KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
Antworten
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#1

Beitrag von kleinchaos »

Berechnung KdU bei Wechselmodell und Kindesumgang


In der Beratung sehen wir immer wieder auch Leistungsbescheide für Eltern mit Kindern im sogenannten Wechselmodell. Die Berechnung der KdU erscheint uns hier doch recht zweifelhaft.

Beispiel: Mann lebt in einer 3-Zimmer-Wohnung mit 60 m² Wohnfläche und zahlt dafür 271€ Grundmiete zuzüglich Nebenkosten 83,00€ und Heizkosten in Höhe von 78,00€. Für 2 Personen wäre diese Miete in der Stadt Leipzig angemessen. Für jeweils 15 Tage im Monat lebt sein Sohn bei ihm. Die Eltern haben sich auf das Wechselmodell geeinigt, der Sohn lebt die Hälfte der Zeit beim Vater und die andere Zeit bei der Mutter.
Beiden Eltern steht der jeweils hälftige Alleinerziehendenzuschlag für die Zeit des Aufenthaltes des Sohnes zu.
Die Miete wird jedoch kopfteilig berechnet.
Das JC rechnet nun folgendermaßen:

Grundmiete Vater 135,50€
Betriebskosten Vater 41,50€
Heizkosten Vater 36,50€
Vater gesamt: 213,50€

Grundmiete Sohn 135,50 / 30 Tage * 15 Tage = 67,75€
Betriebskosten Sohn 41,50 / 30 Tage * 15 Tage = 20,75 €
Heizkosten Sohn 36,50 / 30 Tage * 15 Tage = 18,25€
Sohn gesamt 106,75 €

Es ergibt sich also eine ungedeckte Differenz in Höhe von 106,75€ monatlich für den Vater. Bei der Mutter sieht die Rechnung genauso aus, sofern sie im Leistungsbezug ist.

Ein anderes Beispiel soll die Absurdität noch besser verdeutlichen:
Vater bewohnt eine für ihn als Single angemessene 2-Zimmer-Wohnung zu einem Preis von 207,00 € Grundmiete plus 62,50€ kalte Betriebskosten sowie 58,00€ Heizung- und Warmwasserkosten, insgesamt 327,50€
Auch er hat sich mit der Kindsmutter auf das Wechselmodell geeinigt und seine Wohnung so gestaltet, dass der Sohn für die 2 Wochen das 2. Zimmer weitgehend allein nutzen kann.
Das JC rechnet auch hier wieder kopfteilig wie folgt:

Grundmiete Vater 103,50€
Betriebskosten 31,25€
Heizkosten 29,00€
gesamt 163,75€

Grundmiete Sohn 103,50 / 30 * 15 = 51,75€
Betriebskosten 31,25 / 30 * 15 = 15,63€
Heizkosten 29,00 / 30 * 15 = 14,50€
gesamt 81,88€

Der Vater erhält also als Leistung für die KdU jeden Monat 245,63€ überwiesen und es ergibt sich somit eine Bedarfsunterdeckung von 81,88€ jeden Monat. Obwohl die Wohnung nach den Richtlinien der Stadt Leipzig angemessen ist.

Regelmäßig kommen dann Mitarbeiter nicht nur in Leipzig auf die Idee, den schönen Satz mit der Kostensenkungspflicht als Textbaustein einzufügen. Was natürlich besonders im 2. Beispiel ziemlich hirnrissig ist.

Wie kann man sich nun gegen diese doch erhebliche Bedarfsunterdeckung wehren?

Als erstes natürlich mit einem Widerspruch.
Im ersten Beispiel mit der 3-Zimmer-Wohnung könnte man ja vielleicht noch einwerfen, dass man das Zimmer an ungenutzten Tagen untervermieten könne.
Welches Kind möchte schon, dass wechselnde Fremde in seinem Bett schlafen, in seine Schränke gucken?
Welcher Monteur möchte mit StarWars-Postern die Nacht verbringen oder in einem Einhorn-Bett? Oder mit der Eiskönigin und Barbie?

