Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

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friys
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#26

Beitrag von friys »

@Koelsch, ich bestehe keineswegs darauf, dass meine Rechtsansichten die einzig richtigen sind. Fakt ist nur, dass die Übermittlung meiner Daten an zwei potentielle AG (Zeitarbeit und Privatfirma) nachweislich in 2018 durch das JC erfolgt ist. Auch mein Bewerberprofil von der Jobbörse wurde mindestens einem AG (Zeitarbeit) zugänglich gemacht. Diesen Vorgang habe ich bei Datenschutzbeauftragten des JC moniert. Als Antwort erhielt ich u. a. oben angeführtes Zitat.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat in seinem Tätigkeitsbericht 23. und 24. unter Nr. 11.5.4 Übermittlung von Sozialdaten an potentielle Arbeitgeber berichtet, dass er auf BA hat einwirken konnte und die Zusage der BA erhalten hat, das eine technische Änderung des System so zu ändern, dass die Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse nur noch bei einer entsprechenden Einwilligung des Bewerbers für die Arbeitgeber sichtbar sind.

24. TB für die Jahre 2011 und 2012:
"Wie sich herausstellte, konnten die Firmen, die über einen Arbeitgeber-Account in der JOBBÖRSE verfügen, bei einem Vermittlungsvorschlag auch die bei der BA freiwillig angegebenen Kontaktdaten wie E-MailAdresse und Telefonnummer der Bewerber einsehen.

Seit diesem Zeitpunkt sind die freiwillig angegebenen Kontaktdaten von Bewerbern nun auch im Vermittlungsprozess für potentielle Arbeitgeber mit eigenem Arbeitgeber-Account nicht mehr ohne Einwilligung einsehbar.

Bei einer Kontrolle vor Ort in einer Agentur für Arbeit konnte ich mich davon überzeugen, dass die Erfassung der Kontaktdaten für eine externe Kommunikation tatsächlich nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Bewerbers erfolgt."

Das hört sich ja erst einmal gut an und ist wohl auch so. Aber die Datenbereitstellung für AG zeigt in meinem Bewerberprofil von der Jobbörse fein säuberlich mit Datum von-bis an: Geschlecht, Zahl meiner Lebensjahre, meine berufliche Vita von der Schul- und Berufsbildung, Tätigkeit an Arbeitsstellen, persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen, Führerscheine.
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Günter
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#27

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben: Mi 16. Mai 2018, 10:36 Abgesehen davon muß eLB erst mal den Arsch in der Hose haben, dieses Fehlverhalten des AG zu monieren.

Denn AG wird doch vom JC unter Androhung von rechtlichen Konsequenzen zur "Mitwirkung" aufgefordert.
§ 60 SGB II
Lesen Leute, lesen. Da steht wer jemanden Leistungen erbringt oder jemanden beschäftigt.

Weder das eine noch das andere trifft zu.

Jegliche Auskünfte an das JC haben zu unterbleiben. Der .... hat sich vorgestellt. Der Rest unterliegt dem Datenschutz.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#28

Beitrag von schimmy »

Sind die fünf Vermittlungsvorschläge mit einer RFB-Rechtsfolgebelehrung?
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marsupilami
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#29

Beitrag von marsupilami »

:arge:
Gute Frage. :Daumenhoch:

Keiner von uns "alten Hasen" hat die gestellt.
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Battiste
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#30

Beitrag von Battiste »

Ich glaube mit RFB-Rechtsfolgebelehrung - habe die Dokumente nicht mehr vorliegen. Die Person unterschreibt grundsätzlich alles, was Ihr ein Beamter der Bundesrepublik vorlegt und ein Beamter ist für die Person jeder der hinter einem Schreibtisch sitzt und eine Durchwahl hat.
Zuletzt geändert von Battiste am Mi 16. Mai 2018, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#31

Beitrag von Koelsch »

Davon gibt's leider enorm Viele "Gläubige"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#32

