Kindesunterhalt - Wahlrecht

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Koelsch
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Kindesunterhalt - Wahlrecht

#1

Beitrag von Koelsch »

  • Kindsvater hat nachgewiesen - ich kann keinen Unterhalt zahlen, also muss ich auch nicht
  • Dies soll nun erneut geprüft werden, letzte Prüfung war Mitte 2016
  • Kind ist zu alt für Unterhaltsvorschuss
  • Schulische Leistungen des Kindes sind uaS (unter aller Sau), hauptsächlich wohl weil Kind in der Schule heftig gemobbt wird und Lehrerschaft nix dagegen unternimmt.
  • Es droht "Zwangsende", weil 2.Klassenwiederholung auch nicht gepackt wird = nicht mal Hauptschulabschluss. Weiterer Lebensweg dann absehbar. :kotz:
  • Eltern haben jetzt eine anerkannte Privatschule gefunden in der Hauptschulabschluss machbar ist. (Kind ist auch nach meinem Eindruck keineswegs "minderbemittelt"). Klassengröße dort max. 10 Schüler plus täglich 2 Stunden individuell angepasster Förderunterricht je nach Lernschwäche des Kindes.
  • Kosten: € 750/Monat - eigentlich recht günstig
  • Frage:
    Wenn Papa ohne rechtliche Verpflichtung davon € 460 = Mindesuntetrhalt lt. Düsseldorfer Tabelle übernimmt und direkt an die Schule zahlt und Mutter (selbstständige Aufstockerin) aus den erwirtschafteten Freibeträgen (inkl.Grundfreibetrag) den Rest. Kann dann Unterhaltsstelle ankommen und sagen, die € 460 vom Papa werden bei der ALG II Berechnung von Mutter/Kind als Einkommen angerechnet?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#2

Beitrag von Günter »

Eigentlich handelt es sich um zweckgebundene Zahlungen, aber ich finde im §11 SGB II keine passende Begründung


Vielleicht kann man mit Punkt 3 ...... aber das Ganze scheint wacklig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab einen ähnlichen Fall in der Beratung seit Jahren.

KV zahlt Unterhalt und 300€ monatlich Kreativitätsbeitrag für eine Privatschule. Die zahlt er direkt an die Schule, sind also keine bereiten Mittel. JC hat das bisher immer so akzeptiert.
Durch hohen Unterhalt kann Junior Kinderwohngeld beanspruchen. Mama hört sich gern reden und plappert in der Wohngeldstelle was von Begabtenförderung an der Schule und dass der KV dieses Geld monatlich zahlt. Schwupps macht die Wohngeldstelle daraus Einkommen und kürzt das Wohngeld. Wohl zu Recht, sagt zumindest das LSG Sachsen
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kleinchaos
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#4

Beitrag von kleinchaos »

Aber zur eigentlichen Frage:
Wenn Papa nicht zahlen muss, dann doch nur weil er wenig verdient, 1080€ Selbstbehalt oder arbeitslos ist mit 880€ Selbstbehalt. Und wovon will er dann 460 Kracher an die Schule zahlen?
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Günter
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#5

Beitrag von Günter »

Ich meine man sollte im Vorfeld direkt mit dem JC verhandeln und einen Vertrag abschließen. Entweder die erkennen rechtskräftig und unaufhebbar dieses Konstrukt an, oder es gibt keine Privatschule und damit sofort einen Dauer-ALG II Empfänger mehr.
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Olivia
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#6

Beitrag von Olivia »

Wenn das Mobbing in der alten Schule war unerträglich war und ein neutraler Dritter (Arzt, Psychologe o.ä.) dazu ein Attest ausstellt, kann das Schulgeld nicht als Einkommen angerechnet werden. Denn der staatliche Schulweg ist ja beendet und nur durch die Privatschule ist noch ein Schulabschluss möglich. Und da noch kein Schulabschluss erreicht wurde, ist das auch legitim.
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#7

Beitrag von Koelsch »

Also nach Meinung des LSG:

Runter von der Schule, Besen in die Hand und Straße reinigen.

Nur kann dann Papa nicht ankommen und sagen: Ich kann zwar, wie gezeigt, aber ich muss nicht. Und wenn ich nicht kann, wie ich will, also für Schule, dann gibt's eben gar nix.

