Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
Battiste
Benutzer
Beiträge: 90
Registriert: Mi 8. Nov 2017, 12:44

Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#1

Beitrag von Battiste »

Die betroffene Person lebt allein und hat bereits einen 450Euro Job mit dem Sie zufrieden ist. Sie sollte in Vollzeit übernommen werden, dies passierte im letzten Moment betriebsbedingt nicht.
Sie arbeitet als Küchenhilfe im Altenheim und ist fast 60 Jahre alt. Davor hat Sie 20 Jahre lang als Küchenhilfe in der Gastro gearbeitet. Der Job war so hart, dass Sie sich die Knie und Schultern kaputt gemacht hat. Es gibt kein Attest, das dies belegt. Ist aber trotzdem so. Mit der Teilzeit Arbeit kommt Sie gut klar. Sie wohnt auf dem Dorf.
Nun soll sie sich auf 5 Jobs bewerben, die alle ewig weit weg sind.
Email kann Sie nicht. Anrufen ist bei den Stellen unerwünscht.
Kann man da was sinnvolles antworten nach dem Motto: Ich habe schon Arbeit. ?

Grüße
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte nein, Bewerbung wird nötig sein (außer man will Ärger mit dem JC durchfechten)

Aber in der Bewerbung auf Knie, Schulter und schlechte Verkehrsanbindung hinweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12383
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#3

Beitrag von angel6364 »

Aber bitte den Hinweis vorsichtig formulieren, damit kein SB auf den Gedanken kommt, hier könnte das hier zutreffen:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015902.pdf
Fachliche Weisungen §§ 31, 31a, 31b SGB II
BA-Zentrale-GR 11
Seite 3
Stand: 04.05.2017
(5)
Der Tatbestand nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (z. B. Weigerung, zumutbare Arbeit oder AGH aufzunehmen) erfasst auch Pflichtverletzungen, bei denen erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen durch ihr - negatives - Verhalten eine Einstellung vereiteln
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#4

Beitrag von Koelsch »

Klar - irgendwie so etwas wie
Bin ich mir ganz sicher, dass meine leichten Knie und Schulterbeschwerden mich hier genausowenig behindern werden, wie sie das bei meiner derzeitigen Tätigkeit tun. Ebenso werden sich Ihre Arbeitszeiten sicher genauso gut wie meine derzeitigen Arbeitszeiten mit der leider etwas eingeschränkten Anbindung meines aeher abgelegenen Wohnorts an den ÖPNV vereinbaren lassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#5

Beitrag von Olivia »

Darf denn die derzeitige Arbeit überhaupt erwähnt werden oder ist das schon Vereitelung der neuen Stelle?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#6

Beitrag von Koelsch »

Ganz im Gegenteil, damit zeigt man doch, wie interessiert man an der neuen Stelle ist, dass man sich sogar aus einem ungekündigten Arbeitsverhätnis bewirbt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35521
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#7

Beitrag von marsupilami »

Einfach bewerben. "Einfach" im wahrsten Sinne des Wortes.
Die handycaps gar nicht erwähnen.

Denn die Personaler sind auch nicht alle per se doof.
Dass sie weit weg wohnt, erkennt man an der Adresse.

Alter geht aus dem LeLauf hervor.
Damit kann man sich an den 5 Fingern abzählen, dass da möglicherweise das eine oder andere oder gar mehrere Be-/Verhinderungen, ... existieren.

Abgesehen davon ist eine Bewerbung ja noch lange keine Anstellung.
Heutzutage noch nicht mal eine reelle Chance auf ein Bewerbungsgespräch.

In so einem Fall würde ich mich handschriftlich bewerben.
Damit wird sie - vermutlich - bei den Empfängern schon aussortiert.

E-Mail kann ich nicht, hab kein PC, keine Schreibmaschine ... als Argumentation gegenüber dem JC.
Und niemanden, der mir das vernünftig macht.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#8

Beitrag von Koelsch »

Gute Idee
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#9

Beitrag von Olivia »

Darf sie da reinschreiben, dass die Bewerbungsvorschläge durch das Jobcenter übersendet kamen?
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12383
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#10

Beitrag von angel6364 »

@Marsu:
Das sehe ich in diesem Fall nicht ganz so. Sollte die Stellenangebote beispielsweise, wie beim alten Job, wieder als Küchenhilfe sein, dann trifft das nicht zu.
Da werden händeringend Leute gesucht. Es ist völlig egal, ob sie per Hand auf Suaheli mit tausend Fehlern schreibt oder nur per Rauchzeichen erreichbar ist - die nehmen alles, was sich gut ausbeuten lässt. Das ist im Nomalfall ein skandalös mies bezahlter Drecksjob, der sehr schnell sehr krank macht.
Das einzige, was diese AGs absolut nicht mögen, sind nicht voll belastbare ANs, die möglicherweise krank werden könnten. Deshalb finde ich Formulierungen wir Koelsch sie vorschlug, wichtig. So spart sie sich eventuell viel Stress mit Vorstellungsgesprächen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#11

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 20:32 Darf sie da reinschreiben, dass die Bewerbungsvorschläge durch das Jobcenter übersendet kamen?
Würde ich eher nicht, denn das gibt dem AG ein Druckmittel
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#12

Beitrag von Günter »

Eine Bewerbung als Küchenhilfe, da erwartet niemand ein feines Layout auf laminierten Büttenpapier mit einem Farblaser gedruckt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Battiste
Benutzer
Beiträge: 90
Registriert: Mi 8. Nov 2017, 12:44

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#13

Beitrag von Battiste »

Ok, habe verstanden. Es ist halt ein übereifriger neuer Mitarbeiter. Wir schreiben jetzt diese 5 Bewerbungen. Mal sehen was passiert. Wenn ich mich nicht mehr melde, ist davon aus zu gehen, dass es keine Einladung zum Bewerbungsgespräch gab.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#14

Beitrag von Koelsch »

Dann wünsch ich mal mäßigen Bewerbungserfolg
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12383
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#15

Beitrag von angel6364 »

Dito. :Daumen:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Breymja

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#16

Beitrag von Breymja »

Koelsch hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 18:56 Ich befürchte nein, Bewerbung wird nötig sein (außer man will Ärger mit dem JC durchfechten)

Aber in der Bewerbung auf Knie, Schulter und schlechte Verkehrsanbindung hinweisen.
Auch nach meinem Desaster in dem klar gesagt wurde, dass man das nicht darf?
Koelsch hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 20:58
Olivia hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 20:32 Darf sie da reinschreiben, dass die Bewerbungsvorschläge durch das Jobcenter übersendet kamen?
Würde ich eher nicht, denn das gibt dem AG ein Druckmittel
Du darfst im Betreff aber sehr wohl Bewerbung auf Vermittlungsvorschlag XYZ schreiben - das ist auch eindeutig.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#17

Beitrag von Koelsch »

Klar darfst Du das, dann weiß der Arbeitgeber sofort: Aha, kommt vom JC, wenn ich da also dem JC melde, der wollte gar nicht, dann hat der ein großes Problem. Und mit dem "zarten" Hinweis, kann ich dann mal locker den Lohn noch weiter drücken. Aber wenn Du so was möchtest, steht dem nichts im Wege für Dich. Nur ich empfehle es eben nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#18

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 20:58
Olivia hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 20:32 Darf sie da reinschreiben, dass die Bewerbungsvorschläge durch das Jobcenter übersendet kamen?
Würde ich eher nicht, denn das gibt dem AG ein Druckmittel
Erlaubt die DSGVO einen nicht genehmigten Anruf durch den AG und die nicht genehmigte Weitergabe von Bewerberdaten, die er durch die Bewerbung erlangt hat, durch den AG an das Jobcenter?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35521
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#19

Beitrag von marsupilami »

Unabhängig davon, was in eine Bewerbung rein darf, soll oder eben nicht - darüber läßt sich trefflich seitenweise streiten - sollte die Guddste unbedingt die Einschränkung(en) mal "aktenkundig" machen.

Das würde den Eifer dieses neuen SB's schon ein wenig ausbremsen.

Bewerbung ist immer eine individuelle Angelegenheit.

Ich bin nach wie vor der Meinung: Einschränkungen im Moment erstmal weglassen.
Sollte es tatsächlich um Ganztags-Küchenhilfe gehen und wider Erwarten zu einem Vorstellungsgespräch kommen, dann aber auch wirklich dort beim potentiellen AG sagen:
Arbeitszeit muß kompatibel zu Fahrtzeiten der Öffis sein weil ich zu Hause bestimmte familiäre Pflichten habe.
Welche? Geht niemanden auch nur das Schwarze unter'm Fingernagel an.
Ich darf nicht schwer heben, tragen, ...

Evtl. auch mal über psychische Schiene nachdenken.
Ich habe mich auf meiner derzeitigen Arbeitsstelle mit den Kollegen*innen mühsam arrangiert, dass die mir bei den ganz schweren Sachen helfen.
Mich jetzt in ein neues Team einarbeiten zu müssen macht mir sehr große Angst.
Sowas oder ähnliches mal mit Hausarzt und Psycho-Doc besprechen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#20

Beitrag von Olivia »

Wie macht man Einschränkungen geltend und aktenkundig? So wie von Marsu beschrieben? Führt das nicht immer nach einer ärztichen zu einer amtsärztlichen Begutachtung?
"Ich bin Asthmatiker und irgendwann habe ich gemerkt: Ich vertrage das Lackieren nicht mehr. Daraufhin wurde ich dann nach einiger Zeit zum Amtsarzt geschickt und der hat festgestellt, dass es noch ganz andere Probleme gibt. Dass ich dauerhaft nicht mehr in die Beuge gehen konnte, Rheuma in der Schulter hatte, etc.; und dann durfte ich meinen Beruf nicht mehr ausüben."

https://www.inforadio.de/programm/schem ... 27290.html
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35521
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#21

Beitrag von marsupilami »

Die amtsärztliche "Begutachtung" durch den MD des JC ist doch der Witz an der ganzen Geschichte.
Es ist doch so: wenn der "Kunde" beim Vermittlungs-SB im JC sagt: das kaputt, jenes geht nicht, .... was auch immer, wird der doch sagen:
Heul doch! Kann jeder behaupten!

Ich schick sie zum MD! - wenn's gut läuft.
Ansonsten läuft's nur über dauernde Krankschreibungen und das macht auch auf einer 450-€-Stelle, mit der man/vrau eigentlich zufrieden ist, keinen guten EIndruck.

Bleibt also nur beim Vermittlungs-SB zu sagen: Schulter kaputt, ich kann dies nicht und jenes nicht, Beweglichkeit, Tragefähigkeite massiv eingeschränkt und mich in ein neues Team einzuarbeiten macht mir große Angst.
Deshalb will ich diese fachärztlich festgestellten Einschränkungen auch amtsärztlich festgestellt wissen.

Weiter:
Ich hab mal ganz grob im Netz nach einfachen Bewerbungsanschreiben gesucht.
https://deutsch-werden.de/de/einfache-m ... office-pdf

Das Anschreiben hab ich mir heruntergeladen und ein wenig umgepfriemelt und kommentiert, warum so und nicht anders.
Die Formulierung und Kommentare aufgrund meiner eigenen Erfahrung und Erfahrung als Bewerbungstrainer in früheren Jahren.
Einfaches anschreiben alg-ratgeber.doc
Nochmal: ich - nach meinem persönlichen Können und Wissen - kann keine allgemeingültige Bewerbung für jemanden, den ich nicht kenne, aus dem Hut oder Word zaubern.
Erst wenn ich ein wenig über das bisherige Berufsleben des betroffenen Menschen weiß, kann ich was passenderes, persönlicheres "basteln".
Aber das ist Vertrauenssache und über solch ein Forum nicht ganz einfach aufzubauen, was ich sehr gut verstehen kann.
Und eine "Nicht-Bewerbung" erfolgreich zu stricken, ist für mich persönlich sehr schwierig.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#22

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 20:32 Darf sie da reinschreiben, dass die Bewerbungsvorschläge durch das Jobcenter übersendet kamen?
Koelsch hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 22:45 dann weiß der Arbeitgeber sofort: Aha, kommt vom JC, wenn ich da also dem JC melde, der wollte gar nicht, dann hat der ein großes Problem.
Das sollte die Personalabteilung des AG immer wissen, denn ein Vermittlungsvorschlag des Jobcenter erfolgt mit Kopie und Nennung des eLB zeitgleich an den AG. Der Zugang zum Bewerberprofil von der Jobbörse wird dem AG ebenfalls ermöglicht.

" Im Rahmen des gesetzlichen Vermittlungsauftrages dürfen die Daten des Arbeitssuchenden ohne dessen vorherige Einwilligung an potentielle Arbeitergeber weitergegeben werden, wenn dies nach Maßgabe des § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X erforderlich ist."

Die betroffene Person muss im Normalfall 66 Jahre alt werden, um in Altersrente gehen zu können. Das früheste Renteneintrittsalter liegt bei der Regelaltersrente bei 63 Jahren - wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Solange sie also erwerbsfähig ist, kann sie vom JC auch mit Bewerbungsaufforderungen drangsaliert werden. Ich weiß da ein Lied von zu singen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#23

Beitrag von Koelsch »

Ich halte die von Dir zitierte Rechtsansicht eines JC keineswegs für richtig. Ich lese aus dem § 69 SGB X i.V.m. § 35 SGB I nicht das Recht, Daten ohne ausdrückliche Einwilligung an potentielle Arbeitgeber weiter zu geben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#24

Beitrag von Günter »

dann weiß der Arbeitgeber sofort: Aha, kommt vom JC, wenn ich da also dem JC melde, der wollte gar nicht, dann hat der ein großes Problem.
Wenn der AG ohne mein Wissen und meine Genehmigung Daten an Dritte (das JC) weitergibt, dann ist das eine Straftat und er ist mM nach schadensersatzpflichtig für eventuell verhängte Sanktionen. Ob die Gerichte da im Zweifelsfall mitspielen? Wie lange die Verfahren dann dauern? :1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35521
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#25

Beitrag von marsupilami »

Abgesehen davon muß eLB erst mal den Arsch in der Hose haben, dieses Fehlverhalten des AG zu monieren.

Denn AG wird doch vom JC unter Androhung von rechtlichen Konsequenzen zur "Mitwirkung" aufgefordert.
§ 60 SGB II
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“