Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

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Koelsch
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#76

Beitrag von Koelsch »

JC Rhein-Erft ist ja bei mir "vor der Haustür" und mir daher "gut" (man beachte die Anführungszeichen) bekannt. Ich habe sogar eine Vermutung, um welche der diversen Niederlassungen des JC es sich handeln könnte - wobei ich aber nicht alle Niederlassungen kenne.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Battiste
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#77

Beitrag von Battiste »

Lebenslauf-geschwärzt.png
Hier der vom Sachbearbeiter erstellte Lebenslauf. Individuelles Anschreiben wird von eLB erwartet, die nicht deutsch schreiben kann und auch nicht weiss wie man Emails sendet.
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friys
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#78

Beitrag von friys »

Battiste hat geschrieben: Di 15. Mai 2018, 18:22 Die betroffene Person ... hat bereits einen 450Euro Job ...
Im Lebenslauf wird die Berufserfahrung als Helferin Küche über einen Zeitraum von März 1998 bis Februar 2015 angezeigt. Und was ist im Zeitraum 03.2015 bis dato vor sich gegangen? Minijob??
Olivia
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#79

Beitrag von Olivia »

Fast 11 Pflichtbewerbungen im Monat sind angesichts des Lebensalters der Leistungsberechtigten zu viel. Die Frau spricht kein deutsch und arbeitet bereits als Küchenhilfe. Eine Teilintegration in den Arbeitsmarkt liegt also vor. Mehr als 10 Bewerbungen im Monat erfordern sehr viel Kraft, da die Bewerbungen lt. Verwaltungsakt ja auch noch alle passgenau zugeschnitten werden müssen auf den jeweiligen Arbeitgeber. 1-4 Bewerbungen im Monat sollten genug sein. Dazu kommen ja noch die Arbeitsvorschläge der Sachbearbeitung und die Rückmeldungen aus dem Profil bei der Stellenbörse.
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friys
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#80

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 14:47 Die Frau spricht kein deutsch
Battiste hat geschrieben: Sa 19. Mai 2018, 11:41 Als Immigrant kann sie den deutschen Text ohnehin nicht lesen. [...] eine Person, die kein Deutsch lesen kann, aber sprechen kann,
Battiste
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#81

Beitrag von Battiste »

# 80 Sie spricht deutsch, allerdings nicht perfekt. Verstehen ist recht gut. Schreiben und lesen sehr schlecht.
Sie ist deutsche Staatsbürgerin. Vor ca. 30 Jahren eingewandert. Meines Erachtens bezieht sich das Programm Integration PLUS nicht auf die Intergration ins Land sondern in den Arbeitmarkt.

#79 So sehe ich das auch, vor allem, wenn man bedenkt, dass sie überall persönlich vorsprechen muss, da sie selbst keine Bewerbung schreiben oder absenden kann. Per Post müsste sie das irgendwo ausdrucken und schreiben lassen. Ich habe jetzt damit es keinen Ärger gibt "ehrenamtlich" die Bewerbungen per Email gemacht. Da ich nicht beim JC angestellt bin, kann das ja kein Dauerzustand sein.

#78 Alle dort nicht eingetragenen Daten sind Zeiten als Hausfrau.
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Koelsch
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#82

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, gemeinsam werden wir da einen sehr "passgenauen" Widerspruch zusammen schreiben können - keinen Roman, sondern knapp und knackig.

Wie gesagt, ich komme heute nicht dazu, aber ich mecker ja ohnehin lieber an "fertigen" Vorschlägen rum. :verlegen:
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#83

Beitrag von Battiste »

#82 Zeit gibt es. Der Verwaltungsakt wurde erstellt am 24.05. ; Poststempel ist der 30.5.
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friys
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#84

Beitrag von friys »

Battiste hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 15:04 Meines Erachtens bezieht sich das Programm Integration PLUS nicht auf die Intergration ins Land sondern in den Arbeitmarkt.
Laut BAMF-Flyer: Die Maßnahme (PDF) hat einen Umfang von 200 Unterrichtseinheiten. ...