Wie sähe es aus, wenn Papa sich das Geld leiht?
Es geht um ca. 1 1/2 Jahre = etwa € 8.500, die er für die Schule aufbringen würde.
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kleinchaos
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#8

Beitrag von kleinchaos »

Dann könnte er ja auch Unterhalt zahlen. Der Darlehensgeber soll direkt an die Schule überweisen
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#9

Beitrag von Koelsch »

Papa wohnt wohl kostenfrei, also bei 1080 minus 460 ginge das. Dann hätte er noch 600 für die Brötchen, das reicht.

Aber der Weg über Darlehensgeber direkt an Schule erscheint mir auch sichererer
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marsupilami
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#10

Beitrag von marsupilami »

Wie kc: Zweckgebundenes Darlehen (latürnich mit Vertrag), direkt an die Schule zahlen.
Wenn schon der Gedanke "Darlehen" im Raume steht, dann kann sicher auch zinsgünstig verhandelt werden und auch die Tilgung in tragbaren Raten gestaltet werden.

Scheint mir der Weg zu sein, der den beteiligten Ämter, Behörden, Institutionen am wenigsten Angriffspunkte bietet.

Denn JC wird Schulbescheinigung verlangen und dabei auf den Begriff "Privat-Schule" stoßen und dann hellhörig werden und fragen:
Wer zahlt das?
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#11

Beitrag von Günter »

Aber wie ich schon schrieb ganz klare unwiderrufbare Verträge mit dem JC abschließen. Denn nach drei Monaten ist die übliche SB Rotation und beim nächsten Holzkopf haben die Würmer andere Gräben im Gebälk gefressen. Dann will der das Geld doch als Form des Unterhalts anrechnen. Entweder so, oder es gibt nix. Denn auch das Thema Schule statt Putzjob muss festgehalten werden. Schulpflicht ist abgelaufen und es handelt sich nicht um eine staatliche Schule. Sonst kommen die noch auf den Trichter es handelt sich um eine Bafög-fähige Ausbildung, kein ALG II.
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#12

Beitrag von Koelsch »

Mit "diesem" JC vernünftig zu sprechen halte ich für "gewagt" nach meinen bisherigen Erfahrungen dort. Der Kölner an sich versteht, was ich meine: Dat es op de schääl Sick - un dat merkt mer deutlisch :jojo:
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Günter
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#13

Beitrag von Günter »

Dann ist es mM nach doppelt wichtig sich abzusichern. Und zwar rechtssicher.
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angel6364
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#14

Beitrag von angel6364 »

Warum zahlt der Vater den monatlichen Schulbeitrag nicht an jemand anders, der nicht unterhaltspflichtig wäre und der zahlt es der Schule direkt weiter?
Was der Vater mit seinem Selbstbehalt macht, geht niemanden was an. Und was jemand, der nichts mit dem Unterhalt zu tun hat (Freund, entfernter Verwandter ...) an die Schule zahlt, auch nicht.
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#15

Beitrag von Upstocker »

angel6364 hat geschrieben: Mo 20. Feb 2017, 18:29 Warum zahlt der Vater den monatlichen Schulbeitrag nicht an jemand anders, der nicht unterhaltspflichtig wäre und der zahlt es der Schule direkt weiter?
Wäre ich Vater, würde ich das nicht machen wollen. Der Unterhalt ist zu Händen des gesetzlichen Vertreters des Unterhaltsberechtigten zu leisten oder an den volljährigen Unterhaltsberechtigten selber. Ansonsten ist das quasi wie nicht gezahlt.

Abgesehen davon wird das schon wegen dem Übergangsanspruch des Jobcenters schwierig. Die werden Papa auf die Füsse treten, wenn Papa einen Titel bekommt und nicht auf das Konto der Mutter überweist.
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angel6364
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#16

Beitrag von angel6364 »

Es geht nicht um Unterhalt, sondern um Schulgeld. Und wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Vater wegen des geringen Einkommens keinen Unterhalt zahlen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Kindesunterhalt - Wahlrecht

#17

Beitrag von Koelsch »

In Angel's Idee gehen auch meine Gedanken: Dritter zahlt an Schule, warum er das tut ist allein sein Bier. Und wenn Papa und Mama ihm dazu regelmäßig Geld in bar (!) rüberwachsen lassen, dann ist genau das nicht nachweisbar und kann eben auch nicht zu Papa's Laste "guck mal Du bist ja doch reich" ausgelegt werden.
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