Beitrag von friys »

Battiste hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 18:22 Nun soll sie sich auf 5 Jobs bewerben, die alle ewig weit weg sind.
schimmy hat geschrieben: Mi 16. Mai 2018, 17:53 Sind die fünf Vermittlungsvorschläge mit einer RFB-Rechtsfolgebelehrung?
"Stelleninformation" und "Vermittlungsvorschlag" mit Rechtsfolgebelehrung sehen auf den ersten Blick identisch aus, unterscheiden sich primär im ersten Satz nach der Ansprache und beim Vermittlungsvorschlag auf der zweiten Seite beginnend mit der Rechtsfolgebelehrung. Eine Stelleninformation erfordert nicht unbedingt eine Bewerbung. Eine Bewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag dagegen ist zwecks Vermeidung von Sanktionen geboten. Darauf wird im Forum seit Jahr und Tag gebetsmühlenartig hingewiesen.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#33

Beitrag von Battiste »

Es sind 2 Vermittlungsvorschläge und 3 Stelleninformationen.

Die gutgläubige Person hat natürlich auch noch eine Eingliederungsvereinbarung gutgläubig unterschrieben, die Sie mir jetzt zeigt. Was da drin steht, davon hatte Sie keine Ahnung. In meinen Augen ist das doch arglistige Täuschung. Als Immigrant kann sie den deutschen Text ohnehin nicht lesen. Es sollte ja wohl ziemlich einfach sein,zu beweisen, dass eine Person, die kein Deutsch lesen kann, aber sprechen kann, arglistig getäuscht wurde. Da steht drin, dass Sie alle 2 Wochen 5 individualisierte (!) Bewerbungen schreiben muss und Sie wusste das nicht. Sie nimmt am Projekt "Integration Plus" teil und weiss noch nicht mal etwas davon. Wortlaut ist: Eigenbemühungen (EB).
Tathergang war der folgende: Zuerst erhält Sie ein Blatt, dass sie unterschreiben soll. Da stünde nur drauf, dass sie heute da war. Irgendwann lag dann da eine EGV und es hieß: "Hier unterschreiben sie das mal."

Sie war insgesamt fast 3 Stunden vor Ort. In den 3 Stunden wurde dann noch ein recht unglaublicher Lebenslauf erstellt und 30 mal ausgedruckt. Den müsste man hier geschwärzt einstellen. Er besteht aus: Adresse, Geburtsort und Datum. Einer Berufserfahrung und dem Abitur.

Sie hat vor Ort gesagt, dass Sie nie in einer deutsche Schule war und nicht schreiben kann und wurde in der EGV dazu verpflichtet, sich schriftlich zu bewerben, Zeitarbeit und befristete Stellen mit einzubeziehen und eingehende Recherche zu machen. Bei telefonischen Bewerbungen muss der Ansprechpartner genannt werden. Bei Vermittluingsvorschlägen muss sie sich innerhalb von 3 Tagen bewerben. Die Vermittlungsvorschläge gelten nicht als Eigenbemühung und müssen zusätzlich erbracht werden.

Aufhebung bzgl. Verbot der Weitergabe von Daten ist natürlich auch mit drin.

Die EGV wurde natürlich nicht vorgelesen oder erklärt.

Am 30. ist ihr nächster Termin beim gleichen emsigen JC Mitarbeiter.
Zuletzt geändert von Battiste am Sa 19. Mai 2018, 12:01, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#34

Beitrag von Koelsch »

Denke ich auch, dass man hier recht einfach nachweisen kann, dass eLB "von nix gewusst" hat
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#35

Beitrag von Günter »

Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung. Wird zwar nicht viel bringen, aber kann einige Leute zum Nachdenken bringen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#36

Beitrag von Battiste »

Naja, Günter; im Prinzip gebe ich dir da auf jeden Fall Recht. Andererseits wird durch sowas der Bürokratie Apparat noch weiter aufgebläht und andere wichtige Strafsachen noch langsamer bearbeitet.
Deshalb wähle ich den Weg, dass der Mitarbeiter erst einmal einen Brief bekommt, der ihn sicher weniger zum Nachdenken bringt, aber wohl als kleinerer Warnschuss zu verstehen ist.
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marsupilami
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#37

Beitrag von marsupilami »

Das wichtigste ist, dass eLB versteht, was da vor sich geht und dass er/sie bei Aktionen gegen SB/JC a) weiß, wo rauf er/sie sich einläßt incl. möglicher Konsequenzen und dann b) auch mitzieht.

