. Da steht noch was von Anteil Kommune und Anteil Bund, womit ich nix anfangen kann. Ich brauche echt eure Hilfe. Meine Schwester ist mit den Nerven durch - kurz vor Weihnachten kein Wunder - und das ist die einzige Möglichkeit, ihr wieder auf die Beine zu helfen. Wer hilft mir bitte????? !!!!! :frieden1: :beten:
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Koelsch
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#2

Beitrag von Koelsch »

Viel zur Klarheit beitragen kann ich auch nicht - aber ein bisschen:

Vergiß den Kommune/Bund Quatsch, dass ist behördenintern ud hat Dich nicht zu interessieren. Und Widerspruch gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid hat aufschiebende Wirkung. Fristwahrend reicht erst mal.

Es ist korrekt, da die Tochter U25 ist, wird das wieder eine BG. Korrekt aber ist auch, als volljähriges BG-Mitglied erhält sie einen "eigenen" Rückforderungsbescheid.

Weiter siehst Du das korrekt, wenn kein Unterhalt gezahlt wurde, kann kein Unterhalt angerechnet werden. Das sollte an Hand der Kontoauszüge nachweisbar sei.

Halbwegs vernünftige Auskünfte wirst Du aber sicher nur bekommen können, wenn die Bescheide mal von z.B. einer Beratungsstelle geprüft werden. Du kannst sie auch hier im Forum anonymisiert hochladen, dann gucken wir mal. Notfalls kannst Du mir die auch zumailen (Adresse steht im Impressum), dann stell ich die hier in's Forum.
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Eine_wie_jede
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#3

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ach Koelsch - Du bist ein Schatz. Beide Bescheide sind riesig lang und ich bekomm sie nicht anonymisiert. Darf ich sie Dir unanonymisiert zumailen?
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tigerlaw
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#4

Beitrag von tigerlaw »

1. Deine Nichte ist prinziopiell handlungsfähig, sie braucht die Betreuerin eher als "Stand-By"? Dann sollte sie selber den gesamten Mist, den die Betreuerin angestellt hat, so dem Betreuungsgericht (= Amtsgericht) - möglichst in chronologischer und nachvollziehbarer Form - darstellen und darum bitten, dass ein/e andere/r Betreuer/in ernannt werde. Vielleicht kannst Du das dann noch mal redigieren (Du bist ja nicht selber betroffen, kannst also etwas objektiver schreiben)?

2. Deine Nichte, aber auch Deine Schwester sollten sich bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts einen Beratungshilfeschein holen und damit zu einem Anwalt gehen. Wenn Du mir per PN den Wohnort nennst, kann ich mal schauen, ob ich dort einen Kollegen finde oder gar kenne.

3. Gegen den "neuen" Leistungsbescheid und die Rückforderungsbescheide sofort Widerspruch einlegen und auch Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Widersprüche stellen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#5

Beitrag von Koelsch »

Eine_wie_jede hat geschrieben:Ach Koelsch - Du bist ein Schatz. Beide Bescheide sind riesig lang und ich bekomm sie nicht anonymisiert. Darf ich sie Dir unanonymisiert zumailen?
Mach mal
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kleinchaos
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#6

Beitrag von kleinchaos »

Das mit der Betreuerin finde ich krass, ist aber kein Einzelfall. Beim Betreuungsgericht den Fall schildern und um Überprüfung bitten. Notfalls muss die Dame wohl ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen für eventuell Schadenersatz.
Man kann einen Betreuer auch einfach abbestellen.

Kindergeld: das Kindergeld aller Kinder wird zusammengerechnet und dann durch Anzahl der Kinder geteilt, so kommt es bei der ältesten zu weniger, bei den jüngeren zu mehr Kindergeld in der Berechnung.

Per Kontoauszügen nachweisen wiviel Unterhalt tatsächlich geflossen ist. Schuldentilgung interessiert das JC herzlich wenig, also die 770 in dem einen Monat werden ihre Bedürftigkeit für diesen Monat entfallen lassen.

