ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
Hallo,
Ich bin neu hier im Forum, habe es bei Google gefunden,als ich mir Tipps einholen wollte.
Vor ab, ich bin über jeden Ratschlag sehr dankbar!
Falls ich hier im falschen Bereich schreibe, dann klärt mich bitte auf. :D
Ich komme einfach mal zur aktuellen Situation, es geht um mich und meine schwangere Freundin:
Meine Freundin, 24 Jahre alt (wird im November 25), schwanger im 9. Monat, arbeitslos - erhält kein Geld vom Amt, da sie bisher bei ihren Eltern gelebt hat und das Einkommen insgesamt zuhoch war.
Krankenversicherung zahlt zur Zeit noch die Mama.
Ich bin 23 Jahre alt, bin Erwerbstätig und verdiene ca. 2200€ - 2400€ Brutto, je nach Stunden, Steuerklasse 1.
Wir sind im letzten Monat in eine gemeinsame Wohnung gezogen, im Mietvertrag steht nur mein Name, dar ich ja der Hauptverdiener bin bzw. meine Freundin kein Geld hat.
3,5 Zimmerwohnung, 70qm, 385€ Kalt-, 568€ Warmmiete.
Wohngeldanspruch?
Meines Wissens nach werden wir beim Amt (Jobcenter) als eheähnliche Gemeinschaft gesehen und ich bin meiner Freundin Unterhaltsverpflichtet und dann dem Kind wenn es da ist, korrekt?
Ansich kein Thema für mich, da wir ja eine gemeinsame Zukunft planen, aber alles sehr neu für uns ist und wir alles Stück für Stück machen wollen.
Nun stellt sich die große Frage für uns beide in wie ein Anspruch für sie auf Leistung vom Amt besteht???
Gerade im Bezug auf die Krankenversicherung.
Aber gibt es weitere wichtige Punkte die wir beachten müssen?
Wie gesagt, wir sind für alle Ratschläge sehr dankbar.
Falls ich noch irgendwelche Fragen beantworten muss, damit überhaupt eine Beurteilung gegeben werden kann, dann fragt ruhig!
Danke im voraus, Marvin.
Ich bin neu hier im Forum, habe es bei Google gefunden,als ich mir Tipps einholen wollte.
Vor ab, ich bin über jeden Ratschlag sehr dankbar!
Falls ich hier im falschen Bereich schreibe, dann klärt mich bitte auf. :D
Ich komme einfach mal zur aktuellen Situation, es geht um mich und meine schwangere Freundin:
Meine Freundin, 24 Jahre alt (wird im November 25), schwanger im 9. Monat, arbeitslos - erhält kein Geld vom Amt, da sie bisher bei ihren Eltern gelebt hat und das Einkommen insgesamt zuhoch war.
Krankenversicherung zahlt zur Zeit noch die Mama.
Ich bin 23 Jahre alt, bin Erwerbstätig und verdiene ca. 2200€ - 2400€ Brutto, je nach Stunden, Steuerklasse 1.
Wir sind im letzten Monat in eine gemeinsame Wohnung gezogen, im Mietvertrag steht nur mein Name, dar ich ja der Hauptverdiener bin bzw. meine Freundin kein Geld hat.
3,5 Zimmerwohnung, 70qm, 385€ Kalt-, 568€ Warmmiete.
Wohngeldanspruch?
Meines Wissens nach werden wir beim Amt (Jobcenter) als eheähnliche Gemeinschaft gesehen und ich bin meiner Freundin Unterhaltsverpflichtet und dann dem Kind wenn es da ist, korrekt?
Ansich kein Thema für mich, da wir ja eine gemeinsame Zukunft planen, aber alles sehr neu für uns ist und wir alles Stück für Stück machen wollen.
Nun stellt sich die große Frage für uns beide in wie ein Anspruch für sie auf Leistung vom Amt besteht???
Gerade im Bezug auf die Krankenversicherung.
Aber gibt es weitere wichtige Punkte die wir beachten müssen?