Ich sehe nur einen Weg, dem Spuk ein Ende zu bereiten oder zumindest stark einzudämmen: #69 Widerspruch mit Antrag auf aufschiebender Wirkung stellen und die ggf. per eA beim SG beantragen.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#85

Beitrag von Battiste »

#84 Ich glaube nicht, dass der BAMF Flyer etwas mit dem Integration PLUS Programm in dem vorliegenden Verwaltungsakt zu tun hat; ausser dass beides gleich heisst. Von Unterrichtseinheit steht ja in der EGV bzw. Verwaltungsakt nix.
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marsupilami
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#86

Beitrag von marsupilami »

Abenteuerlich! diese VA-EGV.

Der Punkt 4 ist nichts anderes als eine erbsen-genaue, demütigende Gängelung.

Diese Satz-Konstruktion in Punkt 5 ist einfach nur .... ähhhhh .....
Aufgrund der Arbeitsmarktnähe und insbesondere um meine Integration in Arbeit schnellstmöglich durch regelmäßge Besprechung und Optimierung meiner Bemühungen durch das Team Integration PLUS zu gewährleisten, werde ich die Nachweise der Bewerbungsbemühungen (zugrundeliegende Stellenausschreibung , individuelles Begleitschreiben und ggf Absagen, bei telefonischen Bewerbungen ist zwingend ein Ansprechpartner zu nennen) demnach alle 2 Wochen dem zuständigen Betreuer persönlich, spätestens zum Folgetermin vorlegen.
Außerdem dachte ich, die Guddste ist schon in Arbeit?
Zwar nur Teilzeit, aber immerhin.

Gibt es denn eine klare eigenständige Zuweisung zu diesem Team Integration PLUS ?
Von wann bis wann geht die Maßnahme? Zeitraum?
Tägliche / wöchentliche Termine?
Wird dabei die Arbeitszeit der Kundin berücksichtigt?
Fahrtkostenregelung zu den Schulungsterminen?

Wurde denn ein Profiling durchgeführt, um z.B. die EDV-Kenntnisse der Dame festzustellen?
Denn wenn keine EDV-Kenntnisse, kann man doch nicht einfach Job-Recherche im Internet und Bewerbung per E-Mail festsetzen.
Wenn ich es noch recht weiß, ist vor der EGV/VA ein solches Profiling durchzuführen.
Auch die Feststellung der Deutschkenntnisse könnte weiterhelfen.

In den Rechtlichen Hinweisen fehlt die Anhörung vor Sanktion.

Ein Machwerk der übelsten Sorte.

Selbst ich habe erst nach mehrmaligem Lesen das Ganze wirklich verstanden.
Und sie hat mit ihren Deutschkenntnissen ihren Servus da drunter gesetzt, dass sie das alles verstanden hat?


Dieser Lebenslauf wurde von einem SB des JC erstellt?
Ernsthaft?
Will diese(r) JC-SB seine Kunden verkakkeiern oder in Arbeit bringen?
Der sollte sich doch selbst mal zu einem Bewerbungstraining anmelden.
Das ist selbst für eine Küchenhilfe, wo man nicht so strenge Maßstäbe anlegt, ein no-go.
Das macht nicht den Eindruck, dass diese(r) SB dieser Kundin wirklich helfen will.

Mein Urteil: unvollständig, schlampig hingerotzt um abzuwimmeln.


Problematik halt wie immer:
Wenn er/sie nicht will, nicht dagegen angeht, nicht wirklich von Herzen sagt: so nicht! - ob nun mit Hilfe von Battiste oder jemandem anderen oder alleine und/oder mit Hilfe dieses Forums - wird sie in den Fängen des JC, dieses besonderen SB's verbleiben.