KV für deine Schwester: ist sie privatversichert? Und wieso wird ihr das abgezogen? Sie müsste doch im Gegenteil noch was dafür bekommen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#7

Beitrag von Koelsch »

Wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass es sich tatsächlich um eine Darlehensrückzahlung handelte, dann wäre das nicht anzurechnen, da das Darlehen als Forderung ja zum Vermögen der Tochter gezählt hätte.
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#8

Beitrag von Eine_wie_jede »

Koelsch hat geschrieben:Wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass es sich tatsächlich um eine Darlehensrückzahlung handelte, dann wäre das nicht anzurechnen, da das Darlehen als Forderung ja zum Vermögen der Tochter gezählt hätte.
Ja- es waren mehrere Darlehen, die sich meine Nichte im Laufe der Zeit vor Antragstellung durch meine Schwester und Rückkehr in den mütterlichen Hausstand von mehreren Freuden zusammengeliehen hat und jetzt zurückzuzahlen hatte. Damit sie unbedarft und frisch in die Ausbildung gehen kann. Sie hatte nur Kinderlgeld mit 190,00 Euro, musste aber 175,00€ Miete und 60,00 Euro für son WLAN-Gedöns für das Schwesternzimmer für die restlichen Monate bis Auszug zurück zu Mutti bezahlen und musste ja auch noch irgendwie leben. In ihren "schlimmen Zeiten" vor dem Suizidversuch hat sie sich wegen ihrer psychischen Probleme in eine Art Kaufsucht geflüchtet und hatte hier noch eine einzige Restschuld. Es ist per Kontoauszug von meiner Schwester nach einem riesen Krach mit der Betreuerin und dem anschließenden Rausrücken der Kontoauszüge von der Betreuerin an meine Schwester nachgewiesen worden, dass die kompletten 770,00 Euro im September für die Schuldentilgung drauf gegangen sind, obwohl 320,00 Euro für Unterhalt gedacht waren. Das Konto war noch dazu leicht überzogen. Wie gesagt, die Betreuerin hat sie nicht ohne Grund bekommen. Meiner Nichte war alles über den Kopf gewachsen und geregelt hat die "olle Kuh" von Betreuerin gar nichts; sie hat alles nur schlimmer gemacht. Es hat ja Auswirkungen auch auf die zwei anderen Kinder von meiner Schwester... Ich könnt heulen...
Durch diesen ganzen Mist hat meine Nichte jetzt wieder son schlechtes Gewissen; neue Suizidgedanken, weil Mama und Geschwister wegen ihr beinahe hungern müssen. Von 397,00 Euro lt. aktuellem Bescheid + Kindergeld für 3 KInder + den jeweiligen Unterhalt für zwei Kinder kann man keine 4-köpfige Familie ernähren und das Dach über dem Kopf bewahren!
Meine Schwester denkt darüber nach, ihre volljährige Tochter wieder vor die Tür zu setzen, damit sie finanziell wieder auskommt, was ohnehin schon immer knapp war. Im Grunde hat meine Schwester jetzt 300,00 Euro mtl. weniger mit 1 Person mehr... Also genau der Unterhalt, der einfach mal angenommen wird, aber im November und Dezember nicht gezahlt wurde.
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Koelsch
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#9

Beitrag von Koelsch »

Deswegen ja, wie tigerlaw meinte, ab zum Anwalt. Da dürfte Eilantrag zum Sozialgericht angezeigt sein.
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#10

Beitrag von Eine_wie_jede »

