Elternzeit nur für 2 Jahre?

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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mitEsprit
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Elternzeit nur für 2 Jahre?

#1

Beitrag von mitEsprit »

Hallo ihr lieben

Hab mal ne Frage und zwar..
Meine Arbeitskollegin(auch gekündigt im Januar) ist im Erziehungsurlaub.Die Tochter ist jetzt so ca.3 Mon.alt.Das Arbeitsamt sagt aber dass sie nach 2 Jahren ALG1 beantragen soll und nach 2 Jahren wieder arbeiten muss.Ist das so rechtens?Liegt es vielleicht daran,dass der Freund von ihr auch der Kindesvater nicht arbeiten geht?Sie beziehen beide H4 und sie bekommt noch Elterngeld....

LG
Spritty
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kleinchaos
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Re: Elternzeit nur für 2 Jahre?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Spritty,

der § 10 SGB2 Sagt:
§ 10

Zumutbarkeit

(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar,
es sei denn, dass

1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch
nicht in der Lage ist,
2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bis-
herigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde,
weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderun-
gen stellt,
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des
Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines
Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel
nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrich-
tung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten
Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständi-
gen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbs-
fähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung
des Kindes angeboten wird,
In der Rz 10.10 heißt es
• Rz 10.10a: Die Eltern sind frei in der Wahl des betreuenden El-
ternteils. Auf Unzumutbarkeit wegen Kinderbetreuung kann sich
jedoch nur der eine Elternteil berufen.
Die 3 Jahre Elternzeit gelten also für sie. Es sei denn, der Kindsvater kann die Betreuung übernehmen.

ALG1 mus sie nach dem Erziehungsgeld beantragen, weil das vorrangig vor ALG2 gezahlt wir. Wenn sie aber das 3. Jahr Elternzeit nimmt, dann steht sie der Vermittlung nicht zur Verfügung, ALG1 wirdalso abgelehnt.
Wenn also die 2 Jahre um sind, dann ALG1 beantragen und gleichzeitig ALG2. Für den ALG2-Antrag brauch sie aber den Negativbescheid von ALG1
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Christoph
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Re: Elternzeit nur für 2 Jahre?

#3

Beitrag von Christoph »

Sie bezieht ja schon ALG2. Ist also nur eine reine Formsache, ALG1 beantragen und sagen, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen will.
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Günter
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Re: Elternzeit nur für 2 Jahre?

#4

Beitrag von Günter »

Für den Bezug von ALG 1 ist die Verfügbarkeit Voraussetzung. Wenn sie ALG 1 beantragt, muss sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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