Leider.
Signatur?
Muss das sein?
Battiste
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#87

Beitrag von Battiste »

#86 ja sie ist in Arbeit allerdings 450Euro Job.
Es gibt keine klare eigenständige Zuweisung zu diesem Team Integration PLUS.
Die EGV galt ab 24. April, wie lange habe ich vergessen, glaube mich zu erinnern, dass diese sich auch automatisch verlängert hätte und ein halbes Jahr gültig gewesen wäre. VA gilt bis auf weiteres.
Termine sind so ca. im 2 Wochen Rythmus, wobei sie ja wie gesagt von einem Termin nach Hause geschickt wurde.
Arbeitszeit der Kundin wird nicht berücksichtigt.
Es gibt weder Fahrtkostenregelung noch Schulungstermine. Bisher, ausser dieser eine Termin zum Bewerbertag, wo sie wieder zurückgeschickt wurde, weil sie schon Arbeit hätte.
Ob Profiling durchgeführt wurde weiss ich nicht, aber es gab definitiv die Aussage von eLB, dass Sie keine Email kann und da wurde Ihr gesagt, sie solle zu jeder Bewerbung persönlich vor Ort und Ihren Lebenslauf abgeben.
Die Unterhaltung fand schon auf Deutsch statt, aber deitsch verstehen und reden ist etwas anderes als lesen und schreiben.
Die Unterschrift wurde ja nach dem Motto "Hier unterschreiben sie mal, eine reine Formalie" erschlichen.
Natürlich hat sie das weder gelesen noch verstanden. Noch kann sie es verstehen wenn sie versuchen würde es zu lesen.
Lebenslauf wurde vom zuständigen Mitarbeiter erstellt und ihr ausgedruckt, damit sie sich damit bewerben gehen kann.
Battiste
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#88

Beitrag von Battiste »

Dass der Widerspruch erfolgt ist ja aufgrund eurer Reaktion beschlossene Sache. Ich sammle jetzt nur noch die Argumente.
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Koelsch
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#89

Beitrag von Koelsch »

So, hier mal ein erster Widerspruchsentwurf
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#90

Beitrag von Battiste »

Vielen Dank für die Mühe.
Noch zur Info: Sie hat eine Monatskarte womit sie überall hinkommt. Diese kostet 55Euro pro Monat und ich vermute, dass diese Ausgabe nicht in Berechnungen auftaucht, weiss ich aber nicht.

Erschwerend kommt hinzu, dass ihre MIete nicht vollständig übernommen wird.

Zum Datenschutz: Da ich nicht dabei war, weiss ich nicht, was noch alles vorgelegt und ungeprüft unterschrieben wurde. Nach Aussage eLB auch "etwas" mit Datenschutz. Einwilligungen zum Datenschutz habe ich in der Email widerrufen. Habe jedoch keine Bestätigung erhalten, wobei man den Erhalt der EGV Kündigung auch als Empfangsbestätigung der Email deuten könnte.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#91

Beitrag von Olivia »

zu 4. Unterstützung durch das Jobcenter

e. Ich verstehe nicht, mit wem ich Ausweichvorschläge für meine Bewerbungen erarbeiten soll. Was ist damit gemeint? Und an wen soll ich mich da wenden?

f. Das Antragsverfahren wurde mir nicht richtig erläutert. Im Beratungsgespräch vom 26.04.2018 ist mir nicht klar geworden, welche Abläufe ich einhalten muss. Ich habe auch keine Antragsunterlagen ausgehändigt bekommen. Ich verstehe nicht, was ich tun soll und was ich nicht tun soll.

g. Ich verstehe nicht, warum ich vor dem Vorstellungsgespräch zu einer Eignungsfeststellung erscheinen muss. Was ist das? Der Arbeitgber stellt doch die Eignung im Vorstellungsgespräch fest und nicht das Jobcenter.