Wie gesagt, wir sind für alle Ratschläge sehr dankbar.
Falls ich noch irgendwelche Fragen beantworten muss, damit überhaupt eine Beurteilung gegeben werden kann, dann fragt ruhig!
Danke im voraus, Marvin.
Re: ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
beei uns im Forum
unbedingt sofort Antrag auf ALG II stellen - am Besten erst mal formlos, nur "Briefchen".
Ganz überschlägig - Du hast etwa 1500 netto, das bedeutet, Du und Freundin haben vermutlich noch keinen ALG II Anspruch, aber sobald das Kind da ist, ist auch der Anspruch da. Vor der Geburt ist es "wackelig". Muss man genau rechnen, daher sofort Antrag, sonst gibt's für Juli auf keinen Fall mehr ALG II. Freundin kann meines Wissens vorerst weiter über die Eltern KV-versichert sein bis zur Entbindung.
unbedingt sofort Antrag auf ALG II stellen - am Besten erst mal formlos, nur "Briefchen".
Mehr braucht's nicht.Hiermit beantragen wir (Name 1, Name 2) Adresse Arbeitslosengeld II
Ganz überschlägig - Du hast etwa 1500 netto, das bedeutet, Du und Freundin haben vermutlich noch keinen ALG II Anspruch, aber sobald das Kind da ist, ist auch der Anspruch da. Vor der Geburt ist es "wackelig". Muss man genau rechnen, daher sofort Antrag, sonst gibt's für Juli auf keinen Fall mehr ALG II. Freundin kann meines Wissens vorerst weiter über die Eltern KV-versichert sein bis zur Entbindung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
Okay, wir haben uns vorhin mal die Formulare ausgedruckt, hab aber noch nicht reingeschaut.Koelsch hat geschrieben: ↑Di 24. Jul 2018, 22:07 beei uns im Forum
unbedingt sofort Antrag auf ALG II stellen - am Besten erst mal formlos, nur "Briefchen".
Mehr braucht's nicht.Hiermit beantragen wir (Name 1, Name 2) Adresse Arbeitslosengeld II
Ganz überschlägig - Du hast etwa 1500 netto, das bedeutet, Du und Freundin haben vermutlich noch keinen ALG II Anspruch, aber sobald das Kind da ist, ist auch der Anspruch da. Vor der Geburt ist es "wackelig". Muss man genau rechnen, daher sofort Antrag, sonst gibt's für Juli auf keinen Fall mehr ALG II. Freundin kann meines Wissens vorerst weiter über die Eltern KV-versichert sein bis zur Entbindung.
Wenn wir einen formlosen Brief aufsetzen, werden wir denke ich mal zum persönlichen Gespräch eingeladen ne?
Wir waren vor ca. 2 Wochen schon mal dort, da hat ein Mitarbeiter einmal grob überschlagen und meinte, dass uns bzw. Ihr nichts zu steht.
Dennoch möchte ich das im Detail klären, und wenn es nur 2,50€ sind, dann würde das JC die Versicherung übernehmen und nicht noch auf unsere Tasche abgewälzt werden.
Also formloser Brief oder die Formulare ausfüllen und weg schicken?
Re: ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
Formloser Brief reicht erst mal. Die Formulare dann, wenn JC die haben will. Und nicht wieder abwimmeln lassen mit "überschlägiger" Rechnung. Wie ich sagte, bei Euch ist es "wackelig". Ich komm zwar überschlägig auch zu keinem Anspruch, aber es geht um wenige Euro die zwischen ja und nein liegen. Daher muss ein "ordenticher Bescheid" her mit richtiger Rechnung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35659
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
Und immer dran denken: alles schriftlich!! und jeglichen Schriftverkehr zum JC immer irgendwie belegbar, beweisbar abwickeln.
Also auf der Kopie dieses ersten, formlosen Antrags den Tagesstempel des JC und Orga- und/oder Handzeichen auftragen lassen.
Oder die lassen Dir eine eigene "Eingangsbestätigung" raus.