Ansonsten gehört diesem SB schon mal ein Schuß vor den Bug.
Vor allem auch: wenn SB weiß, dass Deutsch nicht unbedingt die Stärke des eLB ist, hat SB/JC für Dolmetscher zu sorgen.
Wobei - nach den Erfahrungen hätte ich als eLB so meine Schwierigkeiten mit einem vom JC beauftragten/bezahlten Dolmetscher.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#38

Beitrag von Battiste »

Ja marsupilami, auch diese Meinung teile ich. Nur was da vor sich geht wird die Person niemals verstehen. Entschuldige meinen aus Erfahrung in der Praxis entstandenen Pessimismus / Realismus.
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friys
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#39

Beitrag von friys »

@Battiste, der Inhalt von #33 ist unerträglich, ein widerliches Gebahren des emsigen JC Mitarbeiters. :kotz:
Dem gehört umgehend nicht nur ein Schuß vor den Bug, sondern eine volle Breitseite!

Als erstes würde ich mit der eLB zusammen versuchen, die EGV anzufechten - wegen arglistiger Täuschung, Unterlassung von Aufklärungspflichten und fehlender Verhandlung einzelner Punkte auf Augenhöhe vor Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags (EGV). Die Geschäftführung des JC wäre mein erster Anlaufpunkt - und zwar ganz sachlich, aber heftig. So eine Behandlung einer eLB darf nicht geduldet werden. :never:

"Bei Vermittluingsvorschlägen muss sie sich innerhalb von 3 Tagen bewerben. Die Vermittlungsvorschläge gelten nicht als Eigenbemühung und müssen zusätzlich erbracht werden." Das ist üblich. Auch bei mir wird das praktiziert, obwohl ich über drei Jahre älter bin als deine Mandantin. Bitte unternehme sofort etwas! Bild
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#40

Beitrag von Battiste »

Da die Person nicht schreiben kann, werde ich dem JC eine Rechnung ausstellen für meine Schreibdienste.

Folgende Email habe ich an den Sachbearbeiter gesendet:

Sehr geehrter xxx,


Dieser Brief wurde mit der Emailadresse von yyy durch einen Sekretär geschrieben, da yyy kein deutsch schreiben kann.

Am Datum. war yyy bei Ihnen.

Dort wurde eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, die hiermit widerrufen wird.

Diese wurde yyy nicht mündlich erklärt. Sie konnte diese auch nicht lesen.
Das in der Vereinbarung geschriebene widerspricht sogar dem besprochenen.
(Davon abgesehen, dass yyy die Vereinbarung weder körperlich noch geistig erfüllen kann.)

Das gleiche passierte mit einer Genehmigung zur Weitergabe von persönlichen Daten, die hiermit ebenso widerrufen wird.

Somit sind diese Vereinbarungen ungültig. Dies bestätigen Sie bitte schriftlich.

Eine Anzeige gegen SIE, Herr xxx wegen arglistiger Täuschung und Erschleichung einer Unterschrift wird vorerst nicht gestellt, um den Verwaltungsaufwand nicht weiter zu erhöhen.

Absolut berechtigt wäre dies jedoch!

Es ist ja aus der Presse bekannt, dass Sie als Sachbearbeiter dem Druck von oben zur Kürzung von Leistungen unterliegen und so handeln müssen.