kleinchaos hat geschrieben:Kindergeld: das Kindergeld aller Kinder wird zusammengerechnet und dann durch Anzahl der Kinder geteilt, so kommt es bei der ältesten zu weniger, bei den jüngeren zu mehr Kindergeld in der Berechnung.
Nein; eben nicht. Sie bekommen alle gleich; auf ihren jeweiligen Bedarf. Und das halte ich für nicht korrekt. Beispiel November 2016:
Volljährige Tochter: Regelleistung, Mietanteil, Nebenkosten, Heizung, dez. Warmwasser=456,50 €
Abzug Kindergeld 192,00 € (anstelle 190,00 €, was sie tatsächlich auf ihr eigenes Konto bekommt) und fiktiv angenommener Unterhalt 300,00€, Versicherungspauschale mit 30,00 €, führt zu einem Überschuss von sagenhaften 5,50€
15jähriger Sohn: Regelleistung, etc. =438,50€
Abzug Kindergeld 192,00 € (anstelle 190,00 €, was meine Schwester für ihn bekommt), tatsächlich gezahlter Unterhalt 356,00 €, Kinderwohngeld 92,00€, führt zu einem Überschuss von immerhin 201,50 €
6jährige Tochter: Regelleistung etc. =392,60 €
Abzug Kindergeld 192,00€ (anstelle 196,00€, was meine Schwester für sie bekommt), tatsächlich gezahlter Unterhalt 240,00 €, Kinderwohngeld 92,00€, führt zu einem Überschuss von 131,40€. Alle 3 Kinder fallen aus dem Leistungsbezug. Meine volljährige Nichte hat nur 190,00€ für sich, nicht 192,00€.
Bei meiner Schwester werden als übertragbares Kindergeld also 328,90 € aufgeführt, wovon 30,00 € Versicherungspauschale (warum bei den anderen Kindern nicht??? Muss doch, sobald es auf erwerbsfähigen Erwachsenen als Überschuss fällt?) und 5,00€ Riesterrente wieder abgezogen werden, so dass ihr Bedarf bei restlichen 388,04€ liegt. Als monatlicher GruSibetrag sind 493,23€, wovon dann noch Krankenkasse + Sozialverischerung abgezogen werden, so dass das die 388,04€ ergibt. Ich habs jetzt insoweit verstanden.:bravo:
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#11

Beitrag von Eine_wie_jede »

kleinchaos hat geschrieben:Per Kontoauszügen nachweisen wiviel Unterhalt tatsächlich geflossen ist. Schuldentilgung interessiert das JC herzlich wenig, also die 770 in dem einen Monat werden ihre Bedürftigkeit für diesen Monat entfallen lassen.
So stehts im Rückforderungsbescheid; interessiert uns nicht. Sie nehmen ja "nur" 500,00€ im September (gezahlt waren tatsächlich 300,00€) und 300,00€ im Oktober (da war die im Verwendungszweck gestückelte Zahlung mit 770,00€) als Unterhalt an. Die 500,00 € im September, weil das die Betreuerin ja so dort mitgeteilt hat - schriftlich, ohne Belege... Meine Schwester hat daraufhin dort die von der Betreuerin herausverlangten Kontoauszüge vorgelegt, die alle Ein- und Ausgänge belegen und trotzdem... "JC: interessiert uns nicht" .
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#12

Beitrag von Eine_wie_jede »

kleinchaos hat geschrieben:KV für deine Schwester: ist sie privatversichert? Und wieso wird ihr das abgezogen? Sie müsste doch im Gegenteil noch was dafür bekommen?
nein; seit eh und je Familienversicherung bei der AOK. Meine Nichte ist glaube über deren Vater krankenversichert oder hat sich eine eigene bei Ausbildungsbeginn Krankenschwester (also die jetzt abgebrochene), zugelegt.
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#13

Beitrag von Eine_wie_jede »

Koelsch hat geschrieben:Mach mal
Ich schaff nicht alles mehr heute. Meine zwei Kinder sind krank; "Maul- und Klauenseuche"... Versuch es morgen zwischendurch.

Per Handy hat sie mir jetzt auch noch den Bescheid für Dezember 2016 bis 30.09.2017 geschickt. Wieder fiktiv 300,00 Euro Unterhalt bei meiner volljährigen Nichte drin, die defintiv und nachgewiesener Maßen nicht eingegangen sind. Es fallen alle 3 Kinder wegen Einkommensüberschreitung raus. Berechnung liegt bei für 12/2016, wohl, weil ab Januar 2017 sich zum einen die Düsseldorfer Tabelle wegen der Kindergeldanpassung ändert, zum anderen das Kindergeld um 2,00 Euro erhöht wird.

