Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Hallo ihr lieben,
Ich habe Anfang des Monats dem JC meine 2. ss mitgeteilt. Mein großer wird 6 Ende des Monats.
Ich habe Mehrbedarf beantragt und Hilfe zur Erstausstattung. In meiner ersten ss habe ich nichts für den großen beantragt, ist also meine erste Auseinandersetzung bezüglich einer ss mit dem JC.
Ich bin aufstockerin und alleinerziehend, mein Freund wohnt nicht im Haushalt.
Soviel zu den bisherigen Eckpunkten.
Heute bekam ich Antwort auf meinen Antrag, der Mehrbedarf per Änderungsbescheid ist bewilligt.
Nun möchte das JC bezüglich der Erstausstattung eine schriftliche Stellungnahme über den Verbleib der kinderaustattung und schwangerschaftsbekleidung der ersten Schwangerschaft haben.
Musste erstmal lachen. Was soll ich da am besten Antworten drauf?
Die neue ss war zwar irgendwann mal gewünscht, so schnell jedoch nicht geplant. Ich habe natürlich nichts mehr von meinem großen übrig, logisch, wohin auch damit? Damals alles gebraucht gekauft für kleines Geld und danach ist es auf den Sperrmüll gewandert, da nicht mehr brauchbar. Doch! Ich habe noch den ersten Strampler von meinem großen als Erinnerung aufgehoben.
Nun gut soweit. Des Weiteren soll ich die Anlage UH1 ausfüllen. Wie was wo schreibe ich da genau zurück? Die Daten des Papas können sie gerne haben, nur die Anlage ist ja für bereits geborene Kinder, was soll ich da genau ausfüllen? das Kind hat weder Einen Namen noch ist es geboren!
Ich bin um eure Mithilfe sehr dankbar!
Ich habe Anfang des Monats dem JC meine 2. ss mitgeteilt. Mein großer wird 6 Ende des Monats.
Ich habe Mehrbedarf beantragt und Hilfe zur Erstausstattung. In meiner ersten ss habe ich nichts für den großen beantragt, ist also meine erste Auseinandersetzung bezüglich einer ss mit dem JC.
Ich bin aufstockerin und alleinerziehend, mein Freund wohnt nicht im Haushalt.
Soviel zu den bisherigen Eckpunkten.
Heute bekam ich Antwort auf meinen Antrag, der Mehrbedarf per Änderungsbescheid ist bewilligt.
Nun möchte das JC bezüglich der Erstausstattung eine schriftliche Stellungnahme über den Verbleib der kinderaustattung und schwangerschaftsbekleidung der ersten Schwangerschaft haben.
Musste erstmal lachen. Was soll ich da am besten Antworten drauf?
Die neue ss war zwar irgendwann mal gewünscht, so schnell jedoch nicht geplant. Ich habe natürlich nichts mehr von meinem großen übrig, logisch, wohin auch damit? Damals alles gebraucht gekauft für kleines Geld und danach ist es auf den Sperrmüll gewandert, da nicht mehr brauchbar. Doch! Ich habe noch den ersten Strampler von meinem großen als Erinnerung aufgehoben.
Nun gut soweit. Des Weiteren soll ich die Anlage UH1 ausfüllen. Wie was wo schreibe ich da genau zurück? Die Daten des Papas können sie gerne haben, nur die Anlage ist ja für bereits geborene Kinder, was soll ich da genau ausfüllen? das Kind hat weder Einen Namen noch ist es geboren!
Ich bin um eure Mithilfe sehr dankbar!
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Jetzt muss ich erstmal schmunzeln!
Das JC möchte ja auch den Nachweis über Mutterschaftsgeld nach Erhalt haben.
Logisch, geht ja erst wenn ich den Bescheid dazu von der KK habe gegen Ende der ss.
Also möchten Sie das sobald es anfällt und die Anlage UH1 nach der Geburt des Kindes haben? Verstehe ich das richtig?