Oder gemeinsam in den Briefumschlag und dann gemeinsam zum Briefkasten des JC und ein "Selfie" von dem Einwurf machen.
Oder aber gemeinsam mit der Freundin in den Briefumschlag und als Einwurf-Einschreiben abschicken.
Oder - falls vorhanden - Fax
Jaaa ich weiß, aber in so einem Forum sammeln sich die "seltsamsten" Vorgänge und wir versuchen, entsprechende Erfahrungen weiterzugeben.
Dazu auch:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... it=Eingang
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-i ... en-aus-883
Also auf der Kopie dieses ersten, formlosen Antrags den Tagesstempel des JC und Orga- und/oder Handzeichen auftragen lassen.
Oder die lassen Dir eine eigene "Eingangsbestätigung" raus.
Oder gemeinsam in den Briefumschlag und dann gemeinsam zum Briefkasten des JC und ein "Selfie" von dem Einwurf machen.
Oder aber gemeinsam mit der Freundin in den Briefumschlag und als Einwurf-Einschreiben abschicken.
Oder - falls vorhanden - Fax
Jaaa ich weiß, aber in so einem Forum sammeln sich die "seltsamsten" Vorgänge und wir versuchen, entsprechende Erfahrungen weiterzugeben.
Dazu auch:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... it=Eingang
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-i ... en-aus-883
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
Ich bedanke mich bei euch beiden! Wir werden jetzt den Brief aufsetzen und dann schauen wir mal was bei rum kommt.
Ich melde mich definitiv noch mal!
Ich melde mich definitiv noch mal!
Re: ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 182
- Registriert: Fr 20. Jul 2018, 21:37
Re: ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
Selbstverständlich steht Euch ALGII zu (als Aufstockung!!)
DENN
2 x 374 Regelsatz + 568€ Miete ergeben allein 1.316€ ALGII Anspruch
1.500€ netto minus 300€ Gesamtfreibetrag ergeben 1.200€ anrechenbares Einkommen:
ZUSÄTZLICH: Entstehen Fahrtkosten oder ähnliches durch den Job (KFZ vorhanden??, Kfz-Versicherung abzugsfähig?)
WEITERHIN:
Schwangerschaftszuschlag von = 64€
Krankenversicherung von ihr ca. 150€
Schwangerschaftsbekleidung als Zusatzanspruch.
SOFORT ALGII-Antrag stellen sowie Schwangerschaftsbekleidung als Sonderausstattung.
DENN
2 x 374 Regelsatz + 568€ Miete ergeben allein 1.316€ ALGII Anspruch
1.500€ netto minus 300€ Gesamtfreibetrag ergeben 1.200€ anrechenbares Einkommen:
ZUSÄTZLICH: Entstehen Fahrtkosten oder ähnliches durch den Job (KFZ vorhanden??, Kfz-Versicherung abzugsfähig?)
WEITERHIN:
Schwangerschaftszuschlag von = 64€
Krankenversicherung von ihr ca. 150€
Schwangerschaftsbekleidung als Zusatzanspruch.
SOFORT ALGII-Antrag stellen sowie Schwangerschaftsbekleidung als Sonderausstattung.
Re: ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
Das ist keineswegs selbstverständlich, wenn nämlich z.B. ein "ordentlicher" Wohngeldanspruch bestünde.
Wie ich sagte, es ist "wackelig" und muss sorgfältig gerechnet werden.
Wie ich sagte, es ist "wackelig" und muss sorgfältig gerechnet werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: ALG 2 Antrag stellen - dringende Beratung nötig
Im Wohngeld ist aber die KV nicht drin.
Es entsteht hier ein Unterhaltsanspruch für die junge Mutter und für das Kind.
Ab Bezug von Elterngeld ist sie übers Elterngeld krankenversichert
Es entsteht hier ein Unterhaltsanspruch für die junge Mutter und für das Kind.
Ab Bezug von Elterngeld ist sie übers Elterngeld krankenversichert
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg