Rückforderung wegen Wiederaufnahme eines volljährigen Kindes -Sorry-lang
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 20:56
Es geht dieses Mal nicht um mich, sondern um meine Schwester, der ich helfen wollte, aber nun selbst verzweifle...
Und zwar: Meine Schwester hat zu September ihre volljährige Tochter wieder in ihre mit ihren minderjährigen kindern bewohnte Wohnung einziehen lassen. Die volljährige Tochter (21 Jahre alt) hat bis dahin in einem Schwesternwohnheim gewohnt, musste dort ausziehen, weil sie wegen Mbbings und anderer schlimmer Vorfälle die Ausbildung abgebrochen hat. Sie war zuvor ca. ein Jahr stationär in Behandlung wegen Suizid, Despressionen etc. aufgrund des Mobbings, erhielt Krankengeld... ich möchte das jetzt nicht weiter ausführen. Sie hat wegen aller Vorfälle eine gerichtlich bestellte Betreuerin vorgesetzt bekommen, die nur Mist macht und meine Schwester mit ihren zwei übrigen Kindern (16 + 6 Jahre) jetzt finanziell in den Ruin getrieben hat mit falschen Aussagen. Dazu an passender Stelle mehr.
Die volljährige Tochter ist soweit auf einem guten Weg und hat eine neue Ausbildung angefangen, leider eine ohne Einkommen, weshalb sie eben bei Mama wieder unterkommen musste. Bafög wurde abgelehnt, weil ihr leiblicher Vater (wieder verheiratet und noch ein Kind mit neuer Frau und Vater von dem 16jährigen, noch bei meiner Schwester lebenden Kind) neu Unterhalt zu zahlen habe. Ausbildungsbeihilfe wurde aus denselben Gründen abgelehnt. Die Betreuerin hat meiner Schwester gesagt, sie müsse die Tochter in ihre BG aufnehmen, was sie dann direkt getan hat; also ab September 2016 ein weiteres, volljähriges Kind in die BG aufgenommen hat. Die Betreuerin hat parallel zu meiner Schwester mit dem JC Kontakt aufgenommen, dort gesagt, die volljährige, (eigenständig denkende und handelnde) Tochter würde wieder Unterhalt in Höhe von 500,00 € bekommen, was totaler Quatsch ist. Der leibliche Vater hat sich bereit erklärt, sie finanziell zu unterstützen, damit sie die Ausbildung machen kann, weil sie eben nur aktuell Kindergeld bekommt, aber Ausgaben für Kleidung, Lebensmittel und für die Ausbildung (Bücher, Hefte, Fahrtkosten, etc.) hat und hat einen Betrag von ca. 300,00 € in den Raum gestellt, weil mehr nicht mehr übrig sei; er habe jetzt neuen Job und Frau und ein weiteres Kind.
Über Unterhalt ist also nicht das letzte Wort gesprochen; sie streiten darum. Dieser müsste ohnehin neu berechnet werden, weil sie vorher so gut verdient hat, dass kein Unterhalt mehr zu zahlen war. Die volljährige Tochter bekommt seit Auszug vor knapp 3 Jahren von zu Hause das Kindergeld auf ihr eigenes Konto und würde auch den „Unterhalt“, wenn man es so nennen kann, auf ihr Konto bekommen - respektive würde meine Schwester davon keinen Cent sehen und das Jobcenter rechnet einfach fiktiv Unterhalt an- aber ich blick durch die Rückrechnungen einfach nicht durch und brauche dringend Hilfe. Für einen Widerspruch, wenn er denn Sinn machen würde, hätte meine Schwester noch bis 14.01.2017 Zeit oder kann ich (meine Schwester) fristwahrend Widerspruch ohne Begründung einlegen und mir die Begründung für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten? Der Widerspruch sollte aufschiebende Wirkung bzgl. der Rückzahlung, weil ganz viele Fragen offen geblieben sind.
Meine Schwester soll für September, Oktober und November 2016 insgesamt 493,67 Euro zuviel gezahlte ALGII-Leistungen (sie bekam sonst für die beiden anderen minderjährigen Kinder wohl Kinderwohngeld). Die volljährige hat einen Rückforderungsbescheid über 361,33 € für Oktober und November 2016 bekommen. Mir kommt das alles spanisch vor, weil es dieselben Zeiträume sind; können die ja nicht zweimal fordern? Von was soll die volljährige was zurückzahlen, wenn sie nur Kindergeld hat? Ist eine Mutter echt dazu gezwungen, ihr Kind in die Obdachlosigkeit zu schicken, nur weil sie ALG-II-Bezieherin ist? Kann es korrekt sein, dass eine Mutter quasi noch dafür „bestraft“ wird, ihrem volljährigen Kind zu helfen und eine Ausbildung zu ermöglichen?