Für heut bedank ich mich erst einmal; mir rauch jetzt der Kopf...
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#14

Beitrag von Koelsch »

Hier schon mal die mir übersandten Bescheide. Komme aber wohl erst morgen dazu, dort näher rein zu schauen, isch jang ens op jöck.
Eine_wie_jede.pdf
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#15

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ich glaube, Seite 12 gehört da nicht zu???? !!!!
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#16

Beitrag von Koelsch »

Hast Recht, kann ich aber erst morgen da raus nehmen
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#17

Beitrag von Koelsch »

Hab als ersten Schritt mal die Zahlen aus der Dezemberrechnung des JC in unseren Rechner eingegeben, kleine Differenz, aber nix Weltbewegendes.

Auffällig - JC rechnet WW-Zuschlag falsch - und zwar zu Gunsten der Leistungsempfängerin.
ALG2-Berechnung-Eine_wie_jede.xlsx
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#18

Beitrag von marsupilami »

Das war ja nicht die Frage.
Es geht um die Rückforderung wg. angeblich gezahlten Unterhalts.
Wenn ich das richtig verstanden habe.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#19

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, hier solltest Du (erwachsene Tochter mit unterschreiben lassen !!) in etwa folgenden Widerspruch einlegen. Ganz zum Anwalt sollte aber erfolgen, denn wenn JC nicht schnell in die Strümpfe kommt, steht da ja Eilantrag an's SG an, denn ab Dezember wird ja auch 300 Unterhalt bei der Ältesten angerechnet.
Widerspruch_2016_12_24.doc
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#20

Beitrag von tigerlaw »

@ eine_wie_jede: Denke aber daran: Bereits jetzt habt Ihr eine dicke Unterdeckung. Andererseits ist ein Eilantrag nur für die Zukunft möglich, nicht jedoch für die Vergangenheit (= zurückliegende Monate). Ihr solltet also - am besten mit Unterstützung eines Anwalts - möglichst noch am 27.12.2016 einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim SG einreichen (wenn das SG erst im Januar entscheiden sollte [sofern das JC nicht "freiwillig einknickt"], ist das nicht schlimm, es entscheidet dann auch rückwirkend für die Vergangenheit, aber eben nur bis zum Monat der Antragstellung).

Parallel natürlich auch den Widerspruch einreichen (wobei dies am besten dann auch der/die Kolleg/in erledigt), denn sonst könnte das SG auf die Idee kommen, dass es bei Euch doch nicht so dringend sei!
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#21

Beitrag von marsupilami »

[quote]Unterhaltszahlungen anzurechnen, die Anrechnung fiktiven Einkommens istunzulässig..[quote]
Könnte man statt "unzulässig" "rechtswidrig" schreiben?
Das klingt meiner Meinung nach schärfer!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#22

Beitrag von Eine_wie_jede »

Ich danke euch allen wirklich von ganzem Herzen und hoffe, ihr hattet eine schöne Weihnachtszeit.
Den Widerspruch hab ich 1 x für meine Schwester gefertigt und 1 x gesondert für meine Nichte, weil es da nur um die Monate Oktober und November ging, bei meiner Schwester ja September, Oktober und November.

Der Gang zum Anwalt... tja ... meine Schwester ist seit Weihnachten eingewiesen; nervlich am Ende... taurig aber wahr. Ich hab zu meinen zwei Kindern jetzt ihre zwei kleinsten hier. Wann sie wieder raus kann, keine Ahnung... Nach Neujahr muss ich aber wieder arbeiten und muss die zwei wieder zurückbringen. Meine Nichte wird sich dann um ihre Geschwister kümmern.

Ich wünsche euch an dieser Stelle einen guten Rutsch. Kommt alle gut ins neue Jahr, welches dann hoffentlich nur gutes für uns alle bringt und überall Ruhe und Frieden einkehrt...
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Re: Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang

#23

Beitrag von Koelsch »

Das wünschen wir Dir auch - Ruhe und Frieden und natürlich, dass Deine Schwester balld wieder "einsatzfähig" ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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