Mensch da hätte ich auch selbst drauf kommen können wenn es so ist.... *in die Ecke stell*
Ist halt so nicht ersichtlich da alles aufgelistet ist und bis zum 24.6 vorgelegt werden soll.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege! Ich habe davon echt keine Ahnung.
Gut, bleibt nur die Frage was ich bzgl der Erstausstattung und Bekleidung antworten soll.
Das JC möchte ja auch den Nachweis über Mutterschaftsgeld nach Erhalt haben.
Logisch, geht ja erst wenn ich den Bescheid dazu von der KK habe gegen Ende der ss.
Also möchten Sie das sobald es anfällt und die Anlage UH1 nach der Geburt des Kindes haben? Verstehe ich das richtig?
Mensch da hätte ich auch selbst drauf kommen können wenn es so ist.... *in die Ecke stell*
Ist halt so nicht ersichtlich da alles aufgelistet ist und bis zum 24.6 vorgelegt werden soll.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege! Ich habe davon echt keine Ahnung.
Gut, bleibt nur die Frage was ich bzgl der Erstausstattung und Bekleidung antworten soll.
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Bzgl. Erstausstattung schreibst Du denen, dass da nix mehr da ist nach 6 Jahren.
UH1 - da schreibst Du dem JC, dass Du nicht weist, was Du da eintragen sollst, es gäbe keine Trennung oder irgendetwas Nachpartnerschaftliches
UH1 - da schreibst Du dem JC, dass Du nicht weist, was Du da eintragen sollst, es gäbe keine Trennung oder irgendetwas Nachpartnerschaftliches
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Erstausstattung: man möge doch bitte die Rechtsgrundlage nennen für die Aufbewahrungspflicht für Babykleidung und auch den entsprechenden Zeitraum, während dessen diese aufbewahrt werden muss, falls er denn über 2 Jahre hinausgeht.
Die anderen Unterlagen reiche ich nach, sobald das Kind geboren ist.
Nach der neuen DSGVO bin ich verunsichert, ob ich Ihnen die Daten des Vater ohne dessen schriftliche Einwilligung an sie weiterzugeben darf.
Die anderen Unterlagen reiche ich nach, sobald das Kind geboren ist.
Nach der neuen DSGVO bin ich verunsichert, ob ich Ihnen die Daten des Vater ohne dessen schriftliche Einwilligung an sie weiterzugeben darf.
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Muss das sein?
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
In welcher Form soll der Nachweis über die Entsorgung der alten Erstausstattung erbracht werden?
- marsupilami
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Schriftlicher, amtlicher Bescheid von der Müllverbrennungsanlage.
Ist doch klar.
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Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Naja, auch SB dürfen mal träumen ...
In die Anlage UH1 kannst du zwar deinen Namen eintragen, jedoch für den Rest würde ich ein Beiblatt beilegen und formlos die Lage erklären.
Wegen der Aufbewahrung der Möbel und Sachen vom 1. Kind kannst du das JC ja mal fragen, wo du das Zeug in deiner angemessenen Wohnung hättest lagern können.
Nach 6 Jahren hat eigentlich niemand mehr was, selbst nach 2 Jahren haben viele nix mehr
In die Anlage UH1 kannst du zwar deinen Namen eintragen, jedoch für den Rest würde ich ein Beiblatt beilegen und formlos die Lage erklären.
Wegen der Aufbewahrung der Möbel und Sachen vom 1. Kind kannst du das JC ja mal fragen, wo du das Zeug in deiner angemessenen Wohnung hättest lagern können.
Nach 6 Jahren hat eigentlich niemand mehr was, selbst nach 2 Jahren haben viele nix mehr
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Danke für eure Antworten!
In der Anlage UH1 steht bereits mein Name! ( wie praktisch )
Gut bevor ich denen auf die Füße trete, werde ich erstmal nett formuliert antworten wo die Sachen hin sind.
Als Beilage noch erwähnen, dass UH1 ausgefüllt abgeschickt wird, sobald Kind auf der Welt ist. Die Bescheinigung über Mutterschaftsgeld sobald sie vorliegt.
Gibt es noch was zu beachten?
In der Anlage UH1 steht bereits mein Name! ( wie praktisch )
Gut bevor ich denen auf die Füße trete, werde ich erstmal nett formuliert antworten wo die Sachen hin sind.
Als Beilage noch erwähnen, dass UH1 ausgefüllt abgeschickt wird, sobald Kind auf der Welt ist. Die Bescheinigung über Mutterschaftsgeld sobald sie vorliegt.
Gibt es noch was zu beachten?
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Vielleicht das Jobcenter fragen, ob es darüber hinaus noch etwas gibt, das beantragt werden kann und das sie für Dich tun können?
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Die Scheu solltest Du ablegen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- angel6364
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Denk dran: Von allem, was Euch das Leben ein wenig einfacher macht, profitieren auch Deine Kinder.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Das Jobcenter antwortet vielleicht:
"Das ist alles, was wir an dieser Stelle für Sie tun können. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Wünsche haben sollten."
- angel6364
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Eher unwahrscheinlich.
Solche SBs sind Mangelware. Man muss schon selbst darauf kommen, was man beantragen kann, Antrag wohlgemerkt nachweisbar und schriftlich.
Solche SBs sind Mangelware. Man muss schon selbst darauf kommen, was man beantragen kann, Antrag wohlgemerkt nachweisbar und schriftlich.
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- kleinchaos
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Lieber bissel mehr beantragen als zu wenig
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Was ist denn mit Beihilfen von diesen mutter-Kind-Stiftungen? Oder gibt es die nicht mehr? Die Hilfen sind auf alle Fälle anrechnungsfrei, d.h. zusätzlich zu den Hilfen vom JC.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Posting #10, letzter Satz:
Du mußt zwar beantragen, aber grundsätzlich steht Dir eine solche "Unterstützung" zu.
Außerdem kommt so mancher männlicher SB - gerade bei solchen Bedarfen - mal auf die Idee: das braucht's nicht.
Also trau' Dich.
Mal durchlesen, ob's da für Dich was zu holen gibt.
https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/
Du mußt zwar beantragen, aber grundsätzlich steht Dir eine solche "Unterstützung" zu.
Außerdem kommt so mancher männlicher SB - gerade bei solchen Bedarfen - mal auf die Idee: das braucht's nicht.
Also trau' Dich.
Mal durchlesen, ob's da für Dich was zu holen gibt.
https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/
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- kleinchaos
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
@ Günter:
diese Hilfen aus der Bundesstiftung sind in den Leistungen der JC sehr wohl eingeplant. Sie werden nicht angerechnet, das ist richtig. Aber die Kommunen rechnen diese Zahlungen in ihre eigenen sehr wohl ein.
Kommunal ist die Leistung für die Erstausstattung sehr unterschiedlich. Und es gibt da 2 Leistungen: einmal die Schwangerschaftskleidung und die Ausstattung zur Geburt, und dann die Erstausstattung fürs Kinderzimmer und Kinderwagen. Letztere wird oft erst 6 bis 8 Wochen vor der Geburt gezahlt.
Wenn Anonym86 in einer Kommune lebt, die nur 400€ locker macht, dann die Kohle überweisen lassen, Widerspruch einlegen und mehr verlangen. Natürlich mit Nachweisen.
Meiner Tochter wollten sie für die Zwillinge nur 1 Bett gewähren (das ältere Kind war grad 2 Jahre) und der Kinderwagen vom Großen sollte auch reichen. Na da haben die mich aber gleich kennengelernt hier. Omas können ganz schön wild werden ;)
diese Hilfen aus der Bundesstiftung sind in den Leistungen der JC sehr wohl eingeplant. Sie werden nicht angerechnet, das ist richtig. Aber die Kommunen rechnen diese Zahlungen in ihre eigenen sehr wohl ein.