h. Ich soll einen schriftlichen Nachweis des Vorstellungsgespräches beim Jobcenter abgeben. Dazu muss ich meinen Sozialleistungsbezug beim künftigen Arbeitgeber offenlegen, was ich aber nicht möchte.



zu 5. Integration in Arbeit


e. Es sind 5 Bewerbungen alle zwei Wochen gefordert, mit Start am Donnerstag, dem 26.04.2018. Muss ich nun die geforderten 5 Bewerbungen immer bis Donnerstag vorlegen oder bis zum Ende einer Kalenderwoche? Ich verstehe die Regelung nicht.

f. Wie lange gilt der Verwaltungsakt? Dazu kann ich nichts finden. Ich habe keine Nebenbestimmung erhalten und verstehe nicht, was mit Nebenbestimmungen gemeint sein soll.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#92

Beitrag von marsupilami »

Ich hab da auch noch mal drin rumgeschmiert.
2018_06_06 Widerspruch EGV V_m.doc
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#93

Beitrag von friys »

Battiste hat geschrieben: Mi 6. Jun 2018, 10:54 Einwilligungen zum Datenschutz habe ich in der Email widerrufen. Habe jedoch keine Bestätigung erhalten, wobei man den Erhalt der EGV Kündigung auch als Empfangsbestätigung der Email deuten könnte.
Bei uns ist dafür der Datenschutzbeauftragte des Jobcenter zuständig. So wie sich der JC-SB bisher verhalten hat, könnte eine separate Nachricht nützlich sein.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#94

Beitrag von Battiste »

#93 Jeder der Daten verarbeitet ist für den Schutz dieser Daten zuständig. Ich glaube die Antwort von der Datenschutzbeauftragten des Bundes über meine berechtigte Beschwerde in anderer Sache (lupenreiner massiver Verstoß einer JC Mitarbeiterin) würde dich unmittelbar in Weissglut bringen. Bei Gelegenheit können wir da mal einen Thread eröffnen und ich lade diese geschwärzt hoch. Zur Vor-Beruhigung: Die betreffende Person wurde leicht gerügt.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#95

Beitrag von Battiste »

#91, #92 Danke erstmal.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#96

Beitrag von Battiste »

Zunächst noch einmal herzlichen Dank an alle Leser und Schreiber.

Ich habe alle Textvorschläge aus #89,#91,#92 übernommen und noch nach dem Satz :

"eine Kontaktaufnahme zu diesem ist Ihnen doch aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne meine ausdrückliche Einwilligung untersagt."

hinzugefügt:

Diese Einwilligung habe ich widerrufen, weil die Unterschrift dazu erschlichen wurde.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#97

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#98

Beitrag von Battiste »

Dann wird das ausgedruckt und abgesendet und es wird berichtet.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#99

Beitrag von friys »

Battiste hat geschrieben: Fr 8. Jun 2018, 12:39 Diese Einwilligung habe ich widerrufen, weil die Unterschrift dazu erschlichen wurde.
"erschlichen" - gefällt mir! Das Geschreibsel des SB, die massiven handwerklichen Fehler des SB - legen nahe, dass sie von einem Neuling beim JC begangen worden sein müssen, der in einem 9-Tageskurs auf seine Arbeit im Jobcenter vorbereitet worden ist.
Battiste
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?

#100

Beitrag von Battiste »

Update: eLB war heute beim Sachbearbeiter. Termin dauerte 10 Minuten, es wurde praktisch nichts relevantes gesprochen. Und alles lief sehr höflich zu. Nächster Termin in 14 Tagen. Zuhause hatte eLB dann 5 Briefe in der Post: Ablehnung der Nebenkostennachzahlung (wegen Mietrichtwert) und Forderungen von insgesamt rund 650 Euro für Überzahlungen von Juni 2017 bis April 2018. Kann schon sein, dass das alles seine Richtigkeit hat, da eLB mini Job EInkommen schwankt.
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