Unterhaltsvorschuss neu geregelt ab 01.07.2017

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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kleinchaos
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Unterhaltsvorschuss neu geregelt ab 01.07.2017

#1

Beitrag von kleinchaos »

Der Unterhaltsvorschuss wird ab 01.07.2017 neu geregelt.
Zukünftig können Kinder bis zum 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss bekommen.

Zu beachten ist dabei jedoch:
bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ohne Einkommensberücksichtigung oder Beschränkung des erziehenden Elternteils.
ab dem 13. Lebensjahr wird es jedoch Einschränkungen geben. Das Kind darf nicht im SGB II -Bezug sein, oder der erziehende Elternteil erhält SGB II-Leistungen und hat mindestens 600€ Bruttoeinkommen.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... es-/113572
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quinky
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Re: Unterhaltsvorschuss neu geregelt ab 01.07.2017

#2

Beitrag von quinky »

IMMER wieder das Gleiche,reiche KInder bekommen alles, arme bis zu NICHTS!!!

Die Regelung muß man rechnerisch auseinander nehmen, DENN

Eine Alleinerziehende Person, die hohes Einkommen hat, bekommt für ein 12-18jähriges Kind NETTO 268€ Unterstützung MEHR!!! (bisher durch Einkommen kein Kinderzuschlag)
Eine Alleinerziehende Person, die mittleres Einkommen hat, bekommt den Kinderzuschlag teilweise gestrichen, da der Verdienst auf den Kinderzuschlag angerechnet wird.
Eine Alleinerziehende Person, die nur 600€ verdient, bekommt den Kinderzuschlag von neu 160€ KOMPLETT gestrichen!!
Eine Person die weniger als 600€ verdient, bekommt KEINEN Unterhaltsvorschuss und auch KEINEN Kinderzuschlag = arme können verrecken!!!

In der Beschreibung wird so getan, als ob 75.000 Kinder ab 1.7.17 tatsächlich 268€ monatlich mehr bekommen. Das ist WEIT gefehlt!!
Nur ca. 1-2% (die REICHSTEN) bekommen den vollen Betrag, ALLE anderem bekommen weniger, in Zahlen statt 268€ mehr nur bis zu 108€ mehr!!(268€ minus 160€ voller Kinderzuschlag).

Bürokratieabbau, das ich nicht lache, DENN
Bisher:
kein UVG plus Kinderzuschlag oder ALGII
NEU:
UVG ODER Kinderzuschlag ODER ALGII
FALLS ein Kind eigenes Einkommen hat, jedoch UVG bekommt plus Kindergeld, hier wird dann wieder das Kindergeld enteignet, was vorher dem Kinde zugute kam = 268€ UVG mehr, davon wieder 192€ Kindergeld abgezogen (Kindergeldüberschussrechnung) (Vorher existierte Keine KiGe-Überschussrechnung, durch UVG neu entstanden)

Gruß
Ernie
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