Auch von einer Beschwerde beim Vorgesetzten wird abgesehen, da yyy Sie als SEHR freundlich beschreibt.

Aber bitte gehen Sie in sich und werden SIE sich darüber bewusst, was sie hier mit Menschen tun, die die deutsche Sprache nur mündlich und in geringem Umfang beherrschen.
BEACHTEN Sie dass dies strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Die Formulierungen in der Eingliederungsvereinbarung sind darüber hinaus auch juristisch bedenklich.
Es ist auch nicht nötig einen gesonderten Vertrag zu schliessen für Dinge die schon durch das Gesetz klar geregelt sind.

Und diesen Vertrag einer unwissenden Person unter zu jubeln, selbst wenn diese Verfahrensweise von Vorgesetzen promoted wird, bleibt dennoch falsch.

Zusätzlich ist es bedenklich und wenig effektiv, eine 57 jährige Frau, die bereits in Arbeit ist und lediglich aufgestockt wird und über 20 Jahre lang in der Gastronomie die Knie und Schulter kaputt gemacht hat und über keinen Führerschein verfügt derart und sinnlos unter Druck zu setzen.

Dennoch werden nun die von Ihnen gewünschten 5 Bewerbungen geschrieben, um einen guten Willen zu zeigen.

yyy hat zudem das Gespräch auf ihrer Arbeit mit den Vorgesetzten gesucht, so dass auch dort geschaut wird, dass Sie sobald möglich eine Teilzeitstelle bekommt.
Dies war auch schonmal im Gespräch und wurde dann betriebsbedingt unterlassen. yyy ist allerdings von allen Mitarbeitern diejenige, die wenn dies betriebsbedingt möglich wird, als erste eine solche Stelle erhält.
Auch vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn weiter Druck zu machen um die bereits gut ausgefüllte Stelle nun auch noch zu gefährden.

Sehr geehrter xxx, Ihren Eifer in Ehren, er macht hier keinen Sinn und läuft ins Leere.

Es ist auch schwer vorstellbar, dass in Ihren Akten nicht festgehalten wurde, dass yyy berufsbedingt die Schulter und Knie kaputt hat.
Dies können Sie jederzeit amtsärztlich überprüfen.

Freundliche Grüße
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#41

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#42

Beitrag von friys »

Hmm, @Battiste?!

Mir hat man im März 2018 auch eine EGV unterjubeln wollen - ohne Verhandlung auf Augenhöhe und was sonst noch rechtens dazu gehört. Einfach per Post zugeschickt mit dem Vermerkt "Bitte ein Exemplar unterschrieben zurücksenden!" Die JC praktizieren es jeden Tag, im vollen Wissen, dass es nicht rechtens ist.

Und mein (auch) nicht an allen Stellen sachlicher, aber heftiger Protest wurde gehört. Ich verfasste schriftlich Gegenvorschläge für alle Kritikpunkte - und das waren nicht wenig - an der mir zugesandten EGV. Dabei heraus gekommen ist eine rechtsgültige EinV ohne RFB. Bild
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#43

Beitrag von marsupilami »

@ Battiste: ich find's großartig, dass Du Dich da so engagierst.
Da das Schreiben schon raus ist, sind Änderungsvorschläge obsolet.
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friys
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#44

Beitrag von friys »

Battiste hat geschrieben: Sa 19. Mai 2018, 16:03 Somit sind diese Vereinbarungen ungültig. Dies bestätigen Sie bitte schriftlich.
Mein Blick in die Kristallkugel ergibt: So einfach wird das nicht funktionieren, die Vereinbarung einseitig zu "kündigen", @Battiste.

Die Wut beim Schreiben des ersten Entwurf verrauchen lassen, dann mindestens einmal schlafen - und dann ein sachlichen Protestbrief schreiben. Mit Originalunterschrift der eLB plus Vollmacht für Dich als Beistand, verschickt als revidierte E-Mail im PDF-Format plus "freundlichen" PRIO Postbrief oder Einschreiben, wenn das gute Stück nicht persönlich gegen Eingangsbestätigung beim JC abgegeben werden kann.

Versand per E-Mail an die allgemeine E-Mailadresse des JC, ohne die exakte persönliche E-Mailadresse des SB mit einbezogen, wäre mir in dieser sehr wichtigen Angelegenheit nicht genug. Da Pfingsten vor der Türe steht und deine E-Mail frühestens am Dienstag den 22.05.18 gelesen wird, wäre noch Zeit Änderungsvorschläge einzuholen.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#45

Beitrag von Peterpanik »

Habe bis jetzt nur Mitgelesen aber das was in der EGV steht ist heftig, ich würde mich dagegen auch wehren mit allen rechtlichen Mitteln.

Auch ich Unterschreibe meine EGV seit über 10 Jahren freiwillig, aber ich habe sie vorher mit den SB ausgehandelt und er akzeptiert
meine Bedingungen seit Jahren ohne Einschränkungen und da mit habe ich erreicht das ich meine Ruhe habe von der Abteilung,
und nur gegen die Leistungsabteilung wegen meinen angeblichen Fehlverhaltens wegen Firmenausgaben kämpfen muss.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#46

Beitrag von Battiste »

Der nächste vor Ort Termin ist am 30. Mein Vorschlag wäre, dass das JC dem jetzigen Minijob Arbeitgeber die Teilzeitstelle subventioniert / schmackhaft macht.

@koelsch: selten konnte mich ein Emoticon derart beruhigen:-)

@friys: Gratulation zum erfolgreichen Protest. Auch unter dem Risiko, dass mein recht informelles Schreiben rein gar nichts bringt - es bleibt noch Zeit die zweite Stufe zu zünden. Der Mitarbeiter war wirklich sehr nett und ich möchte die Hoffnung, dass ein Funken Vernunft und Anstand in ihm schlummert noch nicht ganz aufgeben und ihm Gelegenheit geben, hinter dem Ofen der Herzlosigkeit und blinden Befehlsfolge hervor zu kommen:-)

@marsupilami: danke. prinzipiell schon besser auf die Änderungsvorschläge hier zu warten. Da ich auch noch die 5 Bewerbungen zu schreiben hatte, inklusive Anschreiben etc.....ich wollte es hinter mich bringen:-). Im Grunde war das alles in allem ein voller Bürotag, den ich natürlich nicht in Rechnung stellen kann, aber sollte:-)

@Peterpanik: Schön, dass es bei dir geklappt hat. Es ist immer gut, wenn man sich arrangieren kann. Da die EGV meistens nicht nötig wäre und dem "Vertragspartner" unnötige Vorteile und dem "Ich" unnötige Nachteile ohne Vorteile verschafft und einen zusätzlichen Aufwand bedeutet, sehe ich es aus Prinzip nicht ein. Dennoch um des guten Frieden willens würde ich sowas zur Not dann auch mal "aushandeln" wie du so schön schreibst:-)

@Alle: Danke. Dieses Forum ist wichtig. Es macht Betroffenen Mut und alleine hätte ich das sicher nicht oder zumindest nicht in der Form hinbekommen überhaupt zu reagieren. Daher sollte man sich durchaus um die langfristige Finanzierung dieses Forums kümmern. Ich werde sogleich eine Spendenanfrage an die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit veranlassen (Spaß).

Generell finde ich es sehr bedenklich wie hier mit Existenzen gespielt wird, denn eine Sanktion ist für JC Kunden existenzgefährdend und widerspricht dem Sinn der ganzen JC Unternehmung. Aber das muss man hier wohl nicht extra erwähnen.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#47

Beitrag von marsupilami »

Ich drück mal die Daumens, dass ich da was zum Guten tut.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#48

Beitrag von friys »

@Battiste, ich verstehe, dass "ein voller Bürotag" die kostenlose Arbeit als Beistand für eine eLB nicht nur eine emotionale Belastung darstellt.

