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Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 18:23
von shimmy ya
Hallo,

seit Jahresbeginn überrascht mich das Jobcenter mit dem sogenannten Individualprinzip.
Hat sich mein Sohn im letzten Jahr den vollen Monat bei mir aufgehalten, habe ich ca. 270€ Betreuungsgeld für ihn erhalten - ca. 8,70€ pro Tag.
Seit 2017 ist das nun anders.
Im Februar war mein Sohn 15 Tage bei mir un eben habe ich erfahren, dass ich dafür 64,46€ erhalte. Also ca 3,06€ pro Tag.

Kann das richtig sein? Das ist nichteinmal die Hälfe.

Kann mir bitte jemand einen Rat geben?
Ich habe bereits Widerspruch eingelegt. Der ist wohl leider auf dem Postwege verloren gegangen - so wie die Nachweise der Betreuungszeiten seit Jahresbeginn. Eine Mitarbeiterin hat mir dann auf eine Mail geantwortet - leider verstehe ich kein Wort von dem was sie zur Erklärung anführt.

Wenn es hilft lade ich die Bescheide gern hoch.

:1:

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 18:32
von Günter
Wenn es hilft lade ich die Bescheide gern hoch.
:kristall_defekt: irgend jemand hat sie dann :muell:

Also bleibt nix anderes übrig, wenn wir helfen sollen benötigen wir die Bescheide.

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 18:34
von shimmy ya
Verstehe. Kommen sofort!

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 19:39
von shimmy ya
So, hier sind die Bescheide.

Die Kinder sind derzeit bei der Mutter gemeldet.
Meine Tochter lebt immer bei mir. (Mutter weigert sich Ummeldung zuzustimmen-andere Baustelle)
Ich erhalte kein Kindergeld für meinen Sohn, für meine Tochter gelegentlich.(Ebenfalls andere Baustelle)
Ich hoffe, Ihr könnt mir einen Rat geben.

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 19:52
von Koelsch
Da sind noch Klarnamen und Adressen drin, muss ich leider löschen

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 20:15
von shimmy ya
So, nun sollte alles anonym sein.

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 20:42
von Koelsch
Lies mal hier http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1432/

da wird es vielleicht schon klar

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 20:56
von shimmy ya
Mhh, vielleicht hat mich das heutige Schreiben vom Jobcenter ein wenig aufgebracht.
Ich verstehe das Gelesene nun so, dass wir 8,37€ pro anrechenbaren Tag bekommen sollten. Richtig soweit?

Und jetzt greift das Individualprinzip und rechnet unseren Tagesanspruch auf ca. 3,06€ herunter? Ich schnall's echt nicht.

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 21:04
von shimmy ya
@koelsch

Soll ich Deinen Link als Erklärung für die Begründung des Jobcenters werten oder eher als Hinweis darauf, dass die Berechnungen vom Jobcenter fehlerhaft sind?

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 21:23
von Koelsch
Ich muss mir das mal ausdrucken, wenn ich so was nicht auf Papier hab, dann kapier ich da nix.

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 21:33
von shimmy ya
Ich habe es auf Papier und ich kapiere nichts. Ich verstehe einfach nicht, was da gegen was gegen- aufgerechnet wird.
Die nette Mitarbeiterin, die auf meinen nicht eingegangenen Widerspruch geantwortet hat, hat ja wirklich zwei Seiten geschrieben um mir zu erklären warum ich nur noch 3 statt 8 Euro pro Tag bekomme. Ich verstehe es nicht. Nix zu machen.

Ich entwickle nur gerade Angst, dass das Individualprinzip auf ein paar vergangene Monate zurückgreift und uns wegen Überzahlung den Hahn zudreht.

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 21:45
von Koelsch
Immer mit der Ruhe, erst mal genau gucken.

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 08:41
von Koelsch
Ich hab mir den Bescheid mal angeschaut und finde den in Ordnung:

Für das Kind zahlt JC pro Aufenthaltstag:

€ 9,70 Regelbedarf
€ 4,91 Alleinerziehendenzuschlag
€ 3,33 Grundmiete
€ 0,44 Heizkosten
€ 1,00 Nebenkosten

gesamt also € 19,38 / Tag

Angeblich erhieltest Du (also ohne Kind) mit Bescheid vom 21.10.16 für den Januar eine um € 150,93 höhere Leistung als jetzt, nach meiner Meinung korrekt, im Bescheid vom 9.2.17 für Dich ausgewiesen wurde. Diese € 150,93 werden dann mit den € 255,80 verrechnet, die für das Kind zu wenig gezahlt wurden.

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 17:35
von shimmy ya
Hallo,
ich habe jetzt mal das letzte halbe Jahr überschlagen.
Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass die Berechnung vom JC wohl so stimmt. (Auch wenn es mir nicht passt!)
Durch die langen Bearbeitungszeiten und die damit verbundenen Stossweisen Auszahlungen hatte ich den Überblick verloren.
Ich gelobe für die Zukunft die Ruhe zu bewahren und erst mal selbst nachzurechnen...

Ich danke sehr für deine Hilfe @koelsch und euer Interesse.

Re: Überzahlung auf Grund des Individualprinzipes

Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 18:48
von Koelsch
Das ist doch leider fast normal, dass man bei den Berechnungen nicht durchblickt. Du kannst mir glauben, wenn ich was auf Papier brauch, dann spricht Einiges dafür, so ganz einfach ist das nicht ..... einfache Sachen versteh ich auch auf dem Bildschirm. :verlegen: