Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

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Olivia
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#101

Beitrag von Olivia »

D.h. der Widerspruch zur EGV hat sich bereits positiv ausgewirkt?
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Koelsch
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#102

Beitrag von Koelsch »

Nebenkostennachzahlung - ich nehme an für 2017. Wann war die Kostensenkungsaufforderung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Battiste
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#103

Beitrag von Battiste »

#101 Ich würde das mal ganz deutlich so interpretieren:-)

#102 Ja. 2017. Kostensenkungsaufforderung wüßte ich jetzt nichts von, aber die Wohnung wird ohnehin nicht komplett bezahlt, da Bezug ohne Einverständnis des JC (leider). Wohnungsgröße für eine Person ist 61qm. Alte Wohnung war aber 75qm.
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Koelsch
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#104

Beitrag von Koelsch »

Sch.... dann dürfte das nix werden mit NK-Nachzahlung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#105

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Fr 15. Jun 2018, 21:35 D.h. der Widerspruch zur EGV hat sich bereits positiv ausgewirkt?
Wie es scheint, sind momentan mindestens drei Abteilungen involviert: SB / Fallmanager, Leistungsabteilung, Rechtsbehelfsstelle. Trotzdem gehe ich davon aus, dass der SB beim persönlichen Kontakt mit der eLB über die eAkte die Anhängigkeiten einsehen kann. So kann ich keine positive Auswirkungen erkennen, wenn innerhalb 10 Minuten zwar "sehr höflich" aber "praktisch nichts relevantes gesprochen" wurde. Wohl ebenso kein Wort zum Widerspruch gegen EGV-VA mit gleichzeitigen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung angeklungen ist. Und die "Ablehnung der Nebenkostennachzahlung" ist ebenfalls nicht positiv. Und die Pflicht sich (sehr häufig) zu bewerben, ist auch noch gegeben ...
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kleinchaos
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#106

Beitrag von kleinchaos »

Der Vermittler kann zwar die Bescheide einsehen, aber nicht die Bearbeitungsschritte zur Berechnung, von daher wäre es müßig vom Vermittler eine Erklärung zu erwarten. Und bei einem Termin aller 2 Wochen brauch man nicht ne halbe Stunde oder länger einzuplanen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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friys
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#107

Beitrag von friys »

Den Vorwurf, die Unterschrift dazu erschlichen zu haben, könnte ich als JC-Vermittler nicht auf mir sitzen lassen, zu mal wenn die eLB mir nach sieben Tagen persönlich gegenüber ist.
Olivia
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#108

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Sa 16. Jun 2018, 09:47 Der Vermittler kann zwar die Bescheide einsehen, aber nicht die Bearbeitungsschritte zur Berechnung
Gibt es dazu Bearbeitungsschritte? Ich dachte, die tippen einfach das Einkommen und die Freibeträge ein und dann erledigt das PC-Programm automatisch die Berechnung.
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kleinchaos
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#109

Beitrag von kleinchaos »

Die einzelnen Berechnungen, also die Langfassung, ist gespeichert, erscheint natürlich nicht auf dem Bescheid, wäre zu lang
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Koelsch
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#110

Beitrag von Koelsch »

Zumindest beim früheren JC-Programm konnte SB alles manuell eingeben - anders sind mir bekannte Bescheide mit einfachen Additionsfehlern nicht erklärlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#111

Beitrag von Olivia »

Liegt vielleicht auch daran, dass sich die Gesetzeslage nicht mit einem Programm abbilden lässt (zu komplex)?
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marsupilami
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#112

Beitrag von marsupilami »

Ach!
Und wozu hat Koelsch sich an diesen ALG-Rechner abgezappelt und zum Download angeboten?

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874

weil er zu simpel ist?
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#113

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Sa 16. Jun 2018, 12:22 Liegt vielleicht auch daran, dass sich die Gesetzeslage nicht mit einem Programm abbilden lässt (zu komplex)?
Was nutzt die beste KI, wenn ein Hohlkopp vor dem Terminal sitzt?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#114

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Sa 16. Jun 2018, 14:44 Ach!
Und wozu hat Koelsch sich an diesen ALG-Rechner abgezappelt und zum Download angeboten?

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874

weil er zu simpel ist?
Jenau - mit ca. 2.700 Formeln hat man das erschlagen - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... ln#p470155
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#115

Beitrag von Battiste »

#105 Eine Verbesserung ist zumindest, dass keine neuen Bewerbungsvorschläge gekommen sind, wie eigentlich geplant.

#114 Das gehört eigentlich in die Presse und eine gemeinnützige Organisation sollte 2 Millionen Downloads verteilen.
Battiste
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#116

Beitrag von Battiste »

Kleines update: Bis dato keine Reaktion und keine neuen Briefe oder Forderungen etc.
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Koelsch
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#117

Beitrag von Koelsch »

Schon mal gut
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#118

Beitrag von Olivia »

finde ich auch
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#119

Beitrag von schimmy »

Dann hoffen wir mal das es so bleibt.
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friys
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#120

Beitrag von friys »

Battiste hat geschrieben: Mo 6. Aug 2018, 15:11 Kleines update: Bis dato keine Reaktion und keine neuen Briefe oder Forderungen etc.
JC-SB krank oder Mitarbeiterwechsel, oder ...?

Gem. § 88 Abs. 2 SGG ist den Widerspruchsstellen der Jobcenter eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten eingeräumt. Bei mir wurde die 3-Monatsfrist fast bis zum „Anschlag“ ausgereizt.
Battiste
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#121

Beitrag von Battiste »

Heute kam der Bescheid: Widerspruch stattgegeben. Das damals erhaltene Schreiben ist somit gegenstandslos. Also ist eure Einschätzung bestätigt worden. Danke.
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Koelsch
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#122

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: und danke für die Rückmeldung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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