"Der Mitarbeiter war wirklich sehr nett" - hat aber aus deiner Sicht die gutgläubige Person "arglistig getäuscht", "Die EGV wurde natürlich nicht vorgelesen oder erklärt" und aus meiner Sicht die eLB nach allen "bösen" Regeln der typischen Jobcenter "Betratung und Vermittlung" über den Tisch gezogen. Im Rahmen der Eigenbemühungen (EB) "alle 2 Wochen 5 individualisierte (!) Bewerbungen" plus Vermittlungsvorschläge wurden nicht nur einmal von Sozialgerichten als überzogen erklärt.

"Am 30. ist ihr nächster Termin beim gleichen emsigen JC Mitarbeiter." Ich empfände es als kleines Wunder, wenn die "gutgläubige" "Immigrantin", die "den deutschen Text ohnehin nicht lesen" kann, ohne Beistand Vorort eine Änderung bewirken sollte.

Und nur des "guten Frieden willens" wegen die Füße stillhalten, das Haupt demütig gesenkt auf einen "Funken Vernunft und Anstand" hoffend - darauf spekulieren die Jobcenter-SB wohl wissend von der Abhängigkeit der eLB von den Geldleistungen.

Die EGV ist, wie es der Name bereits sagt, eine zweiseitige Vereinbarung, also ein Vertrag. Erfahrungsgemäß wird diese Vereinbarung weitgehend einseitig vorgegeben - wie in eurem Fall auch. JC und Hartz-IV-Bezieher müssen aber über eine EGV auch tatsächlich eine Vereinbarung anstreben und über die einzelnen Punkte vorher verhandeln. Von mir abgeleitet aus dem Bundessozialgericht Urteil vom 14.2.2013, B 14 AS 195/11 R im Zusammenhang mit Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt: "Erfordernis ausreichender Verhandlungen über den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung". PDF-Lesetipp: VdK Rheinland-Palz - Thema des Monats:Eingliederungsvereinbarung. "Die Anwesenheit eines Dritten oder die Unterstützung von Fachleuten bereits im Vorfeld der Eingliederungsvereinbarung sind deshalb geeignet, den Verhandlungsspielraum des Leistungsberechtigten etwas zu erweitern und eine rechtmäßige Ausgestaltung der Vereinbarung durchzusetzen."

Bild @Battiste, Du packst da an, wo Not am Mann ist.
Für mich wäre schon jetzt Alarmstufe Rot und "Zeit die zweite Stufe zu zünden." Bild
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#49

Beitrag von kleinchaos »

Ich habe nächste Woche auch einen Terrmin mit einem Flüchtling, Sprachkenntnisse momentan eher B1 minus, zur Erstantragstellung. Dolmetscher werde ich gleich mitbeantragen, also dass der in Zukunft immer dabei ist.
Ja, ich habe es schon öfter gehört und auch selbst gesehen, wie Migranten mit mangelnden Sprachkenntnissen behumst werden im JC. Ohne Beistand sind die Massensanktionen vorprogrammiert. Und genau das ist die Absicht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#50

Beitrag von Battiste »

Gestern gab es gleich 2 Termine.
Einmal morgens um 9 in einem weit entfernten Ort zum Bewerbertag. Dort erschienen von sehr vielen eingeladenen Leuten nur ein kleiner Bruchteil. Sie wurde sofort nach ihrer Vorstellung nach Hause geschickt mit den Worten: "Sie haben doch schon Arbeit."

Dann nachmittags der JC Termin im Nachbarort. Dort hiess es Sie solle zum Arzt gehen und Sie erhielt noch eine weitere Stelleninformation.
Zu dem oben geposteten Schreiben hiess es, dies sei von einem schlechten Rechtsanwalt geschrieben.
Allerdinsg hat der MItarbeiter selbst gesagt, dass er unter Druck von oben steht so zu handeln.
Sie soll in 14 Tagen noch einmal mit einem Attest kommen.
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