Kommunal ist die Leistung für die Erstausstattung sehr unterschiedlich. Und es gibt da 2 Leistungen: einmal die Schwangerschaftskleidung und die Ausstattung zur Geburt, und dann die Erstausstattung fürs Kinderzimmer und Kinderwagen. Letztere wird oft erst 6 bis 8 Wochen vor der Geburt gezahlt.
Wenn Anonym86 in einer Kommune lebt, die nur 400€ locker macht, dann die Kohle überweisen lassen, Widerspruch einlegen und mehr verlangen. Natürlich mit Nachweisen.
Meiner Tochter wollten sie für die Zwillinge nur 1 Bett gewähren (das ältere Kind war grad 2 Jahre) und der Kinderwagen vom Großen sollte auch reichen. Na da haben die mich aber gleich kennengelernt hier. Omas können ganz schön wild werden ;)
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
So, Brief ist fertig....
Habe geschrieben das alle Sachen damals gebraucht gekauft wurden und nachdem sie abgenutzt waren auf dem Sperrmüll entsorgt wurden.
Den Nachweis über Mutterschaftsgeld reiche ich natürlich ein sobald ich diesen habe.
Bei Anlage UH1 weiß ich nicht was ich ausfüllen soll, da das Kind noch nicht auf der Welt ist. Diese reiche ich unverzüglich nach Geburt des Kindes nach.
Passt doch so oder? War kurz und knackig, was soll ich auch für einen Roman schreiben....
Habe geschrieben das alle Sachen damals gebraucht gekauft wurden und nachdem sie abgenutzt waren auf dem Sperrmüll entsorgt wurden.
Den Nachweis über Mutterschaftsgeld reiche ich natürlich ein sobald ich diesen habe.
Bei Anlage UH1 weiß ich nicht was ich ausfüllen soll, da das Kind noch nicht auf der Welt ist. Diese reiche ich unverzüglich nach Geburt des Kindes nach.
Passt doch so oder? War kurz und knackig, was soll ich auch für einen Roman schreiben....
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Mal abwarten .... am liebsten würde ich den Antrag zurück ziehen und wieder alles für kleines Geld holen... mich nervt es irgendwo etwas beantragen zu müssen...kleinchaos hat geschrieben: ↑Mi 13. Jun 2018, 08:27 @ Günter:
diese Hilfen aus der Bundesstiftung sind in den Leistungen der JC sehr wohl eingeplant. Sie werden nicht angerechnet, das ist richtig. Aber die Kommunen rechnen diese Zahlungen in ihre eigenen sehr wohl ein.
Kommunal ist die Leistung für die Erstausstattung sehr unterschiedlich. Und es gibt da 2 Leistungen: einmal die Schwangerschaftskleidung und die Ausstattung zur Geburt, und dann die Erstausstattung fürs Kinderzimmer und Kinderwagen. Letztere wird oft erst 6 bis 8 Wochen vor der Geburt gezahlt.
Wenn Anonym86 in einer Kommune lebt, die nur 400€ locker macht, dann die Kohle überweisen lassen, Widerspruch einlegen und mehr verlangen. Natürlich mit Nachweisen.
Meiner Tochter wollten sie für die Zwillinge nur 1 Bett gewähren (das ältere Kind war grad 2 Jahre) und der Kinderwagen vom Großen sollte auch reichen. Na da haben die mich aber gleich kennengelernt hier. Omas können ganz schön wild werden ;)
Ja klar, es ist mein Recht aber ich komme mir dabei wirklich Sau dämlich vor.
Selbst um 400€ wäre ich schon dankbar. Immerhin sind das 400€ ..... für mich ein halbes Monatsgehalt.
Ich hätte auch nie gedacht den ganzen Prozess mal zu durchlaufen. Man fühlt sich oder wird als schmarotzer da gestellt. Das ist traurig.
Aber genug seelischer Jammer Frust.
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Da "musst" Du durch. Schön ist das alles nicht. Aber allemal besser, als wenn Du selbst die 400 € aufbringst von Deinem kleinen Lohn. Hoffentlich lässt Dich das Jobcenter nach der Geburt eine Zeit lang in Ruhe und sendet Dir nicht ständig Vermittlungsvorschläge. Schön wäre auch, wenn die Bewerbungsbemühungen für eine Weile pausieren würden. Wie sind da eigentlich die JC-internen Regelungen?
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Ich arbeite ja. Ich stocke nur auf da ich nicht genug verdiene durch die betreuungszeit meines großen. Das sollte sich ab Schule auch ändern, Hortplatz war vorhanden ect und ich hätte mehr arbeiten können. Dies wurde mir natürlich durch die Schwangerschaft jetzt abgehakt.Olivia hat geschrieben: ↑Mi 13. Jun 2018, 09:10 Da "musst" Du durch. Schön ist das alles nicht. Aber allemal besser, als wenn Du selbst die 400 € aufbringst von Deinem kleinen Lohn. Hoffentlich lässt Dich das Jobcenter nach der Geburt eine Zeit lang in Ruhe und sendet Dir nicht ständig Vermittlungsvorschläge. Schön wäre auch, wenn die Bewerbungsbemühungen für eine Weile pausieren würden. Wie sind da eigentlich die JC-internen Regelungen?
Es gibt auch keine EGV oder sonstiges. Ich stehe in einem Arbeitsverhältnis und werde nach der Elternzeit selbstverständlich wieder auf Teilzeit dort weiter machen.
Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Okay, das hört sich so an, als ob Du weitgehend Ruhe hättest.
Es gibt aber auch etliche Aufstocker, die müssen sich trotzdem aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis (selbständig, Minijob, aber auch Midi- oder Teilzeitjob) parallel auf Vollzeitarbeitsplätze bewerben und 2-10 Bewerbungen im Monat losschicken. Dazu erhalten sie Vermittlungsvorschläge des Jobcenters, auf die sie sich bewerben müssen und diese VVs werden nicht auf die Pflichtbewerbungen angerechnet. Das hängt immer vom erzielten Anrechnungsbetrag ab und der persönlichen Situation.
Es gibt aber auch etliche Aufstocker, die müssen sich trotzdem aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis (selbständig, Minijob, aber auch Midi- oder Teilzeitjob) parallel auf Vollzeitarbeitsplätze bewerben und 2-10 Bewerbungen im Monat losschicken. Dazu erhalten sie Vermittlungsvorschläge des Jobcenters, auf die sie sich bewerben müssen und diese VVs werden nicht auf die Pflichtbewerbungen angerechnet. Das hängt immer vom erzielten Anrechnungsbetrag ab und der persönlichen Situation.
- marsupilami
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Nun macht der jungen Mutter nicht mehr Angst als nötig.
Das ist auch nicht gut für das werdende Kind.
Jetzt, nachdem der Antrag erst mal weg ist, einfach abwarten, ob und was kommt.
Kommt eine Ablehnung oder auch längere Zeit nichts (womöglich ist der Antrag verschütt gegangen), dann stehen wir hier Gewehr bei Fuß.
Natürlich kannst Du, wenn Dir was einfällt, was Dir wichtig ist, hier weiter(e) Fragen stellen.
Vielleicht können wir die ja beantworten.
Das ist auch nicht gut für das werdende Kind.
Jetzt, nachdem der Antrag erst mal weg ist, einfach abwarten, ob und was kommt.
Kommt eine Ablehnung oder auch längere Zeit nichts (womöglich ist der Antrag verschütt gegangen), dann stehen wir hier Gewehr bei Fuß.
Natürlich kannst Du, wenn Dir was einfällt, was Dir wichtig ist, hier weiter(e) Fragen stellen.
Vielleicht können wir die ja beantworten.
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Muss das sein?
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Re: Antrag auf Mehrbedarf / Erstausstattung - schwanger
Ich zitiere das kölsche Grundgesetz - Art. 1 - 3
Artikel 1: Et es wie et es.
Artikel 2: Et kütt wie et kütt.
Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.
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