Komisch ist weiter, dass sie das Kindergeld in einem Betrag zusammenrechnen und nicht dem jeweiligen Kind als Einkommen zurechnen. Meine Schwester bekommt Kindergeld für die zwei bei ihr lebenden Kinder Kindergeld für ein zweites und drittes Kind. Die Volljährige Kindergeld für ein erstes Kind auf ihr eigenes Konto, seit Jahren schon.
Komisch ist auch, dass sie - wie schon gesagt - einfach annehmen, es würde Unterhalt gezahlt, obwohl das nicht der Fall ist, jedenfalls nicht für November und Dezember 2016. Wir haben heimlich in die Kontoauszüge geguckt, die eigentlich die Betreuerin der volljährigen Tochter verwaltet. Meine Schwester hat seit Jahren gar keine Einblicke in die Finanzen ihrer volljährigen Tochter, seit Bestellung der Betreuerin erst Recht nicht. Jedenfalls haben wir gesehen, dass am am 20.09. 300,00 € von der neuen Frau des leibl. Vaters mit Verwendungszweck Unterhalt auf das Konto der volljährigen Tochter gegangen ist, am 13.10. 770,00 € mit dem Vermerk 450,00 Schuldentilgung, bitte schnell machen! und 320,00€ für Unterhalt. Angerechnet haben sie im September 2016 auf den Bedarf der volljährigen Tochter (in BG mit meiner Schwester und den minderjährigen Kindern) 500,00 € als Unterhalt, im Oktober 300,00 €. Im November – ohne dass es eine Zahlung gegeben hätte – werden weiter 300,00 € Unterhalt angerechnet und im Dezember wohl auch, obwohl da nix gezahlt wurde und auch nicht gezahlt wird; sie streiten ja noch. Ihr wurde die Versicherungspauschale mit 30,00€ in Abzug gebracht, Kindergeld anstelle erhaltener 190,00 €, 192,00 €, wie bei den beiden anderen Kindern auch; der 16-jährige 192,00 € anstelle 190,00 € korrekt gezahltes Kindergeld und die Kleine 192,00 € obwohl sie 196,00 € bekommt. Es steht da „Kindergeld für 3 Kinder =576,00€ und wurde gleichmäßig den 3 Kindern angerechnet, obwohl die Volljährige ihres ja direkt erhält und es auch für sich (ver)braucht; sie hat nix vom Kindergeld der jüngsten. ??? Das kapier ich gar nicht.
Jedenfalls bekommt meine meiner Schwester durch die Wiederaufnahme der Volljährigen in die BG (ist das überhaupt richtig; hätte die Volljährige nicht eigenen Leistungsantrag stellen müssen und würde dann nur zur „Haushaltsgemeinschaft“, nicht zur BG gehören?) weniger Leistungen, obwohl eine Person mehr im Haushalt lebt. Kann das richtig sein? Sie erkennen die 450,00 € zur Schuldentilgung aus September nicht an, sondern machen daraus quasi Unterhalt. Die volljährige Tochter hat aber nicht ohne Grund ne Betreuerin… Es war dringend, dass sie ihre Verbindlichkeiten tilgt, sie ist jetzt schuldenfrei!
Am Ende des aktuellen Bescheids für Dezember (den hab ich leider nicht hier) wird meiner Schwester vom berechneten Leistungsanspruch noch Krankenversicherung abgezogen und erst danach ergibt sich ein Auszahlungsbetrag. Was hat es wohl damit auf sich? Sollte sie dagegen auch Widerspruch einlegen? Muss die Volljährige Ihrerseits Widerspruch gegen beide Bescheide einlegen?
Es tut mir leid, dass der Text so arg lang ist. Aber ich bin echt am verzweifeln. Ich kann die Rückrechnungen überhaupt nicht nachvollziehen und prüfen. Da steht noch was von Anteil Kommune und Anteil Bund, womit ich nix anfangen kann. Ich brauche echt eure Hilfe. Meine Schwester ist mit den Nerven durch - kurz vor Weihnachten kein Wunder - und das ist die einzige Möglichkeit, ihr wieder auf die Beine zu helfen. Wer hilft mir bitte????? !!!!!