Richtiger wäre eine gänzlich andere Berechnung. Einfach wäre: der Vater hat in beiden Fällen Anspruch auf die kompletten KdU.
Will man es kompliziert machen, dann kann man auch folgendermaßen rechnen:
grundsätzlich 50% kopfteilig Anteil Vater plus 25% Anteil als Mehrbedarf für den Umgang, 25% als KdU-Anteil Sohn.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich versuch's mal mit Excel - so müsste m.E. die korrekte Berechnung aussehen
KdU Berechnung temporäre BG.xlsx
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#3

Beitrag von marsupilami »

@ Koelsch: das ist die Rechnung für das 2. Beispiel von kc.
Was ich nicht kapiere: Die BG besteht doch zeitweise aus nur 1 Person.
Warum ist dann in Spalte B "BG ständig" immer eine 2 eingetragen?

@ kc: für dieses Vorgehen des JC haben wir doch schon irgendwo einen Widerspruch - wenn nicht gar Klage - verfaßt?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#4

Beitrag von Koelsch »

Diese "weißen" Positionen kann man nach Bedarf wechseln. Gelb ist tabu, die sind gesperrt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#5

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab dazu schon mehrere Widersprüche verfasst, sind bisher auch immer durchgegangen. Unser JC scheint es zu diesem Thema nicht auf eine Klage ankommen zu lassen. Aber es gibt eben ganz viele, die sich mit der Unterdeckung zufriedengeben, sich damit abfinden. Und das darf ja wohl nicht sein!
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#6

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das darf nicht sein. Aber, das kennen wir ja leider, viel zu wenige wehren sich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#7

Beitrag von der ratlose »

das hat schlicht mit der berechnung pro Kopf zu tun.

ich führte es neulich hier schon mal aus.
Der Vater hat eine Wohnung gemietet. Nur er ist dem Vermieter zur zahlung der Miete verpflichtet.
Nun kommt sein Sohn für 15 Tage im Monat. Dieser hat aber gar keine Mietkosten. Er schuldet keine Mietzahlung.

Es ist völlig unlogisch das jemand der eine angemessene Wohnung bewohnt , sie aufgeben soll wenn er eine weitere Person bei sich aufnimmt.

Wenn der Vater nun also eine Wohnung anmietet wo die Miete so niedrig ist das er nichts mehr aus seinem Regelsatz dazuzahlen muß, dann würde ihm wieder nur die Hälfte bewilligt werden.
Im Grunde genomen kann ein Elternteil das im Bezug von Leistungen nach dem SGB II steht und regelmässig seine Kinder bei sich hat gar keine Unterkunft mehr anmieten ohne einen nicht unerheblichen teil aus seinem Regelsatz zu bezahlen.
Dadurch dürfte die Aufteilung nach Kopfzahl hinsichtlich der KDU rechtswidrig und sogar Verfassungswidrig sein.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#8

Beitrag von kleinchaos »

Genau das meine ich ja auch.
In diesem Punkt ist die kopfteilige Berechnung für Leistungsbezieher eine Katastrophe. Wenn beide Eltern im Leistungsbezug sind, ist es ja sogar noch schlimmer, weil bei beiden die KdU fehlt, eine Bedarfsunterdeckung oft auch nicht mehr mit dem Alleinerziehendenzuschlag ausgeglichen werden kann, wofür der ja auch gar nicht gedacht ist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#9

Beitrag von Koelsch »

Es wird aber meines Wissens nicht überall so "schwachsinnig" gerechnet, habe einen "temporären" Fall in bayrischen Gefilden, da rechnet JC einfach die Papa-KdU weiter durch, wenn Kind da ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#10

Beitrag von kleinchaos »

Verrückt ist doch erst recht, wenn man bedenkt, dass für den Kindesumgang von Kommunen und Gerichten oft gesagt wird, dass die Hälfte der sonst für Kinder üblichen qm nur als angemessen angesehen wird. Wenn also bei einer Gesamteltern-BG (ohje solche Wortkonstruktionen!) für jede weitere Person außer dem Haushaltsvorstand jeweils 15qm als angemessen gelten, dann gelten für den umgangsberechtigten Elternteil eben nur 7,5 qm als angemessen für das Kind. Gut, da kann man vielleicht noch sagen, dass an 2 Wochenenden im Monat (nur mal angenommen) nicht sooo viel Platzbedarf ist, kein Kleiderschrank gebraucht wird für das Kind etc. Kann man vielleicht so stehen lassen. Aber trotzdem wird kopfteilig berechnet und der umgangsberechtigte Elternteil ist noch mehr in den Allerwertesten gekniffen als mit dem Wechselmodell.
Ich kapier das einfach nicht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KdU beim Wechselmodell: Armut vorprogrammiert

#11

Beitrag von Koelsch »

Du hast Recht, das ist Irrsinn
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“